Hochfrequenzchirurgie, engl.: HF (high-frequency) - electrosurgery;
HF-Chirurgie
Hochfrequenztherapie
engl.: high-frequency therapy; Behandlung mit hochfrequenten Wellen, wie
Kurzwellentherapie, Ultrakurzwellentherapie,
Mikrowellentherapie. Der dabei entstehende Wärmeeffekt durch Umwandlung in
kinetische Energie ist in der
ZHK von untergeordneter Bedeutung.
Wärmetherapie
Hochglanz
engl.: high polish, finish; die durch eine
Politur optimal zu erzielende glatte Oberflächenstruktur eines
Werkstoffes. Wird bei Zahnersatzarbeiten und Füllungen in der Regel angestrebt, um
Ablagerungen eine möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten und die Reinigung
zu erleichtern.
Höcker
engl.: cusp, tubercle of crown of tooth; hauptsächlich in
der
ZHK verwendet für: die "Spitzen" oder "Erhebungen" der gr. u. kl.
Backenzähne, zu den
Kauelementen gehörend; bei den
Prämolaren in der Regel zwei, bei den
Molaren vier (beim unteren Sechsjahrmolar auch fünf; s. Abb. oben).
Diese greifen beim Kauakt in die entsprechenden
Gruben ("Grübchen") der gegenüberliegenden Backenzähne und
zermahlen/zerstoßen so nach dem "Mörserprinzip" die Nahrung. Die
tiefsten Stellen der Grübchen bilden die
Fissuren.
Nach ihrer Belastung beim
Kauakt erfolgt eine Unterscheidung in tragende und
nichttragende H. bzw. in
Stützhöcker und
Scherhöcker
ABC-Kontakte,
Bolk
Höcker,
Carabelli Höcker,
Cingulum,
Dekuspidation,
Fissur,
Fossa, Höckerschutz,
Kaufläche,
Metakonus,
Molar,
Scherhöcker,
Stampfhöcker,
Talon,
Trikonodont,
Tripodisierung,
Tuberculum |
 |
Höckerbiss;
Kopfbiss
Höcker-Fossa-Bziehung;
Tripodisierung
Hohlbohrer, Hohlfräser,
Trepanbohrer
Holdaway-Profillinie,
Mundtangente
Hohlkehlpräparation
Furnierpräparation, engl.: groove preparation;
Präparationsform beim Bearbeiten ("Beschleifen") eines Zahnes zur
Aufnahme einer
Krone. Dabei wird die Präparationsgrenze mit speziell geformten
Diamantschleifern ("Torpedos") derart gearbeitet, dass nach Eingliedern
der fertigen Krone ein glatter Übergang zwischen
Zahnstumpf und künstlicher Krone besteht. Heute die am meisten
gebräuchliche Präparationsart beim Anfertigen einer Krone.
Untersuchungen zeigen, dass bei der H. oder einer abgewinkelten
135°-Stufe eine bessere Anpassung an das marginale
Parodontium erreicht werden kann als mit der klassischen
90°-Stufe (Rechtwinkelstufe); Abformungstechnik und -material
scheinen das Ergebnis hingegen weniger stark zu beeinflussen.
Konvergenzwinkel,
Präparation,
Stufe |

|
Höllenstein, engl.: lunar caustic,
Trivialbez. für
Silbernitrat
Holodontie
griech. Wortschöpfung für "Zahnheilkunde unter ganzheitlich-biologischen
Aspekten", engl.: holodontia; wissenschaftlich nicht anerkannte
alternative Lehrmeinung, die besagt, dass "jeder Zahn ein Individuum" darstellt"
(was auch von der Wissenschaft nicht bestritten wird). Dadurch bedingt sollen
bestimmte Zusammenhänge mit Symbolen, Farben, Metallen, individuellen
Heilmitteln (Kairem Remediaplexen = zahnspezifische Komplex-Homöopathika) und
Organen usw. (Resonanzketten) bestehen. Diese Kenntnisse sollen dann in
entsprechende Therapien umgesetzt werden.
Ganzheitliche Zahnmedizin,
Homöopathie
Holundermark
engl.: elder marrow or pith; heute nicht mehr gebräuchliches
Präparat zur
Devitalisation des Zahnnervs. Dabei ging die Wirkung nicht vom H.
selbst aus, sondern von einer beigemischten
Arsenverbindung
Holzphlegmone
Reclus Krankheit, von der Mund-Rachen-Höhle ausgehende
Reclus-Phlegmone, seitliche Halsphlegmone, engl.: cervical
phlegmon; nicht mehr übliche Bezeichnung für eine
subakute
Entzündung in den Weichteilen des Halses mit den Symptomen einer
schmerzfreien, brettharten Weichteilinfiltration ohne Fieber, unter Umständen geringe
Eiterbildung.
Phlegmone
Homodontie, Isodontie
Heterodontie
homolog
engl.: homologous; gleichartig, entsprechend aufgrund eines
gemeinsamen evolutionären Ursprungs; in der
ZHK meist
im Zusammenhang mit
Knochenersatzmaterialien von menschlichen Spendern gebraucht. Homologer
Knochen birgt sowohl immunologische Risiken als auch ein Infektionsrisiko, da
der Knochen in seiner Struktur und Zusammensetzung während des natürlichen
Wiederaufbauprozesses des Knochen nicht integriert wird.
Homöopathie
engl.: homoeopathy, homeopathy;
alternative Heilmethode mit stark individualisierten Methoden. Name
entstammt der altgr. Übersetzung des lat. "similis" = gr. "homoios". Zu den
alternativen Heilmethoden gehörige, wissenschaftlich wenig belegte
Lehrmeinung, die von der
Hippokratischen
These ausgeht, dass Ähnliches mit Ähnlichem geheilt wird (similia similibus
curentur = Ähnliches kann durch Ähnliches kuriert werden).
Samuel Hahnemann (Arzt; Köthen bei Dessau, entdeckte 1790 durch einen
Selbstversuch mit der Chinarinde das Wirkungsprinzip der Homöopathie, das
Ähnlichkeitsprinzip.
Die richtig gewählte homöopathische Arznei kann nach diesem Prinzip die
"Lebenskraft" (in etwa mit
Immunabwehr zu übersetzen) als ordnende und heilende Kraft im Organismus
anregen, zu einer Heilung zu kommen. Die H. versteht sich als eine "Reiztherapie",
die die Selbstheilungskräfte von Körper und Geist aktiviert. Der Vorteil einer
homöopathischen Behandlung besteht nach diesem Verständnis darin, dass der
kranke Mensch so nur möglichst wenig an schulmedizinischen Arzneimitteln zu sich
nehmen muss, denn diese Arzneimittel haben auch immer eine Reihe von
Nebenwirkungen - ebenso hat allerdings ein
Placebo-Medikament objektiv auch keine Nebenwirkungen.
Die homöopathischen Ausgangsstoffe (Urtinkturen) stammen vor allem aus dem
Pflanzen- und Tierreich, dem Bereich der Metalle und Mineralien (z.B.: 70
Prozent der etwa 1.600 Mittel, die die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) in
Karlsruhe herstellt, sind pflanzlich). Die Wirkungsweise der H.
konnte bislang - immerhin schon 200 Jahre lang - in wissenschaftlichen
Überprüfung nicht nachvollzogen werden; nennenswerte kontrollierte Studien
existieren nicht, es wird von einer "Placebo-Hypothese"
gesprochen. Vor allem die Höhe der Verdünnung eines Stoffes nach homöopathischen
Grundsätzen (z.B.: 1 Teil Ursubstanz + 9 Teile Lösungsmittel = D1; D9 = 1 Teil
Ursubstanz in 1.000.000.000 Teilen Lösungsmittel) lassen kaum noch an die
Anwesenheit dieser Substanz im Medikament schließen. Auch die Behauptung, diese
Substanz habe durch gekonntes "Verschütteln" dem Lösungsmittel die Wirkung
"aufgeprägt", ist nur schwer nachvollziehbar. Trotzdem gibt es Wirksamkeiten
einzelner homöopathischer Mittel ohne die wissenschaftlichen Zusammenhänge zu
kennen;
Heuschnupfen lässt sich z.B. gut homöopathisch behandeln. Forscher der
Charité in Berlin haben in einer großen Studie (2003) Belege dafür gefunden,
dass Homöopathie bei bestimmten chronischen Leiden wie Kopfschmerz,
Schlafstörungen oder Allergien wirkt. Viele schulmedizinisch orientierte
Forscher erkennen Studien wie jene der Charité-Forscher jedoch nicht als
Nachweis für die Heilkraft der Homöopathie an und verweisen auf fehlende
randomisierte, kontrollierte Doppelblindstudien. Bei solchen Studien wird
die zu prüfende neue Methode mit einem Scheinmedikament verglichen, seltener
auch mit der bis dahin üblichen Standardtherapie. Die Patienten werden dabei
randomisiert, das heißt also nach dem Zufallsprinzip einer der beiden
Therapieformen zugewiesen. Weder Probanden noch Ärzte wissen, wer welche
Behandlung erhält. Nach diesen Kriterien gibt es bislang noch keine
randomisierten kontrollierten Studien, die belegen, dass H. wirksamer ist
als ein
Placebo. Aus der Grundlagenforschung und den Daten von
Metaanalysen gibt es Belege, dass homöopathische Arzneimittel wirksam sind.
So haben zum Beispiel französische Forscher belegt, dass
Acetylsalicylsäure in einer D18-Potenzierung noch Einfluss auf die
Plättchenaggregation hat. D18 bedeutet 18 mal die Verdünnung 1 zu 10.
In Deutschland gibt es seit 2003 eine universitäre Ausbildung mit
Abschlussprüfung und Titel für homöopatisch tätige Ärzte, Zahnärzte und
Pharmazeuten.
Allergie,
Allopathie,
alternative Behandlungsmethoden,
Behandlung auf Verlangen,
Blindversuch,
dent-Nosode,
Elektrosensibilität,
Fokalinfektion,
Galvanismus im Mund,
Ganzheitliche Zahnmedizin,
Holodontie,
Placebo,
Schulmedizin,
Würgereiz,
Zähne und ihr Einfluss auf den Körper (Wechselbeziehungen)
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Honig
engl.: honey; wegen seiner Klebrigkeit als
stark kariogen
bekanntes hochwertiges Nahrungsmittel mit hohem
Zuckergehalt
(etwa 80 %). Weiter als natürliches Heilmittel, besonders bei der Wundpflege
bekannt. In Form des sog. Medihoney in jüngerer Zeit wieder vermehrt als
Antibiotikaersatz aufgegriffen, da er bakterienabtötend und totes Gewebe
auflösend ist und sogar bei den als schwierig zu therapierenden multiresistenten
Staphylokokken (MRSA) beachtliche Erfolge zeigt. Dabei wirkt er auf drei
Ebenen:
der hohe Zuckergehalt entzieht den Bakterien Wasser ("Austrocknungseffekt")
ein darin enthaltenes
Enzym setzt kontinuierlich kleine Mengen
Wasserstoffsuperoxid frei
eine noch nicht sicher bekannte Komponente (Methylglyoxal?), die bei den versch.
Honigsorten unterschiedlich konzentriert vorhanden sein muss
Honorar
engl.: fee; Bezeichnung für die Vergütung der Leistungen in
Freien Berufen. Der zahnärztliche
Behandlungsvertrag unterliegt immer dem
Dienstvertragsrecht. Danach ist der Behandler verpflichtet, seine Leistungen
nach den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege
artis") zu erbringen; eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Im Gegenzug ist
der Patient verpflichtet, ein entsprechendes H. zu zahlen. Dabei richtet
sich Inhalt u. Höhe des H. in D nach den §§ 611 u. 612
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Paragraphen verweisen auf die
eigenständigen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), welche als ein "Interessensausgleich
zwischen den Ansprüchen des Patienten und des (Zahn-)Arztes" aufzufassen sind
und den Charakter einer Rechtsverordnung besitzen (keine parlamentarische
Beschlussfassung über den Inhalt). Der (Zahn-)Arzt erlangt seinen
Honoraranspruch nicht erst dann, wenn er erfolgreich tätig geworden ist, sondern
er verdient - wie jeder Dienstverpflichtete - sein Honorar bereits durch sein
Tätigwerden als solches.
Grundlage des H. ist eine sog. Honorarvereinbarung. Diese ist
privatrechtlicher Natur zwischen Patient und (Zahn-)Arzt.
Es gelten dabei die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
oder Ärzte (GOÄ).
Da es sich bei ärztlichen Tätigkeiten (fast) immer um eine Dienstleistung
handelt (
Dienstvertrag), ist die vor allem in angelsächsischen Ländern übliche
Möglichkeit eines Erfolgshonorars in D nicht zulässig.
Von Seiten des Patienten wird gern die Auffassung vertreten, dass die Zahlung
des H. verweigert werden kann, wenn nicht der gewünschte Heilerfolg
eintritt. In diesem Zusammenhang ist ein jüngeres Urteil des OLG Frankfurt aus
2003 ( Az: 2 U 210/00) von Bedeutung. Hierin wird die Zuständigkeit des
Dienstvertrages bei einer ärztlichen Heilbehandlung nochmals unterstrichen und
festgestellt, dass auch Leistungen zu vergüten sind, die als
Nachbesserung
anzusehen sind. Nach Auffassung der Richter hat ein Zahnarzt nur die Behandlung
als solche korrekt zu erbringen - anders als etwa ein Handwerker, wo der Erfolg
der Leistung entscheidend ist.
freie Honorarvereinbarung,
Gewährleistung,
Gewerbesteuer,
Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ,
Mängelgutachten ("Mängelrüge"),
Liquidation,
Nachbesserung,
Verjährung
Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ)
"Autonome Honorarrichtlinie", engl.: dental fee schedule; von der
Bundeszahnärztekammer Anfang 2007 beschlossene, auf Basis einer
wissenschaftlich gesicherten und wirtschaftlich vertretbaren "Neubeschreibung
einer präventionsorientierten Zahnheilkunde". Sie gilt als Gegenstück zur amtlichen
GOZ, welche
sich seit ihrer Gültigkeit (ab 1988) kontinuierlich zu einer unter Sparzwängen
stehenden "Beihilfeordnung"
entwickelt hat und längst nicht mehr eine moderne,
präventionsorientierte Zahnheilkunde beschreibt. Es wird festgestellt, dass
eine Neubeschreibung nur dann sinnvoll zu realisieren ist, "wenn die bestehenden
Erstattungssysteme grundlegend verändert werden". Die Neubeschreibung sei auch
notwendig geworden, weil gegenüber der existierenden GOZ aus den 80er Jahren des
letzten Jhds. "neue Behandlungsstrategien und Therapieformen zunehmend das
Berufsbild und die Arbeit in
Diagnostik,
Prävention
und Therapie
in der zahnärztlichen Praxis verändern".
Die fachliche Beschreibung der einzelnen Leistungspositionen erfolgte durch die
Wissenschaft (DGZMK)
bzw. Zahnärzteschaft (BZÄK);
die wirtschaftliche Beschreibung zum Erbringen der einzelnen Leistung durch die
Prognos-AG, Basel. Prognos legte dabei von ihr ermittelte "Basiskosten einer
Durchschnittspraxis" von 3,38 €/min zugrunde (2009: 3,58 €). Dieser
3,38-Euro-Minutenpreis basiert auf einem Umsatz von 318.000 Euro einer
Durchschnittspraxis mit einem Cash-Flow (Überschuss plus Abschreibung) von
146.000 Euro und 35,1 Behandlungsstunden pro Woche. Die HOZ ist nicht
rechtsverbindlich und ersetzt nicht die amtliche GOZ (88). Nach Auskunft der
Bundeszahnärztekammer> gilt für
die HOZ:
Sie ist:
Ein politisches Papier als Grundlage für die Arbeit der BZÄK zur
Novellierungsdiskussion um die GOZ
Eine realisierbare Handlungsoption für die Zukunft
Eine Richtschnur für eine individuelle Gebührenbemessung in der Praxis
Eine ökonomisch saubere Analyse - praxis- und patientenorientiert,
wissenschaftlich validiert und betriebswirtschaftlich ermittelt.
Keinesfalls ist sie:
Die novellierte GOZ
Eine neue Eins-zu-eins-Preisliste für jede Praxis
Die Bundesregierung hat im September 2011 den Kabinettsentwurf für eine
neue GOZ (GOZ '12 ?) vorgelegt und beschlossen. Bundeszahnärztekammer und
KZBV bezeichneten die Novellierung nach 23 Jahren Stillstand als eine
Minimalreform.

allgemeine Preissteigerungen seit 1988.
Honorarvereinbarung
freie Honorarvereinbarung, "Freie Vereinbarung", engl.: (free)
fee agreement; nach den allgemeinen Grundsätzen der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ,
§2, Allgemeiner Teil) mögliche Vereinbarung über die Höhe des
Honorars nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
schriftlich vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung mit einem zusätzlichen
Hinweis, dass die Erstattung durch die
private Krankenversicherung oder
Beihilfestellen möglicherweise nicht in voller Höhe gewährleistet ist. Über
die voraussichtliche Höhe der
Liquidation
müssen konkrete Zahlen angegeben werden
In die H. dürfen keine weiteren Erklärungen aufgenommen werden (z.B. das
Zahlungsziel)
Die H. darf vom Patienten nicht als ein "Diktat" empfunden werden
Der Patient muss bereit und finanziell auch in der Lage sein, das vereinbarte
Honorar zu begleichen; er darf sich beim Abschluss der H. nicht in einer
behandlungsbedingten psychischen Zwangssituation befinden
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind der H. übergeordnet
Nach Schätzungen wird in der Praxis von dieser Möglichkeit nur selten (unter 1
%) Gebrauch gemacht.
Zur Frage einer "unangemessenen" Honararhöhe bei derartigen Verträgen besteht
ein Urteil des BVerfG von 2004. Hierin heißt es u.a.:
"Den Patienten steht es frei, die Leistung eines anderen Anbieters
"einzukaufen", wenn ihnen der Preis zu hoch erscheint. Die Gebührenordnung geht
- wie jede typisierende Regelung - von einem mittleren Standard bei der
Leistungsqualität aus. Soweit Leistungen von außergewöhnlicher Qualität in
Anspruch genommen werden, besteht kein schützenswertes Interesse daran, diese
Leistung nur in dem vom Normgeber vorgegebenen "üblichen" Rahmen zu vergüten."
GOZ
Honorarverteilungsmaßstab
HVM; engl.: ratio for distribution of remuneration;
remuneration distribution scale; Begriff aus dem deutschen
Kassen(zahnarzt)recht, eingeführt durch das Gesundheitsstrukturgesetz
(1993). Danach ist in den Satzungen der Kassen(zahn)ärztlichen
Vereinigungen (K(Z)Ven)
vorgeschrieben, wie die Verteilung der
Gesamtvergütung an die Mitglieder (Vertragszahnärzte/innen) zu
erfolgen hat.
Die Vergütung der Zahnärzte/innen erfolgt normalerweise nach den von
ihnen erbrachten einzelnen Leistungen zu einem zwischen den
Gesetzlichen Krankenkassen und den K(Z)Ven vereinbarten Betrag (
Einzelleistungsvergütung); Grundlage ist ein sog. Bewertungsmaßstab
(BEMA),
welcher die Vergütungshöhe jeder zahnärztlichen Leistung nach Punkten
festlegt (= Punktwert) und bei normaler Finanzlage der Krankenkassen als
Gesamtvergütung an die K(Z)Ven ausbezahlt wird. Bedingt durch die
chronische finanzielle Notlage der Gesetzlichen Krankenkassen und deren
politische Lösungsansätze, sind in den letzten Jahrzehnten willkürliche
Festschreibungen der Gesamtvergütung erfolgt (=
Budgetierung).
Den K(Z)Ven obliegt es nun - nach vorheriger Genehmigung der staatlichen
Aufsichtsbehörde - , diesen Betrag unter ihren Mitgliedern "gerecht" zu
verteilen. Dabei gibt es im Prinzip drei Lösungsansätze:
man weist jeder Praxis feste Beträge auf einer individuellen Grundlage
(meist auf der Basis vergangener Jahre) zu (individuelles
Praxisbudget), welche aber nicht die Höhe des gesamten zu
erwartenden Budgets ausmachen. Den Restbetrag behält man für die das
Praxisbudget übersteigende Leistungen, Praxisneugründungen usw. zurück
und vergütet damit diese Leistungen. Wird das individuelle Budget
überschritten, so erfolgt die Behandlung voll zu finanziellen Lasten des
Arztes; d.h.: evtl. Rückzahlung an die KZV durch den Arzt erfolgt im
Folgejahr nach definitiver Abrechnung aller abrechnenden Zahnärzte
man weist jeder Praxis einen gleichen, festen Jahresbetrag von etwa
60-70 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens zu (festes
Praxisbudget) und verteilt den Rest über einen entsprechend
niedrigeren Punktwert.
man dividiert in gewissen Zeiträumen (meist monats- oder quartalsweise)
das partielle Gesamtvolumen aller bisher erbrachten Leistungen von allen
Zahnärzten durch die erbrachten Einzelleistungen und erhält so einen -
je nach Volumen- und Einzelleistungsmenge - unterschiedlichen Punktwert
(= floatender Punktwert).
Man findet Kombinationen aus den drei vorherigen Modalitäten
Eine bundeseinheitliche Lösung gibt es in dieser Frage nicht, jeder KZV
obliegt es, die Modalitäten (unter Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
selbst festzulegen.
Angestellter Zahnarzt,
Budget,
Degression,
Einzelleistungsvergütung,
Gesamtvergütung,
Kassenabrechnung,
KZV,
Sachleistung,
Teilzulassung,
Zulassung |

Zahlungsfluss bei einer
unbudgetierten Sachleistung

Zahlungsfluss bei einer
budgetierten Sachleistung |
Honorarzahnarzt
"Zahnarzt auf Zeit", engl.: fee dentist; in D wenig bekannte
Berufsbezeichnung für einen
Zahnarzt,
welcher als freier Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in einer Praxis
oder Institution tätig ist. Der Zahnarzt bleibt weiterhin
Freiberufler
und arbeitet auf Honorarbasis.
Vertreter
horizontales Putzen
engl.: horizontal toothbrush, scrubbing; auch als "Schrubben"
bezeichnetes Zähneputzen in waagerechter Ebene. Diese bei vielen Menschen
gebräuchliche (falsche) Art des Zähneputzens ist äußerst schädlich und
verursacht am Zahnfleisch und an der Zahnwurzel sog. "Putzläsionen";
zusätzlich lässt diese Technik die Borsten nicht ausreichend in die
Zahnzwischenräume eindringen - der Reinigungseffekt ist unvollständig. Bei
freiliegenden Zahnhälsen kommt es weiter durch dieses Fehlverhalten zu
keilförmigen Defekten.
Zahnbürstmethoden
Hormesis
biopositiv, adaptive Response, engl.: do.; wissenschaftlich stark
umstrittene Vermutung, dass kleine Dosen
ionisierender Strahlung möglicherweise eine biopositive Reaktion im Körper
auslösen können. Den bekannten induktiven Wirkungen von mittleren und hohen
Dosen (bösartige Tumore), stehen vermutete biopositive Effekte im niedrigen
Dosisbereich (unterhalb von 200 mSv) gegenüber. So soll bei niedrigen Dosen u.a.
eine Beschleunigung von Wachstums- oder Entwicklungsprozessen, eine Erhöhung der
zellulären Überlebensrate sowie eine Strahlenresistenz (adaptive Response) von
Zellen gegenüber hohen Dosen nach Vorbestrahlung mit niedrigen Dosen (sog.
Konditionierung) eintreten.
Strahlenrisiko
Horner Zähne
engl.: Horner's teeth (disorder) benannt nach Horner, William, U.S.
Anatom, 1793-1853;
Schneidezähne
mit horizontalen hypoplastischen Vertiefungen
(Rillen), bedingt durch eine Schmelzbildungsstörung
Hotz , Zürcher ZA, 1905-1979, bekannt durch seine "Steuerung
des Zahndurchbruches mittels Extraktion", eine symmetrische und
systematische Zahnzahlreduktion,
Extraktionstherapie,
Reihenextraktion
How-Messverfahren
engl.: How's measuring procedure;
kieferorthopädisches Diagnosemittel aufgrund der Verhältniszahl von
Zahnbreite zu Wurzelgrund (apicale
Basis). Die mesio-distale Breite aller Schneidekanten der Zähne 16 -
26 wird ins Verhältnis des direkten Gaumenabstands der Wurzelspitzen der
Zähne 14 zu 24 gesetzt. Die Verhältniszahl ist ein Indikator dafür, ob
ein bestehender Platzmangel durch Gaumendehnung oder durch Extraktion
von Zähnen behoben werden kann. Normal gilt ein Verhältnis von 100 :
42-45; bei 100 : 37-44 ist eine
Dehnung nötig; bei 100 : 37 und darunter ist eine
Extraktion erforderlich |

|
Howe Verfahren
engl.: Howe's root canal treatment; heute aus biologischen und
kosmetischen Gründen
nicht
mehr gebräuchliches, effektives Verfahren zur
Wurzelkanalbehandlung, besonders
infizierter Zähne: Spülung des Wurzelkanals mit
Silbernitratlösung und anschließender Reduktion mittels 10-prozentigem
Formalin oder
Eugenol. Starke Schwarz-Verfärbung der Zähne möglich!
Wurzelkanalbehandlung
HOZ;
Honorarordnung für Zahnärzte
Huckaba Tabelle
Hilfsmittel zur Beurteilung der zu erwartenden Größe eines frontalen
Engstandes,
indem der Platzbedarf für die durchbrechenden Eckzähne und Prämolaren berechnet
wird. Ausgangspunkt für diese Berechnungen ist die Summe der schon messbaren
Breiten der Unterkiefer-Frontzähne (SI-UK).
Platzbedarfsanalyse
Hufeisenplatte
engl.: horseshoe-shaped plate; Schlagwortbez. für eine
Gaumenplatte,
die etwa den Verlauf des
Alveolarfortsatzes hat und auf einen
Transversalbügel verzichtet. Abb. unter
Teilprothese
Hülsenkrone
engl.: case crown; künstliche Zahnkrone, welche im Gegensatz zur
Teilkrone den gesamten sichtbaren
Zahn(stumpf) wie eine Hülse umfasst; Ausdruck hauptsächlich als andere
Bezeichnung für eine
Bandkrone oder ein vorgefertigtes Provisorium verwendet, seltener für
andere
Kronenarten.
Hundszahn, Hundezahn, engl.:
dog tooth;
Eckzahn
Huneke-Sekundenphänomen
unmittelbar nach Injektion von
Novocain® in ein
neurales Störfeld (z.B. im
Apexbereich eines
devitalen Zahnes)
eintretende Schmerz- bzw. Symptomfreiheit für mehrere Stunden. Gilt bei
reproduzierbarer Auslösung als Beweis für das Vorliegen eines Störherdes (Fokus).
Heilanästhesie
Hutchinson Trias
Hutchinson Zähne, engl.: Hutchinson's trias,
Hutchinson's teeth; Mitte des 19. Jhds. erstmals von Sir J.
Hutchinson beschrieben; Tonnenform der bleibenden (Milchzähne sehr
selten) oberen mittleren Schneidezähne (in 45-65 % der Fälle) mit
halbmondförmiger Einziehung der Schneidekante und maulbeerförmigen
Molaren (in 22-65 % der Fälle), verursacht durch eine angeborene
Syphilis (
Lues connata). Zur Trias gehört weiter die manchmal vorkommende
(tonnenförmige oder domartig nach okklusal hin eingezogen)
Unterentwicklung der
Sechsjahrmolaren mit mit perlen- oder granulaartigen Erhebungen auf
der
Kaufläche. Krankheitsbild ist heute äußerst selten anzutreffen.
Fournier Zähne,
Sabouraud Zähne |


|
Hyaluronidase
engl.: do. or diffusion factor; aus Tiergewebe hergestelltes
Enzym,
welches die Grundsubstanz des
Bindegewebes
auflockert. Bedeutung in der
ZHK bei der
örtlichen Injektion von Medikamente zur besseren Tiefenwirkung (
Lido-Hyal A);
beachte: beigemischte Vasokonstriktoren (z.B.
Adrenalin) verringern die Wirkung.
Hyaluronsäure,
Lido-Hyal A ®
Hyaluronsäure
Chondroprotektivum, engl.: hyaluronic acid; im Organismus u.a. in der
Grundsubstanz des Bindegewebes, in der Gelenkflüssigkeit ("Gelenkschmiere"), wie
in hämolytischen
Streptokokken vorkommend. Einer ihrer Wirkungen verhindert das Eindringen
von Keimen in den den Körper im Sinne einer
bakteriostatischen Wirkung. Weiter ist H. in der Lage,
Gewebeflüssigkeit anzuziehen und lokal zu binden. Ihr Abbau erfolgt z.B. durch
das Ferment Hyaluronidase.
H. verbessert ähnlich gut wie eine
NSAR-Dauertherapie die Schmerzen und Gelenkfunktionen. In den meisten
Studien hat dabei die Hyaluronsäure Hylan G-F 20 (Synvisc®) ausgeprägtere
positive Effekte als andere Hyaluronprodukte.
In der
Parodontologie jüngst Einsatz bei der
Behandlung der Parodontitis nach
Scaling und
Root Planing (Hyaluronsäure-Gel, Gengigel ®,
Merz Dental) mit
unterschiedlichem Erfolg - lediglich eine schnellere Verringerung der Produktion
von
Sulkusflüssigkeit (als Ausdruck einer Taschenentzündung) konnte signifikant
beobachtet werden.
In der
Arthrosetherapie ist die Injektion von Hyaluronsäure in den Gelenkspalt von
Knie oder Hüfte eine mögliche Alternative zur medikamentösen Schmerztherapie
oder endoprothetischen Versorgung. Ebenso kann bei
Diskusverlagerungen mit einer intraartikulären Injektion von hochmolekularer
Hyaluronsäure ein Kurzzeiterfolg erzielt werden.
Lido-Hyal A ®,
Lippenunterspritzung
HybenX®
Plaque Biofilm Remover, HPBR; violette, visköse Lösung aus
sulfonierten
Phenolen und Schwefelsäure in wässriger Lösung zur Zersetzuung des
bakteriellen
Biofilms. H. zersetzt nach Herstellerangaben diesen Film durch
"Austrocknung" in weniger als 30 sec und desinfiziert vorhandene
Entzündungsstellen. Außerdem soll es bis zu 90 Tagen seine antimikrobielle
Wirkung behalten.
Hybridbrücke,
Kombinationsbrücke,
kombiniert festsitzende Versorgung
Hybridionomere
Glasionomerzemente, lichthärtende
Hybridkeramik
unter dem Produktnamen Estenia® eingeführte
Komposite-artige Verbindung zur Herstellung zahnfarben verblendeter Kronen
sowie zahnfarbener
Inlays
und Onlays. Verbindet die Vorteile von Keramik (Ästhetik und Haltbarkeit) und
Komposite (vereinfachte Handhabung, geringere Kosten). Der Füllgehalt mit
Keramikkörpern ist mit 92 Gewichtsprozent (Partikelgröße nur ca. 2 µ)
ungewöhnlich hoch. Gleichzeitig ist die Kunststoff-Matrix durch das Hinzufügen
ultrafeiner Füller (0,02 µ) verstärkt. Dadurch ergeben sich theoretisch
hervorragende physikalische und kosmetische Werte; breitere Langzeitergebnisse
stehen aus.
Keramik,
Oxidkeramik
Hybridkomposite
Komposite
Hybridprothese, Deckprothese, engl.: overdenture o.
Cover denture
Hydantoin
engl.: do.; Gruppe von Pharmaka, welches bei einer
Epilepsie eingesetzt werden. Neben anderen Nebenwirkungen
erzeugen sie am Zahnfleisch eine Fibromatosis gingivae oder Gingivitis
hyperplastica ("Hydantoingingivitis").
Die Wucherungen nehmen ihren Ursprung an den
Zahnfleischpapillen; gute
Mundhygiene kann den Verlauf verlangsamen bzw. die Symptome
abschwächen. Nach Absetzen des Medikaments erfolgt keine spontane
Rückbildung, sondern meist ist eine chirurg. Abtragung (Exzision)
nötig.
Pseudotasche |

|
Hydrocele, Hydrozele, Wasserbruch,
engl.: do.; Stauungs-Zyste, bedingt durch Exsudat in einer serösen Höhle
Hydrochinon
engl.: hydroquinone; aus der Fotografie (
Entwicklung) bekanntes Reduktionsmittel. Werden Kunststoffen als
Polymerisationsinhibitor beigesetzt, um eine vorzeitige Abbindung zu
verhindern.
Kunststoff
Hydrokinetik
korrekter:
Laser-unterstütze Hydrokinetik; Abtragung von Zahnhartsubstanz
ohne konventionelles "Bohren",
sondern kinetisch durch Laser-unterstütztes Bestrahlen mit Wassertropfen
hoher Geschwindigkeit ("Wasserstrahlen"). Die
Homepage des
Herstellers schreibt zu ihrem Produkt "Millennium Waterlase"TM:
"Der hydrokenetische Er/Cr:YSSG Laser ermöglicht dem Operateur eine
saubere und präzise Schnittführung und im Hartgewebe eine hohe
Abtragungsrate die deutlich höher liegt als bei herkömmlichen
Er:XAG-Lasern und in einem sehr weit gefächertem Indikationsspektrum.
Zusätzlich werden viele Probleme des Bohrens, zum Beispiel
Mikrofrakturen, die die Stabilität des Zahnes schwächen, vermieden."
Lasereinsatz in der Zahnheilkunde,
Millennium
|

© der
Grafik:
|
Hydrokolloide
reversibel-thermoplastische
Abformmaterialien auf
Agar-Agar
oder
Alginatbasis, engl.: hydrocolloid; 1926 entwickeltes System, welches
durch Erwärmung des Gelzustandes plastifiziert und in ein zähflüssiges
Sol-System übergeführt wird. Durch Wasserkühlung in einem spez. Abformlöffel
("durchflussgekühlter Löffel") geht das Material dann während der Abdrucknahme
wieder von der zähflüssigen Sol-Phase in einen schwach elastischen Gelzustand
bei Temperaturen unter 40° über. Vom Prinzip her handelt es sich dabei um ein
zweiphasiges Abdruckverfahren.
H. zeichnen sich - ähnlich wie
Polyether und
A-Silikone - durch detailgetreue Wiedergabe der Mundsituation aus und sind
feuchtigkeitsfreundlich (hydrophil), was bei der Abdrucknahme sehr
positiv ist. Die
Rückstellung erfolgt unmittelbar, ist aber empfindlicher als bei den
Silikonen. H. müssen unverzüglich nach der Abdrucknahme mit einem
Modellgips ausgegossen werden, da sie sehr empfindlich auf
Feuchtigkeitsverlust reagieren und somit nicht lagerfähig sind.
Modelle, welche
nach Hydrokolloid-Abformungen hergestellt werden, sollten nach 30 min. entformt
werden, um mögliche Oberflächenreaktionen dieser Materialien mit dem
Gips zu vermeiden.
Der Nachteil dieser sonst sehr präzisen Methode im Vergleich zu den
modernen
Elastomeren liegt in einem sehr hohen Arbeitsaufwand und einer nicht immer
befriedigenden Darstellung von Strukturen innerhalb der
Zahnfleischtasche.
Abdruck,
Agar-Agar,
Alginat,
Kolloidabformmassen,
Zweiphasenabformung
hydrophil
engl.: hydrophilic; feuchtigkeits- oder wasserfreundlich, dadurch
leichtere Benetzbarkeit durch Wasser oder wässrige Lösungen, dabei unter Umständen
Auftreten eines Quellvorgangs. Das Gegenteil ist hydrophob (hydrophobic)
= wasserabweisend oder wasserscheu. Dieses Verhalten von Materialien ist bei der
in der Mundhöhle herrschenden Feuchtigkeit von Bedeutung.
Hydroxylapatit
chem. verändertes Tricalciumphosphat (in Gegenwart von Ca(OH)2 wandelt
sich Tricalciumphosphat bei pH > 8 in das thermodynamisch stabilere
Hydroxylapatit um), engl.: hydroxyapatite; komplexes Salz als kristalline
Grundsubstanz von Knochen und Zähnen. Durch Austausch von OH-Gruppen des
Hydroxylapatits gegen Fluorionen erfolgt eine
Umwandlung in
Fluorapatit.
H. ist in Knochen zu etwa 40%, im Zahnbein (Dentin) zu rund 70% und im
Zahnschmelz (Enamelum) bis zu 97% enthalten.
Zahnschmelz besteht zu 97% aus H. und damit härter als Stahl; Säuren
(aus Mundbakterien, Nahrungsmitteln) können allerdings H. angreifen und
zersetzen:
Ca5[OH|(PO4)3] + H3O+
–› 5 Ca2+ + 3 PO43–
+ 2 H2O
Die Hydroxidionen im Apatit werden durch Säuren neutralisiert, dadurch zerfällt
das Kristallgitter. Im Gegensatz dazu ist Fluorapatit säurestabil, da die
Fluorid-Ionen nicht mit H3O+ reagieren. Bei der
Fluorideinlagerung werden die OH– -Ionen im Hydroxylapatit gegen
Fluorid ausgetauscht:
Ca5[OH|(PO4)3] + F–
‹– –› Ca5[F|(PO4)3]
+ OH–
So ist es möglich, H.-Kristalle an der Oberfläche des Zahnschmelzes
in
Fluorapatit umzuwandeln und damit den Zahnschmelz vor einem Säureangriff
zu schützen (sog. "Schmelzhärtung").
In reiner oder als gesinterte Form (H.-Keramik) Verwendung als
Knochenersatzstoff zum Auffüllen von Knochendefekten,
Augmentation
von Kieferknochen und als keramisches Beschichtungsmaterial bei Implantaten
("HA-Beschichtung"). Als Füllungswerkstoff hat es sich bisher (2007) nicht
etablieren können.
Algipore,
Alveolenstabilisator,
Apatit,
Fluoride,
Initialkaries,
Mineralisationszeiten,
Schmelzreifung,
Zahn,
Zahnstein,
Zahnhartsubstanzdefekte
Hygiene
Gesundheitslehre, -fürsorge, -pflege, engl.: do.;
wissenschaftliche Lehre von der Gesundheit, einschließlich Gesundheitspflege und
Gesundheitsfürsorge. Darunter werden alle diejenigen Maßnahmen zusammengefasst,
die vorbeugend gegen das Entstehen oder Verbreiten von (Infektions-)Krankheiten
durchgeführt werden.
Durch M. von Pettenkofer (1818 - 1901) erfolgte die systematische,
wissenschaftliche Erforschung der H. . Unterschieden wird diese in die
private und die öffentliche H.; letztere wurde zum öffentlichen
Gesundheitswesen erweitert. Die drei Zweige der H. sind:
die Umwelthygiene mit der Hygiene der Luft, des Wassers und Abwassers,
der Abfallstoffe, der Körperpflege, Kleidung, die Wohnungs- und Arbeitshygiene;
sie erforscht den Einfluss der Umwelt auf das Krankheits- und Seuchengeschehen
(Parasitologie, Bakteriologie und Virologie). Dazu gehört auch die
Immunitätslehre samt den Impfungen
die Sozialhygiene und
die Psychohygiene
Die H. einer zahnärztlichen Praxis unterliegt strengen
gesetzlichen und beruflichen Bestimmungen (der Infektionsschutz wird von einer
Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Empfehlungen, Richtlinien und
Normen reglementiert; sog. Hygienevorschriften, s.u.), ein Verstoß
dagegen wird juristisch als schwerer
Behandlungsfehler gewertet. Auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten
wird der Praxishygiene ein besonderer Stellenwert eingeräumt: Im Gegensatz zu
Vorwürfen über
Behandlungsfehler - der Patient ist hier beweispflichtig - muss der Zahnarzt
bei entsprechenden Auseinandersetzungen beweisen, dass in seiner Praxis eine
adäquate H. aufrechterhalten wurde, beziehungsweise eine eventuelle
Erkrankung des Patienten nicht Folge eines Hygienefehlers ist. Eine
Nichteinhaltung der Vorschriften kann
Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüche auslösen.
Die Hygienekosten (costs of hygiene in the dental practice)
einer durchschnittlichen Einzel-Zahnarztpraxis in D betrugen laut
IDZ im Jahr 2006
circa 55.000 Euro - dies entspricht einer 80%-itgen Steigerung innerhalb der
letzten 10 Jahre.
Die gesetzlichen Hygienepflichten haben eine Vielzahl von
Rechtsgrundlagen, von denen nachfolgend nur die wichtigsten aufgeführt sind:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
2001 in Kraft getreten, zuletzt geändert 2005; Zweck dieses Gesetzes ist die
Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung
übertragbarer Krankheiten. Nach dem Inhalt des Gesetzes können z.B.
Zahnarztpraxen, in denen
invasive Eingriffe vorgenommen werden, nach ermessen durch das
Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden
-
Medizinproduktegesetz
siehe auch unter
diesem Lexikoneintrag
-
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
ist an das
Medizinproduktegesetz angegliedert und gilt als das eigentliche
"Regelwerk" dieses Gesetzes. So heißt es z.B.Validierung:
"§ 4 Instandhaltung
(2) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung
kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des
Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der
Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit
und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.
Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung
desinfiziert oder sterilisiert werden. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach
Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen
an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird. Die
Fundstelle wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger
bekannt gemacht."
Dadurch wird die nachfolgende "RKI-Empfehlung" faktisch zu einer
Richtlinie
- RKI-Empfehlungen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt Empfehlungen auf Grund des
gegenwärtigen Standes der Wissenschaft zur Durchführung einer zahnärztlichen
Behandlung auf, die praktisch den Charakter von
Richtlinien haben und bei Nichteinhaltung im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung entscheidende Bedeutung haben.
Keine wesentlichen Änderungen gibt es im Umgang mit
Medizinprodukten im „kritischen Bereich“; hier bestanden bisher schon
sehr strengen Anforderungen
Deutlich umfangreicher als bisher und aufwendig ist der Umgang mit
semi-kritischen
Medizinprodukten.
Sterilisatoren und Sterilisationsvorgänge müssen
validiert
bzw. dokumentiert werden; eine gesonderte Beauftragte ("Hygieneschwester")
ist nicht vorgesehen.
Manche Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sind nach Inkrafttreten der
Richtlinie nur noch als Reinigungsgeräte nutzbar und erfüllen die hohen
technischen Anforderungen nach
Desinfektion nicht mehr.
Die Bundeszahnärztekammer hat am 17.2.2006 einen Hygieneplan in
Abstimmung mit dem
Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ)
veröffentlicht (siehe unter nächstem Punkt)
- Hygieneplan (hygiene guidance
plan) (an die neuen RKI-Richtlinien von 2006 angepasst)
ist als bereichsbezogene Betriebs- und Arbeitsanweisung zu verstehen und
gilt als Hilfestellung dazu, welche Maßnahmen aus hygienischer Sicht
ergriffen werden müssen.
- Hygieneleitfaden (hygiene manual)
herausgegeben vom
Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ), gilt
diese (nicht verbindliche) Anweisung als detaillierte Arbeits- und
Durchführungsanweisung, wie der Hygieneplan durchgeführt werden sollte.
- Risikobewertung von
Medizinprodukten (risk assessment of medical products)
es wird eine Unterteilung in 3 Hauptgruppen vorgenommen.
Unkritische Medizinprodukte:
kommen lediglich mit intakter Haut in Berührung
Semikritische Medizinprodukte:
kommen mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung; weitere
Unterteilung in:
Semikritisch Gruppe A: ohne besondere Anforderungen an die
Aufbereitung: Handinstrumente für allgemeine, präventive, restaurative oder
kieferorthopädische (nicht
invasive) Maßnahmen. Zusatzgeräte ohne Austritt von Flüssigkeiten
und/oder Luft oder Partikeln
Semikritisch Gruppe B: erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung:
rotierende oder
oszillierende Instrumente für allgemeine, präventive, restaurative oder
kieferorthopädische (nicht
invasive) Maßnahmen. Zusatzgeräte mit Austritt von Flüssigkeiten
und/oder Luft oder Partikeln. Übertragungsinstrumente für allgemeine,
präventive, restaurative oder kieferorthopädische Maßnahmen.
Kritische Medizinprodukte:
durchdringen die Haut oder Schleimhaut und kommen dabei in Kontakt mit Blut,
inneren Geweben und Organen; weitere Unterteilung in:
kritisch Gruppe A: Instrumente und Hilfsmittel für
chirurgische,
parodontologische oder
endodontische (invasive)
Maßnahmen
kritisch Gruppe B:
rotierende oder
oszillierende Instrumente für
chirurgische,
parodontologische oder
endodontische (invasive)
Maßnahmen. Übertragungsinstrumente für
chirurgische,
parodontologische oder
endodontische (invasive)
Maßnahmen
-
Biostoffverordnung
AKDI,
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung,
Asepsis,
Ausgleichszeit,
Autoklav,
DAHZ,
Desinfektion,
Einmalhandschuhe,
Gassterilisation,
Haftung,
Instrumentendesinfektion / Instrumentensterilisation,
Irrigationswasser,
Mundschutz,
Praxisbegehung,
Sterilisation,
Stichverletzung,
Wasserentkeimung,
Wischdesinfektion.
Was haben MPG/MPBetreibV mit der RKI-Empfehlung zu tun?
(Aufbereitung von Medizinprodukten)
Hygienist (dental, DH)
Dentalhygienikerin
hygroskopisch,
engl.: hygroscopic; Wasser o. Wasserdampf anziehend,
feuchtigkeitsbindend
Hylin-Müller Operation
engl.: Hylin-Müller's (periodontal) surgery; gilt als
Vorläufer der
Gingivektomie nach Widman-Neumann im Sinne eines radikalen
parodontalchirurgischen Eingriffs
Hypästhesie
engl.: hypesthesia; Herabsetzung der Nerv-Empfindlichkeit, wie sie bei
(reversiblen) Schädigungen nach Nerv-Verletzungen auftreten kann. Systemisch
verabreichten Steroiden (z.B. Prednisolon) wird ein hohes Potenzial zur
Beschleunigung der nervalen Regeneration zugesprochen.
Das Gegenteil von H. ist eine Hyperästhesie (Hypersensibilität) =
Überempfindlichkeit sensibler Nerven (
überempfindliche Zähne)
Anästhesie,
Nervenschädigung,
Neurapraxie,
Normästhesie,
Parästhesie,
Pietrantoni Syndrom,
Vincent-Symptom
hyper / hypo, griech. Vorsilbe für
über; im Gegensatz zu: hypo = unter
Hyperämie
engl.: hyperemia; vermehrte Durchblutung, meist als Begleitsymptom
einer
Entzündung. In der
ZHK von Bedeutung sind die:
- Hyperämie der Pulpa
als Vorläufer einer Zahnnerventzündung (Pulpitis),
ausgelöst durch bakterielle (Karies),
thermische (Präparation)
oder physikalisch-chemische (z.B.
Füllungsmatertialien) Reize. Diese arterielle Blutüberfüllung in der
Pulpenhöhle ist nach entsprechender Behandlung (Entfernung der Reize, spez.
Medikamente) reversibel.
- reaktive Hyperämie
örtliche Reaktion auf eine direkte oder indirekte Reizung des
entsprechenden Gefäßgebietes. So kommt es z.B. nach Gabe von Medikamenten
zur
Gefäßverengung - Bestandteil fast jeder
Lokalanästhesie - zu einer reaktiven H. mit einer damit
verbundenen
Nachblutungsgefahr nach chirurgischen Eingriffen
Wärmetherapie
Hyperbalance;
Vorkontakt
Hyperinfektion, Mischinfektion,
engl.: hyperinfection; ungebräuchlicher Ausdruck für eine
Infektion mit versch.
Mikroorganismen
Hyperkontakt
Vorkontakt
Hyperodontie
Hyperdontie, Zahnüberzahl, engl.: supernumerary tooth,
polyodontia; Bildung von mehr als 32 Zähnen im bleibenden Gebiss;
selten vorkommend (es werden Werte zwischen 0,2 - 4,5% angegeben).
Auftretend vor allem im Schneidezahnbereich als
Mesiodens, Doppelanlagen bzw.
Zwillingsbildung (
Gemination) im Oberkiefer-Schneidezahnbereich. Selten wird ein
überzähliger Backenzahn ("überzähliger Molar") beobachtet; ebenso
seltenes Auftreten einer H. im
Milchzahngebiss.
Zur Ursache wird eine Zahnkeimspaltung bzw. eine Überproduktion der
Zahnleiste in Kombination mit genetischen Faktoren vermutet.
Zu den echten Zahnüberzahlen zählen supplementäre Zähne, d. h. Zähne mit
dem typischen Erscheinungsbild der Gruppe, zu der sie gehören. Weiterhin
zählen zur Gruppe der echten Zahnüberzahlen supernumäre Zähne, d. h.
atypische Einzelzahnformen wie der Mesiodens und unselbständige
Zwillingsformen, entstanden durch Verwachsungen oder Verschmelzungen.
Dens in dente,
Distomolar,
Extraktion,
Gemination,
Odontom, Hypodontie,
Zahnanomalien,
Zahnverschmelzung |


überzählige Zähne und Doppelzahn (roter Kreis links) im
Wechselgebiss |

Gemination
eines unteren Schneidezahns

Zahnverschmelzung |
Hyperostose,
Exostose
Hypersalivation, Hypersialie ;
Ptyalismus
Hypersensibilität,
Hypästhesie,
überempfindliche Zähne
Hypertrophie;
Hyperplasie
Hyperzementose
inkorrekt: Zementexostose, engl.: hyperplastic cementum;
Überentwicklung von
Wurzelzement als Folge von lokalen
Entzündungen oder einer
Überbelastung. Ebenfalls als Begleitsymptom bei allgemeine
Knochenerkrankungen vorkommend. H. können zu erheblichen Komplikationen
bei der Entfernung eines Zahnes durch eine verdickte Wurzel führen.
Zahnverschmelzung,
Zementdysplasie,
Zementom
Hypnose
engl.: hypnosis; künstlich (durch Suggestion, s.u.) hervorgerufene
Bewusstseinseinengung mit Überführung in einen schlafähnlichen Zustand ("sich
Ausklinken aus der Realität"); in der
ZHK zur Angst- und Schmerzkontrolle angewandt (z.B. über Kopfhörer mit Hilfe
einer CD). In neuerer Zeit bei Kindern in Form einer
QuickTimeTrance.
Man unterscheidet die sog. Heterosuggestion, welche durch einen
Therapeuten herbeigeführt wird, von der Autosuggestion, die der Patient
selbst vornimmt. Man schätzt etwa 80 % der Menschen als "hypnosefähig" ein.
Worauf diese therapeutische Wirksamkeit beruht, ist bisher noch weitgehend
unbekannt; vermutet wird, dass die H. einen störenden Einfluss der
abgleichenden und verarbeitenden Gehirnzellenkommunikation bewirkt.
Die Anfänge der H. reichen auf 6 000 v. Chr. zurück und wurden um 1770
von Dr. Franz Anton Mesmer (1734-1815) wieder entdeckt; sie gilt weitgehend als
"nebenwirkungsfrei".
Deutsche
Gesellschaft für Hypnose (DGH, Druffelsweg 3, 48653 Coesfeld,
Telefon 02541-70007, Fax 02541-70008; zahnärztlicher Ansprechpartner:
Dr.med.dent. Volker Reindl; Lindauer Straße 6, 86399 Bobingen, Tel. 08234-3393,
Fax 08234-7981 oder
Deutsche
Gesellschaft für zahnärztliche Hypnose (DGZH), Esslinger Straße 40 , 70182
Stuttgart (GERMANY).
alternative Behandlungsmethoden,
Anästhesieversager,
Angst,
Behandlung auf Verlangen,
Komplementärmedizin,
Schulmedizin,
Würgereiz
Hypnotika,
engl.: hypnotics; Schlafmittel; grobe Einteilung in
Barbiturate und "Nicht-Barbiturate"
Hypodontie
(angeborene) Zahnunterzahl, engl.: hypodontia; fachlich
wird darunter meist das Fehlen (ausschließlich der
Weisheitszähne) von 1 bis 5 Zähnen verstanden; im Gegensatz zur
Oligodontie, welche den Verlust von mehr als 6 Zähnen bzw.
ganzer
Zahngruppen umfasst. Fehlen einzelne Zähne, so spricht man von
Aplasie.
Das angeborene völlige Fehlen von Zähnen wird als
Anodontie
bezeichnet. Das
Milchgebiss ist von einer H. seltener (unter einem Prozent)
betroffen als das
bleibende Gebiss (bis zu 6,5 Prozent).
Mutationen an zwei Genen (MSX1 und PAX9) bei autosomal-dominanter
Vererbung konnten bisher (2007) als Ursache für eine H.
nachgewiesen werden. Eine H. ist im bleibenden Gebiss selten, im
Milchzahngebiss extrem selten. Im Vordergrund (ohne Berücksichtigung der
Weisheitszähne) stehen dabei eine Nichtanlage der seitlichen oberen
Schneidezähne.
Zur Kostenübernahme
Gesetzlicher Krankenkassen für eine
Implantatversorgung (Implantate selbst werden von den Gesetzlichen
Kassen nicht vergütet, sondern sind Privatleistungen, 2010) definiert
das Bundessozialgericht:
In einem grundsätzlichen Urteil (BSG, AZ.: B 1 KR 37/02 R) verneint es
die genetische Nichtanlage von 8 Zähnen im Ober- und 5 Zähnen im
Unterkiefer als einen derartigen Ausnahmefall („... Mit diesem zur
Eingrenzung des Phänomens der Zahnlosigkeit verwendeten Begriff wird zum
Ausdruck gebracht, dass ein Stadium mit einem ausgeprägten Fehlen von
Zähnen ausreichen soll, das allerdings der vollständigen Zahnlosigkeit
eher nahekommen muss, als dem Fehlen nur einzelner Zähne bei ansonsten
noch regelrecht anzusehenden Gebissverhältnissen. ...";
.
Von der echten H. abzugrenzen ist die erworbene Hypodontie.
So können
Bestrahlungen, eine
Zahnkeimosteomyelitis und
traumatische Zahnverletzungen zu einer schweren Schädigung des
Zahnkeims und somit zu einem Fehlen des Zahnes führen.
Aplasie,
Down-Syndrom,
Gebissreduktion, Hyperodontie,
Kinderprothese,
unbezahnt,
Zahnanomalien |

Fehlen der seitlichen
Schneidezähne

fehlende seitliche
Schneidezähne
und Versorgung mit
einer Keramik-Brücke


Nichtanlage der 2. unteren
Prämolaren |

Kombination aus
Nichtanlage und
Zapfenzahn

Nichtanlage eines kleinen
Backenzahns im Unterkiefer bei sonst vollständigem Gebiss |
Hypogenie,
Mikrogenie
Hypognathie,
Mikrognathie
Hypomineralisation
Störung in der Phase der Mineralisation, die eine Verdichtung und
fehlerhafte Ausrichtung der Mikrokristallite bewirkt.
MIH,
Mineralisation
Hypomochlion
engl.: do.; Abstütz- oder Drehpunkt eines Hebels. So dient z.B. die Kniescheibe
als H. für die Sehne des Quadizepsmuskels. In der
ZHK ist der Begriff gebräuchlich bei der komplizierten Extraktion mit einem
Hebel: Als H. dient hier der Kieferknochen (Alveolarfortsatz).
Pivotschiene
Hypoplasie
Unterentwicklung, engl.: hypoplasia; genetisch bedingte
unvollkommene Anlage eines Organs oder Gewebes, im eigentlichen Sinne:
Mangel an Material, dem eine Hemmung der Matrixbildung zugrunde liegt.
Dies zeigt sich in makroskopisch sichtbaren Defekten, die
unterschiedlich schwer ausgeprägt sein können.
Im Mund-Kiefer-Bereich vorkommend als
Zahnanomalien,
Schmelzunterentwicklungen,
Zahnunterzahl, Kieferverkleinerungen (Mikrognathie,
Mikrogenie). Mit einer
Inzidenz von 1 : 3 500 bis 1 : 5 600 stellen mandibulofaziale oder
otomandibulofaziale Syndrome die zweithäufigste Missbildung nach
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten dar. Betroffen sind alle Strukturen, die
sich vom ersten und zweiten
Kiemenbogen, der ersten Kiemenfurche und der ersten Schlundtasche
ableiten, das heißt äußeres Ohr, Mittelohr, Unterkiefer, Jochbein,
Oberkiefer, Schläfenbein, mimische Muskulatur, Kaumuskulatur,
Schlundmuskulatur, Zunge und Parotis. Die Ursachen sind bislang noch
nicht hinreichend geklärt.
ECC (frühe Milchzahnkaries),
Franceschetti - Syndrom,
Fournier Zähne, Horner Zähne,
Hyperplasie,
Retrognathie,
Tetrazyklin |

starke Hypoplasien bei einem
11-jährigen;
erhielt im Alter von 26 Monaten wegen einer schweren Pneumonie 485 mg
Tetrazyklin / kg Körpergw.

Schmelzhypoplasie durch
Masern im 4. Lebensmonat |

generalisierte Störung im
Bereich der Zahnhälse bedingt durch
Tetrazyklin-Saft im Kleinkindalter |
Hyposalivation,
Hyposialie;
Xerostomie
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