Zahnärzte Online Deutschland, engl.: Dentists On-line
Germany; ein Projekt der
Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) und den
Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen (KZVen). Hauptziel des Projektes ist es, allen Zahnärztinnen
und Zahnärzten die sichere elektronische Kommunikation mit ihren
Standesorganisationen zu ermöglichen. Daneben soll auch die sichere
Kommunikation von Zahnärzten untereinander unterstützt werden. Diese
elektronische Infrastruktur soll alle maßgeblichen Sicherheitsstandards und
technischen Anforderungen beherrschen und beruht u.a. auf einer ZOD-Chipkarte
(Lesegerät erforderlich). Dieses Dokument ist eine Health Professional Card
(HPC) speziell für Zahnärzte (sog.
Heilberufeausweis) und soll Online-Anwendungen gegenüber Dritten
verlässlich absichern.
elektronische Gesundheitskarte
permanente Unverträglichkeit auf
genetischer
Grundlage (Autoimmunerkrankung) auf das Klebereiweiß Gluten (Bestandteil
Gliadin), vorkommend in Weizen, Secalin in Roggen, Hordein in Gerste und
möglicherweise Avenin in Hafer mit einer
Inzidenz von 1 zu 300, in manchen Untersuchungen sogar bei 1 zu 100; in
Deutschland (2008) sollen 400 000 Menschen von der Gluten-Unverträglichkeit
betroffen sein, wobei nur jeder vierte davon weiß. Charakteristisch sind
Veränderungen der Dünndarmschleimhaut (Atrophie
der Dünndarmzotten, dadurch Verkleinerung der Darmoberfläche) - mit keinen, nur
wenigen oder ausgeprägten Symptome (z.B. Eisen- und Zinkmangel), die auch
außerhalb des Verdauungstraktes auftreten können. Zum Beispiel kommen
Arthritiden, Ataxien oder Migräne gehäuft vor. Risikogruppen sind Verwandte
ersten Grades sowie Patienten mit
Diabetes,
Down-Syndrom
oder rheumatischen Erkrankungen.
Die Beschwerden reichen von Durchfall, Flatulenz und Bauchschmerzen über
Kopfschmerzen und Lethargie bis zu ADHS, und sie lassen nach oder verschwinden,
wenn die Betroffenen Gluten meiden.
Zum Begriff Z.: Bei Kindern spricht man von "Zöliakie", bei Erwachsenen
von der "einheimischen Sprue" oder "glutensensitiven Enteropathie"
Zonographie
engl.: zonography; Dickschichttomographie; röntgenologische
Schichtaufnahme mit kleinem Schichtwinkel (~ 4-8°), einer großen Schichtdicke,
relativ kurzen Belichtungszeiten bei geringer Verwischungsunschärfe. Gehört in
der ZHK
zu den "besonderen
Panoramaschichtaufnahmen" und ist in der Praxis (evtl.
KfO)
ohne Bedeutung. Die klassische Z. arbeitet mit einer Schichtdicken von
etwa 2 cm. Je dicker die Schicht ist, umso mehr ergibt sich der sog.
Summationseffekt. Die Z. gilt heute (2013) als veraltet, da bessere
diagnostische Möglichkeiten (Computertomographie
oder
Kernspintomographie) zur Verfügung stehen.
Tomographie
Zoonosen; von Tier zu
Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten.
ZOP, zentrische Okklusionsposition;
Okklusion
Zoster,
Herpes Zoster
Z-Plastik
chirurgische Verschiebeplastik, engl.: Z-flap, Z-plasty;
in der
ZHK hauptsächlich bei der
Lippenbändchenexzision angewandt: das Lippenband-Gewebe wird
exzidiert und unter Herstellung eines zick-zack-förmigen Verlaufs
der Ränder wieder aneinander vernäht. Die Länge der Narbe wird so
vergrößert. Durch die unterschiedliche Laufrichtung der zick-zackigen
Wundränder entsteht nur auf jeder Zick-Strecke eine Zugbelastung,
während die Zack-Strecken entlastet sind.
Lappenoperation,
VY-Plastik |

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Zst, in der
ZHK
gängige Abkürzung für
Zahnstein
Zucker
auch: Saccharose, engl.: sugar, saccharid; leicht
in Wasser lösliches, süß schmeckendes
Kohlenhydrat pflanzlichen Ursprungs; häufiger Nahrungsbestandteil
mit relativ kurzer Verweildauer in der Mundhöhle; meist aus Zuckerrüben
(Rübenzucker) oder Zuckerrohr (Rohrzucker) hergestellt. Im Durchschnitt
verzehrte jeder Bundesbürger 2008 31,27 kg Süßwaren im Wert von 112,42 €
(ohne Kaugummi). Bonbons hatten daran einen Anteil von 19,42 €, davon
waren rund 30 % zuckerfrei, also "frei von Rohrzucker"
(Haushaltszucker). Diese Produkte können aber durchaus Fruktose,
Glukose, Laktose oder Maltose enthalten, die letztendlich auch zu
Kariesschäden führen. Experten schlagen Alarm und verweisen auf die
bedenklich steigende Anzahl von Übergewichtigen und rasant zunehmende
Zivilisationskrankheiten wie
Diabetes.
Noch vor 200 Jahren war Z. ein reiner Luxusartikel und wurde in
Apotheken als Heilmittel gegen allerlei Beschwerden verkauft.
Zuckerrohr wurde von Ch. Kolumbus aus der Südsee in die Karibik und
Lateinamerika gebracht; Rübenzucker von Marggraf entdeckt und seit 1801
fabriziert.
Weitere Zuckerarten sind - wobei lebensmittelrechtlich in Deutschland
nur die Saccharose als "Zucker" definiert ist:
- Glucose (Traubenzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 0,7
- Fruktose (Fruchtzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 1,2
- Laktose (Milchzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 0,3
- Maltose (Malzzucker; Zwischenprodukt des in der Mundhöhle
auftretenden Stärkeabbaus)
- Man unterscheidet im Prinzip drei verschiedene Zuckerarten:
1.) Monosaccharide oder Einfachzucker; dazu zählen
Traubenzucker, also Glukose, und Fructose, Fructose ist
Fruchtzucker.
2.) Disaccharide oder Zweifachzucker als eine Verknüpfung im
Prinzip von zwei Einfachzuckern. Z.B. beim Haushaltszucker ist
Fruchtzucker mit Traubenzucker verbunden.
3.) Mehrfachzucker, als eine lange Kette von Zuckermolekülen.
Die häufigste Variante davon ist die
Stärke;
enthalten in vielen Lebensmitteln wie Brot, Kartoffeln, Reis, Gebäck
und Gemüse
Z. ist einer der hauptverantwortlichen Stoffe für die
Entstehung von
Karies ("ohne Zucker keine Karies"). Hinsichtlich ihrer Karies
auslösenden Wirkung (Kariogenität)
unterscheiden sich die Glucose (Traubenzucker) und die Fruktose
(Fruchtzucker) nur gering.
Der Zuckerabbau findet in der Mundhöhle hauptsächlich in der
Plaque durch die sog.
Kariesbakterien (z.B.
Streptococcus mutans) statt. Fällt der
pH-Wert in der Plaque über längere Zeit unter den Wert von 5,7 (
"zahnfreundlich"),
so ist mit Kariesbedingten Zahnschäden zu rechnen; deshalb ist
prinzipiell nicht die Zuckermenge "auf einmal", sondern die regelmäßige,
"über den Tag verteilte" Zuckerzufuhr zahnärztlich bedenklich.
Zuckeralternativen wie
Honig,
Datteln oder Feigen werden wegen ihrer Klebrigkeit als besonders
kariesfördernd angesehen - brauner Zucker wird fälschlicherweise (er
ist nur ein Zwischenprodukt zum "weißen Zucker") für gesünder gehalten.
Besonders gefährlich sind die sog. "versteckten
Zucker", wie sie in vielen Lebensmitteln als sog.
"Geschmacksverbesserer" zu finden sind.
Nach dem deutschen Lebensmittelgesetz heißt "zuckerfrei"
lediglich, dass in diesem Produkt kein Haushaltszucker
(Rübenzucker, Saccharose; "weißer Zucker", s.u.) enthalten ist; wohl
aber können andere vergärbare - und damit potentiell Karies auslösende -
Kohlenhydrate darin enthalten sein.
Weitere natürliche Zuckerarten sind:
- Fruchtzucker (Fruktose)
vorkommend in süßen Früchten, wird er auch künstlich aus Rohr- oder
Rübenzucker hergestellt
- Haushaltszucker
Herstellung aus Zuckerrohr und Zuckerrüben. Unter dem Namen
"Weißzucker" sind beide Arten in Eigenschaften und Geschmack
identisch
- Malzzucker (Maltose)
Zwischenprodukt bei der Stärkespaltung, z.B. beim Keimen von Gerste
(Gerstenmalz). Der Malzextrakt wird aus der angekeimten, gedarrten
und eingedampften Gerste gewonnen
- Milchzucker (Laktose)
Vorkommen in allen Milchprodukten; wird industriell aus Molke
gewonnen. In Deutschland leiden circa 10 - 15% der Bevölkerung unter
einer Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit)
- Rohrzucker (brauner Zucker)
gewonnen aus dem Zuckerrohr tropischer Gebiete. Der beim Pressen
gewonnene Saft enthält Trübstoffe, die mit Kalk und Kohlensäure
gebunden und ausgefiltert werden. Dann wird der Saft erhitzt und
eingedickt. Dieses Produkt ist noch gelbbraun verfärbt und wird
durch Abbrausen mit Wasserdampf gereinigt. Dann wird der Zucker
nochmals aufgelöst und kristallisiert. So erhält man den
schneeweißen Zucker, die Raffinade. Für die Kristallisation
wird feingemahlener Zucker als "Impfkristall" beigegeben
- Rohzucker, auch Vollrohrzucker
ist eingedickter, zu Sirup verkochter und gemahlener Zuckerrohrsaft
- Rübenzucker
Zuckerrüben lassen sich nicht pressen. Deshalb werden sie
zerkleinert und als "Rübenschnitzel" eingeweicht. Mit auf 70° C
erhitztem Wasser werden der Masse die Zuckeranteile entzogen. Dieser
Saft wird dann von störenden Bestandteilen wie Pflanzenfasern
getrennt: Durch zugegebenen Kalk flocken die Nichtzuckerstaffe aus,
der Kalk wiederum wird durch Kohlensäure ausgefällt. Das Ganze wird
gefiltert und zentrifugiert und ergibt einen Dünnsaft, der
anschließend zu Dicksaft verkocht wird. Dann folgt wie beim
Rohrzucker die Kristallisation
Zuckerrübensirup ist eingekochter Saft aus den
Rübenschnitzeln. Er besteht zu rund 60 Prozent aus Zucker, außerdem
Wasser und Faserstoffen. Dieser Sirup enthält noch einige
Mineralstoffen und eignet sich als Brotaufstrich und zum Backen
- Traubenzucker (Dextrose, Glukose)
kommt in Früchten und Honig vor. Der handelsübliche Traubenzucker
wird dagegen mit Hilfe von Enzymen aus Mais- oder Kartoffelstärke
gewonnen, da die Menge des Traubenzuckers auf Fruchtbasis zu gering
ist, um ihn industriell lohnend zu verarbeiten
Aktion "zahnfreundlich",
Ernährungsempfehlungen,
Karies,
Kohlenhydrate,
versteckter Zucker,
Vipeholm-Studie,
Zuckeraustausch-
bzw. Zuckerersatzstoffe
|

versteckter Z. in versch. Stoffen
|
Zuckeraustauschstoffe
engl.: substituted sugar; in der Struktur
dem Zucker ähnlich, haben sie einen vergleichbar hohen
Brennwert (etwa gleiche Kalorienzahl) wie
Zucker. Bekannte Vertreter sind die Zuckeralkohole:
Sorbit,
Xylit,
Mannit, Lycason, Maltit und
Isomalt.
Bis auf Xylit sind sie weniger süß als Zucker. Sorbit und Xylit sind für
Diabetiker
geeignet, da ihr Abbau im Körper Insulin-unabhängig verläuft.
Z. werden vorwiegend zur Herstellung von Bonbons, Kaugummis, Hustensäften
und Schokolade verwendet, da sie nur im geringen Umfang eine
Karies auslösen
können (wenig
kariogen, da die
Kariesbakterien keine Aufspaltung in schädliche Produkte durchführen
können).
Wenn auch beim Einsatz keine gesundheitlichen Risiken auftreten, so kann bei
einem übermäßigem Verzehr - bedingt durch osmotische Vorgänge im Darm - eine
abführende und blähende Wirkung eintreten. Ein Anteil von mehr als
10% muss daher mit dem Vermerk "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken"
deklariert werden. Es gelten folgende Schwellenwerte (Menge pro Kopf und Tag):
Sorbit: 50 g, Xylit: 50 - 70 g, Mannit: 10 - 20 g, Isomalt: 20 - 30 g
Die Süßkraft von Z. im Vergleich zum
Zucker (Saccharose, Süßkraft = 1, kcal/100g
= 400) ist unterschiedlich (in Klammern kcal/100g): Sorbit 0,54
(250); Mannit 0,57 (250);
Xylit 1,0 (250); Isomalt
0,5 (250); Isomalt 0,5 (250).
Das gilt auch für Fruchtzucker-Mengen von 25 Gramm pro Mahlzeit oder 60 Gramm
pro Tag. Wer Fruchtzucker nicht gut verträgt, sollte auch bei den Z. vorsichtig sein. Denn
Zuckeralkohole wie beispielsweise Sorbit können die Beschwerden einer
Fruktose-Unverträglichkeit verstärken. Im Gegensatz zu
Süßstoffen sind Z.
zudem nicht völlig kalorienfrei, sondern sie enthalten 2,4 bis 4 Kilokalorien
pro Gramm.
Aktion "zahnfreundlich",
Isomaltulose,
Xylitol,
versteckter Zucker,
Zucker,
Zuckerersatzstoffe
Zuckerersatzstoffe
Süßstoff, engl.: sweetener; enthalten keine Kalorien, sind
nicht
Karies auslösend (kariogen)
und bis zu 1.000mal süßer als Zucker (temperaturabhängig) ohne allerdings dessen
typischen
Geschmack ersetzen zu können. Natürlich oder synthetisch hergestellt werden
sie flüssig oder in Tablettenform angeboten. Beimischung in Lebensmitteln oder
in Zuckeraustauschstoffen,
um diese wegen ihrer geringen Süße "aufzusüßen". Z. sind für Diabetiker
gut geeignet; die immer wieder herbeigeredeten krebsauslösenden Eigenschaften
konnten wissenschaftlich bisher nicht belegt werden. Einsatz meist zum Süßen von
Getränken; zum Kochen und Backen weniger geeignet, da es wegen der hohen
Süßkraft an "Masse fehlt" und z.B. Aspartam nicht hitzebeständig ist
(Hitzestabil sind beispielsweise Cyclamat und Saccarin).
Zu bemerken ist bei den Zuckersatz- und -austauschstoffen: Der Gaumen kann
Zucker und Süßstoff geschmacklich kaum trennen. Das Gehirn dagegen unterscheidet
die Süßungsmittel sehr wohl. Offenbar regt "richtiger" Zucker das
Belohnungszentrum des Gehirns stärker an als Süßstoff und ruft - anders als
dieser - auch ein Sättigungsgefühl hervor.
Bekannte Vertreter sind
Saccharin, Cyclamat, Aspartam und Acesulfam-Kalium, Neohesperidin sowie
Thaumatin. Bekanntester natürlicher Z. sind die Blätter des
Stevia-Strauchs.

Die Süßkraft von Z. im
Vergleich zum Zucker (Saccharose, Süßkraft
= 1, kcal/100g = 400) ist unterschiedlich (in Klammern kcal/100g):: Saccharin
500 (0); Cyclamat 30 (0); Aspartam 200 (400); Acesulfam-K 200 (0);
Allgemein körperlich ist aber zu beachten: Z. senken den
Blutzuckerspiegel durch eine Reflex-bedingte Insulinausschüttung. Ein sinkender
Blutzuckerspiegel ist jedoch ein Alarmsignal für den Körper. Er antwortet mit
Heißhungergefühlen, um den Verlust möglichst schnell wieder auszugleichen. Das
heißt in letzter Konsequenz: Z. machen hungrig.
Aktion "zahnfreundlich",
versteckter Zucker,
Zucker,
Zuckeraustauschstoffe
Zuckerteekaries, engl.: "Sugar
tea caries";
Nursing bottle syndrom
Zugangskavität
engl.: endodontic cavity; in zwei Schritten ablaufende
Präparation vor der eigentlichen
endodontischen Behandlung: Zuerst wird mit Diamant- oder Endo-Z-Bohrern das
Dach des
Pulpenkavums eröffnet sowie die Kronenpulpa freigelegt und anschließend mit
Ultraschallspitzen, Müllerbohrern oder
Gates-Glidden Bohrern der eigentlich Eingang des Wurzelkanalsystems
dargestellt und entsprechend erweitert. Die Ausdehnung der Z. sollte so
bemessen sein, dass sie einen guten Zugang in das Wurzelkanalsystem ermöglicht,
andererseits durch Hartsubstanzverlust den Zahn nicht zu sehr schwächt.
Wurzelkanalbehandlung
Zuggurtung
Neutralisation einer Zugspannung, engl.: tension banding; kieferchirurgische Vorgehensweise bei einer
Osteosynthese zur Bruchstabilisierung in den Fällen, wo die Bruchfragmente
durch Muskel-Zugkräfte auseinander gezogen werden. Durch das Einsetzen einer
Drahtschlinge (bisweilen auch Platten) werden die Zug- in Druckkräfte
umgewandelt und so die Bruchfragmente formgerecht gegeneinander gedrückt.
Kompressionsosteosynthese
Zugschraube
1.) Osteosyntheseschraube, engl.: bone tension screw, surgical
compression screw; Knochenschraube, welche über eine Knochenplatte nach dem
Prinzip der Schiefen Ebene eine Kompression der Frakturflächen bewirkt (=
Kompressionsosteosynthese, compression osteosynthesis).
2.) "offene" kieferorthopädische Schraube, welche - eingearbeitet
in einen "gespreizte"
Aktive
Platte wie eine Sagittalschraube - durch Aktivierung die Zähne aufeinander
zu bewegt.
Zulassung
für die ambulante Versorgung
gesetzlich Versicherter, Zulassung als Vertragszahnarzt, "Kassenzulassung",
engl.: approval, allowance, legal health insurance admission,
market authorization; Begriff aus der
gesetzlichen Krankenversicherung mit der Berechtigung und
Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Z. ist an genau geregelte Voraussetzungen (Approbation,
Vorbereitungszeit,
Zahnarztregister, Sprechstundenzeiten, Mächtigkeit der deutschen
Sprache usw.) gekoppelt und wird von einem sog.
Zulassungsausschuss
(paritätisch besetztes Gremium aus Krankenkassenvertretern und Zahnärzten;
ansässig bei den
KZVen)
erteilt.
Die Zulassung endete - bedingt durch das Gesundheitsstrukturgesetz von
1993 (95 Absatz 7
SGB V ) - bis Ende September 2008 mit Vollendung des 68. Lebensjahres (
Altersgrenze;
ab 1.10.08 keine Altersbegrenzung). Diese Beschränkung war als Ausgleich für die
Zulassungsbeschränkungen ("Gesperrte Gebiete") geschaffen worden, um so
jüngeren (Zahn-)Ärzten die Möglichkeit zur
Niederlassung zu geben.
Durch das
Vertragsarztänderungsgesetz ist ab 2007 eine
Teilzulassung
auf die Hälfte des Versorgungsauftrages möglich.
Ein kollektiver Verzicht auf Z. von Seiten des
Vertragszahnarztes unterliegt einer Regelung im
Sozialgesetzbuch V:
§95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
(1) Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit
anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die
Zulassung als Vertragsarzt zu verzichten.
(2) Verzichten Vertragsärzte in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander
abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt und
kommt es aus diesem Grund zur Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a Abs.
1, kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren nach
Abgabe der Verzichtserklärung erteilt werden.
(3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine
Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung mit
befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt. Der Vergütungsanspruch gegen die
Krankenkasse ist auf das 1,0fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für
Ärzte oder der
Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt. Ein Vergütungsanspruch des Arztes
oder Zahnarztes gegen den Versicherten besteht nicht. Abweichende Vereinbarungen
sind nichtig.
Angestellter Zahnarzt,
Berufsverbot,
Ermächtigung,
Fortbildung,
Gemeinschaftspraxis,
GKV-WSG (Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung),
Heilberufsgesetz,
Konkurrenzschutzklausel,
Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis,
Medizinische Versorgungszentren,
Niederlassung,
Residenzpflicht,
Selbstverwaltung,
Sicherstellungsauftrag,
Sozialgesetzbuch,
Teilberufsausübungsgemeinschaft,
Teilgemeinschaftspraxis,
Vertragszahnarzt,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz,
Wert einer Zahnarztpraxis,
Zahnarztregister
Zulassungsausschuss, engl.: committee for legal health insurance admission;
Zulassung
Zulassungsbeschränkungen, engl.: restrictions for legal
health insurance admission;
Überversorgung
Zulassungsverordnung Zahnärzte,
Vertragszahnarzt
Zunge, engl.: tongue;
Lingua,
Erdbeerzunge,
Geschmack,
Geruchssinn,
Lackzunge,
Landkartenzunge,
Lappenzunge,
Magenta-Zunge,
Makroglossie,
stomatognathes System,
Zungenbrennen
Zungenäquator
engl.: equator of the tongue; größter Umfang der
Zunge;
von Bedeutung ist dieser in der
Totalprothetik, wo gefordert wird, dass dieser aus Stabilitätsgründen leicht
oberhalb der
Okklusionsebene liegen sollte. Natürlicherweise wird so durch den
Zungendruck die Unterkiefer-Vollprothese auf ihrer Unterlage gehalten.
Zungenatrophie
engl.: tongue atrophy; häufig verbunden mit Trink - Schluck - und
Ernährungsstörungen.
1.) Verkleinerung der Zunge insgesamt, sog. Lingua atrophica.
Entweder erworbene (Gehirnerkrankungen) oder angeborene (Parese
des N. hypoglossus, Moebius Syndrom) Verkümmerung der Zungenmuskulatur
2.) glatte Zungenatrophie, Glossitis atrophicans; Verlust der
Zungenpapillen, d. h. der Zungenmuskel ist nur noch von der Mundschleimhaut
überzogen (
Lackzunge). Ursache sind in der Regel Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
Lingua
Zungenbändchen, engl.:
lingual frenulum;
Frenulum,
Lingua
Zungenbein
Os hyoideum, engl.: hyoid bone; isolierter, unpaariger,
griechisches Y-förmiger bzw. hufeisenförmiger Knochen zwischen
Unterkiefer und Kehlkopf. Hat im Körper eine Sonderstellung, da er als
einziger Knochen mit keinem anderen Knochen fest oder gelenkig
verbunden, sondern nur an Bändern und Muskeln aufgehängt ist. Verbunden
ist er über das rechte und linke Ligamentum stylohyoideum mit dem Os
temporale des
Schädels.
Am Z. greifen zahlreiche Muskeln an; so z.B.:
obere Zungenbeinmuskulatur (Musculi geniohyoideus, mylohyoideus,
digastricus, stylohyoideus
Teile der unteren Zungenbeinmuskulatur (Musculi sternohyoideus,
omohyoideus, thyrohyoideus
Teile der Rachenmuskulatur und des Kehlkopfs.
Die Muskeln, die am Z. ansetzen, verändern u.a. die Lage des
Kehlkopfs und somit auch das Volumen der Stimme.
Eagle-Syndrom,
Trigonum submandibulare |

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Zungenbelag
engl.: tongue plaque; ähnlich der Mundschleimhaut gilt die Zunge als
Spiegelbild der Befindlichkeit des Verdauungstraktes bzw. Gesamtorganismus.
Personen mit Z. haben eine bis zu 25-fach höhere Bakteriendichte auf der
Zunge.
1.) natürlicher Belag; geringe Zell- und Lebensmittelreste sowie
Bakterien, welche durch den natürlichen Kau- und Schluckvorgang in Grenzen
gehalten werden
2.) "belegte Zunge" (engl.: furred tongue) als krankhafte Häufung
von Zell-, und Nahrungsresten sowie Bakterien bei einer Vielzahl versch.
Grunderkrankungen, verbunden mit einem
Mundgeruch, z.B.:
-
Scharlach
mit dem Kennzeichen der
Erdbeer- oder Himbeerzunge und einem schmierigen, weißlichen Belag,
bedingt durch eine
Streptokokken-Infektion der Zungenpapillen
-
Diphtherie
süßlich riechender, hellgrauer Belag (Pseudomembran) auf leicht blutender
Unterlage, hervorgerufen durch das Corynebacterium diphtheriae
-
Thyphus
blaugrau-weißlicher, auch schwarzer Zungenbelag mit hochroten Rändern
-
Cholera
dunkelgrauer bis schwärzlicher Belag auf einer geschwürigen Zunge, welche
hochrote Ränder hat
-
Mundsoor
membranöse, schwer abwischbare Lakunen mit roten Rändern
-
Allgemeinerkrankungen
weißlicher Belag aus abgestorbenen Epithelzellen, in der Regel durch eine
verminderte Nahrungsaufnahme und dadurch bedingte mangelnde Selbstreinigung
verursacht
Zungenbelagsindex
nach Winkel; optische Messzahl zur Feststellung der Dicke eines
Zungenbelags. Dazu wird die Zunge in 6 Felder
(Sextanten) unterteilt und in jedem Areal die Dicke des Belags
festgehalten: 0 = kein Belag, 1 = leichter Belag, 2 = dicker Belag. Die
Addition aller sechs Felder ergibt den Z.
Halitosis |

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Zungenbrennen
Glossodynie, Glossalgie, engl.: glossopyrosis; brennende
Schmerzen im Bereich der Zunge und auch der
Mundschleimhaut ("wundes Gefühl"), verbunden mit Störungen des Geschmacks
und der
Speichelbildung. Meist als Begleitsymptom bei allgemeinen Erkrankungen
(Vitamin B12-Mangel) oder Mundschleimhautveränderungen oder das Hauptsymptom
einer eigenständigen Erkrankung, die heute unter dem Namen "Burning-Mouth-Syndrom"
(BMS) wissenschaftlich bekannt ist. Die brennenden Schmerzen (als
Begleitsymptom) entstehen in der Regel dadurch, dass sich in den Vertiefungen der
Schleimhautoberfläche Bakterien und Pilze ansiedeln oder/und, dass eine
Verhornungsstörung (Lichen,
Leukoplakie) vorliegt. Ebenso können diese Beschwerden durch
Schleimhautentzündungen unter Zahnprothesen (Dekubitus)
bzw. überstehenden Kronen und Füllungen,
Herpesinfektionen oder im Rahmen von
HIV-Erkrankungen auftreten.
Heute deuten viele Begleitumstände darauf hin, dass die Ursachen für das
eigenständige Z. im psychischen Bereich (besonders bei Depressionen) zu
suchen sind. Deshalb wird als Therapie die Gabe von Psychopharmaka empfohlen;
nur wenig Wirkung zeigen Vitamin- und Aufbaupräparate.
Costen-Syndrom,
Lingua,
Schleimhautbrennen
Zungenbügel
"Palatinaldraht", engl.: lingual bar; gehört neben dem Lippenbügel mit
den Buccinatorschlaufen zu den charakteristischen Drahtelementen eines
Bionators. Er besteht aus einem 1,2mm starken, harten Stahldraht,
welcher in Hinsicht auf Lage und Verlauf einer eiförmigen Schlaufe entspricht,
die in ca. 1mm Abstand von der Schleimhaut in das Gaumengewölbe eingepasst wird.
Der Z. dient zur richtigen Lage und Funktion der Zunge einschließlich
deren Kontakt zum Gaumen in der Ruhelage.
Fälschlicherweise wird ein
Unterzungenbügel auch als Z. bezeichnet.
Zungenbürste, Zungenbürstchen,
Zungenschaber
Zungendiagnostik
engl.: glossomantia; aus der Traditionellen Chinesischen Medizin bzw.
Akupunktur stammende, zu den alternativen Methoden zählende Erkennung von
Erkrankungen durch Beurteilung der Zunge (Rückschlüsse durch Erscheinungsbilder
von Zungenfarbe, -form, -feuchtigkeit und -belag). Dabei sollten derartige
"Diagnosen" allerdings nur unter Betrachtung des ganzen Menschen erfolgen.
Oftmals sollen sich so mögliche Erkrankungen schon in einem recht frühen Stadium
erkennen lassen. So deutet beispielsweise nach dieser Lehrmeinung ein mit Belag
versehener hintere Bereich der Zunge immer auf eine mangelnde Ausscheidungs- und
Entgiftungsfähigkeit von Darm und Nieren hin.
Zungendyskinesie
Zungenfehlfunktion, engl.: tongue dyskinesia; Oberbegriff für
falsche neuromuskuläre Bewegungsmuster der Zunge beim Schlucken, Sprechen und
beim Nichtgebrauch der Zunge. Derartige Fehlfunktionen können zu zahlreichen
Störungen führen (z.B.
Mundatmung)
und sind in der Regel schwer zu behandeln. Häufigste Unarten sind das
Zungenpressen - und beißen,
sowie die falsche Lage beim
Schlucken.
Diese Störung - auch als viszerales Schlucken beim Säugling bezeichnet -
äußert sich in einem Kontakt der Zungenspitze mit den Lippen während des
Schluckens und ist bei Neugeborenen physiologisch.
Omega Kiefer
Zungenentzündung,
engl.: glossitis;
Glossitis
Zungengrund
Zungenwurzel, radix linguae, engl.: tongue base or root; der
rückwärtigste unbewegliche Teil der Zunge, welcher bis zur Epiglottis
(Kehldeckel) reicht und die warzenförmigen Wallpapillen (papillae vallatae)
sowie zahlreiche Schleimdrüsen und lymphatisches Gewebe (Zungengrundtonsille,
tonsilla lingualis) beinhaltet. Weiter befindet sich am Z. das Foramen
caecum linguae.
Lingua
Zungenhalter
Zungenabhalter, Zungenspatel, engl.: tongue holder;
breitflächig geformtes Instrument (aus Metall, Kunststoff oder Holz) zum
Abhalten und Schützen der Zunge bei zahnärztlichen Verrichtungen (Präparation,
chirurgische
Eingriffe,
Abdrucknahme).
Zungenspatel
Zungenkarzinom
Zungenkrebs, engl.: carcinoma (cancer) of the
tongue; Plattenepithelkarzinom der
Zunge, überwiegend bei Männern mit Risikofaktoren (chronische
Entzündung,
Leukoplakie, Alkohol- und Tabakkonsum (Pfeifenraucher!), humane
Papillomaviren) auftretend. Vorkommen in der Regel am Zungenrand, seltener am
Zungenrücken oder Zungengrund. Wegen der guten Durchblutung innerhalb
der Mundhöhle tritt sehr früh eine Metastasenbildung in den regionären
Lymphknoten auf. Deshalb sollten alle atypischen, innerhalb von 14
Tagen bestehen bleibende Veränderungen der
Zunge durch eine
Probeexzission
histologisch abgeklärt werden, da bei frühzeitiger Therapie und
konsequenter Lymphknotenausräumung - sog. neck dissection -
durchaus gute Erfolgsaussichten bestehen.
Mundhöhlenkarzinom
Leitlinie (2010) zur Früherkennung des
Mundhöhlenkrebses. |

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Zungenlähmung
Glossoplegie, Hypoglossus-Parese, engl.: lingual paresis;
teilweise oder völlige Unbeweglichkeit und Unempfindlichkeit der Zunge als Folge
zentral-neurologischer Erkrankungen (z.B. nach einem Schlaganfall)
Zungenlappenplastik
engl.: tongue flap for coverage of small defects; zum Verschluss von
Gaumendefekten angewandte Methode zur Sprachverbesserung: Ein an der
Zungenspitze gestielter Lappen wird unter
intermaxillärer Fixation (für ~ 4-5 Wochen) an den Gaumendefekt gebracht und
nach der Einheilphase am Stiel durchtrennt.
plastische Deckung
Zungenmuskulatur
engl.: tongue muscles; mit einer Unterteilung in extrinsische (M.
genioglossus posterior, M. genioglossus anterior, Gesamtpositionierung der Zunge
im Mund; Lageveränderung) und intrinsische Z. (zahlreiche Muskeln;
Formverändernd) mit folgender Besonderheit: Es gibt keinen Muskel, der z.B. vom
Gaumen aus die
Zunge
nach oben zieht. Durch Kontraktion des M. genioglossus posterior kann aber eine
derartige Wirkung erzielt werden: Die Zunge wird in Längsrichtung
“zusammengequetscht”; das Zungengewebe verlagert sich nach oben.
Zungenstimulator
Zungennerven, engl.:
tongue nerves ;
Lingua
Zungenpapillen, engl.:
lingual o. gustatory papillae ;
Lingua
Zungenphänomen
Schultze-Zungenphänomen, engl.: tongue phenomenon, Schultz' sign;
Dellen- oder Wulstbildung der Zunge, welche im Zusammenhang mit einer
Tetanie beim
Beklopfen der Zunge auftritt. Seltener auch Bez. für ein "Blockadesyndrom" unter
Stress (es liegt einem auf der Zunge, aber man kann das Wort dennoch nicht
aussprechen).
Zungenpressen
engl.: tongue thrust; zu den
Habits zählende
Parafunktion der Zunge mit sichtbaren Abdrücken der Zähne (
Zahnimpressionen) am Zungenrand oder der Zungenspitze. Je nach
Pressgewohnheit kann es zu einem seitlich oder frontal
Offenem Biss kommen.
Zungenschaber
Zungenbürste, Zungenbürstchen, engl.: (tongue or)
glossa scraper; Instrumente zur professionellen Reinigung der
Zungenoberfläche, besonders des problematischen hinteren Drittels:
Sprechen und Schlucken bringen die vorderen zwei Drittel der Zunge in
Kontakt mit dem Gaumen, dadurch wird dieser Teil der Zunge "natürlich"
sauber gehalten.
Da die raue Zungenoberfläche eine besonders gute Grundlage für
bakterielle Beläge (etwa zwei Drittel der Bakterien im Mundraum sind auf
der Zunge angesiedelt) und Essensreste bietet, wird dieses Gebiet
mitverantwortlich für einen üblen
Mundgeruch gemacht:
Die Oberflächenstruktur der Zunge ist von einem
Biofilm überzogen, in dem bevorzugt
parodontal
pathogene
Keime zu finden sind. Allerdings: Der Erfolg der Reduktion des
mikrobiellen Films ist lediglich temporär und hält je nach Methode
zwischen 15 bis 100 Minuten an. Vor allem die Kombination von
CHX-Spülungen und Schabern zeigen gute Langzeit-Erfolge. Ob das
Reinigen der Zunge allerdings zu einer nennenswerten Reduktion der
Keimbelastung in der Mundhöhle insgesamt führt, ist bisher nicht belegt.
Klassische Zungenschaber gelten heute als
obsolet,
da durch ihren Gebrauch leicht Verletzungen am Zungenrücken auftreten
können. Stattdessen werden Zungenbürsten mit kleinen
Kunststoffborsten oder Gumminoppen empfohlen.
Bereits alte Kulturvölker kannten den Gebrauch eines natürlichen Z..
So ist zu lesen: "Es ist dem Inder also genau vorgeschrieben, wie er den
Tag zu beginnen hat... Als zweites folgt sodann das Reinigen der Zähne
mit frischen
Zahnstöckchen, die von den Zweigen
gewisser Bäume genommen werden müssen ... Dann wird die Zunge mit
einem Zungenschaber (jivanirlekhana) geschabt. Jetzt folgt erst die
Reinigung des übrigen Körpers ..." .
Die in den USA und vielen asiatischen Ländern übliche Methode der
Mundhygiene ist in Deutschland weniger gebräuchlich. Dies zum einen
aus Unkenntnis, zum anderen wird der anfänglich auftretende
Würgereiz von vielen Menschen als störend empfunden.
Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass die Zunge nur mit leichtem
Druck gereinigt wird, um Verletzungen der Zungenoberfläche zu vermeiden.
Halitosis,
Zahnbürstenbaum |

©:
Hager Werken
Kombinationsbürste
|

©: one-drop-only

©:
dr-best.de
|
Zungenschild
engl.: lingual shield;
Sammelbez. für vielfältige
kieferorthopädische Schutzelemente zur Vermeidung einer Einwirkung von
Zungenkräften (Zungenpressen, falsches Schlucken und andere
Habits) auf
Zähne und Kiefer.
Lippenschild
Zungenspatel
engl.: tongue depressor o. spatula; aus Metall oder Holz
("Einmalspatel") bestehendes "Weghalteinstrument" im Rahmen einer zahnärztlichen
Untersuchung oder Behandlung. Ausführungen mit geschlossener oder gefensterter
(nach Brüning) Fläche.
Zungenhalter
Zungenstimulator
"Erinnerungsplatte", engl.: tongue stimulator; versch. Geräte
zur Aktivierung bzw. Koordinierung der
Zungenmuskulatur im Rahmen einer
kieferorthopädischen Frühbehandlung, unterstützend bei einer
myofunktionellen Therapie, bei
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei
geistigen Behinderungen. In der
ZHK meist gebräuchlich in Form von herausnehmbaren Oberkieferplatten, an
welche ein die Zunge reizendes Element (z.B. "Zungenperle") angebracht ist.
Zungenvarizen
sublinguale Varikose, Kaviarzunge, engl.: tongue (base)
varices, Caviartongue; im Alter und/oder bei hohem
Blutdruck bzw. Rechtsherzinsuffizienz (Erkrankungen des
Herz-Lungen-Systems) auftretende erweiterte Venen an der
Zungenunterseite.
Zungentonsille
|

|
Zungenverwachsung
Ankyloglossie, engl.: tongue-tie; seltene, genetische, der
Gaumenspalte (CPX) nahe stehende Missbildung, welche durch
Mutationen des Gens T-box 22 ausgelöst wird.
Zusatzbeitrag; engl.: additional contribution;
Gesundheitsfond,
GKV-Finanzierungsgesetz
Zusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung (private), engl.: (private) supplementary
insurance; freiwillig abschließbare Versicherungsleistungen für gesetzlich
Krankenversicherte: Je nach Tarif bieten derartige Z. Leistungen an,
welche über den Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenkasse hinaus gehen (z.B.:
Implantate,
Wahlleistungen im Krankenhaus). Z. sind ein wesentlicher Bestandteil der
Privaten
Versicherungen.
Wahltarif
Zuwachszähne
engl.: accessorial o. accedaneous teeth; die Zähne des
bleibenden Gebisses, die keine Vorläufer im
Milchgebiss
haben - es sind dies die
Zähne 6 - 8.
Zähne, die an die Stelle von Milchzähnen treten (Zähne 1 -5), werden
Ersatzzähne
genannt
Dentition,
Gebiss,
Mineralisationszeiten,
Wechselgebiss
Zuzahlung
Eigenbeteiligung o.
Selbstbeteiligung (bei Krankheitsleistungen), engl.: extra payment,
user's charge; marktwirtschaftliche Komponente zur Kostendämpfung im
Gesundheitswesen, typisches Beispiel dafür war bis 2013 die
Praxisgebühr. Aus sozialen Erwägungen ("Sozialklausel") gibt es eine
Höchstbegrenzung dieser Gebühr - in der Regel von 2 % / Jahr:
Die Summe der Zuzahlungen des Haushalts muss im laufenden Jahr zwei Prozent des
Bruttoeinkommens übersteigen, dann wird der Patient für den Rest des Jahres von
Zuzahlungen befreit. Wenn im Haushalt mindestens eine
chronisch kranke Person lebt, halbiert sich die Belastungsgrenze auf ein
Prozent des Bruttoeinkommens (s.u.). Allerdings können Patienten nur befreit
werden, wenn bei der Krankenkasse die Quittungen eingereicht werden und ein
entsprechender Antrag gestellt wird. Aktuelle Zuzahlungsbefreiungen werden von
der Krankenkasse ausgestellt. Der Aufwand dafür ist allerdings mitunter
so enorm, dass manch ein Versicherter die Mühe scheut, den Fragebogen
seiner Kasse auszufüllen. So heißt es in Paragraph 62
SGB V: "Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die
Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten
im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des
Lebenspartners jeweils zusammengerechnet." Einnahmen zum Lebensunterhalt sind
"alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur
Verfügung stehen", so die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen
Rundschreiben. Knapp 30 Fragen zur Einkunftsart und -höhe gilt es zu beantworten
- vom Arbeitsentgelt angefangen, über Renten, Pensionen und andere
Versorgungsbezüge, Einkommen aus der gesetzlichen Unfall- und privaten
Lebensversicherung, bis hin zu Erträgen aus Pacht und Mieteinnahmen,
Mutterschaftsgeld, Eigenheimzulage. Entsprechende Belege sind beizufügen sowie
alle geleisteten Zuzahlungen personenbezogen zu quittieren.
Ab 2007 gelten folgende Z.:
Zahnersatz
Festzuschuss
Arznei- und Verbandmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die
tatsächlichen Kosten
(Sonderbestimmungen zu Rabatten, kostengünstigen Medikamenten); bei insgesamt
49,5 Prozent der Medikamente entfällt die gesetzliche Zuzahlung komplett oder
zur Hälfte (2011). Alles in allem sind damit 26.000 der 53.000
Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei oder ermäßigt.
Gesetzlich Versicherte haben in 2010 1,8 Milliarden Euro für Arzneimittel
aus eigener Tasche zugezahlt.
Seit 2012 gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die
gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkassen
mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den
Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat. Ob ein
Medikament zuzahlungsfrei ist, steht immer aktuell im Internet unter
Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag, einem für
alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind
6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel
(Stand: 1.1.2012). Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit
werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beide Werte werden
vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgesetzt.
Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein
Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung vor, sind
die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den Versicherten zu
erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Jährlich sind das etwa 1,8 Mrd.
Euro (Stand: 2010).
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind
grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die
Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5
Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten
des Arzneimittels zu entrichten.
Arzneimittel bei Gesetzlich Versicherten: Die wichtigsten Regelungen für
Zuzahlung und Erstattung
Heilmittel
10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung
Hilfsmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die
tatsächlichen Kosten
Krankenhaus/Stationäre Reha-Behandlung
10 € pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge-Behandlung
10 € pro Tag
2008 ist die "Chroniker-Richtlinie" in Kraft
getreten: Wer
chronisch
erkrankt ist und deshalb bei den Z. von der halbierten
Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt) profitieren will, muss nachweisen, dass er sich vor der
Erkrankung über die dafür relevante Vorsorgeuntersuchung hat beraten lassen.
Diese neue Regelung gilt für Versicherte, die ab 2008 erstmals
Vorsorgeuntersuchungen nach §2
SGB V
in Anspruch nehmen können. Dies sind alle Frauen, die nach dem 1.4.1987 und alle
Männer, die nach dem 1.4.1962 geboren wurden. Bisher (Anfang 2008) beschränkt
sich die Richtlinie auf Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und
Gebärmutterhalskrebs; weitere Beschlüsse des
GBA zu Früherkennungsuntersuchungen sowie zum sog "Gesundheits-CheckUp" sind
zu erwarten.
Weiter besteht eine steuerliche Berücksichtigung über sog. "Sonderausgaben",
worunter auch Gesundheits-/Krankheitskosten fallen. Allerdings gilt auch dort
eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand
zwischen einem Prozent und sieben Prozent des Einkommens beträgt. Erst bei höheren Beträgen wird das zu
versteuernde Einkommen und damit die Höhe von Einkommenssteuer gemindert.
Wichtig ist, dass sich die anerkannten Ausgaben nicht allein auf Zuzahlungen und
Praxisgebühren beschränken. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente,
Heilpraktiker-Rechnungen oder Honorare für IGeL, nicht von der Kasse übernommene
Zahnarztrechnungen sowie verschriebene Hörgeräte und Brillen werden vom Fiskus
bei den Sonderausgaben berücksichtigt. Insbesondere Familien mit niedriger
zumutbarer Eigenbelastung, die häufig naturheilkundliche Therapien in Anspruch
nehmen, kommen relativ leicht in den Genuss einer Steuerrückzahlung. Aber:
Ausgaben für Medikamente werden nur anerkannt, wenn eine Verordnung vorliegt.
Die Selbstmedikation mit nicht- verschreibungspflichtigen Präparaten führt
folglich zu steuerlichen Nachteilen.
Nach Erreichen der
Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent
bei chronisch kranken Menschen, Familien mit drei und mehr Kindern) können sich
Versicherte befreien lassen; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres sind automatisch zuzahlungsbefreit. Insgesamt sind 6,8 Millionen
Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke Menschen und
0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres
Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2008).
Ein "Haken" für
Privatversicherte: Sofern sie mit einem Partner zusammenleben, der
GKV-Mitglied ist, werden beide Einkünfte addiert. Die Höhe der maximalen
Zuzahlung richtet sich dann nach der Summe beider Einkünfte und nicht nur nach
dem Einkommen des GKV-Mitglieds, das eigentlich allein von der Gesundheitsreform
betroffen ist. Durch die Summierung der Gehälter können sich für Haushalte mit
einem privat und einem gesetzlich Versicherten jährliche Mehrbelastungen im
erheblichen Euro-Bereich ergeben.
Im zahnärztlichen Bereich besteht eine Besonderheit derart, als eine
Zahnsteinentfernung nach
BEMA
Pos. 107 pro Jahr in der gleichen Praxis nur einmal abrechenbar ist - obwohl
nach wissenschaftlichen Forderungen diese mindestens zweimal jährlich erfolgen
sollte. Hier muss dann ggf. eine Z. nach Privatsätzen (
GOZ)
erfolgen, sollte nicht die Praxis gewechselt werden.
Belastungsgrenzen,
Bonus,
chronisch krank,
Festbeträge,
Festzuschüsse,
GMG,
Grünes Rezept,
Härtefall,
Rabattverträge,
schwerwiegende Erkrankung,
Selbstbehalt,
Selbstbeteiligung,
Eigenbeteiligung/Zuzahlung
bei Zahnersatz,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
Zahnwissen-Festzuschüsse
Zuzahlung
Eigenbeteiligung bei Zahnersatz, engl.: co-payment,
self-participation with artificial dentures; im Rahmen der
Festzuschussregelung gelten bei
Gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 folgende Regelungen:
Ohne Bonus
(= 0-4 Jahre) bezahlt die gesetzliche Krankenkasse zu vertraglich geregeltem
Zahnersatz und Reparaturen einen Zuschuss von 50 % = 50 % Eigenbeteiligung
Bei 5 Jahren regelmäßigem Besuch beträgt dieser 60 % = 40 %
Eigenbeteiligung
Bei 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 65 % = 35 %
Eigenbeteiligung
Für das Jahr 2013 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen für eine
vollständige Kostenübernahme bei einer
Regelversorgung (sog.
Härtefälle):
Alleinstehende 1.078 Euro
mit einem Angehörigen 1.482,25 Euro
jeder weitere Angehörige zusätzliche 269,50 Euro
Die Voraussetzungen für einen H. werden von der zuständigen Krankenkasse
geprüft. Wichtig: Wer von den Zuzahlungen zu
Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die
Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets
eine gesonderte Antragstellung und Prüfung erforderlich.
Diese Regelung ist das vorläufige Ende einer bewegten Historie:
-
bis 1975
von Kasse zu Kasse im Umfang und in der Höhe verschieden hohe Zuschüsse auf
prothetische Grundleistungen (Kronen,
Brücken,
Modellguss,
Vollprothesen).
Zahnersatz ist
keine
Sachleistung, da das Fehlen von Zähnen nicht als Krankheit
anerkannt. "Volle Kassen der Kassen" bewirkten:
-
1975
Die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen (einige
Leistungen, z.B. Keramikversorgungen, ausgenommen)
-
1977
1. Kostendämpfungsgesetz: da die Kosten (wie voraussehbar) davon laufen,
wird das erste Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz eingeführt: die
Kostenübernahme für Zahnersatz wird von 100% auf 80% herabgesetzt.
-
1982
2. Kostendämpfungsgesetz: die Kostenübernahme für Zahnersatz wird abermals
von 80% auf 60% herabgesetzt
-
1989
Gesundheitsreformgesetz (GRG) (Norbert BLÜM): Zahnersatzzuschüsse sind in
der Höhe von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig (sog. "Bonusregelung",
Führen eines Bonusheftes)
-
1993
Gesundheitsstrukturgesetz "GSG-93" (Horst SEEHOFER): Für kieferorthopädische
Maßnahmen bei Erwachsenen und zahnmedizinisch umstrittene bzw. unnötig
aufwendige prothetische Leistungen, gibt es keinen Zuschuss mehr.
-
1998
Zweites GKV-Neuordnungsgesetz, sog. "Beitragsentlastungsgesetz" (Horst
SEEHOFER): weitere Restriktionen, z. B. keine Zuzahlungen für
implantologischen Leistungen oder für Komposite-Füllungen bzw. Inlays. Für
Kinder und Jugendliche, ab Jahrgang 1979 gibt es, außer bei Unfall oder
schwerer Allgemeinerkrankung, gar keinen Zuschuss mehr zum Zahnersatz. In
Kraft treten für ZE 1998; für Kieferorthopädie schon zum 1.7.1997
Die bisherigen prozentualen Zuschüsse wurden in
therapiebezogene Festzuschüsse umgewandelt. Anzahl der Festzuschüsse auf
14 Versorgungskomplexe begrenzt; gnathologische und implantologische
Leistungen bleiben ohne Zuschuss. Den Festzuschuss bekommt der Patient für
Vertragsleistungen wie auch für Wahlleistungen. Zahlung des Festzuschusses
von der Krankenkasse direkt an den Patienten; dieser ist Gesamtschuldner der
ZE-Rechnung. Doppelte Höhe des Festzuschusses bei
Härtefällen.
Grundlage der Rechnungslegung ist die
GOZ, bei
Vertragsleistungen für 2 Jahre auf den 1,7fachen Satz begrenzt. Wegfall
jeglicher
Laborpreislisten, Wegfall jeglicher
Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Gesetz galt nur eineinhalb Jahre
-
1999
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (FISCHER, Grüne): Rückkehr zum
Sachleistungsprinzip (prozentuale, fallbezogene Bezuschussung) mit der aus
1980 bekannten
Bonusregelung. Keine Leistungen bei Implantaten. Weiter: die nach 1978
Geborenen haben wieder Anspruch auf Zahnersatz
-
2005
befundorientierte Festzuschüsse; ein bestimmter Befund löst eine (am
grünen Tisch ermittelte)
Regelversorgung aus. Bei
anderen Versorgungsformen (z.B. statt einer Teilprothese eine Brücke
oder statt einer Brücke ein Implantat) bleibt der Zuschuss der
Regelversorgung erhalten. Implantate selbst bleiben Privatleistung (die
Kassen wären sonst stark überfordert), nicht aber die
Suprakonstruktion. Härtefälle lösen den doppelten Festzuschuss (der
Regelversorgung) aus. Die ursprüngliche Absicht aus 2003 - Zahnersatz sollte
privat versichert werden - wurde 2004 wieder fallen gelassen
Zuzahlung
Zuzahlungs-Online-Rechner
Zuzahlungen
europäischer Vergleich, engl.: self-participation,
European comparison; was die finanzielle Belastung der Patienten für
Leistungen in Zahnarztpraxen betrifft, liegt Deutschland im unteren
Bereich.
Was die finanzielle Belastbarkeit von Zuzahlungen angeht, so nimmt die
Schweiz innerhalb der Nachbarstaaten eine Spitzenposition ein, gefolgt
von Frankreich.
Gesundheitsmodernisierungsgesetz,
Praxisgebühr, Zuzahlung
(Kranken-Versicherungskonditionen auf Reisen) |

|
Zweiarmklammer, engl.:
double arm clasp;
Doppelarmklammer
Zweigpraxis
Zweigniederlassung, "Filiale", engl.: branch (practice);
Ausübung der zahnärztlichen Praxis an einem weiteren Ort(en). Der noch gültige
(2006)
Bundesmantelvertrag-ZAE definiert:
"Die Ausübung kassenzahnärztlicher Tätigkeit in einer Zweigpraxis bedarf der
vorherigen Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, in deren Bereich die
Zweigpraxis liegt. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die Zweigpraxis
zur ausreichenden kassenzahnärztlichen Versorgung der Anspruchsberechtigten
notwendig ist und ihre Unterhaltung mit den Grundsätzen der zahnärztlichen
Berufsordnung in Einklang steht; die Zustimmung ist zu widerrufen, wenn die
Voraussetzungen für ihre Erteilung entfallen sind. Die Krankenkassen können die
Errichtung von Zweigpraxen beantragen. Die Parteien dieses Vertrages beschließen
Richtlinien".
Durch das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, 2007) wurde das entscheidende
Kriterium der Unterversorgung aufgehoben. Als Kriterium gilt neu, dass durch
Gründung einer Z. die Patientenversorgung verbessert werden wird. Eine
ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Praxisstammsitz muss weiterhin
gewährleistet sein (laut Gesetz sind Z. zulässig, wenn die Patienten am
Zweitsitz besser und am Hauptsitz nicht schlechter versorgt werden).
ausgelagerte Praxisräume,
Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis,
Niederlassung,
Teilgemeinschaftspraxis,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen
Einzelpraxis (W. Schinnenburg;
Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010); ausführliche und kompetente
Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für
Medizinrecht
Zweiphasenabformung
Zweikomponentenabformung,
Sandwichabformung, engl.: two phase impression;
Präzisionsabformung
eines Kiefers oder Teilen davon (
Präparation) mit versch. Abdruckmassen unterschiedlicher Konsistenz:
Die festere Konsistenz kommt in den
Abdrucklöffel, die dünnfließende in eine spezielle Abdruckspritze.
Anwendung sowohl beim
Doppelmischabdruck ("einzeitig"), wie auch beim
Korrekturabdruck ("zweizeitig") möglich.
Abdruck,
Abdruckarten,
Doppelmischabdruck,
Einphasenabformung,
Elastomere,
Hydrokolloid-Abdruck,
Korrekturabdruck |
|
Zweitmeinung
engl.: second opinion; fachliche Beratung durch einen "zweiten
Zahnarzt/-ärztin" im Vorfeld der eigentlichen
Therapie
nach einer
Untersuchung und unter Zuhilfenahme von (weiteren) diagnostischen Mittel
(z.B.
Röntgenbildern). Andere Verfahren, z.B. telefonische Auskünfte oder eine
"Internetberatung" werden dem Anspruch an eine seriöse Z. nicht gerecht.
Eine Z. kann dann sinnvoll sein, wenn der Patient an der Diagnose und
Therapieplanung Zweifel hat oder wenn er sich nicht schlüssig ist, welche Art
der Therapie für ihn am besten geeignet sein könnte. In ausländischen
Gesundheitssystemen muss teilweise vor bestimmten Therapien (z.B. Operationen)
oder vor Überweisungen zu hoch spezialisierten Fachärzten eine Z.
eingeholt werden; in D wird relativ selten von der Einholung einer Z.
Gebrauch gemacht, welche für
Gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos ist.
Behandlung,
MDK,
MDZ,
Patientenberatungsstellen,
Praxisgebühr.
(KZBV) /
zweizeitig engl.: two
time; ==>
Abdruckarten
Zwillingszahn, Zwillingszähne, Schizodontie, Odontopagus,
engl.: twin teeth;
Gemination
Z-Winkel , Schädelwinkel,
Profilwinkel;
Merrifield Winkel
Zwischenbrand
"Fixierungsbrand", engl.: between fire; Begriff bei der Herstellung
von Keramikarbeiten, um die augenblickliche Situation "einzufrieren", um dann
ggf. entsprechende Korrekturen (z.B. individuelle Farbanpassung,
Formkorrekturen) durchzuführen.
==> Keramik,
Vakuumbrand
Zwischenglied
Brückenzwischenglied, engl.: pontic; "zwischen", weil es sich
zwischen zwei Brückenpfeilern (eigenen Zähnen, Implantaten) befindet; der Teil
einer Brücke,
welcher einen oder mehrere fehlende Zähne ersetzt;
Brückenglied
Zwischenkiefer,
Os incisivum
Zwischenprothese;
(Immediatprothese),
Interimsprothese
Zwischenraumbürstchen,
Zahnzwischenraumbürstchen;
Interdentalbürstchen
Zwölf-Uhr-Position;
Uhr-Position
Zygion
Zy, engl.: do.; anthropologischer
Schädelmesspunkt;
der seitlich (lateral)
am weitesten vorspringende Punkt des
Jochbeins.
Zygion-Alveolar-Index
zygomatische Falte
engl.: zygomatic fold; doppelte oder dreifache Falte auf der Mitte der
Wange, etwa über dem Jochbein beginnend, weiter zum Mundwinkel verlaufend, nach
unten in die Kinnfurchen übergehend. Besonders ausgeprägt bei chronischen
Magenerkrankungen.
Zygomaxillare
Zm, engl.: do.; anthropologischer
Schädelmesspunkt;
tiefster Punkt der Knochennaht (Sutura zygomaticomaxillaris) zwischen
Oberkiefer und
Jochbein
Zylinderampulle; engl.:
cartridge,
Carpule
Zylinderimplantat
intramobiles, IMZ, engl.: cylinder implant; 1974 in die
ZHK
eingeführtes zweiteiliges Implantatsystem. In den hohlen Implantatkörper greift
ein intramobiler Konnektor, welcher mit der
Suprakonstruktion verbunden ist. Dieser Konnektor wirkt als ein elastisches
Ausgleichselement und soll die Funktion des natürlichen Zahnhalteapparates (
Sharpey-Fasern) übernehmen und somit ein Überschreiten der Gewebetoleranz
bei Belastung durch angreifende Kräfte vermeiden helfen.
Implantat
Zylinderteleskopkrone, engl.: cylindrical (o. round) telescope crown;
Teleskopkrone
|
Zyste
"Wasserblase", Kieferzyste; mit Flüssigkeit gefüllte
Geschwulst (Hohlraum), engl.: cyst; krankhaftes mit
Epithel ausgekleidetes und in sich abgeschlossenes ("abgekapseltes")
Hohlraumgebilde mit flüssigem Inhalt unterschiedlicher Konsistenz (
Zystenflüssigkeit); röntgenologisch
scharf begrenzt (s. Abb.); in der Regel als gutartige,
langsam wachsende Geschwülste ("Expansionszyste") vorkommend und mit
Epithel
ausgekleidet (
Pseudozyste); in der
ZHK vorwiegend im knöchernen Bereich der Kiefer auftretend (
Osteolyse). Eine
maligne
Zystenentartung zum
Plattenepithelkarzinom hin wird nur selten beobachtet. Zur
Zystenentstehung (genesis of a cyst) sind immer Epithelreste
notwendig. Bei den odontogenen Zysten (s.u.) entstammt dies aus
Epithelresten der
Zahnleiste - den sog.
Malassez’schen Epithelresten.
Im Vergleich zu anderen Körperregionen kommen Z. im
Kiefer-Mund-Bereich aus nicht bekannten Gründen häufiger vor. Sie treten
vor allem im mittleren Lebensalter auf, wobei das männliche Geschlecht
stärker betroffen ist. Der Oberkiefer ist häufiger betroffen als der
Unterkiefer. Die am meist vorkommende Zystenform ist die
entzündungsbedingte radikuläre Zyste; es wird beobachtet: Die
Häufigkeit tritt etwa folgendermaßen auf: 65-70% radikuläre, 13-17%
follikuläre, residuale 2-8% und
Hautzysten mit 1,7-5%.
Falls sich Z. während ihres Wachstums nicht infizieren - dies ist
meist der Fall - werden sie vom Patienten nicht wahrgenommen; kurz vor
dem Durchbruch durch den verdrängten Knochen ist beim Betasten das
typische
Pergamentknistern zu hören/spüren.
Eine Einteilung erfolgt nach der
WHO-Klassifikation nach der Ursache einer Z. (sog.
Zystengenese): entzündungs-, traumatisch und entwicklungsbedingt

Bild-Klick!
WHO-Klassifikationen
-
odontogene Zysten (= im Zusammenhang mit den
Zähnen stehend; häufigsten Kieferzysten) mit den Unterteilungen:
radikuläre Zysten als Folge eines
Granuloms an der Wurzelspitze - siehe Abb.
follikuläre Zysten (Zahnkeimzysten),
welche sich aus versprengten Epithelresten eines Zahnkeims
entwickeln. Als Sonderform dieser Art existiert die
Dentitionszyste - auch bekannt unter dem Namen
Eruptionszyste- bzw. Durchbruchszyste; sehr oberflächlich durch
Auswölbung des Zahnsäckchens bei noch nicht durchgebrochenen Zähnen
(
Weisheitszahn); die f. Z. liegt außerhalb des
Knochens und ist mit Teilen am entsprechenden Zahn festgeheftet.
Entstehung meist entzündungsbedingt durch Flüssigkeitsansammlung
zwischen dem
inneren
u. äußeren Schmelzepithel. Die Zahnkrone liegt innerhalb der
Zyste, die Zahnwurzel außerhalb. Therapie - falls möglich - besteht
in der Freilegung der Krone des durchbrechenden Zahnes
(zahnerhaltende Zystektomie); sonst
Entfernung der Zyste mitsamt Zahn.
In etwa 5% der Fälle wird eine Weiterentwicklung der f. Z.
zu einem
Ameloblastom beobachtet.
parodontale Zysten treten seitlich der
Zahnwurzel oder im Bereich des
Zahnhalses auf. Dabei sind sie überwiegend
distal oder distobukkal an Backenzähnen des Unterkiefers
lokalisiert, meist an den unteren
Weisheitszähnen.
Röntgenologisch zeigen sie sich als gut begrenzte,
halbmondförmige
Transluzenz. Die
Vitalität des Zahnes ist nicht direkt durch diese Zystenart
eingeschränkt.
Residualzysten entstehen dadurch, dass der verursachende Zahn
zwar entfernt wurde, die an der Wurzelspitze befindliche Z.
aber nicht entfernt wurde. Auch dann wachsen diese Gebilde
selbstständig und gutartig weiter
primordiale Zysten; diese sind ohne direkte Beziehung zum
Zahnsystem, gehen jedoch von Epithelresten der Zahnanlage aus
Inzisivuscyste,
Keratozyste
-
nichtodontogene Zysten (= nicht im
Zusammenhang mit den Zähnen stehend), wie z.B. die
Weichgewebszysten: In den Weichgeweben des Mundbodens (
Ranula), Halses, Kieferhöhle, der
Speicheldrüsen und
Lippe (
Mukozele,
Nuhn Zyste,
Retentionszyste,
Schleimzyste,
Sialozele,
Verschlusszyste) vorkommend, oder die
Alveolarfortsatzzyste (globulomaxilläre Zyste) bzw.
Ductuszyste
-
Pseudozysten mit ähnlichem Erscheinungsbild und Symptomen
wie eine echte Z., jedoch ohne Epithelauskleidung (
Pseudozysten,
Stafne-Zyste)
-
Die
WHO-Klassifikation nach Pindborg, Shear und Kramer der
Kieferzysten gelten ab 1992 und berücksichtigen die Herkunft des
Epithels und die mögliche Entstehung:
Epithelzysten (Kieferzysten im eig. Sinne):
Dysgenetische Zysten (durch Entwicklungsstörung bedingt)
Odontogene Zysten
Gingivale Zysten bei Kindern (Epstein pearls)
Keratozyste
Follikuläre Zyste
Eruptionszyste
Laterale parodontale Zyste
Gingivale Zysten bei Erwachsene
Glanduläre odontogene Zyste
Nicht-Odontogene Zyste
Nasopalatinusgangzyste (Inzisivuscyste)
Nasolabiale Zyste
Entzündlich bedingte Zysten
Radikuläre Zyste
Residualzyste
Nicht-neoplastische Knochenveränderungen („nicht-epitheliale
Zysten“):
Aneurysmatische Knochenzyste
Solitäre Knochenzyste (traumatische, hämorrhagische)
Da Z. kontinuierlich langsam wachsen und unter
Verdrängung der Zahnwurzeln in der Nachbarschaft und Auflösung
notwendiger Knochensubstanz (
Osteolyse) und/oder Auftreibung des Kieferknochens sich bis hin zur
(kleinen) Hühnereigröße ausdehnen können, ist eine Behandlung
immer erforderlich. Diese erfolgt normalerweise chirurgisch - je nach
Größe und Vorliegen einer Entzündung - durch:
Adenolymphom,
Aerozele,
Ameloblastom,
Bohn
Perlen,
Cherubismus,
follikuläre Zyste,
Hertwig Epithelscheide,
Nuhn Zyste,
Obturator,
Osteolyse,
Parodontitis apicalis,
Partsch,
periapikale Läsionen,
Pseudozyste,
Spontanfraktur,
Verschlusszyste,
Wurzelspitzenresektion,
Zystenbalg,
Zystenflüssigkeit. |

mittelgroße
radikuläre Z.

große follikuläre Z.
mit der Gefahr einer
Spontanfraktur

Weichgewebszyste -
Mukozele |
Zystektomie; Zystenausschneidung, engl.: cystectomy; Entfernung einer
Zyste im Ganzen;
Operation nach
Partsch II
Zystenbalg
engl.: cyst (belly); geschlossene bindegewebige Auskleidung
des Hohlraums einer
Zyste, zum Hohlraum hin mit
Epithel
bedeckt. Darauf folgt (nach außen hin) eine subepitheliale Zone und schließlich
eine bindegewebige Kapsel. Der bindegewebige Z. einer radikulären Zyste
wirkt als semipermeaple (= nur in einer Richtung durchlässige) Membran. Im
Zysteninneren kommt es zur Erhöhung des hydrostatischen Druckes durch Abstoßung
degenerierter Epithelzellen und dadurch zum Flüssigkeitseinstrom.
Durch eine Zystendrainage (drainage of a cyst) lässt der Innendruck nach
und verhindert so - als provisorische Maßnahme - ein weiteres Wachstum der
Zyste.
Zystenflüssigkeit
Follikelflüssigkeit, engl.: cyst liquid; dünn- oder dickflüssiger,
manchmal auch blutig oder entzündlich/eitriger Inhalt einer
Zyste. Die Zusammensetzung entspricht im Prinzip den
Substanzen des Blutes, unterscheidet sich aber in der Konzentration einiger
biochemischer Parameter. So sind z.B. die Cholesterin- und Gammaglobulinwerte
erhöht. Bei radikulären Zysten kann man nach dem Inhalt
unterscheiden: Akut entzündet: Eiter, Epithelzellen, Cholesterinkristalle;
Chronisch entzündet: Flüssig, klar, honigfarben, Cholesterinkristalle
Zystostomie; Zysteneröffnung, engl.: cystostomy; teilweise Entfernung ("Fensterung")
einer Zyste; Operation nach
Partsch I
Zytotoxizität
"Zellgiftigkeit", engl.: cytotoxity; Fähigkeit bestimmter, meist
chemischer Substanzen, Gewebszellen zu schädigen. Für
Restaurationsmaterialien in der
ZHK werden vor allem
In-vitro-Tests durchgeführt. Dabei werden die Auswirkungen der
Testsubstanzen auf Zellproliferation, Morphologie und Metabolismus untersucht.
Biokompatibilität,
Komposite
ZZQ
Abk. v. Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung; sog. Stabsstelle,
untergebracht im
Institut der Deutschen Zahnärzte, bearbeitet Fragestellungen zur Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität zahnärztlicher Tätigkeiten. Einer der Schwerpunkte
ist die Koordination der Erstellung, Evaluierung und Verbreitung von
Leitlinien zu
diagnostischen und therapeutischen Methoden der Zahnmedizin.
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