Zahnhandbuch/Artikel-Short-Info -
Gemeinsamer Bundesausschuss
GemBa; durch das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) 2004 neu geschaffenes Gremium, in dem neben Ärzte-, Zahnärzte-, Klinik- und Krankenhausfunktionären erstmals auch Patientenvertreter sitzen. Der G. B. gilt als wichtigste Institution in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. die Richtlinien über ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Arzneiverordnung oder Bedarfsplanung.
An den Sitzungen des 21-köpfigen Gremiums können bis zu 9 Patientenvertreter ("Patientenbeauftragte") zusätzlich teilnehmen. Diese haben ein Antrags- und Mitsprache-, aber kein Stimmrecht.