Zahn engl tooth, sind Zucker und Zysten ausgesetzt; ohne Behandlung, folgt Zahnverlust, der zu Zahnersatz führt.

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Zahn Medizin Wissen - von -Zöliakie, Zonographie _bis_ Zytotoxizität, ZZQ Zahnärtzliche Qualitätssicherung
 

es wird der Versuch unternommen, typische und häufige Behandlungsformen in einer zahnärztlichen Praxis allgemeinverständlich zu erläutern und Fragen dazu zu beantworten.

Suchen Sie bei unklaren und heftigen Beschwerden unbedingt einen Arzt auf! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Webseite, kein Ersatz für einen Arztbesuch ist. Auf die Ausführungen im Disclaimer wird zusätzlich hingewiesen.

 

Zahnärzte Online Deutschland, engl.: Dentists On-line Germany; ein Projekt der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen). Hauptziel des Projektes ist es, allen Zahnärztinnen und Zahnärzten die sichere elektronische Kommunikation mit ihren Standesorganisationen zu ermöglichen. Daneben soll auch die sichere Kommunikation von Zahnärzten untereinander unterstützt werden. Diese elektronische Infrastruktur soll alle maßgeblichen Sicherheitsstandards und technischen Anforderungen beherrschen und beruht u.a. auf einer ZOD-Chipkarte (Lesegerät erforderlich). Dieses Dokument ist eine Health Professional Card (HPC) speziell für Zahnärzte (sog. Heilberufeausweis) und soll Online-Anwendungen gegenüber Dritten verlässlich absichern.

elektronische Gesundheitskarte

Zöliakie

permanente Unverträglichkeit auf genetischer Grundlage (Autoimmunerkrankung) auf das Klebereiweiß Gluten (Bestandteil Gliadin), vorkommend in Weizen, Secalin in Roggen, Hordein in Gerste und möglicherweise Avenin in Hafer mit einer Inzidenz von 1 zu 300, in manchen Untersuchungen sogar bei 1 zu 100; in Deutschland (2008) sollen 400 000 Menschen von der Gluten-Unverträglichkeit betroffen sein, wobei nur jeder vierte davon weiß. Charakteristisch sind Veränderungen der Dünndarmschleimhaut (Atrophie der Dünndarmzotten, dadurch Verkleinerung der Darmoberfläche) - mit keinen, nur wenigen oder ausgeprägten Symptome (z.B. Eisen- und Zinkmangel), die auch außerhalb des Verdauungstraktes auftreten können. Zum Beispiel kommen Arthritiden, Ataxien oder Migräne gehäuft vor. Risikogruppen sind Verwandte ersten Grades sowie Patienten mit Diabetes, Down-Syndrom oder rheumatischen Erkrankungen.
Die Beschwerden reichen von Durchfall, Flatulenz und Bauchschmerzen über Kopfschmerzen und Lethargie bis zu ADHS, und sie lassen nach oder verschwinden, wenn die Betroffenen Gluten meiden.
Zum Begriff Z.: Bei Kindern spricht man von "Zöliakie", bei Erwachsenen von der "einheimischen Sprue" oder "glutensensitiven Enteropathie"

Zonographie

engl.: zonography; Dickschichttomographie; röntgenologische Schichtaufnahme mit kleinem Schichtwinkel (~ 4-8°), einer großen Schichtdicke, relativ kurzen Belichtungszeiten bei geringer Verwischungsunschärfe. Gehört in der ZHK zu den "besonderen Panoramaschichtaufnahmen" und ist in der Praxis (evtl. KfO) ohne Bedeutung. Die klassische Z. arbeitet mit einer Schichtdicken von etwa 2 cm. Je dicker die Schicht ist, umso mehr ergibt sich der sog. Summationseffekt. Die Z. gilt heute (2013) als veraltet, da bessere diagnostische Möglichkeiten (Computertomographie oder Kernspintomographie) zur Verfügung stehen.
Tomographie

Zoonosen; von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten.

ZOP, zentrische Okklusionsposition; Okklusion

Zoster, Herpes Zoster

Z-Plastik
chirurgische Verschiebeplastik, engl.: Z-flap, Z-plasty; in der ZHK hauptsächlich bei der Lippenbändchenexzision angewandt: das Lippenband-Gewebe wird exzidiert und unter Herstellung eines zick-zack-förmigen Verlaufs der Ränder wieder aneinander vernäht. Die Länge der Narbe wird so vergrößert. Durch die unterschiedliche Laufrichtung der zick-zackigen Wundränder entsteht nur auf jeder Zick-Strecke eine Zugbelastung, während die Zack-Strecken entlastet sind.
Lappenoperation, VY-Plastik

Zst, in der ZHK gängige Abkürzung für Zahnstein

Zucker
auch: Saccharose, engl.: sugar, saccharid; leicht in Wasser lösliches, süß schmeckendes Kohlenhydrat pflanzlichen Ursprungs; häufiger Nahrungsbestandteil mit relativ kurzer Verweildauer in der Mundhöhle; meist aus Zuckerrüben (Rübenzucker) oder Zuckerrohr (Rohrzucker) hergestellt. Im Durchschnitt verzehrte jeder Bundesbürger 2008 31,27 kg Süßwaren im Wert von 112,42 € (ohne Kaugummi). Bonbons hatten daran einen Anteil von 19,42 €, davon waren rund 30 % zuckerfrei, also "frei von Rohrzucker" (Haushaltszucker). Diese Produkte können aber durchaus Fruktose, Glukose, Laktose oder Maltose enthalten, die letztendlich auch zu Kariesschäden führen. Experten schlagen Alarm und verweisen auf die bedenklich steigende Anzahl von Übergewichtigen und rasant zunehmende Zivilisationskrankheiten wie Diabetes. Noch vor 200 Jahren war Z. ein reiner Luxusartikel und wurde in Apotheken als Heilmittel gegen allerlei Beschwerden verkauft.
Zuckerrohr wurde von Ch. Kolumbus aus der Südsee in die Karibik und Lateinamerika gebracht; Rübenzucker von Marggraf entdeckt und seit 1801 fabriziert.
Weitere Zuckerarten sind - wobei lebensmittelrechtlich in Deutschland nur die Saccharose als "Zucker" definiert ist:
  • Glucose  (Traubenzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 0,7
  • Fruktose (Fruchtzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 1,2
  • Laktose  (Milchzucker); Süßkraft gegenüber Saccharose = 0,3
  • Maltose  (Malzzucker; Zwischenprodukt des in der Mundhöhle auftretenden Stärkeabbaus)

  • Man unterscheidet im Prinzip drei verschiedene Zuckerarten:
    1.) Monosaccharide oder Einfachzucker; dazu zählen Traubenzucker, also Glukose, und Fructose, Fructose ist Fruchtzucker.
    2.) Disaccharide oder Zweifachzucker als eine Verknüpfung im Prinzip von zwei Einfachzuckern. Z.B. beim Haushaltszucker ist Fruchtzucker mit Traubenzucker verbunden.
    3.) Mehrfachzucker, als eine lange Kette von Zuckermolekülen. Die häufigste Variante davon ist die Stärke; enthalten in vielen Lebensmitteln wie Brot, Kartoffeln, Reis, Gebäck und Gemüse

Z. ist einer der hauptverantwortlichen Stoffe für die Entstehung von Karies ("ohne Zucker keine Karies"). Hinsichtlich ihrer Karies auslösenden Wirkung (Kariogenität) unterscheiden sich die Glucose (Traubenzucker) und die Fruktose (Fruchtzucker) nur gering.
Der Zuckerabbau findet in der Mundhöhle hauptsächlich in der Plaque durch die sog. Kariesbakterien (z.B. Streptococcus mutans) statt. Fällt der pH-Wert in der Plaque über längere Zeit unter den Wert von 5,7 ( "zahnfreundlich"), so ist mit Kariesbedingten Zahnschäden zu rechnen; deshalb ist prinzipiell nicht die Zuckermenge "auf einmal", sondern die regelmäßige, "über den Tag verteilte" Zuckerzufuhr zahnärztlich bedenklich. Zuckeralternativen wie Honig, Datteln oder Feigen werden wegen ihrer Klebrigkeit als besonders kariesfördernd angesehen - brauner Zucker wird fälschlicherweise (er ist nur ein Zwischenprodukt zum "weißen Zucker") für gesünder gehalten.
Besonders gefährlich sind die sog. "versteckten Zucker", wie sie in vielen Lebensmitteln als sog. "Geschmacksverbesserer" zu finden sind.
Nach dem deutschen Lebensmittelgesetz heißt "zuckerfrei" lediglich, dass in diesem Produkt kein Haushaltszucker (Rübenzucker, Saccharose; "weißer Zucker", s.u.) enthalten ist; wohl aber können andere vergärbare - und damit potentiell Karies auslösende - Kohlenhydrate darin enthalten sein.

Weitere natürliche Zuckerarten sind:

  • Fruchtzucker (Fruktose)
    vorkommend in süßen Früchten, wird er auch künstlich aus Rohr- oder Rübenzucker hergestellt
  • Haushaltszucker
    Herstellung aus Zuckerrohr und Zuckerrüben. Unter dem Namen "Weißzucker" sind beide Arten in Eigenschaften und Geschmack identisch
  • Malzzucker (Maltose)
    Zwischenprodukt bei der Stärkespaltung, z.B. beim Keimen von Gerste (Gerstenmalz). Der Malzextrakt wird aus der angekeimten, gedarrten und eingedampften Gerste gewonnen
  • Milchzucker (Laktose)
    Vorkommen in allen Milchprodukten; wird industriell aus Molke gewonnen. In Deutschland leiden circa 10 - 15% der Bevölkerung unter einer Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit)
  • Rohrzucker (brauner Zucker)
    gewonnen aus dem Zuckerrohr tropischer Gebiete. Der beim Pressen gewonnene Saft enthält Trübstoffe, die mit Kalk und Kohlensäure gebunden und ausgefiltert werden. Dann wird der Saft erhitzt und eingedickt. Dieses Produkt ist noch gelbbraun verfärbt und wird durch Abbrausen mit Wasserdampf gereinigt. Dann wird der Zucker nochmals aufgelöst und kristallisiert. So erhält man den schneeweißen Zucker, die Raffinade. Für die Kristallisation wird feingemahlener Zucker als "Impfkristall" beigegeben
  • Rohzucker, auch Vollrohrzucker
    ist eingedickter, zu Sirup verkochter und gemahlener Zuckerrohrsaft
  • Rübenzucker
    Zuckerrüben lassen sich nicht pressen. Deshalb werden sie zerkleinert und als "Rübenschnitzel" eingeweicht. Mit auf 70° C erhitztem Wasser werden der Masse die Zuckeranteile entzogen. Dieser Saft wird dann von störenden Bestandteilen wie Pflanzenfasern getrennt: Durch zugegebenen Kalk flocken die Nichtzuckerstaffe aus, der Kalk wiederum wird durch Kohlensäure ausgefällt. Das Ganze wird gefiltert und zentrifugiert und ergibt einen Dünnsaft, der anschließend zu Dicksaft verkocht wird. Dann folgt wie beim Rohrzucker die Kristallisation
    Zuckerrübensirup ist eingekochter Saft aus den Rübenschnitzeln. Er besteht zu rund 60 Prozent aus Zucker, außerdem Wasser und Faserstoffen. Dieser Sirup enthält noch einige Mineralstoffen und eignet sich als Brotaufstrich und zum Backen
  • Traubenzucker (Dextrose, Glukose)
    kommt in Früchten und Honig vor. Der handelsübliche Traubenzucker wird dagegen mit Hilfe von Enzymen aus Mais- oder Kartoffelstärke gewonnen, da die Menge des Traubenzuckers auf Fruchtbasis zu gering ist, um ihn industriell lohnend zu verarbeiten

Aktion "zahnfreundlich", Ernährungsempfehlungen, Karies, Kohlenhydrate, versteckter Zucker, Vipeholm-Studie, Zuckeraustausch- bzw. Zuckerersatzstoffe




versteckter Z. in versch. Stoffen




Zuckeraustauschstoffe
engl.: substituted sugar; in der Struktur dem Zucker ähnlich, haben sie einen vergleichbar hohen Brennwert (etwa gleiche Kalorienzahl) wie Zucker. Bekannte Vertreter sind die Zuckeralkohole: Sorbit, Xylit, Mannit, Lycason, Maltit und Isomalt. Bis auf Xylit sind sie weniger süß als Zucker. Sorbit und Xylit sind für Diabetiker geeignet, da ihr Abbau im Körper Insulin-unabhängig verläuft.
Z. werden vorwiegend zur Herstellung von Bonbons, Kaugummis, Hustensäften und Schokolade verwendet, da sie nur im geringen Umfang eine Karies auslösen können (wenig kariogen, da die Kariesbakterien keine Aufspaltung in schädliche Produkte durchführen können).
Wenn auch beim Einsatz keine gesundheitlichen Risiken auftreten, so kann bei einem übermäßigem Verzehr - bedingt durch osmotische Vorgänge im Darm - eine abführende und blähende Wirkung eintreten. Ein Anteil von mehr als 10% muss daher mit dem Vermerk "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" deklariert werden. Es gelten folgende Schwellenwerte (Menge pro Kopf und Tag):
Sorbit: 50 g,  Xylit: 50 - 70 g,  Mannit: 10 - 20 g,  Isomalt: 20 - 30 g
Die Süßkraft von Z. im Vergleich zum Zucker (Saccharose, Süßkraft = 1, kcal/100g = 400) ist unterschiedlich (in Klammern kcal/100g):
Sorbit 0,54 (250); Mannit 0,57 (250); Xylit 1,0 (250); Isomalt 0,5 (250); Isomalt 0,5 (250).
 Das gilt auch für Fruchtzucker-Mengen von 25 Gramm pro Mahlzeit oder 60 Gramm pro Tag. Wer Fruchtzucker nicht gut verträgt, sollte auch bei den Z. vorsichtig sein. Denn Zuckeralkohole wie beispielsweise Sorbit können die Beschwerden einer Fruktose-Unverträglichkeit verstärken. Im Gegensatz zu Süßstoffen sind Z. zudem nicht völlig kalorienfrei, sondern sie enthalten 2,4 bis 4 Kilokalorien pro Gramm.

Aktion "zahnfreundlich", Isomaltulose,  Xylitol, versteckter Zucker, Zucker, Zuckerersatzstoffe

Zuckerersatzstoffe
Süßstoff, engl.: sweetener; enthalten keine Kalorien, sind nicht Karies auslösend (kariogen) und bis zu 1.000mal süßer als Zucker (temperaturabhängig) ohne allerdings dessen typischen Geschmack ersetzen zu können. Natürlich oder synthetisch hergestellt werden sie flüssig oder in Tablettenform angeboten. Beimischung in Lebensmitteln oder in Zuckeraustauschstoffen, um diese wegen ihrer geringen Süße "aufzusüßen". Z. sind für Diabetiker gut geeignet; die immer wieder herbeigeredeten krebsauslösenden Eigenschaften konnten wissenschaftlich bisher nicht belegt werden. Einsatz meist zum Süßen von Getränken; zum Kochen und Backen weniger geeignet, da es wegen der hohen Süßkraft an "Masse fehlt" und z.B. Aspartam nicht hitzebeständig ist (Hitzestabil sind beispielsweise Cyclamat und Saccarin). Zu bemerken ist bei den Zuckersatz- und -austauschstoffen: Der Gaumen kann Zucker und Süßstoff geschmacklich kaum trennen. Das Gehirn dagegen unterscheidet die Süßungsmittel sehr wohl. Offenbar regt "richtiger" Zucker das Belohnungszentrum des Gehirns stärker an als Süßstoff und ruft - anders als dieser - auch ein Sättigungsgefühl hervor.
Bekannte Vertreter sind Saccharin, Cyclamat, Aspartam und Acesulfam-Kalium, Neohesperidin sowie Thaumatin. Bekanntester natürlicher Z. sind die Blätter des Stevia-Strauchs.


Die Süßkraft von Z. im Vergleich zum Zucker (Saccharose, Süßkraft = 1, kcal/100g = 400) ist unterschiedlich (in Klammern kcal/100g):: Saccharin 500 (0); Cyclamat 30 (0); Aspartam 200 (400); Acesulfam-K 200 (0);

Allgemein körperlich ist aber zu beachten: Z. senken den Blutzuckerspiegel durch eine Reflex-bedingte Insulinausschüttung. Ein sinkender Blutzuckerspiegel ist jedoch ein Alarmsignal für den Körper. Er antwortet mit Heißhungergefühlen, um den Verlust möglichst schnell wieder auszugleichen. Das heißt in letzter Konsequenz: Z. machen hungrig.

Aktion "zahnfreundlich", versteckter Zucker, Zucker, Zuckeraustauschstoffe

Zuckerteekaries, engl.: "Sugar tea caries"; Nursing bottle syndrom

Zugangskavität
engl.: endodontic cavity; in zwei Schritten ablaufende Präparation vor der eigentlichen endodontischen Behandlung: Zuerst wird mit Diamant- oder Endo-Z-Bohrern das Dach des Pulpenkavums eröffnet sowie die Kronenpulpa freigelegt und anschließend mit Ultraschallspitzen, Müllerbohrern oder Gates-Glidden Bohrern der eigentlich Eingang des Wurzelkanalsystems dargestellt und entsprechend erweitert. Die Ausdehnung der Z. sollte so bemessen sein, dass sie einen guten Zugang in das Wurzelkanalsystem ermöglicht, andererseits durch Hartsubstanzverlust den Zahn nicht zu sehr schwächt.
Wurzelkanalbehandlung

Zuggurtung
Neutralisation einer Zugspannung, engl.: tension banding; kieferchirurgische Vorgehensweise bei einer Osteosynthese zur Bruchstabilisierung in den Fällen, wo die Bruchfragmente durch Muskel-Zugkräfte auseinander gezogen werden. Durch das Einsetzen einer Drahtschlinge (bisweilen auch Platten) werden die Zug- in Druckkräfte umgewandelt und so die Bruchfragmente formgerecht gegeneinander gedrückt.
Kompressionsosteosynthese

Zugschraube
1.) Osteosyntheseschraube, engl.: bone tension screw, surgical compression screw; Knochenschraube, welche über eine Knochenplatte nach dem Prinzip der Schiefen Ebene eine Kompression der Frakturflächen bewirkt (= Kompressionsosteosynthese, compression osteosynthesis).
2.) "offene" kieferorthopädische Schraube, welche - eingearbeitet in einen "gespreizte" Aktive Platte wie eine Sagittalschraube - durch Aktivierung die Zähne aufeinander zu bewegt.

Zulassung
für die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter, Zulassung als Vertragszahnarzt, "Kassenzulassung", engl.: approval, allowance, legal health insurance admission, market authorization; Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Z. ist an genau geregelte Voraussetzungen (Approbation, Vorbereitungszeit, Zahnarztregister, Sprechstundenzeiten, Mächtigkeit der deutschen Sprache usw.) gekoppelt und wird von einem sog. Zulassungsausschuss (paritätisch besetztes Gremium aus Krankenkassenvertretern und Zahnärzten; ansässig bei den KZVen) erteilt.
Die Zulassung endete - bedingt durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (95 Absatz 7 SGB V ) - bis Ende September 2008 mit Vollendung des 68. Lebensjahres ( Altersgrenze; ab 1.10.08 keine Altersbegrenzung). Diese Beschränkung war als Ausgleich für die Zulassungsbeschränkungen ("Gesperrte Gebiete") geschaffen worden, um so jüngeren (Zahn-)Ärzten die Möglichkeit zur Niederlassung zu geben.
Durch das Vertragsarztänderungsgesetz ist ab 2007 eine Teilzulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages möglich.

Ein kollektiver Verzicht auf Z. von Seiten des Vertragszahnarztes unterliegt einer Regelung im Sozialgesetzbuch V:
§95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
(1) Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die Zulassung als Vertragsarzt zu verzichten.
(2) Verzichten Vertragsärzte in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt und kommt es aus diesem Grund zur Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a Abs. 1, kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren nach Abgabe der Verzichtserklärung erteilt werden.
(3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung mit befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt. Der Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse ist auf das 1,0fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt. Ein Vergütungsanspruch des Arztes oder Zahnarztes gegen den Versicherten besteht nicht. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
Angestellter Zahnarzt, Berufsverbot, Ermächtigung, Fortbildung, Gemeinschaftspraxis, GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung),
Heilberufsgesetz, Konkurrenzschutzklausel, Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis, Medizinische Versorgungszentren, Niederlassung, Residenzpflicht, Selbstverwaltung, Sicherstellungsauftrag, Sozialgesetzbuch, Teilberufsausübungsgemeinschaft, Teilgemeinschaftspraxis, Vertragszahnarzt, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, Wert einer Zahnarztpraxis, Zahnarztregister

Zulassungsausschuss, engl.: committee for legal health insurance admission; Zulassung

Zulassungsbeschränkungen, engl.: restrictions for legal health insurance admission; Überversorgung

Zulassungsverordnung Zahnärzte, Vertragszahnarzt

Zunge, engl.: tongue; Lingua, Erdbeerzunge, Geschmack, Geruchssinn, Lackzunge, Landkartenzunge, Lappenzunge, Magenta-Zunge, Makroglossie, stomatognathes System, Zungenbrennen

Zungenäquator
engl.: equator of the tongue; größter Umfang der Zunge; von Bedeutung ist dieser in der Totalprothetik, wo gefordert wird, dass dieser aus Stabilitätsgründen leicht oberhalb der Okklusionsebene liegen sollte. Natürlicherweise wird so durch den Zungendruck die Unterkiefer-Vollprothese auf ihrer Unterlage gehalten.

Zungenatrophie
engl.: tongue atrophy; häufig verbunden mit Trink - Schluck - und Ernährungsstörungen.
1.) Verkleinerung der Zunge insgesamt, sog.  Lingua atrophica. Entweder erworbene (Gehirnerkrankungen) oder angeborene (Parese des N. hypoglossus, Moebius Syndrom) Verkümmerung der Zungenmuskulatur
2.) glatte Zungenatrophie, Glossitis atrophicans; Verlust der Zungenpapillen, d. h. der Zungenmuskel ist nur noch von der Mundschleimhaut überzogen ( Lackzunge). Ursache sind in der Regel Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
Lingua

Zungenbändchen, engl.: lingual frenulum; Frenulum, Lingua

Zungenbein
Os hyoideum, engl.: hyoid bone; isolierter, unpaariger, griechisches Y-förmiger bzw. hufeisenförmiger Knochen zwischen Unterkiefer und Kehlkopf. Hat im Körper eine Sonderstellung, da er als einziger Knochen mit keinem anderen Knochen fest oder gelenkig verbunden, sondern nur an Bändern und Muskeln aufgehängt ist. Verbunden ist er über das rechte und linke Ligamentum stylohyoideum mit dem Os temporale des Schädels.
Am Z. greifen zahlreiche Muskeln an; so z.B.:
obere Zungenbeinmuskulatur (Musculi geniohyoideus, mylohyoideus, digastricus, stylohyoideus
Teile der unteren Zungenbeinmuskulatur (Musculi sternohyoideus, omohyoideus, thyrohyoideus
Teile der Rachenmuskulatur und des Kehlkopfs.
Die Muskeln, die am Z. ansetzen, verändern u.a. die Lage des Kehlkopfs und somit auch das Volumen der Stimme.
Eagle-Syndrom, Trigonum submandibulare
 


Zungenbelag
engl.: tongue plaque; ähnlich der Mundschleimhaut gilt die Zunge als Spiegelbild der Befindlichkeit des Verdauungstraktes bzw. Gesamtorganismus. Personen mit Z. haben eine bis zu 25-fach höhere Bakteriendichte auf der Zunge.
1.) natürlicher Belag; geringe Zell- und Lebensmittelreste sowie Bakterien, welche durch den natürlichen Kau- und Schluckvorgang in Grenzen gehalten werden
2.) "belegte Zunge" (engl.: furred tongue) als krankhafte Häufung von Zell-, und Nahrungsresten sowie Bakterien bei einer Vielzahl versch. Grunderkrankungen, verbunden mit einem Mundgeruch, z.B.:

  • Scharlach
    mit dem Kennzeichen der Erdbeer- oder Himbeerzunge und einem schmierigen, weißlichen Belag, bedingt durch eine Streptokokken-Infektion der Zungenpapillen

  • Diphtherie
    süßlich riechender, hellgrauer Belag (Pseudomembran) auf leicht blutender Unterlage, hervorgerufen durch das Corynebacterium diphtheriae

  • Thyphus
    blaugrau-weißlicher, auch schwarzer Zungenbelag mit hochroten Rändern

  • Cholera
    dunkelgrauer bis schwärzlicher Belag auf einer geschwürigen Zunge, welche hochrote Ränder hat

  • Mundsoor
    membranöse, schwer abwischbare Lakunen mit roten Rändern

  • Allgemeinerkrankungen
    weißlicher Belag aus abgestorbenen Epithelzellen, in der Regel durch eine verminderte Nahrungsaufnahme und dadurch bedingte mangelnde Selbstreinigung verursacht

Zungenbelagsindex
nach Winkel; optische Messzahl zur Feststellung der Dicke eines Zungenbelags. Dazu wird die Zunge in 6 Felder (Sextanten) unterteilt und in jedem Areal die Dicke des Belags festgehalten: 0 = kein Belag, 1 = leichter Belag, 2 = dicker Belag. Die Addition aller sechs Felder ergibt den Z.
Halitosis

Zungenbrennen
Glossodynie, Glossalgie, engl.: glossopyrosis; brennende Schmerzen im Bereich der Zunge und auch der Mundschleimhaut ("wundes Gefühl"), verbunden mit Störungen des Geschmacks und der Speichelbildung. Meist als Begleitsymptom bei allgemeinen Erkrankungen (Vitamin B12-Mangel) oder Mundschleimhautveränderungen oder das Hauptsymptom einer eigenständigen Erkrankung, die heute unter dem Namen "Burning-Mouth-Syndrom" (BMS) wissenschaftlich bekannt ist. Die brennenden Schmerzen (als Begleitsymptom) entstehen in der Regel dadurch, dass sich in den Vertiefungen der Schleimhautoberfläche Bakterien und Pilze ansiedeln oder/und, dass eine Verhornungsstörung (Lichen, Leukoplakie) vorliegt. Ebenso können diese Beschwerden durch Schleimhautentzündungen unter Zahnprothesen (Dekubitus) bzw. überstehenden Kronen und Füllungen, Herpesinfektionen oder im Rahmen von HIV-Erkrankungen auftreten.
Heute deuten viele Begleitumstände darauf hin, dass die Ursachen für das eigenständige Z. im psychischen Bereich (besonders bei Depressionen) zu suchen sind. Deshalb wird als Therapie die Gabe von Psychopharmaka empfohlen; nur wenig Wirkung zeigen Vitamin- und Aufbaupräparate.
Costen-Syndrom, Lingua, Schleimhautbrennen

Zungenbügel
"Palatinaldraht", engl.: lingual bar; gehört neben dem Lippenbügel mit den Buccinatorschlaufen zu den charakteristischen Drahtelementen eines Bionators. Er besteht aus einem 1,2mm starken, harten Stahldraht, welcher in Hinsicht auf Lage und Verlauf einer eiförmigen Schlaufe entspricht, die in ca. 1mm Abstand von der Schleimhaut in das Gaumengewölbe eingepasst wird. Der Z. dient zur richtigen Lage und Funktion der Zunge einschließlich deren Kontakt zum Gaumen in der Ruhelage.
Fälschlicherweise wird ein Unterzungenbügel auch als Z. bezeichnet.

Zungenbürste, Zungenbürstchen,  Zungenschaber

Zungendiagnostik
engl.: glossomantia; aus der Traditionellen Chinesischen Medizin bzw. Akupunktur stammende, zu den alternativen Methoden zählende Erkennung von Erkrankungen durch Beurteilung der Zunge (Rückschlüsse durch Erscheinungsbilder von Zungenfarbe, -form, -feuchtigkeit und -belag). Dabei sollten derartige "Diagnosen" allerdings nur unter Betrachtung des ganzen Menschen erfolgen. Oftmals sollen sich so mögliche Erkrankungen schon in einem recht frühen Stadium erkennen lassen. So deutet beispielsweise nach dieser Lehrmeinung ein mit Belag versehener hintere Bereich der Zunge immer auf eine mangelnde Ausscheidungs- und Entgiftungsfähigkeit von Darm und Nieren hin.

Zungendyskinesie
Zungenfehlfunktion, engl.: tongue dyskinesia; Oberbegriff für falsche neuromuskuläre Bewegungsmuster der Zunge beim Schlucken, Sprechen und beim Nichtgebrauch der Zunge. Derartige Fehlfunktionen können zu zahlreichen Störungen führen (z.B. Mundatmung) und sind in der Regel schwer zu behandeln. Häufigste Unarten sind das Zungenpressen - und beißen, sowie die falsche Lage beim Schlucken. Diese Störung - auch als viszerales Schlucken beim Säugling bezeichnet - äußert sich in einem Kontakt der Zungenspitze mit den Lippen während des Schluckens und ist bei Neugeborenen physiologisch.
Omega Kiefer

Zungenentzündung, engl.: glossitis; Glossitis

Zungengrund
Zungenwurzel, radix linguae, engl.: tongue base or root; der rückwärtigste unbewegliche Teil der Zunge, welcher bis zur Epiglottis (Kehldeckel) reicht und die warzenförmigen Wallpapillen (papillae vallatae) sowie zahlreiche Schleimdrüsen und lymphatisches Gewebe (Zungengrundtonsille, tonsilla lingualis) beinhaltet. Weiter befindet sich am Z. das Foramen caecum linguae.
Lingua

Zungenhalter
Zungenabhalter, Zungenspatel, engl.: tongue holder; breitflächig geformtes Instrument (aus Metall, Kunststoff oder Holz) zum Abhalten und Schützen der Zunge bei zahnärztlichen Verrichtungen (Präparation, chirurgische Eingriffe, Abdrucknahme). Zungenspatel

Zungenkarzinom
Zungenkrebs, engl.: carcinoma (cancer) of the tongue; Plattenepithelkarzinom der Zunge, überwiegend bei Männern mit Risikofaktoren (chronische Entzündung, Leukoplakie, Alkohol- und Tabakkonsum (Pfeifenraucher!), humane Papillomaviren) auftretend. Vorkommen in der Regel am Zungenrand, seltener am Zungenrücken oder Zungengrund. Wegen der guten Durchblutung innerhalb der Mundhöhle tritt sehr früh eine Metastasenbildung in den regionären Lymphknoten auf. Deshalb sollten alle atypischen, innerhalb von 14 Tagen bestehen bleibende Veränderungen der Zunge durch eine Probeexzission histologisch abgeklärt werden, da bei frühzeitiger Therapie und konsequenter Lymphknotenausräumung - sog. neck dissection - durchaus gute Erfolgsaussichten bestehen.
Mundhöhlenkarzinom
Leitlinie (2010) zur Früherkennung des Mundhöhlenkrebses
.

Zungenlähmung
Glossoplegie, Hypoglossus-Parese, engl.: lingual paresis; teilweise oder völlige Unbeweglichkeit und Unempfindlichkeit der Zunge als Folge zentral-neurologischer Erkrankungen (z.B. nach einem Schlaganfall)

Zungenlappenplastik
engl.: tongue flap for coverage of small defects; zum Verschluss von Gaumendefekten angewandte Methode zur Sprachverbesserung: Ein an der Zungenspitze gestielter Lappen wird unter intermaxillärer Fixation (für ~ 4-5 Wochen) an den Gaumendefekt gebracht und nach der Einheilphase am Stiel durchtrennt.
plastische Deckung

Zungenmuskulatur
engl.: tongue muscles; mit einer Unterteilung in extrinsische (M. genioglossus posterior, M. genioglossus anterior, Gesamtpositionierung der Zunge im Mund; Lageveränderung) und intrinsische Z. (zahlreiche Muskeln; Formverändernd) mit folgender Besonderheit: Es gibt keinen Muskel, der z.B. vom Gaumen aus die Zunge nach oben zieht. Durch Kontraktion des M. genioglossus posterior kann aber eine derartige Wirkung erzielt werden: Die Zunge wird in Längsrichtung “zusammengequetscht”; das Zungengewebe verlagert sich nach oben.
Zungenstimulator

Zungennerven, engl.: tongue nerves ; Lingua

Zungenpapillen, engl.: lingual o. gustatory papillae ; Lingua

Zungenphänomen
Schultze-Zungenphänomen, engl.: tongue phenomenon, Schultz' sign; Dellen- oder Wulstbildung der Zunge, welche im Zusammenhang mit einer Tetanie beim Beklopfen der Zunge auftritt. Seltener auch Bez. für ein "Blockadesyndrom" unter Stress (es liegt einem auf der Zunge, aber man kann das Wort dennoch nicht aussprechen).

Zungenpressen
engl.: tongue thrust; zu den Habits zählende Parafunktion der Zunge mit sichtbaren Abdrücken der Zähne ( Zahnimpressionen) am Zungenrand oder der Zungenspitze. Je nach Pressgewohnheit kann es zu einem seitlich oder frontal Offenem Biss kommen.

Zungenschaber
Zungenbürste, Zungenbürstchen, engl.:  (tongue or) glossa scraper; Instrumente zur professionellen Reinigung der Zungenoberfläche, besonders des problematischen hinteren Drittels: Sprechen und Schlucken bringen die vorderen zwei Drittel der Zunge in Kontakt mit dem Gaumen, dadurch wird dieser Teil der Zunge "natürlich" sauber gehalten.
Da die raue Zungenoberfläche eine besonders gute Grundlage für bakterielle Beläge (etwa zwei Drittel der Bakterien im Mundraum sind auf der Zunge angesiedelt) und Essensreste bietet, wird dieses Gebiet mitverantwortlich für einen üblen Mundgeruch gemacht:
Die Oberflächenstruktur der Zunge ist von einem Biofilm überzogen, in dem bevorzugt parodontal pathogene Keime zu finden sind. Allerdings: Der Erfolg der Reduktion des mikrobiellen Films ist lediglich temporär und hält je nach Methode zwischen 15 bis 100 Minuten an. Vor allem die Kombination von CHX-Spülungen und Schabern zeigen gute Langzeit-Erfolge. Ob das Reinigen der Zunge allerdings zu einer nennenswerten Reduktion der Keimbelastung in der Mundhöhle insgesamt führt, ist bisher nicht belegt.
Klassische Zungenschaber gelten heute als obsolet, da durch ihren Gebrauch leicht Verletzungen am Zungenrücken auftreten können. Stattdessen werden Zungenbürsten mit kleinen Kunststoffborsten oder Gumminoppen empfohlen.
Bereits alte Kulturvölker kannten den Gebrauch eines natürlichen Z.. So ist zu lesen: "Es ist dem Inder also genau vorgeschrieben, wie er den Tag zu beginnen hat... Als zweites folgt sodann das Reinigen der Zähne mit frischen Zahnstöckchen, die von den Zweigen gewisser Bäume genommen werden müssen ... Dann wird die Zunge mit einem Zungenschaber (jivanirlekhana) geschabt. Jetzt folgt erst die Reinigung des übrigen Körpers ..." .
Die in den USA und vielen asiatischen Ländern übliche Methode der Mundhygiene ist in Deutschland weniger gebräuchlich. Dies zum einen aus Unkenntnis, zum anderen wird der anfänglich auftretende Würgereiz von vielen Menschen als störend empfunden.
Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass die Zunge nur mit leichtem Druck gereinigt wird, um Verletzungen der Zungenoberfläche zu vermeiden.
Halitosis, Zahnbürstenbaum

 


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Kombinationsbürste

 


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dr-best.de

 

Zungenschild
engl.: lingual shield; Sammelbez. für vielfältige kieferorthopädische Schutzelemente zur Vermeidung einer Einwirkung von Zungenkräften (Zungenpressen, falsches Schlucken und andere Habits) auf Zähne und Kiefer.
Lippenschild

Zungenspatel
engl.: tongue depressor o. spatula; aus Metall oder  Holz ("Einmalspatel") bestehendes "Weghalteinstrument" im Rahmen einer zahnärztlichen Untersuchung oder Behandlung. Ausführungen mit geschlossener oder gefensterter (nach Brüning) Fläche. Zungenhalter

Zungenstimulator
"Erinnerungsplatte", engl.: tongue stimulator; versch. Geräte zur Aktivierung bzw. Koordinierung der Zungenmuskulatur im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung, unterstützend bei einer myofunktionellen Therapie, bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei geistigen Behinderungen. In der ZHK meist gebräuchlich in Form von herausnehmbaren Oberkieferplatten, an welche ein die Zunge reizendes Element (z.B. "Zungenperle") angebracht ist.

Zungentonsille
Zungenmandel, Tonsilla lingualis, engl.: lingual tonsilla; zum Waldeyerschen Rachenring gehörendes, lymphatisches Gewebe; am Zungenring sichtbar wird sie gelegentlich mit den Zungenvarizen verwechselt

Zungenvarizen
sublinguale Varikose, Kaviarzunge, engl.: tongue (base) varices, Caviartongue; im Alter und/oder bei hohem Blutdruck bzw. Rechtsherzinsuffizienz (Erkrankungen des Herz-Lungen-Systems) auftretende erweiterte Venen an der Zungenunterseite.
Zungentonsille

Zungenverwachsung
Ankyloglossie, engl.: tongue-tie; seltene, genetische, der Gaumenspalte (CPX) nahe stehende Missbildung, welche durch Mutationen des Gens T-box 22 ausgelöst wird.

Zusatzbeitrag; engl.: additional contribution;  Gesundheitsfond, GKV-Finanzierungsgesetz

Zusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung (private), engl.: (private) supplementary insurance; freiwillig abschließbare Versicherungsleistungen für gesetzlich Krankenversicherte: Je nach Tarif bieten derartige Z. Leistungen an, welche über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse hinaus gehen (z.B.: Implantate, Wahlleistungen im Krankenhaus). Z. sind ein wesentlicher Bestandteil der Privaten Versicherungen.
Wahltarif

Zuwachszähne
engl.: accessorial o. accedaneous teeth; die Zähne des bleibenden Gebisses, die keine Vorläufer im Milchgebiss haben - es sind dies die Zähne 6 - 8
Zähne, die an die Stelle von Milchzähnen treten (Zähne 1 -5), werden Ersatzzähne genannt
Dentition, Gebiss, Mineralisationszeiten, Wechselgebiss

Zuzahlung
Eigenbeteiligung o. Selbstbeteiligung (bei Krankheitsleistungen), engl.: extra payment, user's charge; marktwirtschaftliche Komponente zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, typisches Beispiel dafür war bis 2013 die Praxisgebühr. Aus sozialen Erwägungen ("Sozialklausel") gibt es eine Höchstbegrenzung dieser Gebühr - in der Regel von 2 % / Jahr:
Die Summe der Zuzahlungen des Haushalts muss im laufenden Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen, dann wird der Patient für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit. Wenn im Haushalt mindestens eine chronisch kranke Person lebt, halbiert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent des Bruttoeinkommens (s.u.). Allerdings können Patienten nur befreit werden, wenn bei der Krankenkasse die Quittungen eingereicht werden und ein entsprechender Antrag gestellt wird. Aktuelle Zuzahlungsbefreiungen werden von der Krankenkasse ausgestellt. Der Aufwand dafür ist allerdings mitunter so enorm, dass manch ein Versicherter die Mühe scheut, den Fragebogen seiner Kasse auszufüllen. So heißt es in Paragraph 62 SGB V: "Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammengerechnet." Einnahmen zum Lebensunterhalt sind "alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen", so die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Rundschreiben. Knapp 30 Fragen zur Einkunftsart und -höhe gilt es zu beantworten - vom Arbeitsentgelt angefangen, über Renten, Pensionen und andere Versorgungsbezüge, Einkommen aus der gesetzlichen Unfall- und privaten Lebensversicherung, bis hin zu Erträgen aus Pacht und Mieteinnahmen, Mutterschaftsgeld, Eigenheimzulage. Entsprechende Belege sind beizufügen sowie alle geleisteten Zuzahlungen personenbezogen zu quittieren.
Ab 2007 gelten folgende Z.:
Zahnersatz
Festzuschuss
Arznei- und Verbandmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
(Sonderbestimmungen zu Rabatten, kostengünstigen Medikamenten); bei insgesamt 49,5 Prozent der Medikamente entfällt die gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte (2011). Alles in allem sind damit 26.000 der 53.000 Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei oder ermäßigt. Gesetzlich Versicherte haben in 2010 1,8 Milliarden Euro für Arzneimittel aus eigener Tasche zugezahlt.
Seit 2012 gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkassen mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat. Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, steht immer aktuell im Internet unter
Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel (Stand: 1.1.2012). Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beide Werte werden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgesetzt.
Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung vor, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den Versicherten zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Jährlich sind das etwa 1,8 Mrd. Euro (Stand: 2010).
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels zu entrichten.
Arzneimittel bei Gesetzlich Versicherten: Die wichtigsten Regelungen für Zuzahlung und Erstattung
Heilmittel
10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung
Hilfsmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Krankenhaus/Stationäre Reha-Behandlung
10 € pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge-Behandlung
10 € pro Tag
2008 ist die "Chroniker-Richtlinie" in Kraft getreten: Wer chronisch erkrankt ist und deshalb bei den Z. von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die dafür relevante Vorsorgeuntersuchung hat beraten lassen. Diese neue Regelung gilt für Versicherte, die ab 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach §2 SGB V in Anspruch nehmen können. Dies sind alle Frauen, die nach dem 1.4.1987 und alle Männer, die nach dem 1.4.1962 geboren wurden. Bisher (Anfang 2008) beschränkt sich die Richtlinie auf Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs; weitere Beschlüsse des GBA zu Früherkennungsuntersuchungen sowie zum sog "Gesundheits-CheckUp" sind zu erwarten.
Weiter besteht eine steuerliche Berücksichtigung über sog. "Sonderausgaben",  worunter auch Gesundheits-/Krankheitskosten fallen. Allerdings gilt auch dort eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem Prozent und sieben Prozent des Einkommens beträgt. Erst bei höheren Beträgen wird das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe von Einkommenssteuer gemindert. Wichtig ist, dass sich die anerkannten Ausgaben nicht allein auf Zuzahlungen und Praxisgebühren beschränken. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Heilpraktiker-Rechnungen oder Honorare für IGeL, nicht von der Kasse übernommene Zahnarztrechnungen sowie verschriebene Hörgeräte und Brillen werden vom Fiskus bei den Sonderausgaben berücksichtigt. Insbesondere Familien mit niedriger zumutbarer Eigenbelastung, die häufig naturheilkundliche Therapien in Anspruch nehmen, kommen relativ leicht in den Genuss einer Steuerrückzahlung. Aber: Ausgaben für Medikamente werden nur anerkannt, wenn eine Verordnung vorliegt. Die Selbstmedikation mit nicht- verschreibungspflichtigen Präparaten führt folglich zu steuerlichen Nachteilen.

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen, Familien mit drei und mehr Kindern) können sich Versicherte befreien lassen; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind automatisch zuzahlungsbefreit. Insgesamt sind 6,8 Millionen Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke Menschen und 0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2008).
Ein "Haken" für Privatversicherte: Sofern sie mit einem Partner zusammenleben, der GKV-Mitglied ist, werden beide Einkünfte addiert. Die Höhe der maximalen Zuzahlung richtet sich dann nach der Summe beider Einkünfte und nicht nur nach dem Einkommen des GKV-Mitglieds, das eigentlich allein von der Gesundheitsreform betroffen ist. Durch die Summierung der Gehälter können sich für Haushalte mit einem privat und einem gesetzlich Versicherten jährliche Mehrbelastungen im erheblichen Euro-Bereich ergeben.

Im zahnärztlichen Bereich besteht eine Besonderheit derart, als eine Zahnsteinentfernung nach BEMA Pos. 107 pro Jahr in der gleichen Praxis nur einmal abrechenbar ist - obwohl nach wissenschaftlichen Forderungen diese mindestens zweimal jährlich erfolgen sollte. Hier muss dann ggf. eine Z. nach Privatsätzen ( GOZ) erfolgen, sollte nicht die Praxis gewechselt werden.
Belastungsgrenzen, Bonus, chronisch krank, Festbeträge, Festzuschüsse, GMG, Grünes Rezept, Härtefall, Rabattverträge, schwerwiegende Erkrankung, Selbstbehalt, Selbstbeteiligung, Eigenbeteiligung/Zuzahlung bei Zahnersatz, Zuzahlungen_europäischer Vergleich
 Zahnwissen-Festzuschüsse

Zuzahlung
Eigenbeteiligung bei Zahnersatz, engl.: co-payment, self-participation with artificial dentures; im Rahmen der Festzuschussregelung gelten bei Gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 folgende Regelungen:
Ohne Bonus (= 0-4 Jahre) bezahlt die gesetzliche Krankenkasse zu vertraglich geregeltem Zahnersatz und Reparaturen einen Zuschuss von 50 % = 50 % Eigenbeteiligung
Bei 5 Jahren regelmäßigem Besuch beträgt dieser 60 % = 40 % Eigenbeteiligung
Bei 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 65 % = 35 % Eigenbeteiligung
Für das Jahr 2013 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen für eine vollständige Kostenübernahme bei einer Regelversorgung (sog. Härtefälle):
Alleinstehende 1.078 Euro
mit einem Angehörigen 1.482,25 Euro
jeder weitere Angehörige zusätzliche 269,50 Euro
Die Voraussetzungen für einen H. werden von der zuständigen Krankenkasse geprüft. Wichtig: Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Antragstellung und Prüfung erforderlich.
Diese Regelung ist das vorläufige Ende einer bewegten Historie:

  • bis 1975
    von Kasse zu Kasse im Umfang und in der Höhe verschieden hohe Zuschüsse auf prothetische Grundleistungen (Kronen, Brücken, Modellguss, Vollprothesen). Zahnersatz ist keine Sachleistung, da das Fehlen von Zähnen nicht als Krankheit anerkannt. "Volle Kassen der Kassen" bewirkten:

  • 1975
    Die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen (einige Leistungen, z.B. Keramikversorgungen, ausgenommen)

  • 1977
    1. Kostendämpfungsgesetz: da die Kosten (wie voraussehbar) davon laufen, wird das erste Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz eingeführt: die Kostenübernahme für Zahnersatz wird von 100% auf 80% herabgesetzt.

  • 1982
    2. Kostendämpfungsgesetz: die Kostenübernahme für Zahnersatz wird abermals von 80% auf 60% herabgesetzt

  • 1989
    Gesundheitsreformgesetz (GRG)  (Norbert BLÜM): Zahnersatzzuschüsse sind in der Höhe von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig (sog. "Bonusregelung", Führen eines Bonusheftes)

  • 1993
    Gesundheitsstrukturgesetz "GSG-93" (Horst SEEHOFER): Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen und zahnmedizinisch umstrittene bzw. unnötig aufwendige prothetische Leistungen, gibt es keinen Zuschuss mehr.

  • 1998
    Zweites GKV-Neuordnungsgesetz, sog. "Beitragsentlastungsgesetz" (Horst SEEHOFER): weitere Restriktionen, z. B. keine Zuzahlungen für implantologischen Leistungen oder für Komposite-Füllungen bzw. Inlays. Für Kinder und Jugendliche, ab Jahrgang 1979 gibt es, außer bei Unfall oder schwerer Allgemeinerkrankung, gar keinen Zuschuss mehr zum Zahnersatz. In Kraft treten für ZE 1998; für Kieferorthopädie schon zum 1.7.1997
    Die bisherigen prozentualen Zuschüsse wurden in therapiebezogene Festzuschüsse umgewandelt. Anzahl der Festzuschüsse auf 14 Versorgungskomplexe begrenzt; gnathologische und implantologische Leistungen bleiben ohne Zuschuss. Den Festzuschuss bekommt der Patient für Vertragsleistungen wie auch für Wahlleistungen. Zahlung des Festzuschusses von der Krankenkasse direkt an den Patienten; dieser ist Gesamtschuldner der ZE-Rechnung. Doppelte Höhe des Festzuschusses bei Härtefällen. Grundlage der Rechnungslegung ist die GOZ, bei Vertragsleistungen für 2 Jahre auf den 1,7fachen Satz begrenzt. Wegfall jeglicher Laborpreislisten, Wegfall jeglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
    Gesetz galt nur eineinhalb Jahre

  • 1999
    GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (FISCHER, Grüne): Rückkehr zum Sachleistungsprinzip (prozentuale, fallbezogene Bezuschussung) mit der aus 1980 bekannten Bonusregelung. Keine Leistungen bei Implantaten. Weiter: die nach 1978 Geborenen haben wieder Anspruch auf Zahnersatz

  • 2005
    befundorientierte Festzuschüsse; ein bestimmter Befund löst eine (am grünen Tisch ermittelte) Regelversorgung aus. Bei anderen Versorgungsformen (z.B. statt einer Teilprothese eine Brücke oder statt einer Brücke ein Implantat) bleibt der Zuschuss der Regelversorgung erhalten. Implantate selbst bleiben Privatleistung (die Kassen wären sonst stark überfordert), nicht aber die Suprakonstruktion. Härtefälle lösen den doppelten Festzuschuss (der Regelversorgung) aus. Die ursprüngliche Absicht aus 2003 - Zahnersatz sollte privat versichert werden - wurde 2004 wieder fallen gelassen

Zuzahlung
Zuzahlungs-Online-Rechner

Zuzahlungen
europäischer Vergleich, engl.: self-participation, European comparison; was die finanzielle Belastung der Patienten für Leistungen in Zahnarztpraxen betrifft, liegt Deutschland im unteren Bereich.
Was die finanzielle Belastbarkeit von Zuzahlungen angeht, so nimmt die Schweiz innerhalb der Nachbarstaaten eine Spitzenposition ein, gefolgt von Frankreich.
Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Praxisgebühr, Zuzahlung
(Kranken-Versicherungskonditionen auf Reisen)


Zwangsbiss
Zwangsokklusion, Bissluxation, engl.: forced bite; durch Zahnfehlstellungen oder unterschiedlicher Ausprägung von Ober- und Unterkiefer bedingter fehlerhafter Zusammenbiss beider Kiefer. Meist bedingt durch eine Zwangs(zahn)führung, welche beim Kieferschluss den Unterkiefer nach dorsal, lateral oder ventral führt.
kieferorthopädische Frühbehandlung, Okklusion, Progenie (progener Zwangsbiss)


umgekehrter
Überbiss

Zweiarmklammer, engl.: double arm clasp; Doppelarmklammer

Zweigpraxis
Zweigniederlassung, "Filiale", engl.: branch (practice); Ausübung der zahnärztlichen Praxis an einem weiteren Ort(en). Der noch gültige (2006) Bundesmantelvertrag-ZAE definiert:
"Die Ausübung kassenzahnärztlicher Tätigkeit in einer Zweigpraxis bedarf der vorherigen Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, in deren Bereich die Zweigpraxis liegt. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die Zweigpraxis zur ausreichenden kassenzahnärztlichen Versorgung der Anspruchsberechtigten notwendig ist und ihre Unterhaltung mit den Grundsätzen der zahnärztlichen Berufsordnung in Einklang steht; die Zustimmung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung entfallen sind. Die Krankenkassen können die Errichtung von Zweigpraxen beantragen. Die Parteien dieses Vertrages beschließen Richtlinien".
Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, 2007) wurde das entscheidende Kriterium der Unterversorgung aufgehoben. Als Kriterium gilt neu, dass durch Gründung einer Z. die Patientenversorgung verbessert werden wird. Eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Praxisstammsitz muss weiterhin gewährleistet sein (laut Gesetz sind Z. zulässig, wenn die Patienten am Zweitsitz besser und am Hauptsitz nicht schlechter versorgt werden).
ausgelagerte Praxisräume, Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis, Niederlassung, Teilgemeinschaftspraxis, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen Einzelpraxis (W. Schinnenburg; Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010); ausführliche und kompetente Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für Medizinrecht

Zweiphasenabformung
Zweikomponentenabformung, Sandwichabformung, engl.: two phase impression; Präzisionsabformung eines Kiefers oder Teilen davon ( Präparation) mit versch. Abdruckmassen unterschiedlicher Konsistenz: Die festere Konsistenz kommt in den Abdrucklöffel, die dünnfließende in eine spezielle Abdruckspritze. Anwendung sowohl beim Doppelmischabdruck ("einzeitig"), wie auch beim Korrekturabdruck ("zweizeitig") möglich.
Abdruck, Abdruckarten, Doppelmischabdruck, Einphasenabformung, Elastomere, Hydrokolloid-Abdruck, Korrekturabdruck



Werdegang eines
Korrekturabdrucks
(zweizeitig)

Zweitmeinung
engl.: second opinion; fachliche Beratung durch einen "zweiten Zahnarzt/-ärztin" im Vorfeld der eigentlichen Therapie nach einer Untersuchung und unter Zuhilfenahme von (weiteren) diagnostischen Mittel (z.B. Röntgenbildern). Andere Verfahren, z.B. telefonische Auskünfte oder eine "Internetberatung" werden dem Anspruch an eine seriöse Z. nicht gerecht.
Eine Z. kann dann sinnvoll sein, wenn der Patient an der Diagnose und Therapieplanung Zweifel hat oder wenn er sich nicht schlüssig ist, welche Art der Therapie für ihn am besten geeignet sein könnte. In ausländischen Gesundheitssystemen muss teilweise vor bestimmten Therapien (z.B. Operationen) oder vor Überweisungen zu hoch spezialisierten Fachärzten eine Z. eingeholt werden; in D wird relativ selten von der Einholung einer Z. Gebrauch gemacht, welche für Gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos ist.
Behandlung, MDK, MDZ, Patientenberatungsstellen, Praxisgebühr.
(KZBV) /

zweizeitig engl.: two time; ==> Abdruckarten

Zwillingszahn, Zwillingszähne, Schizodontie, Odontopagus, engl.: twin teeth; Gemination

Z-Winkel , Schädelwinkel, Profilwinkel; Merrifield Winkel

Zwischenbrand
"Fixierungsbrand", engl.: between fire; Begriff bei der Herstellung von Keramikarbeiten, um die augenblickliche Situation "einzufrieren", um dann ggf. entsprechende Korrekturen (z.B. individuelle Farbanpassung, Formkorrekturen) durchzuführen.
==> Keramik, Vakuumbrand

Zwischenglied
Brückenzwischenglied, engl.: pontic; "zwischen", weil es sich zwischen zwei Brückenpfeilern (eigenen Zähnen, Implantaten) befindet; der Teil einer Brücke, welcher einen oder mehrere fehlende Zähne ersetzt; Brückenglied

Zwischenkiefer, Os incisivum

Zwischenprothese; (Immediatprothese), Interimsprothese

Zwischenraumbürstchen, Zahnzwischenraumbürstchen; Interdentalbürstchen

Zwölf-Uhr-Position; Uhr-Position

Zygion
Zy, engl.: do.; anthropologischer Schädelmesspunkt; der seitlich (lateral) am weitesten vorspringende Punkt des Jochbeins. Zygion-Alveolar-Index

Zygion-Alveolar-Index
Jochbogen-Molaren-Relation, engl.: do.; Klassifizierung der Gesichtsrelation im Vergleich zum Oberkiefer. Nach Durchschnittswerten sollte die Jochbogenbreite (gemessen zwischen den beiden Zygia; zy-zy) etwa dreimal so groß sein wie die Zahnbogenbreite im Gebiet der 2. Prämolaren.
Index = (Jochbogenbreite x 100) : Zahnbogenbreite
Pont-Index, Zahnbogenindex


zygomatische Falte
engl.: zygomatic fold; doppelte oder dreifache Falte auf der Mitte der Wange, etwa über dem Jochbein beginnend, weiter zum Mundwinkel verlaufend, nach unten in die Kinnfurchen übergehend. Besonders ausgeprägt bei chronischen Magenerkrankungen.

Zygomaxillare
Zm, engl.: do.; anthropologischer Schädelmesspunkt; tiefster Punkt der Knochennaht (Sutura zygomaticomaxillaris)  zwischen Oberkiefer und Jochbein

Zylinderampulle; engl.: cartridge, Carpule

Zylinderimplantat
intramobiles, IMZ, engl.: cylinder implant; 1974 in die ZHK eingeführtes zweiteiliges Implantatsystem. In den hohlen Implantatkörper greift ein intramobiler Konnektor, welcher mit der Suprakonstruktion verbunden ist. Dieser Konnektor wirkt als ein elastisches Ausgleichselement und soll die Funktion des natürlichen Zahnhalteapparates ( Sharpey-Fasern) übernehmen und somit ein Überschreiten der Gewebetoleranz bei Belastung durch angreifende Kräfte vermeiden helfen.
Implantat

Zylinderteleskopkrone, engl.: cylindrical (o. round) telescope crown; Teleskopkrone

Zyste
"Wasserblase", Kieferzyste; mit Flüssigkeit gefüllte Geschwulst (Hohlraum), engl.: cyst; krankhaftes mit Epithel ausgekleidetes und in sich abgeschlossenes ("abgekapseltes") Hohlraumgebilde mit flüssigem Inhalt unterschiedlicher Konsistenz ( Zystenflüssigkeit); röntgenologisch scharf begrenzt (s. Abb.); in der Regel als gutartige, langsam wachsende Geschwülste ("Expansionszyste") vorkommend und mit Epithel ausgekleidet ( Pseudozyste); in der ZHK vorwiegend im knöchernen Bereich der Kiefer auftretend ( Osteolyse). Eine maligne Zystenentartung zum Plattenepithelkarzinom hin wird nur selten beobachtet. Zur Zystenentstehung (genesis of a cyst) sind immer Epithelreste notwendig. Bei den odontogenen Zysten (s.u.) entstammt dies aus Epithelresten der Zahnleiste - den sog. Malassez’schen Epithelresten.
Im Vergleich zu anderen Körperregionen kommen Z. im Kiefer-Mund-Bereich aus nicht bekannten Gründen häufiger vor. Sie treten vor allem im mittleren Lebensalter auf, wobei das männliche Geschlecht stärker betroffen ist. Der Oberkiefer ist häufiger betroffen als der Unterkiefer. Die am meist vorkommende Zystenform ist die entzündungsbedingte radikuläre Zyste; es wird beobachtet: Die Häufigkeit tritt etwa folgendermaßen auf: 65-70% radikuläre, 13-17% follikuläre, residuale 2-8% und Hautzysten mit 1,7-5%.
Falls sich Z. während ihres Wachstums nicht infizieren - dies ist meist der Fall - werden sie vom Patienten nicht wahrgenommen; kurz vor dem Durchbruch durch den verdrängten Knochen ist beim Betasten das typische Pergamentknistern zu hören/spüren.

Eine Einteilung erfolgt nach der WHO-Klassifikation nach der Ursache einer Z. (sog. Zystengenese): entzündungs-, traumatisch und entwicklungsbedingt


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WHO-Klassifikationen

  • odontogene Zysten (= im Zusammenhang mit den Zähnen stehend; häufigsten Kieferzysten) mit den Unterteilungen:
      radikuläre Zysten als Folge eines Granuloms an der Wurzelspitze - siehe Abb.
      follikuläre Zysten (Zahnkeimzysten), welche sich aus versprengten Epithelresten eines Zahnkeims entwickeln. Als Sonderform dieser Art existiert die Dentitionszyste - auch bekannt unter dem Namen Eruptionszyste- bzw. Durchbruchszyste; sehr oberflächlich durch Auswölbung des Zahnsäckchens bei noch nicht durchgebrochenen Zähnen ( Weisheitszahn); die f. Z. liegt außerhalb des Knochens und ist mit Teilen am entsprechenden Zahn festgeheftet. Entstehung meist entzündungsbedingt durch Flüssigkeitsansammlung zwischen dem inneren u. äußeren Schmelzepithel. Die Zahnkrone liegt innerhalb der Zyste, die Zahnwurzel außerhalb. Therapie - falls möglich - besteht in der Freilegung der Krone des durchbrechenden Zahnes (zahnerhaltende Zystektomie); sonst Entfernung der Zyste mitsamt Zahn.
    In etwa 5% der Fälle wird eine Weiterentwicklung der f. Z. zu einem Ameloblastom beobachtet.
      parodontale Zysten treten seitlich der Zahnwurzel oder im Bereich des Zahnhalses auf. Dabei sind sie überwiegend distal oder distobukkal an Backenzähnen des Unterkiefers lokalisiert, meist an den unteren Weisheitszähnen. Röntgenologisch zeigen sie sich als gut begrenzte, halbmondförmige Transluzenz. Die Vitalität des Zahnes ist nicht direkt durch diese Zystenart eingeschränkt.
      Residualzysten entstehen dadurch, dass der verursachende Zahn zwar entfernt wurde, die an der Wurzelspitze befindliche Z. aber nicht entfernt wurde. Auch dann wachsen diese Gebilde selbstständig und gutartig weiter
      primordiale Zysten; diese sind ohne direkte Beziehung zum Zahnsystem, gehen jedoch von Epithelresten der Zahnanlage aus Inzisivuscyste, Keratozyste

  • nichtodontogene Zysten (= nicht im Zusammenhang mit den Zähnen stehend), wie z.B. die Weichgewebszysten: In den Weichgeweben des Mundbodens ( Ranula), Halses, Kieferhöhle, der Speicheldrüsen und Lippe ( Mukozele, Nuhn Zyste, Retentionszyste, Schleimzyste, Sialozele, Verschlusszyste) vorkommend, oder die Alveolarfortsatzzyste (globulomaxilläre Zyste) bzw. Ductuszyste

  • Pseudozysten mit ähnlichem Erscheinungsbild und Symptomen wie eine echte Z., jedoch ohne Epithelauskleidung ( Pseudozysten, Stafne-Zyste)

  • Die WHO-Klassifikation nach Pindborg, Shear und Kramer der Kieferzysten gelten ab 1992 und berücksichtigen die Herkunft des Epithels und die mögliche Entstehung:
    Epithelzysten (Kieferzysten im eig. Sinne):
    Dysgenetische Zysten (durch Entwicklungsstörung bedingt)
    Odontogene Zysten
    Gingivale Zysten bei Kindern (Epstein pearls)
    Keratozyste
    Follikuläre Zyste
    Eruptionszyste
    Laterale parodontale Zyste
    Gingivale Zysten bei Erwachsene
    Glanduläre odontogene Zyste
    Nicht-Odontogene Zyste
    Nasopalatinusgangzyste (Inzisivuscyste)
    Nasolabiale Zyste
    Entzündlich bedingte Zysten
    Radikuläre Zyste
    Residualzyste
    Nicht-neoplastische Knochenveränderungen („nicht-epitheliale Zysten“):
    Aneurysmatische Knochenzyste
    Solitäre Knochenzyste (traumatische, hämorrhagische)

Da Z. kontinuierlich langsam wachsen und unter Verdrängung der Zahnwurzeln in der Nachbarschaft und Auflösung notwendiger Knochensubstanz ( Osteolyse) und/oder Auftreibung des Kieferknochens sich bis hin zur (kleinen) Hühnereigröße ausdehnen können, ist eine Behandlung immer erforderlich. Diese erfolgt normalerweise chirurgisch - je nach Größe und Vorliegen einer Entzündung - durch:

  • Zystektomie = Entfernung der Z. im Ganzen und primärer Verschluss der Wunde; Operation nach Partsch II
    oder

  • Zystostomie = nur teilweise Entfernung ("Fensterung") der Z.; Operation nach Partsch I
    Marsupialisation

Adenolymphom, Aerozele, Ameloblastom, Bohn Perlen, Cherubismus, follikuläre Zyste, Hertwig Epithelscheide, Nuhn Zyste, Obturator, Osteolyse, Parodontitis apicalis, Partsch, periapikale Läsionen, Pseudozyste, Spontanfraktur, Verschlusszyste, Wurzelspitzenresektion, Zystenbalg, Zystenflüssigkeit.

 



kleine Z. an einem oberen
Sechsjahr-Molaren


mittelgroße
radikuläre Z.



große follikuläre Z.
mit der Gefahr einer
Spontanfraktur



Weichgewebszyste - Mukozele

Zystektomie; Zystenausschneidung, engl.: cystectomy; Entfernung einer Zyste im Ganzen; Operation nach Partsch II

Zystenbalg
engl.: cyst (belly); geschlossene bindegewebige Auskleidung des Hohlraums einer Zyste, zum Hohlraum hin mit Epithel bedeckt. Darauf folgt (nach außen hin) eine subepitheliale Zone und schließlich eine bindegewebige Kapsel. Der bindegewebige Z. einer radikulären Zyste wirkt als semipermeaple (= nur in einer Richtung durchlässige) Membran. Im Zysteninneren kommt es zur Erhöhung des hydrostatischen Druckes durch Abstoßung degenerierter Epithelzellen und dadurch zum Flüssigkeitseinstrom.
Durch eine Zystendrainage (drainage of a cyst) lässt der Innendruck nach und verhindert so - als provisorische Maßnahme - ein weiteres Wachstum der Zyste.

Zystenflüssigkeit
Follikelflüssigkeit, engl.: cyst liquid; dünn- oder dickflüssiger, manchmal auch blutig oder entzündlich/eitriger Inhalt einer Zyste. Die Zusammensetzung entspricht im Prinzip den Substanzen des Blutes, unterscheidet sich aber in der Konzentration einiger biochemischer Parameter. So sind z.B. die Cholesterin- und Gammaglobulinwerte erhöht. Bei radikulären Zysten kann man nach dem Inhalt unterscheiden: Akut entzündet: Eiter, Epithelzellen, Cholesterinkristalle; Chronisch entzündet: Flüssig, klar, honigfarben, Cholesterinkristalle

Zystostomie; Zysteneröffnung, engl.: cystostomy; teilweise Entfernung ("Fensterung") einer Zyste; Operation nach Partsch I

Zytotoxizität
"Zellgiftigkeit", engl.: cytotoxity; Fähigkeit bestimmter, meist chemischer Substanzen, Gewebszellen zu schädigen. Für Restaurationsmaterialien in der ZHK werden vor allem In-vitro-Tests durchgeführt. Dabei werden die Auswirkungen der Testsubstanzen auf Zellproliferation, Morphologie und Metabolismus untersucht.
Biokompatibilität, Komposite

ZZQ
Abk. v. Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung; sog. Stabsstelle, untergebracht im Institut der Deutschen Zahnärzte, bearbeitet Fragestellungen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zahnärztlicher Tätigkeiten. Einer der Schwerpunkte ist die Koordination der Erstellung, Evaluierung und Verbreitung von Leitlinien zu diagnostischen und therapeutischen Methoden der Zahnmedizin.

 

 

 

 

 

 

 


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Danksagung!

An dieser Stelle möchten wir allen Autoren danken; insbesondere für die unermüdliche Rechere; die diese Zusammenfassung, aus Zahnmedizin und Zahntechnik erst ermöglicht hat.

 

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