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Festzuschüsse Zahnersatz
- Kosten: festsitzender Zahnersatz
-
(Stand
Januar 2013)
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Einführung:
Nachfolgend erhalten Sie einen
Überblick zu den Kosten, die bei einem festsitzenden
Zahnersatz (Krone, Brücke) nach den neuen
Festzuschussrichtlinien anfallen können.
(siehe unter Ordner - Festzuschuss allg. Teil)
Das Wort "können" deshalb, weil es beim Zahnersatz keine
Preislisten wie in einem Katalog für Dinge des täglichen Lebens gibt
und auch nicht geben kann:
Zahnersatz ist immer eine Einzelanfertigung, ähnlich einem Maßanzug
oder einem Modellkleid.
Da aber andererseits bei Patienten eine große Unsicherheit und
Unkenntnis darüber herrscht, wie hoch die Kosten insgesamt sein
könnten und noch wichtiger, was "unter dem Strich" selbst zu zahlen
sein könnte, werden auf dieser Seite Berechnungsbeispiele dargelegt,
die in einer fiktiven Zahnarztpraxis für bestimmte Versorgungsformen
entstanden sind und so gegenüber den Kostenträgern und Versicherten
abgerechnet werden könnten. An der Vielzahl der möglichen
Eigenbeteiligungen bei ein und demselben Zahnersatz können Sie
sehen, weshalb es keine "Preislisten" geben kann und wie schwierig
die Materie einer Vorausberechnung ist. |
Zum 1. Januar 2012 trat eine
Neubeschreibung der amtlichen Gebührenordnung GOZ
in Kraft, welche die Entwicklung der Zahnheilkunde erstmals seit 24
Jahren zumindest teilweise auf den aktuellen Stand brachte. Dadurch
entstand vom Honorarvolumen her eine Steigerung von 6%. Aufs Jahr
umgerechnet sind dies 0,25%. Von einer exorbitanten Verteuerung -
wie von den Medien unseriös berichtet - kann deshalb keine Rede
sein. Dem Autor sind in anderen Dienstleistungsbereichen keine
ähnlichen, äußerst moderaten Steigerungen bekannt.
Es wird ausdrücklich betont, dass diese Berechnungsbeispiele im
persönlichen Einzelfall anders aussehen. Die Zahlen stellen nur
einen Anhaltswert (~) dar - keinesfalls sind sie eine
"offizielle Preisliste" oder ähnliches! Ebenso können kurzfristig
bei einer neuen Materie wie den Festzuschüssen noch Änderungen
eintreten, die wir unter Umständen nicht immer sofort berücksichtigen können.
Entscheidend für Ihre persönliche
Kostensituation ist immer der in Ihrer Zahnarztpraxis aufgestellte
Heil- und Kostenplan (HKP) nach dessen Genehmigung durch die
Krankenkasse.
Sie sollten sich bei Unklarheiten vor der Behandlung ausführlich von
entsprechender Stelle beraten lassen, damit später nicht unangenehme
finanzielle Überraschungen auftreten.
Viele Dinge auf dieser Seite werden für einen Laien nur
verständlich, wenn die Inhalte des allgemeinen Teils zu den
Festzuschüssen
allgemeiner Teil / mit Befundbeispielen
(siehe
unter Ordner - Festzuschuss allg. Teil)nachvollzogen werden können.
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Kosten - allgemein:
Kostenbeispiele Zahnkronen
Generell bestimmen die Kosten beim Zahnersatz immer mehrere Faktoren, so:
Das zahnärztliche Honorar
dieses wird bei der
Regelleistung ausschließlich nach dem
BEMA, bei
gleichartiger Versorgung nach
BEMA und
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und bei
andersartigen Formen nach der GOZ berechnet. Die
BEMA-Beträge sind fest mit den Krankenkassen vereinbart; die
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kennt als Mittelwert den 2,3-fachen
Steigerungssatz und erlaubt mit schriftlicher Begründung den 3,5-fachen Satz.
Zusätzlich sind "freie Vereinbarungen" möglich. Insofern können sich bei
Versorgungsformen, bei den die GOZ Teil- oder Vollgrundlage ist, entsprechende
Abweichungen ergeben. Auch der Gesetzgeber hat diese freie
Kalkulationsmöglichkeit im
Sozialgesetzbuch V verankert.
Sollten sich während der Behandlung nicht Änderungen ergeben oder ein
veränderter Schwierigkeitsgrad bei der geplanten Leistung eintreten, so kann das
Honorar relativ sicher vorausberechnet werden. Es gibt keine Vorschrift, dass
ein bestimmter Steigerungssatz angewandt werden muss. Es dürften aber Sätze
unter dem 2,3-fachen Satz rein betriebswirtschaftlich nicht zu erbringen sein.
Mehr unter
allgemeiner
Teil
(siehe unter Ordner - Festzuschuss allg. Teil)
Die Kosten für die zahntechnische Anfertigung ("Laborkosten")
die sog. Laborkosten sind in die Festzuschüsse nach einem statistischen
Durchschnitt mit eingerechnet. Kommt Metall zur Anwendung, so ist die Grundlage
der Festzuschüsse immer eine Nichtedelmetall-haltige Legierung NEM,
Edelmetall / Nichtedelmetall / Allergie).
Goldhaltige Legierungen werden als biologisch sicherer angesehen, sind
aber erheblich teurer (je nach Gehalt zwischen 20 u. 45 €/Gramm) und müssen
selbst getragen werden (auch bei
Härtefällen). Je nach Größe/Gewicht des Zahnersatzes kann hierdurch ein
deutliches Mehr an Eigenkosten entstehen. Zu beachten ist weiterhin, dass eine
Vollverblendung das Edelmetallgewicht der Zahnersatzarbeit vermindert
und so positive Effekte auf die Kosten hat.
Für die Abrechnung zahntechnischer Leistungen existieren in Deutschland zwei
Preislisten - z.T. mit regionalen Schwankungen. Mehr dazu im
allgemeinen Teil
Bei der Aufstellung des Heil- und Kostenplans (HKP) - also vor der
Behandlung - können derartige Kosten an Hand von Erfahrungswerten nur
geschätzt werden. Für die Gesamtkosten entscheidend ist aber die
tatsächliche Abrechnung nach Lieferung.
Angabe dieser Kosten durch eine vorangestellte " ~ " = individuelle
Schwankung bzw. erst bei Endabrechnung genau möglich.
Mehr unter
allgemeiner Teil
Berechenbare
Verbrauchsmaterialien in der Zahnarztpraxis ("Materialkosten")
neben den Laborkosten fallen in der zahnärztlichen Praxis zusätzliche
Materialkosten an, welche - vertraglich geregelt - gesondert berechnet werden.
Hierunter fallen z.B. Kosten für das Abdruckmaterial oder das Implantat als
Fertigteil, Materialien zur provisorischen Versorgung des präparierten Zahnes,
Schrauben u. Stifte für Aufbauten und vieles mehr. Auch derartige Nebenkosten
können je nach Technik und eingesetztem Material die Endkosten in nicht
unerheblichem Ausmaß beeinflussen. Angabe dieser Kosten durch eine
vorangestellte " ~ " = individuelle Schwankung bzw. erst bei
Endabrechnung genau möglich.
Je nach
Höhe des Bonus (0, 20 o. 30 %) fallen die Festzuschüsse verschieden aus.
Statistisch sollen die verbleibenden Kosten, die der Versicherte selbst zahlen
muss (= Eigenanteil) ohne Bonus 50 % betragen. Dies bezieht sich aber
immer auf eine Versorgung ohne eine goldhaltige Legierung (s.o.).
Mehr unter
allgemeiner Teil.
Härtefälle sind bei der
Regelversorgung im Prinzip von Zuzahlungen befreit, sofern es sich
ausschließlich um Leistungen nach dieser Versorgungsart handelt. Werden andere
Versorgungsformen gewählt, übernimmt die Krankenkasse diese Mehrkosten nicht.
Mehr unter
allgemeiner Teil.
Deutlich zeigt sich bei den weiter unten dargelegten preislichen
Anhaltswerten, dass die Wahl der Verarbeitung und der Materialien
(Laborkosten, Materialkosten in der Praxis,
Edelmetall oder Edelmetallfrei-NEM) entscheidend für die
Preisstruktur sind (
grundsätzliches zu Edelmetallkosten). Ebenfalls zeigt es sich, dass
regelmäßige, jährliche zahnärztliche Untersuchungen (Höhe
des Bonus) nicht unerheblich dazu beitragen, die Eigenkosten zu senken.
Die verschiedenen Kronenarten:
|
Es gibt eine Vielzahl von Kronenarten. Eine grobe Einteilung kann einmal
nach dem Aussehen der Krone - metallisch oder zahnfarben (s. Abb.) -
oder nach der Art der Präparation (versch.
Stufenformen bei der
Präparation) erfolgen.
Eine Sonderstellung nehmen
Teilkronen und Verblendschalen (Veneers)
ein; letztere sind als ein Übergang zwischen großer
Keramik-/Kompositefüllung und
Keramikkrone anzusehen. Sie werden bei den Festzuschüssen als "gleichartige
Versorgung" angesehen.
Von den Festzuschüssen (FZ) her fallen Kronen und Teilkronen/Veneers in
die
Befundklasse 1
Special:
Kronen (siehe unter Ordner -
Z-Ersatz-Krone)
|

Verblendarten
bei einer Krone

NEM-Krone +
vestibuläre Verblendung
|
- Vollgusskrone
("Metallkrone")
Diese Versorgungsform gilt als Standardversorgung im
nichtsichtbaren Bereich. Dieses Gebiet nach der
Regelversorgung beschreiben die sog.
Verblendgrenzen.
Beispiel 1:
(Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
Vollgusskrone aus goldhaltiger
Legierung auf einem großen
Backenzahn
| Grafik: |

|
| Versorgungsart: |
Regelversorgung,
Befundklasse 1.1 |
Honorar Zahnarzt
(ausschließlich nach
BEMA) |
129,78 € |
Laborkosten
(incl. Edelmetall) |
~ 475,-- € |
|
Materialkosten |
~ 40,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 645,-- € |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
125,40 €, 150,48 €, 163,02 € |
Eigenanteil
*): 0, 20, 30 % Bonus
|
~ 520,-- €,
~ 495,-- €, ~ 482,-- €
|
Der gleiche klinische Befund als
zahnfarbene vollverblendete (Metall-)Keramik-Krone
Beispiel Verblendkronen
Beispiel 2: (Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
Vollgusskrone aus einer Edelmetall-freien
Legierung (NEM)
auf einem großen
Backenzahn
Sonst gleiche Situation wie im vorherigen Beispiel - es wird also lediglich
an den Edelmetallkosten erheblich(!) gespart
| Grafik: |

|
| Versorgungsart: |
Regelversorgung,
Befundklasse 1.1 |
Honorar Zahnarzt
(ausschließlich nach
BEMA) |
129,78 € |
Laborkosten
(kein Edelmetall, sondern
NEM) |
~ 160,00 € |
|
Materialkosten |
~ 40,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 330,-- € |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus
|
125,40 €, 150,48 €, 163,02 € |
|
Eigenanteil
*): 0, 20, 30 % Bonus |
~ 205,-- €,
~ 180,-- €,
~ 167,-- € |
Der gleiche klinische Befund als
zahnfarbene vollverblendete (Metall-)Keramik-Krone
Beispiel 3 Verblendkronen
-
Verblendkrone
Diese Versorgungsform gilt als Standardversorgung im
sichtbaren Bereich. Diesen Bereich nach der Regelversorgung
beschreiben die sog.
Verblendgrenzen.
Die Beispiele beschreiben 1.
eine Standardversorgung an einem Schneidezahn nach der Regelversorgung (=
nur Vorderseite zahnfarben),
2. eine voll-verblendete
Keramikkrone auf einem Schneidezahn,
3. eine voll-verblendete
Metall-Keramikkrone auf einem Backenzahn.
Beispiel 1: (Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
Verblendkrone auf Basis einer
goldhaltigen Legierung bzw. Nicht-Edelmetall (NEM)
auf einem
Schneidezahn nach der
Regelversorgung (Schneidekante verblendet, Rückseite aus Metall)
| Grafik: |
 
vestibulär
oder
vollverblendet
|
| Versorgungsart: |
Regelversorgung,
Befundklasse 1.1 +
1.3 |
Honorar Zahnarzt
(ausschließlich nach
BEMA) |
137,55 € |
Laborkosten
(incl. Edelmetall)
(in Nicht-Edel-Metall,
NEM) |
~ 400,-- €
~ 230,-- € |
|
Materialkosten |
~ 40,-- € |
Gesamtkosten
(in Edelmetall)
(in Nicht-Edel-Metall,
NEM)
|
~ 578,-- €
~ 408,-- € |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
170,94 €, 205,13 €, 222,22 € |
Eigenanteil
*):
Edelmetall, 0, 20, 30 % Bonus
Nicht-Edelmetall NEM,
0, 20, 30 % Bonus |
~ 408,-- €, ~ 373,-- €,
~ 356,-- €
~ 238,-- €,
~ 203,-- €, ~ 186,-- € |
Beispiel 2:
(Achtung: sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
Verblendkrone auf Basis einer goldhaltigen
Legierung bzw. Nicht-Edelmetall (NEM)
auf einem
Schneidezahn, vollständig verblendet ("Keramikkrone",
"Jacketkrone")
| Grafik:
Edelmetall, Nicht-Edel-Metall NEM |
 
|
| Versorgungsart: |
gleichartig,
Befundklasse 1.1 +
1.3 |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; nur für das
Provisorium)
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach) |
14,76 €
217,06 €
330,31 € |
Laborkosten
(incl. Edelmetall)
(in Nicht-Edel-Metall,
NEM) |
~ 420,-- €
~ 250,-- € |
|
Materialkosten |
~ 40,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 522 € bis ~ 806 € (je nachdem ob NEM
oder Edelmetall, bzw. GOZ-Steigerungsfaktor) |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
170,94 €, 205,13 €, 222,22 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach,
Edelmetall)
(nach
GOZ 2,3-fach,
Nicht-Edel-Metall,
NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach,
Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach,
Nicht-Edel-Metall,
NEM) |
~ 521,-- €, ~
487,-- €, ~ 470,-- €
~ 351,-- €,
~ 317,-- €, ~ 300,-- €
~ 519,-- €, ~
485,-- €, ~ 469,-- €
~ 465,-- €, ~
430,-- €, ~ 413,-- € |
Beispiel 3:
(Achtung: sehr
geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
Vollverblendete Metall-Keramik-Krone auf einem großen Backenzahn,
goldhaltige
Legierung bzw. Nicht-Edelmetall (NEM).
Derartige Zähne liegen immer
außerhalb der Verblendgrenzen und gelten somit als
gleichartig
| Grafik: |

|
| Versorgungsart: |
gleichartig,
Befundklasse 1.1 ; kein Zuschlag für Verblendung, da außerhalb
der
Grenzen |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; für das Provisorium)
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach) |
14,76 €
217,06 €
330,31 € |
Laborkosten
(incl. Edelmetall)
(in Nicht-Edel-Metall,
NEM) |
~ 420,-- €
~ 250,-- € |
|
Materialkosten |
~ 40,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 522,-- € bis ~ 806,-- (je nachdem ob
NEM oder Edelmetall, bzw. GOZ-Steigerungsfaktor) |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
125,40 €, 150,48 €, 163,02 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach,
Edelmetall)
(nach
GOZ 2,3-fach,
Nicht-Edel-Metall, NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach,
Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach,
Nicht-Edel-Metall, NEM) |
~ 567,-- €, ~ 542,-- €,
~ 529,-- €
~ 397,-- €, ~ 372,-- €,
~ 359,-- €
~ 680,-- €,
~ 655,-- €,
~ 643,-- €
~ 510,-- €, ~ 484,-- €,
~ 473,-- €
|
(Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch nicht
berücksichtigt!)
- Unterkiefer-Frontzahnbrücke
(hochwertige
Ausführung; Edelmetall bzw.
NEM)
Es fehlen die beiden mittleren Schneidezähne im Unterkiefer. Von der
Verankerung im Kiefer her sind die beiden seitlichen Schneidezähne allein
nicht als Brückenpfeiler geeignet, sodass die Eckzähne zusätzlich mit in die
Brücke einbezogen wurden. Die Brücke besteht demnach aus 4
Brückenpfeilern (Zähne
33, 32, 42, 43) und 2 Brückengliedern (Zähne
31, 41). Nach der
Brückendefinition ist sie 2-gliedrig und einspannig.
Gegenübergestellt wird
für den gleichen klinischen Befund die Versorgung der Lücke durch
2 Implantate. Hierbei kann
im Beispiel auf die zusätzliche Einbeziehung der Eckzähne aus statischen
Gründen verzichtet werden. Es werden keine eigenen Zähne beschliffen.
Im nachfolgenden Berechnungsbeispiel kommen Elemente der
Regelversorgung (provisorische Brücke) und der
gleichartigen Versorgung (die Brücke selbst) zur Anwendung, d.h.:
Vollverblendung der Brücke (Rückseite ist im Gegensatz zur
Regelversorgung ebenfalls verblendet). Statt einer edelmetallfreien
Legierung NEM;
Standard nach der Regelversorgung) kommt eine hochwertige Goldlegierung zum
Einsatz, welche vom Patienten voll zu tragen ist.
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
gleichartig
Befundklasse 1 (1.1 +1.3) +
Befundklasse 2 (2.2 +2.7) |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; Provisorium)
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach) |
88,59 €
869,54 €
1.323,20 € |
Laborkosten
(incl. Edelmetall) |
~ 2.030,-- €, (Edelmetall); ~ 1.400,-- € NEM |
|
Materialkosten |
~ 90,-- € |
Gesamtkosten
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach)
|
~ 3.079,-- € (Edelmetall); ~ 2.449,-- € NEM
~ 3.532,-- € (Edelmetall); ~ 2.902,-- € NEM
|
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
859,38 €, 1031,27 €, 1.117,20 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach, Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach, Edelmetall)
(nach
GOZ 2,3-fach, NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach, NEM) |
~ 2.220,-- €,
~ 2.048,-- €, ~ 1.962,-- €
~ 2.673,-- €,
~ 2.501,-- €, ~ 2.415,-- €
~ 1.590,-- €,
~ 1.418,-- €, ~ 1.332,-- €
~ 2.043,-- €,
~ 1.871,-- €, ~ 1.785,-- € |
- Unterkiefer-Frontzahnbrücke
(nach der
Regelversorgung;
Edelmetall bzw.
NEM)
Es fehlen die beiden mittleren
Schneidezähne
im Unterkiefer. Von der Verankerung im Kiefer her sind die beiden
seitlichen Schneidezähne allein nicht als Brückenpfeiler geeignet, sodass
die Eckzähne zusätzlich mit in die Brücke einbezogen wurden. Die Brücke
besteht demnach aus 4
Brückenpfeilern (Zähne
33, 32, 42, 43) und 2 Brückengliedern (Zähne
31, 41). Nach der
Brückendefinition ist sie 2-gliedrig und einspannig.
Im nachfolgenden Berechnungsbeispiel kommen ausschließlich Elemente der
Regelversorgung zum Ansatz. Kosmetisch störend ist die
Metallsichtbarkeit zur Zunge hin bei der Mundöffnung (Regelversorgung = nur
vestibulär Verblendung). Ansonsten ist es der gleiche Behandlungsfall
wie im vorhergehenden Beispiel. Die Grafik wurde zum besseren Verständnis
mit einer Bildverarbeitung korrigiert. Zusätzlich wird edelmetallhaltig und
edelmetallfrei gegenübergestellt.
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
Regelversorgung (nur
vestibulär verblendet)
Befundklasse 1 (1.1 +1.3) +
Befundklasse 2 (2.2 +2.7) |
| Honorar Zahnarzt |
581,27 € (Edelmetall); 581,27 € (NEM) |
Laborkosten
(incl. Edelmetall) |
~ 2.100,-- €, (Edelmetall); ~ 1.300,-- € (NEM) |
|
Materialkosten |
~ 90,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 2.772,-- € (Edelmetall); ~ 1.972,-- € (NEM)
|
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
859,38 €, 1031,27 €, 1.117,20 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(Edelmetall)
(NEM) |
~ 1.913,-- €,
~ 1.741,-- €,
~ 1.655,-- €
~ 1.113,-- €,
~ 941,-- €, ~ 855,-- €
|
-
Der
gleiche klinische Befund durch 2 Implantate versorgt:
(Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!) (
auch
Kosten: Implantate)
(siehe unter Ordner - Festzuschuss Implantate)
Vorbemerkung:
Implantate selbst sind eine reine Privatleistung (nach
GOZ) und werden - bis auf wenige Ausnahmen - von der Krankenkasse
nicht übernommen/bezuschusst. Zahnersatz auf Implantaten gilt
immer als
andersartige Versorgung.
Im nachfolgenden Beispiel wird von reinen Implantatkosten (Operations- u.
Materialkosten) von 1.100 € für ein Implantat ausgegangen; je nach
eingesetztem Material, System und kieferchirurgischen
Vorbereitungen/Operationstechniken (z.B.
Sinuslift), kann dieser Betrag als zu niedrig oder zu hoch
gelten. Ein Festzuschuss wird für das bezahlt "was das Implantat
verhindert hat". In diesem Fall "verhindern" 2 Einzelimplantate eine
2-gliedrige Brücke nach der Befundklasse
Befundklasse 2 (2.2 +2.7); (theoretisch wäre auch noch
eine herausnehmbare Versorgung nach der Befundklasse 3 denkbar. Da hierfür
aber der Festzuschuss geringer ist, wird nach Befundklasse 2 gerechnet).
Eine der großen Vorteile dieser (teureren) Lösung ist, dass keine "gesunden"
Zähne als Brückenpfeiler beschliffen werden müssen. Zusätzlich kann im
vorliegenden Fall auf das statische Einbeziehen weiterer Zähne für eine
Brückenkonstruktion (
Unterkieferfrontzahnbrücke,
Grafik) verzichtet werden.
Im Berechnungsbeispiel wird bei dieser hochwertigen Versorgung
ausschließlich mit einer
Edelmetall-Legierung gearbeitet.
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
andersartiger Zahnersatz
Befundklasse 2 (2.2 +2.7) |
Honorar Zahnarzt
bezieht sich nur auf die
Metallkeramik-
Kronen als
Suprakonstruktion!
(GOZ
220, 517, 905)
Zu den Implantaten selbst:
siehe weiter oben ("Vorbemerkung") |
536,30 € (nach
GOZ 2,3-fach);
816,11 € (nach
GOZ 3,5-fach) |
Laborkosten
(incl. Edelmetall 4g,
Zuschlag Sekundärteile,
BEB-Preisliste) |
~ 1.500,-- €, |
| Materialkosten |
~ 36,-- € |
| Gesamtkosten |
~ 2.073,-- € (nach
GOZ 2,3-fach);
~ 2.353,-- € (nach
GOZ 3,5-fach)
|
Festzuschuss:
0, 20, 30 % Bonus
Befundklasse 2:
1 x 2.2, 4 x 2.7 (addiert)
|
517,50 €, 621,01 €, 672,76 € |
Eigenanteil
(ohne Implantate):
0, 20, 30 % Bonus
(Edelmetall, nach
GOZ 2,3-fach)
(Edelmetall, nach
GOZ 3,5-fach) |
~ 1.556,-- €, ~ 1.452,-- €, ~ 1.401,-- €
~ 1.836,-- €, ~ 1.732,-- €, ~
1.881,-- €
|
Eigenanteil (mit Implantaten)*):
0, 20, 30 %
Bonus
siehe Vorbemerkungen,
angenommen werden 2.200 € für
die beiden Implantate
(Edelmetall, nach
GOZ 2,3-fach)
(Edelmetall, nach
GOZ 3,5-fach) |
~ 3.756,-- €, ~ 3.652,-- €,
~ 3.601,-- €
~ 4.036,-- €,
~ 3.932,-- €, ~ 4.081,-- €
|
Unterkiefer-Seitenzahn-Brücke (2 Zähne fehlen)
Die
nachfolgenden Beispiele zeigen die ganze Problematik einer "Preisliste"
für eine Zahnlücke mit nur 2 fehlenden Zähnen auf. Es fehlen im Unterkiefer die
beiden großen Backenzähne (Zähne
36 u. 37). Die Pfeilerzähne der dafür vorgesehenen Brücke (Zähne
34,35 u. 38) sind durch Karies erkrankt, aber erhaltungswürdig, somit ist
die Brücke
5-gliedrig und einspannig. Nachfolgend dargestellt sind
nur 4 typische Lösungsmöglichkeiten zur
Versorgung dieses Falles - jeweils in
NEM oder in einer hochgoldhaltigen Edelmetall-Legierung (
grundsätzliches zu Edelmetallkosten). Allein hier kann für ein und denselben
Behandlungsfall eine Eigenkostendifferenz von vielen hundert € auftreten (siehe
z.B. "1.) Regelversorgung"; Differenz über 1.350 EURO !). Nicht aufgeführt sind
eine
Voll-Keramik-verblendete Brücke und die Versorgung der Lücke durch zwei
Implantate. Weiter besteht noch die
Möglichkeit, dass der vordere Brückenpfeiler nicht erkrankt ist, sondern nur zur
Optimierung der Statik mit in die Brücke einbezogen wird (immerhin fehlen die
beiden Haupt-Backenzähne). In diesem Fall entfällt jeglicher Festzuschuss für
diesen zusätzlichen Zahn als Pfeilerzahn. Die unter Umständen sinnvolle Miteinbeziehung des
Zahnes geht voll zu Lasten des Patienten, es sei denn, er dient zur Sicherung
der
Retention (Kürzel ur = unzureichende Retention) und auch der
Gutachter anerkennt die Notwendigkeit einer Miteinbeziehung dieses Zahnes in
die Brückenkonstruktion unter den
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für
alle nachfolgenden Fälle ist der
Festzuschuss (siehe unter Ordner - Festzuschuss
allg. Teil) gleich. Da im allgemeinen ein
Basis-Brückenglied als angenehmer empfunden wird, wird dies in den
Beispielen angenommen -
Fall 3 zeigt den Kostenunterschied bei einem
Schwebeglied auf. Zu beachten ist der beachtliche
Edelmetallgewichtsanteil und die dadurch verursachten Mehrkosten bei
versch. Ausführungen. Dieser Anteil ist besonders hoch, wenn die Zwischenglieder
vollständig aus einer
hochwertigen Goldlegierung bestehen und als
Basis-Brückenglied gearbeitet werden (
Lösung 3). Je mehr
von der Brücke mit Keramik verblendet wird, umso geringer sind die
Edelmetallkosten und somit auch die Gesamtkosten.
1.)
Regelversorgung:
(Achtung: sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!). Zahn 34 wird vestibulär ("außen") verblendet
(
Verblendgrenzen), die übrige Brückenkonstruktion besteht aus
NEM oder einer
hochwertigen Goldlegierung. Nicht festgelegt ist in den Richtlinien die
Art des Brückengliedes (Schwebe-
oder
Basisbrücke). Da im allgemeinen ein
Basis-Brückenglied als angenehmer empfunden wird und kosmetisch
unauffällig ist, wird dies nachfolgend angesetzt. |
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart: Festzuschüsse nach: |
gleichartig
Befundklasse 1 (1.1 +1.3;
für Zahn 34) +
Befundklasse 2 (2.2) |
Honorar Zahnarzt (nach
BEMA:
5x19, 20b, 2x91a, 92) |
428,18 € |
Laborkosten (NEM;
Verarbeitungszuschlag, a 89,50) (incl. Edelmetall; geschätzt 22,3 g = ~ 1.340 €) |
~ 650,-- € ~ 2.000,-- € |
|
Materialkosten |
~ 80,-- € |
Gesamtkosten |
~ 1.159,-- € (NEM) ~ 2.509,-- € (Edelmetall)
 0 |
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
510,88 €, 613,06 €, 664,14 € |
|
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus |
~ 649,-- €,
~ 546,-- €,
~ 495,-- € (NEM) ~ 1.999,-- €, ~ 1.896,-- €,
~ 1.845,-- € (Edelm.) |
- 2.)
Zähne im sichtbaren Bereich
(34
u. 35) werden
voll verblendet;
NEM oder eine
hochwertige Goldlegierung;
Basis-Brückenglied (Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
gleichartig
Befundklasse 1 (1.1 +1.3;
für Zahn 34) +
Befundklasse 2 (2.2) |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; 5x19, 92, 91a)
(nach
GOZ 2,3-fach; 2210, 5010)
(nach
GOZ 3,5-fach; 2210, 5010) |
213,70 €
408,90 €
622,23 € |
Laborkosten
(NEM; Verarbeitungszuschlag, je
89,50 €)
(incl. Edelmetall; geschätzt 19,3 g = ~ 1.160,- €) |
~ 850,-- €, (NEM)
~ 2.000,-- €, (Edelmetall) |
|
Materialkosten |
~ 80,-- € |
Gesamtkosten
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach)
|
~ 1.553,- (NEM),
~ 2.703,-- € (Edelmetall)
~ 1.766,- (NEM),
~ 2.916,-- € (Edelmetall)
|
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
510,88 €, 613,06 €, 664,14 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach,
NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach,
NEM)
(nach
GOZ 2,3-fach, Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach, Edelmetall) |
~ 1.043,-- €,
~ 940,-- €, ~
889,-- €
~ 1.256,-- €,
~ 1.153,-- €,
~ 1.102,-- €
~ 2.193,-- €,
~ 2.090,-- €, ~ 2.039,-- €
~ 2.406,-- €,
~ 2.303,-- €, ~ 2.252,-- €
|
- 3.)
Zähne im sichtbaren Bereich
(34
u. 35) werden
voll verblendet;
NEM oder eine
hochwertige Goldlegierung;
Schwebe-Brückenglied. Hier macht sich bei einer
Edelmetall-Legierung ausschließlich in den Material- und Laborkosten das
geringere Edelmetallgewicht (geschätzt 5,3 g = ~ 320,-- €) deutlich
bemerkbar, da das Schwebeglied im Vergleich zum Basisglied weniger
Edelmetall benötigt. (Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
gleichartig
Befundklasse 1 (1.1 +1.3;
für Zahn 34) +
Befundklasse 2 (2.2) |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; 5x19, 92, 91a)
(nach
GOZ 2,3-fach; 2210, 5010)
(nach
GOZ 3,5-fach; 2210, 5010) |
213,70 €
408,90 €
622,23 € |
Laborkosten
(NEM; Verarbeitungszuschlag, je
89,50 €)
(incl. Edelmetall; geschätzt 14 g = ~ 840,- €) |
~ 850,-- €, (NEM)
~ 1.680,-- €, (Edelmetall) |
|
Materialkosten |
~ 80,-- € |
Gesamtkosten
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach)
|
~ 1.553,- (NEM),
~ 2,383,-- € (Edelmetall)
~ 1.766,- (NEM),
~ 2.596,-- € (Edelmetall)
|
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
510,88 €, 613,06 €, 664,14 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach,
NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach,
NEM)
(nach
GOZ 2,3-fach, Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach, Edelmetall) |
~ 1.043,-- €, ~ 940,-- €, ~
889,-- €
~ 1.256,-- €,
~ 1.153,-- €,
~ 1.102,-- €
~ 1.873,-- €,
~ 1.770,-- €, ~ 1.719,-- €
~ 2.086,-- €,
~ 1.983,-- €, ~ 1.932,-- €
|
- 4.)
Zähne im sichtbaren Bereich
(34
u. 35) und das Brückenzwischenglied werden
voll verblendet;
NEM oder eine
hochwertige Goldlegierung;
Basis-Brückenglied (Achtung:
sehr geringe
Erhöhung der Festzuschüsse ab 1.1.2013; in den Beispielrechnungen noch
nicht berücksichtigt!)
| Grafik: |
 
|
Versorgungsart:
Festzuschüsse nach: |
gleichartig
Befundklasse 1 (1.1 +1.3;
für Zahn 34) +
Befundklasse 2 (2.2) |
Honorar Zahnarzt
(nach
BEMA; 5x19, 91a)
(nach
GOZ 2,3-fach; 2210, 5010,
5070)
(nach
GOZ 3,5-fach; 2210, 5010,
5070) |
165,52 €
460,64 €
700,97 € |
Laborkosten
(NEM; Verarbeitungszuschlag, je
89,50 €)
(incl. Edelmetall; geschätzt 14 g = ~ 840,- €) |
~ 1.000,-- €, (NEM)
~ 1.850,-- €, (Edelmetall) |
|
Materialkosten |
~ 80,-- € |
Gesamtkosten
(nach
GOZ 2,3-fach)
(nach
GOZ 3,5-fach)
|
~ 1.707,--€ (NEM),
~ 2.557,-- € (Edelmetall);
~ 1.947,-- € (NEM),
~ 2.797,-- € (Edelmetall);
|
| Festzuschuss: 0, 20, 30 % Bonus |
510,88 €, 613,06 €, 664,14 € |
Eigenanteil
*):
0, 20, 30 % Bonus
(nach
GOZ 2,3-fach, NEM)
(nach
GOZ 3,5-fach, NEM)
(nach
GOZ 2,3-fach, Edelmetall)
(nach
GOZ 3,5-fach, Edelmetall)
|
~ 1.197,-- €,
~ 1.094,-- €, ~ 1.043,--
€
~ 1.437,-- €,
~ 1.334,-- €,
~ 1.283,-- €
~ 2.047,-- €,
~ 1.944,-- €, ~ 1.893,-- €
~ 2.287,-- €,
~ 2.184,-- €, ~ 2.133,-- €
|
*)
Entscheidend für
Ihre persönliche Kostensituation ist immer der in Ihrer Zahnarztpraxis
aufgestellte Heil- und Kostenplan (HKP; evtl. incl. Zusatzvereinbarung) nach
dessen Genehmigung durch die Krankenkasse und die tatsächlich entstehenden
Gesamtkosten nach Abschluss der Behandlung. Wie weiter oben beschrieben (
Kosten allgemein), sind die
Kosten von vielen Dingen abhängig und können individuell erheblich variieren.
So z.B.:
zusätzliches Anfallen von Leistungen, wie etwa mehrfache Anfertigung eines
Provisoriums
zusätzliche Leistungen nach dem
BEMA, wie etwa Planungsmodelle oder
Einschleifen des Gebisses oder individuelle Abformung
weitere
Begleitleistungen bei
gleichartigem oder
andersartigem Zahnersatz
regional unterschiedliche
Laborpreise
Härtefälle: Übersteigen bei einer reinen Regelversorgung (NEM)
die Gesamtkosten den doppelten Festzuschuss, so muss die Krankenkasse den
Restbetrag ebenfalls bezahlen; umgekehrt gilt gleiches, d.h. es wird
gegebenenfalls, nicht
der doppelte Festzuschuss ausbezahlt.
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass das Zahnhandbuch, kein Ersatz für einen Arztbesuch ist.
Danksagung!
An dieser Stelle möchten wir allen Autoren danken; insbesondere für die unermüdliche Rechere; die diese Zusammenfassung,
aus Zahnmedizin und Zahntechnik erst ermöglicht hat.
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der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die
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wird zusätzlich hingewiesen. Copyright © letzte
Aktualisierung der Artikel 2012
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