GABA
Abk. von Goldene Apotheke Basel; auch unter dem ehemaligen
Fa.-Namen Wybert bekannt. Bedeutender Hersteller von
Mundhygieneartikel (z.B. elmex™, meridol™).
Gable Biegung
gable blend; engl. Ausdruck für Giebelbiegung; Begriff aus der
kieferorthopädischen Behandlungstechnik mit festsitzenden Apparaturen (
Edgewise-Technik) zur
körperlichen Bewegung von Zähnen, besonders um einem Kippen der Zähne in
Zahnlücken vorzubeugen.
Gähnen
engl.: yawn(ing); reflexartiges maximales
Mundöffnen bei gleichzeitiger tiefer und sekundenlang auf dem Höhepunkt
beharrender Einatmung
Galenik
pharmazeutische Technologie, engl.: galenism; nach dem griech.
Arzt Galenus von Pergamon benannter Begriff für die Wissenschaft, welche sich
mit technischer Prüfung und Formgebung (Zubereitung, in der ein Wirkstoff dem
Körper zugeführt wird; Pulver, Tabletten, Hilfsstoffe usw.) von
Arzneistoffen
befasst.
Im Gegensatz dazu versteht man unter Galenika oder galenischen
Arzneimitteln (galenics; galenicals), deren Zubereitungen meist pflanzlichen
Ursprungs sind, Sie liegen meist als Extrakte und Tinkturen vor und enthalten
die Wirkstoffe in ihrer natürlichen Zusammensetzung.
Pharmakon
Galerieschiene,
Kappenschiene
Galvanisieren,
Galvanisation,
Galvanostegie
Galvanismus
im Mund, "Elektrogalvanismus", elektrische Mundströme, "Mundbatterie",
engl.: oral galvanism; Oberbegriff für Pseudodiagnosen,
die davon ausgehen, dass die zwischen versch. Metallen im Mund bestehenden
Strömchen (galvanisches Element) für eine Vielzahl von Erkrankungen direkt oder
indirekt zuständig sind.
Je nach Zusammensetzung des Metalle (
Legierung) und der diese umspülende Elektrolyte (in der Hauptsache
Speichel) ergeben sich unterschiedliche Potentiale, deren Differenz als
elektrische Spannung in Volt gemessen werden kann; es werden Werte bis zu 1.000
mV angegeben - man spricht von einem galvanischen Element. Nach
physikalischen Prinzipien kann ein Strom nur dann fließen, wenn neben dem
Elektrolyt eine weitere leitende Verbindung besteht. Dies kann ein direkter
Kontakt der versch. Metalle (auch kurzzeitig beim
Zusammenbiss) oder der elektrisch äußerst schwache Weg über
Zahn-Kieferknochen-Zahn sein. Folge dieses Stromflusses sind
Korrosionen, welcher in der Regel nur unter dem Mikroskop zu beobachten sind,
wobei die unedlere Legierung mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Empfindliche
Patienten können diese Strömchen meist durch Beeinträchtigung des Geschmacks
("Batteriegeschmack", Geschmack nach Stanniolpapier) spüren, andere klagen über
Zungen- und
Schleimhautbrennen. In wie weit diese Strömchen unseren Körper beeinflussen
ist wissenschaftlich nicht gesichert; krankhafte Veränderungen der Strombahnen
im Körper konnten bisher seriös nicht nachgewiesen werden.
Messbare Körperbelastungen werden bei einem direkten Kontakt
Edelmetall-Amalgam
festgestellt, wobei sich das Amalgamgemisch auflöst - dieser Effekt ist bei
alten Amalgamfüllungen vernachlässigbar, bei frischen dagegen stark ausgeprägt.
Deshalb gilt, dass nie eine frische Amalgamfüllung neben eine bestehende
Edelmetall-Legierung gelegt werden darf. Unter den Aspekten eines vorbeugenden
Gesundheitsschutzes sollten sich generell nicht im Potential verschiedene
Metalle zusammen in der Mundhöhle befinden. Angestrebt wird unter reinen
Bioverträglichkeitsaspekten zusätzlich eine metallfreie Mundhöhle -
allerdings ist dieser Wunsch zahntechnisch wie auch unter finanziellen
Gesichtspunkten bisher Utopie
Elektrosensibilität,
Ionen-Zahnbürste,
Nocebo-Effekt,
Spannungsreihe v. Metallen
Galvanostegie
"Galvanisieren", "Vergolden",
Plattieren, engl.: galvanostegia, gold-plating, gilding;
überziehen von metallischen Gegenständen (oder solchen, die z.B. durch Auftragen
einer Lackschicht leitend gemacht wurden) mit einer dünnen metallischen
Haftschicht (meist aus einem Edelmetall wie Gold ("Glanzvergoldung"), im
Dentallabor auch mit anderen Metallen, z.B. Kupfer = Verkupfern). In der
ZHK umstrittenes Verfahren, um
unedle (NEM)
oder gering mit
Edelmetall
legierte Werkstoffe (z.B.
Metallbasis,
Kronen)
"höherwertig" zu machen. Umstritten deshalb, weil durch
Abrasionen des dünnen Überzugs bei Beanspruchung der Grundstoff bald wieder
Kontakt zur Mundhöhle hat.
Diffusionsvergoldung,
Galvanotechnik,
Legierung
Galvanotechnik
Galvanoplastik, Galvanoforming, engl.: electroplating
procedure, electroforming; Seit 1986 erprobte Technik zur
Herstellung von Zahnersatzarbeiten aus reinem
Gold und
Keramik, was im höchsten Maß zu dern
Biokompatibilität beiträgt; auf dem Markt u.a. bekannt unter dem
Namen AGC® System (AGC = Auro Galva Crown;
Fa. Wieland
Dental + Technik). Die Herstellung im
Dentallabor läuft wie folgt ab:
Der im Labor hergestellte
Zahnstumpf aus Spezialgips wird doubliert und dieses Doppel in einem
galvanischen Bad mit einer arbeitsfähigen Goldschicht (<200µm; = ca. ½
Gramm Feingold/Krone) versehen (Galvanoplastik). Dieser doppelte
Zahnstumpf wird dann zerstört und es bleibt ein äußerst exaktes,
passgenaues Goldgerüst übrig (Galvanoplastik), welches in einem
speziellen Aufbrennverfahren mit der eigentlichen Keramik versehen wird.
Bedingt durch die geringe Schichtdicke des Goldes ist es einmal möglich,
dass bei der
Präparation weniger gesunde Zahnsubstanz geopfert werden muss, zum
anderen kann die aufgebrannte Keramik dicker gearbeitet werden, was sich
positiv auf die
Ästhetik auswirkt. Aus Stabilitätsgründen ist bei dieser Technik bei
Inlays häufig ein kosmetisch störender Goldrand zu sehen (Werbeslogan:
"die mit dem Goldrand"); zahnmedizinisch vorteilhaft ist bei dieser
störenden Optik, dass die Goldränder zu einer Optimierung des
Randschlusses, an den Zahn "anfiniert" werden können; ein breiterer
Einsatz in der Praxis ist bisher (2004) nicht erfolgt. Neben
Inlays und
Onlays können mit der G. auch
Einzelkronen,
Doppelkronen und nach Herstellerangaben auch kleinere
Brücken angefertigt werden.
Im Vergleich zu normalen Metallgüssen, welche fast immer Gaseinschlüsse
(Lunker und Poren) aufweisen und so die
Legierung störungsanfällig und biologisch minderwertig machen,
zeichnen sich mit G. hergestellte Gerüste durch die
ausgezeichnete Homogenität nur eines Edelmetalls aus.
Deckgold,
Folienkrone, Galvanostegie,
Keramikschulter,
Legierung,
Metallkeramik,
Teleskopkrone,
Verblendkrone.
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Galvano-Inlay
mit sichtbarem
Goldrand |
Gamma-2-Phase
Sn8Hg; besonders korrosionsanfälliges Produkt konventioneller
Amalgame.
Beim Erhärten von Amalgam treten unterschiedliche Legierungsphasen auf, wobei es
unter anderem zur Bildung einer Gamma-2-Phase kommen kann. Diese
"Zinn-Quecksilber-Phase" zählt zu den korrosionsanfälligsten Legierungsphasen;
die Anwendung von Gamma-2-haltigen Amalgamen ist in D nicht mehr zulässig.
Ganglion
Nervenknoten, pl.: Ganglien, von einer Kapsel umschlossene
Anhäufung von Nervenzellen, engl.: do.; als Verdickung des
Nervensystems, in der die Zellkörper der Nervenzellen (Ganglienzellen)
konzentriert vorhanden sind. In der
ZHK von Bedeutung ist das Ganglion Gasseri oder auch
Ganglion trigeminale als sensibler Teil des V. Hirnnervs (Trigeminus).
Eine der "Schaltzentralen" im Verlauf eines Nerven.
Trigeminusnerv |

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Gangrän
Pulpagangrän, "Brand", "Faulbrand", (eitriger)
Zerfall des
Zahnnervs, eitrige Pulpennekrose, engl.: gangrene; durch
Bakterieninfektion zerfällt die abgestorbene
Zahnpulpa
(entstanden durch bakterielle, chemische o. physikalische Reize) faulig unter
Freisetzung von Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff im Sinne einer
sog. Kolliquationsnekrose. Ursache ist meist eine unbehandelte
Caries profunda. Da bei einer (von der
Kaufläche her) geschlossenen
Pulpenhöhle ein Entweichen dieser Gase nach außen hin nicht möglich ist,
kommt es zu einem Austritt über das
Foramen apicale an der Wurzelspitze (
Apex)
in den den Zahn umgebenden
Kieferknochen. Es zeigen sich die Anfangsstadien einer
Parodontitis apicalis, welche bei langsamem Fortschreiten der Infektion
manifest wird und vom Körper in Form eines
Granuloms abgekapselt wird, und/oder es entwickelt sich ein akuter, meist
äußerst schmerzhafter Prozess (Parodontitis
apicalis acuta) mit einer Klopfempfindlichkeit und einem "Längerwerden"
des betroffenen Zahnes. In diesem akuten Stadium schafft nur eine sofortige
Trepanation oder
Schrödersche Lüftung unverzüglich Schmerzfreiheit (
Gangränbehandlung).
Zahnmedizisch
unterschieden werden die trockene Gangrän (wenig Wasser im zerfallenen
Gewebe) und die feuchte Gangrän.
Behandlung von Milchzähnen,
Caries profunda,
Cupral-Depotphorese,
Formokresol,
Gangränbehandlung,
Iontophorese,
Parodontitis apicalis
Gangränbehandlung
engl.: gangrene treatment; modifizierte
Wurzelkanalbehandlung bei einer
infizierten Pulpa bzw. einem infizierten Wurzelkanal. Nach einer
Trepanation besteht primär die Aufgabe darin, den hochinfektiösen
Wurzelkanal zu reinigen und zu desinfizieren, um eine
Fortschreiten/Wiederaufflackern der Entzündung zu verhindern. Da mit den
mechanischen Methoden der Wurzelkanalaufbereitung selten mehr als 50 % der
abgestorbenen
Zahnpulpa entfernt werden können (der Rest befindet sich in den feinen
Verzweigungen oder
Ramifikationen), welche nur noch chemisch mit entsprechenden
medikamentösen Einlagen und Spülungen erreicht werden können, muss zunächst
eine gründlich chemische
Desinfektion des Wurzelkanals erfolgen, für welche die heute von der
Wissenschaft favorisierten
Calciumhydroxid-Spülungen/Einlagen nicht immer ausreichend sind. Hierfür
eignet sich besonders das
ChKM
nach
Walkhoff wie auch
Chlorhexidin. Meist erfolgt der provisorische Verschluss des Zahnes noch in
der gleichen Sitzung, um eine Reinfektion aus der Mundhöhle zu vermeiden - nur
in hochakuten oder stark Sekret absondernden Wurzelkanälen wird dieser bis zum
Abklingen der akuten Beschwerden offen gelassen (ca. 1 - 2 Tage). Nach
Herstellung keimarmer Verhältnisse und Abheilung von eitrigen Prozessen um die
Wurzelspitze herum kann eine regelrechte
Abfüllung des Wurzelkanals durchgeführt werden.

Erfolgsraten bei versch. Nerv-Erkrankungen
Chlumsky-Lösung,
ChKM,
Dochtdrainage,
Einlage,
Formokresol, Gangrän,
Wurzelkanalbehandlung,
Zauberpaste
Ganzheitliche Zahnmedizin
Ganzheitsmedizin, engl.: holistic dentistry; Bezeichnung im
deutschen Sprachgebrauch meist für eine von der
Schulmedizin
abweichende bis konträre Auffassung und Therapie von Erkrankungen. So bezeichnen
sich viele, nicht der Schulmedizin zuzuordnende Verfahren (z.B.
Akupunktur,
Bioresonanztherapie,
Naturheilverfahren;
alternative Behandlungsmethoden) als "Ganzheitlich", ohne zu erklären, wo
der Bezug zum "Ganzheitlichen" ist.
Nach Darstellung der
Schweizerischen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin (SGZM) gilt
folgende Definition:
"Sie betrachtet den Mund und die Zähne des Patienten nicht als vom übrigen
Körper isoliertes Gebiet. Gesundheitliche Probleme haben ihre Ursache oft nicht
am Ort der Störung. So kann z.B. ein erkrankter Zahn Symptome an Gelenken
auslösen. Umgekehrt können Aphten im Mund ihre Ursache in einer
Nahrungsmittelunverträglichkeit haben. Es gilt in beiden Fällen, den Rahmen der
Diagnostik über den Manifestationsort des Krankheitssymptoms auszudehnen. Gerade
chronische Erkrankungen verlangen das Ausschöpfen aller diagnostischen
Möglichkeiten. Die Ganzheitliche Zahnmedizin hat Diagnose- und Therapieverfahren
entwickelt, die es dem ganzheitlich ausgebildeten Zahnarzt erlauben, diese
Zusammenhänge aufzudecken. Das Problem der Zahnfüllungsmaterialien und
zahntechnischen Werkstoffe wird dabei besonders beachtet. Der ganzheitlich
arbeitende Zahnarzt wählt Therapien aus, die einen verantwortungsbewussten
Umgang mit der Gesundheit des Patienten bedeuten und auf die Wechselwirkungen
zwischen Zähnen und Organismus Rücksicht nehmen. Seine Ausbildung ermöglicht es
ihm, zusätzlich Homöopathie, Mundakupunktur, Neuraltherapie u.ä. anzuwenden."
alternative Behandlungsmethoden,
Heilpraktiker,
Holodontie,
integrative Medizin,
Naturheilverfahren,
NICO,
Odonton,
Perioprophylaxe,
Schulmedizin,
Walkhoff,
Wechselbeziehungen
Garantie, engl.:
warranty;
Gewährleistung
Garliner Übungen
engl.: myofunctional therapy after Garliner; physiotherapeutisches
Trainingsprogramm zur Harmonisierung und/oder Kräftigung der
Kaumuskulatur
Gasser Ganglion
Ganglion trigeminale, "Schaltzentrale", engl.: Gasser's
ganglion; des
Trigeminusnerven, benannt nach dem Wiener Anatom Johann Laurentius G.
Ganglion
Gassterilisation
"Trockenantiseptik", engl.: gas sterilization, dry
sterilisation process;
Sterilisationsverfahren mit einem mikrobioziden Gas bei möglichst niedrigen
Temperaturen in einem geschlossenen System; Einsatz bekannt aus der
Lebensmittelindustrie. Grundsätzlich dürfen nur thermolabile Gegenstände mit Gas
sterilisiert werden. Die Techniken der G. werden durch zwei chemische
Verfahren repräsentiert:
-
Sterilisation mit Ethylenoxid (EO)
Ethylenoxid ist ein stark giftiges Gas und blockiert den Stoffwechsel der
Keime. Da unter Anwesenheit von Feuchtigkeit trockene Keime leichter
inaktiviert werden, erfolgt die EO-Sterilisation unter Einwirkung von Dampf
bei etwa 55° C. Kunststoffe und Gummiteile absorbieren erhebliche Mengen an
EO, die nur zögernd wieder abgegeben werden. Aus diesem Grunde schließt sich
an die Sterilisierzeit eine "Ausgaszeit" an. Diese beträgt etwa 12 -18
Stunden im Sterilisationsgerät.
-
Sterilisation mit
Formaldehyd
(FA)
durch Eiweßalkalisierung bei ca. 60-75° C werden die Keime abgetötet. Ein
"Ausgasen" des Sterilisiergutes wird empfohlen
-
weitere Gase sind
Ozon und
Wasserstoffperoxid.
Plasma,
Sterilisation
(S. 16 unten)
Gates Bohrer
Gates-Glidden-Bohrer, "Wurzelkanalerweiterer", engl.:
Gates-Glidden drill; spindelförmiger Bohrer zur Erweiterung des Eingangs zum
Wurzelkanal aus dem
Pulpenkavum heraus im Rahmen einer
Wurzelkanalbehandlung

Wurzelkanalinstrumente
Gaumen
Palatum, als Wortteil auch "Urano..."; engl.: palate;
innenwärts vom
Zahnbogen des Oberkiefers gelegene
schleimhautüberzogene obere Begrenzung der
Mundhöhle.
Man unterscheidet den harten Gaumen (Palatum durum) als Trennung zwischen
Mund- und Nasenraum, welcher hinter den oberen Schneidezähnen beginnt und hinter
den letzten Backenzähnen in den weichen Gaumen (Palatum molle) übergeht,
welcher mit dem Zäpfchen (Uvula)
zum Rachen hin endet und einen Muskelkomplex darstellt.
Die Gaumenschleimhaut ist je nach Lokalisation unterschiedlich aufgebaut:
Bezirke mit geringer
Resilienz (Eindrückbarkeit) liegen in der Gaumenmitte (Torus
palatinus) und können bei Gaumenplatten (z.B. bei einer
Oberkiefer-Vollprothese)
Druckstellen hervorrufen.
Endomolare,
Gaumenbögen,
Gaumennahterweiterung,
Foveola
palatina (Gaumengrübchen),
Melanosis,
Oberkiefer,
Oberkieferlänge,
Palatoskopie,
Papilla incisiva,
Raphe,
Raphe-Median-Ebene,
Torus palatinus,
Tuber
maxillare,
Uranitis
Gaumenabszess
palatinal(er) Abszess, engl.: palatal abscess;
da überwiegend von den Zähnen ausgehend (odontogener Ursprung),
hauptsächlich am harten Gaumen vorkommend. Wegen der relativ harten
Gaumenschleimhaut und meist
fehlendem Fettgewebe, können diese Abszesse äußerst schmerzhaft sein.
Bei der
Inzision des G. ist wegen des Verlaufs der Arteria palatina
äußerste Vorsicht geboten (bei Verletzung treten starke Blutungen auf!)
- die Schnittführung erfolgt deshalb entweder nahe am Zahnfleischrand
oder in der Mitte des Gaumens.
Abszess,
Uranitis |

|
Gaumenbogen
engl.: palatine or oral arch; Arcus
palatopharyngeus und Arcus palatoglossus sind mit Muskeln durchsetzte
Schleimhautfalten, die vom hinteren Gaumensegel arkadenförmig seitlich
und dann abwärts verlaufen. Zwischen ihnen befinden sich die
Gaumenmandeln.
Gaumen |

|
Gaumenbreite, engl.:
breadth of palate;
Endomolare,
Gaumenindex
Gaumendreieck, engl.:
palatal triangle; Dreieck, gebildet aus den beiden
Foramina palatina und dem
Foramen
incisivum
Gaumenbügel, engl.: palatal bar;
Palatinalbügel,
Torsionsbügel,
Transversalbügel
Gaumenfalten
engl.: palatine rugae; 4 bis 6 paarige, quer verlaufende Falten im
vorderen Gaumenteil mit einer sehr individuellen charakteristischen Ausprägung.
Gelegentlich Nachahmung dieser Erhebungen in der
Totoalprothetik
Palatoskopie,
Plica
Gaumenhöhe
engl.: height of palate; wird definiert als die senkrechte Entfernung
des Gaumendaches von einer Geraden, welche die beiden Hinterränder der 1.
Molaren-Alveolen verbindet. Gemessen wird an der Gaumenmittellinie. Ein hoher
Gaumen wird auch als Steilgaumen bezeichnet.
Gaumenhöhenindex
nach Bauer, engl.: palatal height index; zur Unterscheidung in
niedergaumige, mittelhochgaumige und hochgaumige Formen nach der Formel: G.
= (Gaumenhöhe x 100) :
Gaumenbreite.
Normwerte liegen zwischen 28 u. 40 mm.
Gaumenindex
engl.: palatal index; von der "Frankfurter Vereinigung" (anthropologische
Gesellschaft,
Frankfurter Horizontale) aufgestellte Messzahl als ein Verhältnis zwischen
Gaumenbreite (
Endomolare)
zu Gaumenlänge; es gilt: G. = 100 x
Gaumenbreite
: Gaumenlänge
Klassifiziert werden weiter breitgaumige, mittelgaumige (Breite ca. 80 - 85 mm)
und schmalgaumige Formen.
Endomolare,
Gaumen,
Index
Gaumennahterweiterung
forcierte, GNE, Gaumennahtsprengung, Nahtsprengung,
engl.: rapid maxillary expansion, palatal expansion,
separation of the maxilla;
kieferorthopädisches - und ab einem Alter von etwa 15-16 Jahren
kombiniert kieferorthopädisch-chirurgisches - Behandeln bei einem in
transversaler Ebene zu engen Oberkiefer. Als "Vater dieser Methode"
(founding father) gilt der US-Amerikaner Emerson C. Angell (1822-1903),
welcher seinerzeit die gleichnamige Schraubspindel entwickelte.
Mit einer speziellen Behandlungsapparatur (Hyrax-Schraube
verbunden mit einer festen Umbänderung an den Seitenzähnen) wird die in
der Mitte des Gaumens gelegene verknöcherte Gaumennaht (Sutura palatina
media) "aufgesprengt" und so der Gaumen in der Breite vergrößert. Nach
erfolgter Expansion muss die Apparatur noch mindestens 6 Monate zur
Retention
belassen werden. Weiter besteht bei einem derartig forcierten Vorgehen
das Risiko von
Zahnlockerungen und
Zahnkippungen. Außerdem wurden
Wurzelresorptionen und ein pathologischer Abbau der
bukkalen
Alveolarfortsatzwand und an den Verankerungszähnen beobachtet.
Derartige Nachteile können z.B. mit einer direkten Fixierung der
Expansionsschraube am knöchernen Gaumen vermieden werden
("implantatverankerter
Distraktor").
Die chirurgisch unterstützte G. - SARME =
surgically assisted rapid maxillary expansion - geht von der Tatsache
aus, dass nicht die Gaumennaht, sondern maxilläre Strukturen des
Gesichtsschädels als Hauptwiderstandszonen anzusehen sind. So sind von
besonderer Bedeutung die "drei Gesichtspfeiler": der
fronto-maxilläre (Apertura piriformis), der zygomatico-maxilläre (Crista
zygomatico-alveolaris) und der pterygo-maxilläre (Sutura
pterygopalatina) Gesichtspfeiler; sie stellen die Haupthindernisse bei
einer Breitenentwicklung des Oberkiefers dar. SARME stellt eine
modifizierte subtotale
LeFort I -
Osteotomie (unter Umständen zusätzlich noch mit medianer Spaltung: "two or
three piece maxilla") mit nachfolgender
Distraktion dar. Nachteilig ist bei diesem Verfahren, dass immer nur
symmetrisch erweitert wird (z.B. kann so nur ein symmetrischer
Kreuzbiss behandelt werden).
Eine Weiterentwicklung, die eine gezielte chirurgische Schwächung
der Gesichtspfeiler durchführt, wird als GME = guided maxillary
expansion bezeichnet und erlaubt eine dreidimensionale Steuerung der
Oberkieferentwicklung.
Als positive Nebeneffekte einer G. gelten eine
Vergrößerung des Nasenvolumens (deutliche Verbesserung der Nasenatmung),
eine bessere Zungenentwicklung und eine Verbesserung beim
Schluckakt.
Engstand,
Hyrax-Schraube,
Kompressionsanomalie,
QuadHelix,
Raphe-Median-Ebene,
Schmalkiefer
|

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Gaumenplastik; Palatoplastik,
engl.: palatoplasty; chirurgische Korrektur (Verschluss) des
Gaumens bei einer
Gaumenspalte,
Staphyloplastik
Gaumenplatte, engl.: palatal plate;
Begriff mit mehrfacher Bedeutung in der
ZHK:
- den gesamten Gaumen bedeckende
Prothesenbasis im
Lückengebiss;
Abb. unter
Teilprothese
-
Abdeckplatte nach kieferchirurgischen Eingriffen im Gaumenbereich
- temporäre Abdeckung bei Gaumenspalten
im Säuglingsalter; dies bevor eine plastisch-chirurgische Deckung möglich
ist
- Gaumenverschlussplatte im Sinne eines
Obturators
- anatomisch-embryologische Bez. für den Teil des Gaumens, welcher sich in
der 6. Embryonalwoche aus den beiden Oberkieferwülsten bildet, die in der 8.
Woche miteinander zum Gaumen verschmelzen
Gaumensegel, Velum palatinum;
engl.: velum palatinum or soft palate;
A-Linie,
Gaumenbogen,
Vibrationszone
Gaumenspalte
Palatoschisis, Uranoschisis, engl.: cleft palate;
angeborener, fehlender Zusammenschluss der beiden Gaumenhälften,
isoliert oder als
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vorkommend; von der Schwere her
unterscheidet man eine gespalten
Uvula (U. bifida), es folgen Spalten des weichen (=
Velumspalte, s. Abb. u.) und/oder des harten Gaumens. Die
angeborene Missbildung entsteht etwa in der 6.-7. Schwangerschaftswoche.
Dadurch bedingt sind Störungen in der Nahrungsaufnahme, beim Schlucken
und Sprechen ("Näseln");
heutzutage gute Behandlungserfolge mit einer kombinierten
chirurgischen ("Gaumenplastik") u.
kieferorthopädischen Behandlung.
Isolierte G. sowie rechtsseitige
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten treten häufiger bei Frauen auf, während
linksseitige Spalten öfter bei Männern beobachtet werden. Weiter ist
bekannt, dass unzureichende Einnahme von
Folsäure in der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko von
Spaltenbildungen der linken Lippe einhergeht, während ein familiärer
Diabetes das Auftreten isolierter G. zu begünstigen scheint.
Defektprothese,
Gesichtsspalte,
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,
Os incisivum,
Rhinolalie,
Robin-Syndrom,
Staphyloplastik,
Trinkplatte |


Velumspalte
|
Gaumenverschlussplatte,
Obturator
Gaumenwulst, Gaumenrippe,
Torus palatinus, engl.: palatine torus;
Torus
Gebietsbezeichnung
Fachrichtung, engl.: medical speciality; öffentliche geführter Zusatz
zur eigentlichen Berufsbezeichnung aufgrund einer entsprechenden
Weiterbildung ,
Fachzahnarzt
|
Gebiss
1.) Gesamtheit der Zähne des Ober- und Unterkiefers, engl.:
natural dentition; mit einer Unterteilung in die erste und
zweite
Dentition.
Die Gebissentwicklung beginnt etwa 30-40 Tage nach der
Befruchtung mit der
Odontogenese; zuwachsende Zahnkeime entstehen etwa in der 15.
Woche aus der primären
Zahnleiste. Die Keimentwicklung der 2. Dentition erfolgen etwa
im 5. Schwangerschaftsmonat.
Ein anatomisch korrektes G. ist eine Seltenheit. Über 90% aller
Teilnehmer einer großen regionalen
Kohortenstudie wiesen
Dysgnathiesymptome auf. Am häufigsten lag ein
frontaler
Engstand oder ein vergrößerter
Overjet vor. Die Autoren werteten die kieferorthopädischen Befunde
von 1.777 Teilnehmern der Study of Health in Pomerania (SHIP) im Alter
zwischen 20-49 Jahren aus. Bei 92,2% der Teilnehmer wurden
Dysgnathiesymptome festgestellt, über 90% verfügten über mehr als ein
Merkmal und damit über eine komplexe
Dysgnathiesymptomatik. Häufigste
Prävalenz hatten der frontale Engstand im Unterkiefer (62,9%),
gefolgt vom frontalen Engstand im Oberkiefer (41,9%) und einem
vergrößerten Overjet (< 4 mm, 36,8%). Die Prävalenz weiterer Merkmale
lag dahinter deutlich zurück. Eine schwere Dysgnathie wurde 32,8% der
Studienteilnehmer bescheinigt. Ein anatomisch korrektes Gebiss lag
lediglich bei 7,8% der Probanden vor. Definiert war ein korrektes Gebiss
auch noch bei geringen Normabweichungen, wie beispielsweise dem
ausschließlichen Vorliegen eines Engstandes Grad 1. Erfasst wurden 14
definierte Symptome einer Dysgnathie. Die Untersuchungen wurden von
zuvor zusätzlich geschulten Zahnärzten in Stralsund und Greifswald
anhand eines Untersucherhandbuchs durchgeführt. Die Erhebung der Daten
umfasste den Zeitraum Oktober 1997 bis Mai 2001. Durch Interviews
ermittelten Forscher zudem, ob die Patienten bereits eine
kieferorthopädische Therapie erhalten hatten. Dies war bei 26,7%
aller Probanden der Fall.
Abrasionsgebiss,
Angle,
anisognath,
Dentition,
Dysgnathie,
Ersatzzahn,
Eruption,
Eugnathie,
Extraktion, Gebissanalyse,
Gebisswinkel,
Geburtslinie,
Heterodontie,
Krümmungsmerkmal,
Lückengebiss,
Milchzähne, Mineralisationszeiten,
naturgesundes Gebiss,
Nutzungsperiode, permanent,
unbezahnt,
vollbezahnt,
Wechselgebiss,
Zahnflächen,
Zahnformel,
Zahngrößen (Breite, Dicke, Länge),
Zahnreihe,
Zahnschema
2.) Bezeichnung für herausnehmbaren
Zahnersatz, (meist) für eine
Vollprothese, engl.: denture, false teeth, full
denture;
|

voll ausgebildetes bleibendes G.

voll ausgebildetes bleibendes G. in der Aufsicht
Zahnschema
|

Durchbruchszeiten (in Jahren)

Wechselgebiss |
Gebissanalyse
"Gebissbefund", engl.: bite analysis; ausführliche Untersuchung
der Zähne und der Kiefer und deren Funktionsweise (
Funktionsanalyse) am Patienten und an einem nach einem Abdruck gewonnenen
Gips-Modell (
Modellanalyse). Sie versteht sich als Grundlage einer optimalen
Diagnose und dient zur
Behandlungsplanung
Analyse,
Conceptor
Alpha,
Eismann Index,
Funktionsanalyse,
Okklusogramm,
Tanaka-Formel
Gebissbefund; engl.: dental finding;
Befund
Gebissformel, engl.: denture formula;
Zahnformel
Gebissformer
nach Bimler, "elastischer Gebissformer", engl.: Bimler adaptor
or appliance or stimulator; herausnehmbares,
funktionskieferorthopädisches Gerät auf der Grundlage eines
Aktivators. Er ist auf ein Minimum an Größe reduziert und elastisch;
der starre Kunststoffkörper eines Aktivators ist weitgehend durch
nachgebende Drähte ersetzt. Unterteilt in 3 Haupttypen: Grundgerät A,
Deckbiss-Gerät B und Vorbiss-Gerät C. Geeignet für Kinder mit einem
ausgeprägt vertikalen Gesichtswachstum oder einer
Progenie;
kann ganztägig getragen werden.
Aktivator,
Bimler,
Bionator,
Coffin
Feder |

|

|
Gebissklassen, engl.: denture
classification; Einteilung der Bezahnung eines
Gebisses nach lagebezogenen und
kaufunktionellen Gesichtspunkten.
Lückengebiss
Gebissreduktion
engl.: dentition reduction; entwicklungsgeschichtlich
(phylogenetisch) bedingte Nichtanlage oder unvollständige Ausbildung
einzelner Zähne, besonders der
Weisheitszähne und der seitlichen oberen
Schneidezähne (s. Abb.). Ursache der G. ist eine sich über
viele Jahrtausende erstreckende Anpassung des menschlichen Gebisses an
die veränderten Lebensbedingungen: Während z.B. die Steinzeitmenschen
noch im wahrsten Sinne des Wortes ihre Nahrung zerkauten, essen wir
heute fast nur noch aufbereitete Nahrung ("Vorgekautes"), d.h.
mechanisch verkleinerte (Mehl statt Korn) oder gegarte Lebensmittel.
Vergleicht man die Zahngrößen von Neandertalern, Jungpaläolithikern und
heutigen Europäern, so beträgt das Verhältnis etwa 3:2:1 . Rein
rechnerisch reduzierte sich die Größe der Zähne alle 2000 Jahre um rund
1%. Aus unbekannten Gründen verdoppelte sich diese Zahl vor rund 10.000
Jahren auf ca. 2%.
Vor ungefähr 2,4 Millionen Jahren wurde die kräftige
Kau-Muskulatur - mehr oder weniger unbewusst - gegen ein Mehr an
Gehirn ausgetauscht. Im Gegensatz zu allen anderen Primaten kann der
Homo sapiens das Muskeleiweiß Myosin 16 nicht herstellen. Das
entsprechende Gen ist funktionslos, und der Mangel führt zu einer
vergleichsweise schwach ausgeprägten Kiefermuskulatur, die zugleich
weniger Ansatzstellen benötigt. Das beeinflusst wiederum die Schädelform
und schafft Platz für ein größeres Gehirn.
Aplasie,
Hypodontie,
Megalognathie,
Phylogenese,
Selenodont,
Trikonodont,
Trituberculartheorie,
vollbezahnt
|

Fehlen der seitlichen Schneidezähne des
bleibenden Gebisses
|
Gebissregulierung; teeth
regulation ;
Kieferorthopädie
Gebiss-Schema, Gebißschema;
Zahnschema
Gebisswinkel
Inklinationswinkel, engl.: inclination arc; Winkel zwischen der
Ohr-Augen-Ebene (OAE, Verbindungslinie zwischen
Orbitale
(tiefstgelegenster Punkt des unteren Randes der Augenhöhle) und Haut-Porion)
und der Spinalebene (Linie zwischen der Spina nasalis anterior und
posterior). Dabei zeigen große Werte (~ 16°) eine Gebiss-Schwenkung nach hinten
(Retroinklination) an, während kleine Werte (>4°) Gebiss-Schwenkung nach
vorn (Anteinklination) bedeuten.
Frankfurter Horizontale,
Kennlinien,
Kieferprofilfeld,
Profilanalyse
GBR
Gesteuerte
Knochenregeneration
Gebrauchsperiode;
Nutzungsperiode
Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ
Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ
Geburtslinie
Neonatallinie, Geburtsstreifen, engl.: neonatal line;
zwischen der prä- und postnatalen Schmelzbildung besonders stark hervortretender
Retzius-Streifen, welcher auf einen
metabolischen Sauerstoffmangel zurückzuführen ist. Mehr oder weniger stark
(Frühgeburten) vorkommend an allen
Milchzähnen und den
Sechsjahrmolaren
Mineralisationszeiten,
Owen-Linien,
Schmelz,
Zahnhartsubstanzdefekte
Gegenbiss
Gegenbissmodell, engl.: counter bite (model); zahntechnische
Schlagwortbezeichnung für einen Abdruck (ein Modell) des Kiefers, welcher dem
Arbeitsmodell
gegenüber liegt ("Antagonistenmodell").
Dieser G. wird zur vollständigen Nachahmung der Mundsituation benötigt,
da das Arbeitsmodell allein nicht die
dynamische Okklusion
erfasst (
Artikulator)
Gegenzahn, engl.:
opposing tooth;
Antagonist
Geißfuß, engl.: crowbar;
historisches hebelartiges Instrument zur Entfernung von Zahnwurzeln
Hebel
Gelbschiene
korrekter: Schiene nach Gelb (nach dem New Yorker Professor
Howard Gelb), engl.: Gelb's splint; Im Unterkiefer angefertigte
Schiene, um den Kiefer wieder in Position zu bringen. Die lateralen
Sektoren sind zwischen sich verbunden durch einen lingualen Barren mit
zwei Kugelhaken als Halt. Auf der Aufbissfläche aus Kunststoff werden
Spuren hinterlassen welche es erlauben, den Kiefer in der angestrebten
Position zu halten.
Aufbiss-Schiene |

©:
ortoplus
|
Gelenk, engl.: articulation,
joint;
Kiefergelenk
Gelenkbahn
Kondylenbahn, engl.: condylar path; Bahn, die ein
bestimmter Punkt des
Kondylus
während der Bewegung durchläuft. Dieser Punkt liegt auf der
Scharnierachse.
In einem bezahnten Kiefer wird diese Führungsbahn durch die hinter
Fläche des Gelenkhöckers (Tuberculum articulare, s. Abb. oben)
einerseits und den Kontakt der Zahnreihen (
dynamische Okklusion) andererseits bestimmt. Diese Führungsbahn
bildet mit der
Okklusionsebene in Mitteleuropa einen Durchschnittswinkel von 34 °.
Diese Tatsache wird bei dem sog.
Mittelwert-Artikulator in der Voreinstellung berücksichtigt.
Die Bewegungsbahnen, welche das Kiefergelenksköpfchen (Condylus)
beim Vorschieben (Protrusionsbewegung)
und/oder bei der Seitwärtsbewegung (Lateralbewegung;
Bennet-Bewegung) durchläuft, können vielfältig sein. Bei einer
reinen
Vorschubbewegung bewegen sich beide Kondylen nach vorn und
bauchwärts (ventral)
auf der
Protrusionsbahn. Bei einer Seitwärtsbewegung wird unterschieden:
Mediotrusion (Bewegung zur
Kiefermitte hin): dieser Kondylus - es ist der der
Balanceseite - bewegt sich nach vorn-unten-innen =
Mediotrusionsbahn
der andere Kondylus - es ist dieser der
Arbeitsseite - rotiert in etwa um eine vertikale Achse; man
bezeichnet ihn auch als "ruhenden Kondylus"
weitere Bewegungen sind unter
Bennet-Bewegung beschrieben
Zum Gelenkbahnwinkel siehe unter Abb. re. u.
Kondylenbahn(neigungs)winkel
Christensensche Phänomen,
Bennet-Bewegung, Gleitbahn,
Kondylenbahn,
Kondylenbahnneigung,
Unterkieferbewegung,
Unterkiefergrenzbewegungen |

schematische Darstellung
des
Kiefer-Gelenks

Gelenkbahn u. Gelenkbahnwinkel
|
Gelenkknacken, Kiefergelenkknacken,
"Kieferknacken", engl.: (jaw) clicking;
Kiefergelenkgeräusche
gematik
Abk. v. "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH"; wurde
von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens im Januar 2005
gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für
Telematikanwendungen im Gesundheitswesen. Gesellschafter der g. sind
die acht Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen: der GKV-Spitzenverband, der
Deutsche Apothekerverband, der PKV-Verband, die Bundesärztekammer, die
Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. In 2011
arbeiteten rund 150 IT-Experten, Anwendungsspezialisten und Projektleiter für
das Unternehmen mit Sitz in Berlin.
Gemeinsamer
Bundesausschuss
GemBa, G-BA, engl.: common federal committee; durch
das
GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) 2004 neu geschaffenes Gremium mit
Sitz in Berlin (ab 2010, vormals Siegburg): Aus bisher 4 Ausschüssen für
die ärztliche und zahnärztliche Versorgung (
Bundesausschuss der Krankenkassen und Zahnärzte) sowie die
Behandlung in Krankenhäusern wurde der "Gemeinsame Bundesausschuss", in
dem neben Ärzte-, Zahnärzte-, Klinik- und Krankenhausfunktionären
erstmals auch
Patientenvertreter sitzen. Den gesundheitspolitischen Rahmen der
medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze
vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche
Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die
von ihm beschlossenen
Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind
für alle Akteure der GKV
bindend.
Der G-BA gilt als wichtigste Institution in der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. die Richtlinien über
ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, die Einführung neuer
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Arzneiverordnung oder
Bedarfsplanung (Gesetzlich
Versicherte haben nur Anspruch auf Leistungen, die der G-BA
in den Katalog der Krankenkassen aufnimmt).
An den Sitzungen des 21-köpfigen Gremiums können bis zu 9
Patientenvertreter ("Patientenbeauftragte")
zusätzlich teilnehmen. Diese haben ein Antrags- und Mitsprache-, aber
kein Stimmrecht.
Der G-BA stellt sich wie folgt selbst dar:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte,
Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er
bestimmt in Form von
Richtlinien den Leistungskatalog der
Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der
G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der
GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das
fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB
V). Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung
in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA
ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete
Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen
Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für
alle Akteure der GKV bindend. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt
der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und
untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die
medizinische Notwendigkeit und die
Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der
Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich
des
Qualitätsmanagements und der
Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung."
Der einzige Außeneinfluss auf die Tätigkeit des G-BA ist die
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale
Sicherung (§ 91/X
SGB V).
Veränderte Struktur ab 2008
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
sieht vor, dass der G-BA von September 2008 an mit einer veränderten
Struktur arbeitet. Demnach werden alle Entscheidungen in einem einzigen
sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium getroffen. Dieses setzt
sich auf Seiten der Gesundheitsberufe aus je zwei Vertretern der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) zusammen. Auf der Kassenseite sind fünf
Vertreter des dann neu gebildeten Spitzenverbandes vorgesehen. Zudem
beraten fünf nach wie vor nicht stimmberechtigte Patientenvertreter mit
in den dann öffentlichen Sitzungen. Sämtliche Entscheidungen werden in
dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um
vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische oder
stationäre Versorgung handelt. Für den unparteiischen Vorsitzenden ist
laut Gesetz die Hauptamtlichkeit zwingend vorgeschrieben, für die zwei
weiteren unparteiischen Mitglieder handelt es sich hier um eine
Kann-Regelung. Zusätzlich zum Vorsitz im G-BA übernehmen die
unparteiischen Mitglieder den Vorsitz in den dann ebenfalls
sektorenübergreifend arbeitenden Unterausschüssen.
Anschrift: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) ; Wegelystr. 8 ; D-10623
Berlin ; Telefon: 030/275838-0
Arzneimittel-Richtlinien,
Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen,
Bundesausschuss der Krankenkassen und Zahnärzte,
GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG),
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),
NUB-Richtlinien,
Patientenbeauftragter,
Qualitätsinstitut,
Schiedsverfahren,
Selbstverwaltung,
Sozialgesetzbuch,
|

Funktionen des G-BA
|
Gemeinschaftspraxis
Form einer
Sozietät, neue Bezeichnung (nach dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ab 2007):
Berufsausübungsgemeinschaft, engl.: group practice, auch (dental)
clinic; eine Form der sog. Praxissozietäten als die gemeinsame
Praxisausübung durch mehrere Zahnärzte, im Gegensatz zu der sog.
Einzelpraxis (single practice, solo dentistry). Nach außen
hin - wie auch vertrags- und haftungsrechtlich - erscheint die G. wie
eine Einzelpraxis, gleichgültig welcher der Partner die Leistung erbracht hat.
- Die Übernahme einer Einzelpraxis war mit 52 Prozent in den alten wie in den
neuen Bundesländern die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung.
- 34 Prozent der Existenzgründer wählten die Berufsausübungsgemeinschaft
(Gemeinschaftspraxis); bei den Jüngeren (bis 30 Jahre) in den alten
Bundesländern sogar 49 Prozent. Je nach Praxislage betrug der Anteil der
Berufsausübungsgemeinschaften zwischen 30 Prozent im ländlichen Umfeld und 39
Prozent in mittelstädtischen Gebieten.
- Während in den alten Bundesländern 58 Prozent der Existenzgründungen von
Männern und 42 Prozent von Frauen realisiert wurden, war die
Geschlechterverteilung mit je 50 Prozent in den neuen Bundesländern
ausgeglichen.
- Das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer westdeutschen Einzelpraxis
betrug 429.000 Euro und lag etwa 7 Prozent über dem Vorjahreswert. Hingegen sank
das durchschnittliche Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme in den
alten Bundesländern um 3 Prozent auf 299.000 Euro. Hier stieg der ideelle Wert
deutlich an, der Substanzwert fiel allerdings.
Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen scheuen die hohen
Investitionskosten einer Praxisgründung und sehen die Arbeit in Anstellung als
attraktive Alternative an. Mit dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Anstellungsverhältnisse einfacher
geworden, und viele Berufseinsteiger bzw. Praxen nutzen diesen Weg. Damit bilden
sich größere Behandlungseinheiten.
Für die Errichtung einer G. ist die Zustimmung des
Zulassungsausschusses der
KZV erforderlich.
Das Verhältnis der Partner muss durch Vertrag geregelt und durch die Kammer/KZV
genehmigt werden. Musterverträge werden zur Verfügung gestellt. Typische Formen
einer G. sind:
• Nachfolgegemeinschaft Senior
Junior
• Ehegattengemeinschaft
• Partnerschaft unter nicht verwandten Kollegen

Kooperationsformen 2009
Weitere Formen des Zusammenschlusses sind:
-
Praxisgemeinschaft (practice sharing)
Ist die Zusammenarbeit selbständiger Einzelpraxen zum Zweck der gemeinsamen
Nutzung von Räumen, Einrichtungen wie Sekretariat, Röntgen, EDV und
Personal. Jede der beteiligten Praxen hat ihren eigenen Patientenstamm und
eine eigene Krankenblattführung, ein eigenes Praxisschild sowie eine eigene
Patienten- und KZV-Abrechnung. Eine Genehmigung durch die KZV ist nicht
erforderlich, jedoch eine Anzeige bei Kammer und KZV. Vertraglich zu regeln
sind (kein Muss) insbesondere der Umfang und die Kostenverteilung der
gemeinsamen Nutzung von Räumen, Einrichtungen und Personal.
Praxisgemeinschaften sind vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte
Zusammenschlüsse von Zahnärzten. In Bezug auf ihre zahnärztliche Tätigkeit
bleiben die Zahnärzte in einer Praxisgemeinschaft völlig selbstständig. Der
Patient schließt nur mit "seinem" Zahnarzt einen
Behandlungsvertrag ab, nicht mit den anderen Zahnärzten.
Die gesamtschuldnerische Haftung beschränkt sich hier nur auf den
gemeinsam genutzten Bereich. Nutzt eine Praxisgemeinschaft die Geräte
gemeinschaftlich und kauft ein Röntgengerät dazu, so haftet jeder der
Zahnärzte dem Verkäufer für den gesamten Kaufpreis. Der Verkäufer kann somit
jeden der Zahnärzte auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Im
Innenverhältnis kann der bezahlende Zahnarzt die Mitschuldner zwar in
Regress nehmen, bleibt aber auf der Rechnung sitzen, wenn diese nicht
zahlen können.
Einzeln haftet jeder Zahnarzt dagegen selbst, zum Beispiel für eigene
Behandlungsfehler, für die der anderen an der Praxisgemeinschaft beteiligten
Kollegen dagegen nicht.
-
Teil-Gemeinschaftspraxis, Teil-Kooperationsformen ;
Teilgemeinschaftspraxis
-
Partnerschaft
Am 1.Juli 1995 trat für Freiberufler (nur für diese) eine neue Rechtsform,
das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Kraft. Sie stellt
eine interessante neue Alternative zur weniger flexiblen Gesellschaft
bürgerlichen Rechts dar. Durch die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung auf
den behandelnden Zahnarzt, die Zulassung interdisziplinärer Partnerschaften
(Ärzte, Juristen...) sowie die erweiterte Rechtsklarheit kann die PartGG
zwar eine geeignete Koorperationsform sein, sie hat sich jedoch bislang noch
nicht durchgesetzt. Allerdings gilt bei der Partnerschaft: „Berufsrecht geht
vor Gesellschaftsrecht“.
Bei Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Berufsausübung müssen nicht
mehr alle Zahnärzte der Gemeinschaft gerade stehen. Im August 1999 wurde die
Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Partnerschaft und des jeweiligen
Zahnarztes beschränkt, der im konkreten Fall behandelt hat. Früher hatte
jeder Zahnarzt mit jedem Patienten eine schriftliche Vereinbarung zwecks
Haftungsbegrenzung treffen müssen. Die Hemmschwelle war hoch, die Idee der
Partnerschaft konnte sich nicht durchsetzen. Die Haftung wurde im
Jahr 1999 neu geregelt. Die Partner haften gesamtschuldnerisch allerdings
weiterhin für die allgemeinen Gesellschaftsschulden, zum Beispiel Löhne und
Miete.
Ein Zusammenschluss von freiberuflich tätigen Ärzten und Zahnärzten mit
gewerblich tätigen Labors oder Apparategemeinschaften zu einer Partnerschaft
ist nicht möglich - und wäre steuerlich auch nicht vorteilhaft.
- überörtliche Sozietäten
nach dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind bei dieser noch sehr jungen
Form (April 2007) verschiedene berufliche Kombinationen möglich

Art der Existenzgründung 2006 - 2010
Aufbewahrungsfrist,
Bestellpraxis,
Degression,
Einzelpraxis, Gewerbesteuer,
Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis,
Kündigungsschutz,
Niederlassung,
Sozietät,
Teilgemeinschaftspraxis,
Wert einer Zahnarztpraxis
Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen
Einzelpraxis (W. Schinnenburg;
Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010; ausführliche und kompetente
Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für
Medizinrecht
Gemination
Doppelzahnbildung, Zahnkeimpaarung,
Zahnverschmelzung, engl.:
twin teeth or gemination; unvollständige Teilung eines
Zahnkeimes,
d.h., es bildet sich kein eigenständiger neuer, überzähliger Zahn. Die
unvollständige Teilung ist meist an einer Kerbe in der Mitte des
Gebildes erkennbar (s. Abb.); ihnen gemeinsam ist aber nur ein
Zahnnerv.
Erfolgt die Teilung vollständig, so entstehen (überzählige)
Zwillingszähne (Doppelzähne),
auch als Schizodontie bezeichnet.
Hyperodontie (Zahnüberzahl),
Makrodontie,
Zwischenkiefer. |
|
|
Gender Dentistry
neuartige Schlagwortbez. für eine "Geschlechtersensible Zahnmedizin";
damit sollen die biologisch-naturwissenschaftlichen Aspekte (= sex) als auch die
(psycho-)sozialen (= gender) Unterschiede der beiden Geschlechter im Bezug auf
Patienten/Patientinnen sowie Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Umfeld in der
Zahnheilkunde
aufgezeigt werden. So gibt es bspw. bei
Mundschleimhauterkrankungen erhebliche geschlechterspezifische Unterschiede,
welche aber nicht nur mit dem Hormonhaushalt, sondern auch mit dem
psycho-sozialen Umfeld im Zusammenhang stehen.
Im anatomischen Bereich scheint es nach einer Mitteilung der Deutschen
Gesellschaft für geschlechterspezifische Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (2012)
keine signifikanten Unterschiede der beiden Geschlechter zu geben: "...
Während es Zahnstellungen gab, die zu über 70 % dem jeweiligen Geschlecht
korrekt zugeordnet wurden, gab es andere, bei denen die Tester zu knapp 70 %
daneben lagen. Auch die Erwartungshaltung, Zähne von Frauen seien abgerundeter
und die von Männern eher kantig, konnte nicht bestätigt werden. Auch haben,
anders als die Testpersonen vermuteten, die Eckzähne hinsichtlich Form, Größe
und Farbe keine Aussagekraft. „Unser Resümee,“ so Professor Radlanski: „ist
daher: Es kommt in der Praxis allein darauf an, ob die Restauration zum Gesicht
des Patienten passt – nicht aber, ob der Patient männlich oder weiblich ist.
Erkennbar typische ‚Männerzähne’ oder ‚Frauenzähne’ gibt es nicht.“ ...)
Generalist
Schlagwortbez. in der neueren
ZHK;
gemeint ist damit die allumfassende Tätigkeit eines Zahnarztes auf dem
Fachgebiet der Zahnheilkunde, so wie es nach der
Approbationsordnung festgeschrieben ist. Gerade unter der erheblichen
Ausweitung des zahnärztlichen Berufsbildes in den letzten Jahrzehnten, einer
fortschreitenden Spezialisierung von Zahnärzten auf ein oder wenige
Fachgebiete
("Spezialist") und unter dem zunehmenden Angebot von
postgraduierten Masterstudiengängen wird das umfassende Tätigkeitsfeld des
G. innerhalb des Berufstandes kontrovers diskutiert.
Genese; engl.: genesis; "die Geschichte
von Werden", Entstehungsgeschichte, Herkunft; meist mit der
Endsilbe "-genese" oder "-gen" gebraucht:
Pathogenese
= Entstehung/Entwicklung einer Krankheit;
pathogen =
krankheitsauslösend
genetisch, engl.: genetic; die
Vererbung betreffend, erblich bedingt;
connatalis,
dysgenetisch.
genetisch bedingter Einfluss
bei Zahnfleischerkrankungen, engl.: genetically conditioned influence
with gum illnesses;
Parodontitisrisikofaktoren
beim auftreten von Karies, engl.: genetically conditioned influence of
caries;
Kariesanfälligkeit
Genfer Gelöbnis
engl.: Declaration of Geneva; 1948 vom Weltärztebund formuliertes, als
zeitgemäße Fassung des
Hippokratischen Eids geltendes ethisches Versprechen der Ärzte
(inzwischen mehrmals novelliert):
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein
Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit
Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der
Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde
alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allem meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des
ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen
Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse,
noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem
Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter
Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der
Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige
Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre".
Das G. G. ist gesetzlich niedergelegt im Heilberufe-Kammergesetz
[HKaG] in der Fassung vom 9.8.1996 und ab 2010 der
zahnärztlichen Musterberufsordnung vorangestellt.
Ergänzend dazu hat die "Deklaration von Helsinki" (1964) - insbesondere
in der Fassung von Tokio 1975 - den Maßstab für die Durchführung von klinischen
Versuchen am Menschen gesetzt und auch das Arzneimittelgesetz in Deutschland mit
geprägt.
Berufsordnung
Genfer Platte
engl.: Geneva plate headgear appliance; herausnehmbares, außerhalb des
Mundes verankertes kieferorthopädisches Therapiegerät (aktive
Platte), welches mit einem Aufbiss im Seitenzahnbereich versehen ist.
Einsatz zur Frühbehandlung eines (lutsch-)offenen
Bisses im Milchgebiss.
Kieferorthopädie, Frühbehandlung
Genioplastik
Kinnkorrektur, engl.: genioplasty, chin plastic surgery;
abgeleitet von "Genio" = Kinn, Unterkiefer; chirurgisch-plastische Maßnahme zur
Verbesserung der Kinnkontur in allen drei Ebenen mittels
Augmentation bzw.
Distraktion oder Scheibenosteotomie.
Der zur Vermeidung von sichtbaren Narben meist aus der Mundhöhle heraus
durchgeführte Eingriff kann sowohl zur Verkleinerung, Umformung oder
Vergrößerung ("Onlay-Plastik" mit
autogenem Knochen aus der Becken- oder Rippenregion) der Kinnpartie
angewandt werden.
Genomik
Genomforschung an Mikroorganismen, engl.: genomic; durchgeführt
wird dabei Entschlüsselung des Erbmaterials mittels DNA-Sequenzierung und der
Funktion einzelner Gene sowie die Verarbeitung der generierten biologischen
Datenvielfalt mithilfe der Bioinformatik. So dient die funktionale G. als
Basis für die Entwicklung neuer Medikamente und diagnostischer Tests, die
individuell auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten sind. Durchgeführt
wird dabei Entschlüsselung des Erbmaterials mittels DNA-Sequenzierung und der
Funktion einzelner Gene sowie die Verarbeitung der generierten biologischen
Datenvielfalt mithilfe der Bioinformatik.
bakteriologische Identifizierungssysteme
Human Oral Microbiome Database
(HOMD)
Gensondentest, DNA-Test, engl.:
gene probe (test),
bakteriologische Identifizierungssysteme
Gentle Probe
Fingernagelbett-Test; eine Parodontalsonde wird unter den Fingernagel in
das Nagelbett solange eingedrückt, bis es beginnt zu schmerzen. Dieser Druck
sollte auch bei der Sondierung von Zahnfleischtaschen (z.B.
Taschentiefenmessung) ausgeübt werden
Borodontic
Sonde,
WHO-Sonde
Germektomie
Zahnkeimentfernung, engl.: (tooth) germectomy;
meist bezogen auf die frühzeitige Entfernung des
Weisheitszahns in dem Stadium, in welchem er sich noch als Keim im
Kiefer befindet (ca. 12.-15. Lj). Dieser prophylaktische Eingriff zur
Vorbeugung eines möglichen späteren
Engstands ("kieferorthopädische Prophylaxe",
sog. "tertiärer
Engstand") ist umstritten.
Während die
DGZMK dazu rät, „sogenannte prophylaktische (vorsorgliche)
Indikationen (zur Weisheitszahnentfernung) eher kritisch zu betrachten“
und darüber hinaus sogar sagt, „die prophylaktische Entfernung von
Weisheitszähnen zur Verhinderung des tertiären Engstandes ist aus
kieferorthopädischer Sicht nicht indiziert“, stellt die DGKFO den
Sachverhalt etwas differenzierter dar. Die kieferorthopädische
Fachgesellschaft weist darauf hin, dass eine Reihe von Ursachen,
besonders allgemein wachstumsbedingte, für den tertiären Engstand
beschrieben werden, die in keiner Weise mit den Weisheitszähnen zu tun
haben. Sie kommt so zu dem Schluss: „Die Vielfalt der ätiologischen
(ursächlichen) Faktoren deuten darauf hin, dass die Abhängigkeit
zwischen Weisheitszahndurchbruch und Ausprägung eines unteren
Frontengstandes keineswegs so linear zu sehen ist, wie es bei
oberflächlicher Betrachtungsweise den Anschein haben könnte. Die
Entwicklung eines tertiären Engstandes stellt sich vielmehr als sehr
komplexer Vorgang dar, bei welchem neben dem Weisheitszahn eine Vielzahl
anderer Faktoren eine Rolle spielen kann, was eine Vorhersage
außerordentlich schwierig gestaltet.“
Aus dieser Einschätzung ergeben sich die folgenden eingeschränkten
Empfehlungen der DGKFO für eine Weisheitszahnentfernung:
bei Verlagerung der Weisheitszahnkeime (die spätere Durchbruchsprobleme
erwarten lassen)
bei den ersten erkennbaren Anzeichen eines Engstandes in der unteren
Front, wenn ein Durchbruch sowie eine korrekte Einordnung der
Weisheitszähne aufgrund fehlenden Platzes oder Verlagerung (ohnehin)
nicht zu erwarten sind.
Autotransplantation,
Weisheitszahn,
Zahnkeim,
Zahnscherbchen |

die Zahnkeime der noch nicht durchgebrochen
Weisheitszähne
|
Gerostomatologie
Alterszahnheilkunde, Gerodontologie, engl.:
gerodontology, geriatric dentistry; mit besonderer
Berücksichtigung der alterstypischen Erscheinungen eines Patienten, wie
z.B.
gehäuftes Fehlen von Zähnen,
parodontale Erkrankungen und
Wurzelkaries, verstärkter Knochenabbau, altersbedingter Erkrankungen
und deren Medikation, abnehmender Feinmotorik sowie mangelnde Akzeptanz
von Zahnersatz und eingeschränkter Mundhygiene.
Nach Angaben staatlicher Stellen wird die Zahl älterer Menschen von 18,4
Millionen im Jahr 2001 bis 2050 etwa auf 25,2 Millionen ansteigen. Im
Jahr 2050 werden demnach 75 Millionen Einwohner in Deutschland leben -
so viel wie 1960. Allerdings werden dann nur noch zwölf Millionen jünger
als 20 Jahre sein, das sind 43 Prozent weniger als vor 48 Jahren. Die
Vergreisung Deutschlands schreitet ebenfalls weiter voran. Im Jahr 2050
wird sich den Prognosen des Statistischen Bundesamtes zufolge die Zahl
der 80-Jährigen und Älteren von heute nicht ganz vier Millionen auf dann
zehn Millionen fast verdreifacht haben. Prozentual ausgedrückt heißt
dies, dass fast jeder dritte Deutsche im Jahr 2050 älter als 65 sein
wird. Gleichzeitig schrumpft das Land von jetzt 82,5 Millionen auf
voraussichtlich 75,1 Millionen Einwohner.
Kaum eine andere Patientengruppe ist so heterogen wie die der alten
Menschen. Starke Abweichungen zwischen dem biologischen und dem
kalendarischen Alter verlangen einen höchst individuellen Umgang mit
älteren Patienten. Eine richtige Einschätzung des sozialen Kontextes und
der individuellen psychischen Situation des zu behandelnden Patienten
stellt daher eine conditio sine qua non für eine erfolgreiche
Alterszahnmedizin dar. Dabei ist neben anderen Dingen besonders
kommunikative Kompetenz des Zahnarztes gefordert.
Nach belegbaren Daten für die Altersgruppe der 65 - 74-jährigen ergibt
sich, dass diese Altersgruppe zu 25 % aus Zahnlosen besteht. Weitere
sind fehlende Zähne (alle oder einzelne, Weisheitszähne ausgenommen) zu
93 % kosmetisch oder kaufunktionell ersetzt - meist durch
herausnehmbaren
Zahnersatz.
In Deutschland gehen weniger ältere Menschen regelmäßig zum Zahnarzt als
Kinder. Bei den Kindern sind es 90 Prozent, die mindestens einmal
jährlich den Zahnarzt aufsuchen, bei den älteren Menschen dagegen
weniger als 70 Prozent.
Zahnärzte klagen häufig über ein mangelndes
Prophylaxebewusstsein bei älteren Menschen. Weniger als 50% der
65-Jährigen kann als Prophylaxe-geschult betrachtet werden. Weiter
finden sich nur wenige
Studien über die Effektivität von
fluoridhaltiger Prophylaxe (Zahnpasta,
Mundspülungen) bei älteren Menschen. Die meisten Daten zur
Wirksamkeit fluoridhaltiger Zahncremes basieren auf Studien mit Kindern
und Jugendlichen.
Elektrische Zahnbürsten mit oszillierenden Bürstenköpfen waren in
zahlreichen klinischen Studien dem manuellen Zähneputzen überlegen: Sie
reduzierten Plaque und Zahnfleischbluten um 7% bzw. 17% effektiver und
kommen dem im Alter nachlassenden manuellen Geschick entgegen.
Viele alte Menschen in Deutschland sterben an den Folgen von
Unterernährung (
Malnutrition), ohne dass die Todesursache richtig erkannt wird. So
wird berichtet, dass mehr als die Hälfte aller Menschen über 70, die ins
Krankenhaus kommen, bereits unterernährt sind.
GKV (Gesetzliche
Krankenversicherung) in Deutschland: 2008 und 2050
# Einwohner: derzeit 82 Millionen; im Jahr 2050: 69 Millionen
# Kinder und Jugendliche: derzeit 17 Millionen, im Jahr 2050: zehn
Millionen
# Zahl der über 65-Jährigen: derzeit 14 Millionen, im Jahr 2050 etwa 23
Millionen
# Erwerbsfähige Personen: derzeit 52 Millionen, im Jahr 2050 etwa 36
Millionen
# Zahl der Hochbetagten: vier Millionen, 2050: zehn Millionen
(Zahlen des Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, 2008)
DGAZ
(Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin),
Malnutrition,
Mundgesundheit,
Vollprothese
|


Entwicklung des Anteils der über 60-jähringen an
der Gesamtbevölkerung
1950 - 2060

Entwicklung des Anteils der
unter 20-jähringen an der Gesamtbevölkerung
1950 - 2060

Einwohner je
behandelnd tätigen Zahnarzt (mit Prognose bis 2030)


altersabhängige Kosten für die Gesundheit
|
Geruchssinn
Geruch, engl.: olfaction, (sense of) smell; zu den
chemischen Sinnesorganen zählendes System, welches eng mit dem limbischen System
verknüpft ist. Ermöglicht als sog. "Fernsinn" die chemische Wahrnehmung von
Geruchsstoffen. Der G. wurde bisher von der Wissenschaft eher
stiefmütterlich behandelt, zu den "niederen" Sinnen gerechnet und beim Menschen
sogar als der "verlorene" Sinn bezeichnet. Durch das menschliche Genomprojekt
weiß man inzwischen, dass dem Menschen ca. 350 verschiedene
Riechrezeptor-Eiweiße zur Verfügung stehen, um die Millionen unterschiedlicher
Düfte wahrzunehmen. Riechrezeptoren sind spezialisierte Proteine, die
Duftstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur erkennen können. Hierfür besitzen
sie ein kleine, gut abgegrenzte Region, an der ein Geruchsmolekül andocken kann,
ähnlich wie ein Schlüssel ins Schloss passt. Ähnlich den bekannten Antagonisten
für viele pharmakologisch relevante Rezeptoren, gibt es auch hemmende
Duftmoleküle, die selektiv nur einen Rezeptor blockieren. In Gegenwart eines
solchen "Blockierers" nimmt man keinen bestimmten Duft mehr wahr, die
elektrische Erregung der Riechschleimhaut findet nicht mehr statt. Das
blockierende Duftmolekül wirkt wie ein Schlüssel, der zwar ins Schloss passt,
aber nicht aufsperren kann, jedoch den Zugang für den "richtigen" Schlüssel
versperrt. Die Verwendung eines wirksamen "Blockierers" für einen
bestimmten Duft, eröffnet erstmals die Möglichkeit. z.B. unangenehme Düfte, die
im Rahmen von industriellen Fertigungsprozessen entstehen oder natürlicherweise
vorkommen, selektiv auszublenden, ohne den Menschen seines gesamten
Geruchssinnes zu berauben, wie etwa durch Zuhalten der Nase.
Geschmack,
Lingua
Gerüst
Metallgerüst, engl.: framework, metal support; Bezeichnung
für einen stabilisierenden, metallischen Anteil ("Unterbau") eines
Zahnersatzes, z.B. bei der
Metall-Verblend-Keramik
Gerüstimplantat
subperiostales Implantat, engl.: subperiosteal implant;
früher angewandte Methode (gilt heute als
obsolet) in den Fällen, wo nur noch wenig Knochensubstanz vorhanden
war. Diese Implantatart wird durch Abformen des
Kieferknochens individuell angefertigt und unter der Schleim- und
Knochenhaut dem Knochen direkt aufgesetzt. Außer dem erheblichen
chirurgischen Eingriff, bedingt diese Implantatart durch eine nicht
typische Knochenbelastung häufig einen noch weiteren Rückgang des schon
geringen Kieferknochens ("Druckresorption") und durch das Eindringen von
Bakterien bei
Komplikationen eine großflächige Eiterung und damit verbundene
Auflösung des Kieferknochens. Eine dann sich anschließende prothetische
Versorgung - diesmal ohne Implantat - ist kaum noch möglich. Neuere
Techniken bedienen sich - besonders dann, wenn nur noch wenig
Kieferknochen vorhanden ist - mit sog.
augmentativen Verfahren oder den
Distraktionsimplantaten. |

|
Gesamtvergütung
engl.: (overall or) total remuneration for medical (dental)
services; Begriff aus der
Gesetzlichen
Krankenversicherung und im
Sozialgesetzbuch V geregelt: Gesamtheit aller finanziellen Zahlungen der
Gesetzlichen Krankenkassen an die
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen
Versorgung ihrer Mitglieder mit "befreiender Wirkung". Sie ist das
Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragsärztlichen
Leistungen; sie kann als
Festbetrag oder auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabes (BEMA)
nach
Einzelleistungen, nach einer
Kopfpauschale, nach einer
Fallpauschale oder nach einem System berechnet werden, das sich aus der
Verbindung dieser oder weiterer Berechnungsarten ergibt. Aufgabe der
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung ist es, diese unter Anwendung ihres
Honorarverteilungsmaßstabes an die
Vertrag(zahn)särzte zu verteilen. Die G. wird im Gesamtvertrag*)
zwischen
Kassen(zahn)ärztlicher Vereinigung/Kassen(zahn)ärztlicher
Bundesvereinigung (je nach Art der Kasse) und den beteiligten Krankenkassen
vereinbart.
Eine Veränderung der Höhe der G. richtet sich nach der Grundlohnsumme,
den Grundkosten einer ärztlichen (zahnärztlichen) Praxis sowie nach Art und
Umfang der ärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Leistungsausweitung beruhen. Diese Parameter sind bei einer
Budgetierung nicht relevant. Ebenso verändert die
Degression die Höhe der G.
*) Der Gesamtvertrag ist ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag der
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen mit einem oder mehreren Landesverbänden
der Gesetzlichen
Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen über die
vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in ihrem Bereich. Den allgemeinen Inhalt der
Gesamtverträge vereinbaren die
Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit den Spitzenverbänden der
Krankenkassen in einem
Bundesmantelvertrag (jeweils für Ärzte und Zahnärzte gesondert). Im
Gesamtvertrag wird unter anderem die Höhe der von den Krankenkassen zu zahlenden
G. vereinbart.
Nach Einschätzungen des
IDZ
bestehen folgende "Anreizwirkungen" bei pauschalen Vergütungen:
Minimierung der Behandlungskosten
keine überflüssige Leistungserbringung
präventive (vorbeugende, prophylaktische) Orientierung
verwaltungstechnisch einfach; keine Notwendigkeit, die Leistung des Arztes nach
Verfahren oder Behandlungsfällen zu untergliedern (Kopfpauschale)
erleichtert eine vorausschauende Budgetierung
Maximierung der eingeschriebenen Patienten (Kopfpauschale)
Patientenauswahl nach Risiko- und Kostenkriterien
unzureichende Versorgung der angenommenen Patienten
keine Motivation zur Innovation
technische Schwierigkeiten, die Behandlungsfälle in Standardlisten zu erfassen (Fallpauschale)
Schwierigkeiten für die Kostenträger, die Praxis des Arztes zu beurteilen
(Kopfpauschale)
Budget,
Honorarverteilungsmaßstab,
KZV,
Selektivvertrag,
Sozialgesetzbuch V
Geschäftsfähigkeit
von Kindern u. Jugendlichen; engl.: legal age of consent in children
and young people; bei medizinischen Eingriffen immer wieder gestellte Frage,
inwieweit eine selbstständige Entscheidung der minderjährigen Personen erfolgen
kann; in der
ZHK besonders bei der
Extraktion von
Zähnen.
gilt:
Kinder unter 7 Jahren: geschäftsunfähig, nur Eltern aufklären
7–14 Jahre: unmündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären, Eltern
und Patient müssen zustimmen
14–18 Jahre: mündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären; nicht
schwere Eingriffe kann der Patient selbst entscheiden; zu Zahnextraktion (da
erheblicher Eingriff) müssen Eltern zustimmen
Ab dem 18. Geburtstag volle Eigenverantwortlichkeit, darf über
Zahnextraktion selbst entscheiden
Es besteht die Empfehlung, eine Elterneinwilligung immer schriftlich zu holen.
"Wenn minderjährige Kinder noch nicht einwilligen können, kommt dem Bereich
„Sorgerecht“ eine große Bedeutung zu. Bei gemeinsamem elterlichen Sorgerecht
wird, so RA Dr. Müller, nach einem Drei-Stufen-Schema entschieden zwischen
Routineneingriffen (hier reicht Einverständnis eines Elternteils), riskanten
Eingriffen (der erschienene Elternteil muss vom anderen ermächtigt sein) und
gravierenden Eingriffen (Einwilligung beider Eltern notwendig). Ausnahme:
Notfall: „Dann ist die Einwilligung des anwesenden Elternteils ausreichend.“
(Österreichische Rechtssprechung)
Geschichte
der Zahnheilkunde, engl.: history of dentistry; es existiert in D ein
Arbeitskreis für Geschichte der Zahnheilkunde. Der Kreis von historisch
interessierten und auf diesem Gebiet forschenden niedergelassenen Zahnärzten und
Wissenschaftlern tauscht sich über geschichtliche Themen rund um den Berufsstand
aus. Dazu gehören die Beschäftigung mit historischen Grundlagen der Zahnmedizin,
die Durchführung von Gesprächsrunden, informativen Treffen oder der Besuch von
Ausstellungen.
Geschiebe
Halteelement für
Zahnersatz, engl.: (denture) attachment; zu der Gruppe
der
Verbindungselemente gehörend, mit einer Vielzahl an technischen
Ausführungen. Einsatz bei festsitzendem (Brücke,
selten) bzw.
herausnehmbaren Zahnersatz (sog. kombinierter Zahnersatz oder
"Geschiebeprothese"; siehe Abb.). Ein G. besteht immer aus zwei
Teilen: Der positive (+), welcher an der Krone des Restgebisses fest
verankert (verlötet) ist (Matrize) und der negative (-), welcher
mit dem herausnehmbaren Teil verbunden ist (Patrize).
G. werden hauptsächlich industriell vorgefertigt (konfektionierte
G., "Patentgeschiebe") und dann im
Labor mit der Zahnersatzarbeit verlötet, oder werden individuell im
Labor gefertigt (individuelle G.).
Vom Ort der Verankerung her unterscheidet man noch in solche, die im
Ankerzahn (=
intrakoronale G.), solche, die am Ankerzahn (=
extrakoronale G.) und zwischen zwei Kronen (=
interkoronal G.) angehängt sind. Eine weitere Unterteilung ist
in starre (schlüssiger Kraftschluss zwischen Pfeilerzahn und
herausnehmbarer Prothese; z.B.
Interlock-Geschiebe) und bewegliche G. möglich.
Eine Sonderform stellen die selten angewandten extrakoronalen
Adhäsivattachments dar, welche auf die Überkronung des Ankerzahnes
verzichten, sondern direkt am natürlichen Zahn
adhäsiv befestigt werden (
CBW-Bridge).
Nach der Art des Haltemechanismus kann unterschieden werden in
frikative G. (Matrize u. Patrize haften - ähnlich wie bei
Teleskopen - durch Übergangspassung) und retentive G. (die
Haftung wird durch elastische Elemente erzielt, die in Kerben oder
Vertiefungen einrasten). Wieder andere Einteilungen unterscheiden
zwischen starren und beweglichen Geschieben.
Die Haltemechanismen bei G. können auf verschiedenen
Prinzipien beruhen:
Friktion , zwischen parallelwandigen, spaltbildenden Körpern
Verkantung , welche die Abzugskraft beträchtlich erhöht
Verkeilung bei konischen Teilen
Verklemmung durch Schlitze in einem Geschiebeteil
Retention durch klemmenden Randwulst oder Ringfedern (aktive
retentive Elemente in frikative Körper)
Im Gegensatz zu den konventionellen Prothesenklammern
ergibt sich vor allem beim G. ein kosmetischer Vorteil, da die
Verankerung nach außen hin nicht sichtbar ist. Außerdem je nach Art des
G. eine bessere Kraftverteilung auf die Restzähne.
Zusätzlich kann das G. noch mit einem Riegel (siehe Abb. unten)
zur optimalen Befestigung versehen werden.
Abstützung,
Ankerelement,
AP-Geschiebe,
Biaggi Gelenk,
CeKa-Anker,
interkoronal,
Interlock,
Kombinationsprothese,
Passung,
Primäranker,
Resilienzgeschiebe,
Riegel,
Rillen-Schulter-Stift-Geschiebe,
Schubverteilungsarm,
Stern Geschiebe,
Stressgeschiebe,
Torsionsgeschiebe,
Transversalverschluss,
Verbindungselement,
Verblockung |

intrakoronales G. (T-Geschiebe)

intrakoronales G. (T-Geschiebe)
© der oberen Grafiken: www.microtec-dental.de/

Kugelanker-G.
(extrakoronal)

|

"Geschiebeprothese"
mit extrakoronalen G.

intrakoronales G.

extrakoronales G.

interkoronales G. |
Geschmack
Geschmacksempfindung, engl.: taste (sensation). Der
eigentliche G. wird durch Geschmackspapillen (die Papillae foliatae,
fungiformes und vallatae mit entsprechenden Geschmacksknospen, Caliculi
gustatorii) am Zungenrand und an der Zungenspitze auf die Reize für die heute 5
Geschmacksrichtungen süß, sauer, salzig, bitter und
umami
wahrgenommen und über Nerven an die Hirnareale weitergeleitet (gustatorisches
System). Dabei werden Druck-, Temperatur- und Schmerzempfinden in den G.
integriert - es ergibt sich ein äußerst komplexes Empfinden, welches sich
wissenschaftlich nicht konkret erfassen lässt. Hinzu kommt, dass beim G.
auch der Tatsinn (in der Mundhöhle befinden sich viele kleine Sensoren)
eine gewisse Rolle spielt: Je nach Konsistenz (hart, weich) ergibt sich eine
andere Geschmacksempfindung. Weiter sind Kombinationen mit dem
Geruchssinn von Bedeutung.
Insofern sind Aussagen zur Geschmacksneutralität eines Stoffes nicht
allgemein gültig.
"Scharf" ist kein Geschmack, sondern eine Form des Schmerzes, welcher
durch eine Verletzung entsteht (bei Paprika z.B. durch den Stoff Capsaicin).
Derartige Empfindungen werden auch nicht über die Geschmacksknospen vermittelt,
sondern über die gleichen Sensoren, welche auch für "heiß" usw. zuständig sind.
Der Bitter-Geschmack ist angeboren, bereits Babys können Bitterstoffe
wahrnehmen. Obwohl nicht generell ein Zusammenhang zwischen Bitterkeit und
Giftigkeit besteht, gehen Wissenschaftler davon aus, dass der Sinn für Bitteres
uns vor dem Verzehr giftiger Nahrung bewahren soll. Einige Studien weisen darauf
hin, dass Bitterrezeptoren auch außerhalb des Geschmackssystems eine Rolle
spielen und im Atmungs- sowie Magen- Darmtrakt zu finden sind. Ob sie dort für
die Wahrnehmung von Giftstoffen aus der Luft verantwortlich sind beziehungsweise
in die Regulation des Zuckerstoffwechsels involviert sind, ist Gegenstand
derzeitiger Untersuchungen (2010).
Neue Geschmacks-Eindrücke müssen vom Gehirn zugeordnet und bewertet werden. Dies
funktioniert umso besser, je mehr Referenzgeschmäcker der Mensch bereits kennt:
Mit zunehmendem Alter und größerer Erfahrung können einzelne
Geschmacksrichtungen immer genauer voneinander unterschieden und besser aus der
Masse herausgeschmeckt werden.
Sensorische Schwellentests an Drei- bis Achtjährigen ergaben, dass Kinder
ein grundlegend anderes Geschmacksempfinden haben als Erwachsene. So nehmen sie
z.B. die Geschmacksrichtung "süß" erst bei einer viel höheren
Zuckerkonzentration wahr.
Geschmacksveränderungen / -beeinträchtigungen durch das Tragen von
Zahnersatz sind ebenfalls individuell sehr verschieden, zeigen aber grob
nachfolgende Reihenfolge:
festsitzender Zahnersatz (Kronen,
Brücken) auf eigenen oder
implantatgetragenen Zähnen zeigen praktisch keine Beeinträchtigung
Teilprothesen (Metallgerüst
mit
Kunststoffzähnen) zeigen im Unterkiefer geringe, nach längerer Tragezeit
vernachlässigbare, im Oberkiefer länger anhaltende, manchmal nicht mehr
verschwindende Veränderungen, welche besonders bei bestimmten Getränken oder
Speisen auftreten. Die Qualität der Veränderungen wird meist mit säuerlich oder
metallisch angegeben.
Vollprothesenträger klagen generell über Geschmacksbeeinträchtigungen,
bedingt durch die Größe der
Prothesenbasis - allerdings gibt es hierbei stark ausgeprägte subjektive
Empfindungen und Gewohnheitseffekte
Geschmacksstörungen
können auch als Wirkung von best.
Pharmaka wie z.B.
Chlorhexidin auftreten.
Fasten schärft den Geschmackssinn: Man reagiert mit leerem Magen
sensibler auf Zucker und Salz im Wasser. Die Empfindlichkeit für Bitteres wird
dagegen nicht beeinflusst.
Bekannt ist, dass außer der Nahrung in den ersten Lebensmonaten auch die Gene
den Geschmackssinn prägen. Je nachdem, welche Varianten eines
Geschmacks-Rezeptor-Gens vorliegen, reagieren Kinder mehr oder weniger sensibel
auf bittere oder süße Geschmacksstoffe. Im Lauf des Lebens verliert der
genetische Anteil an Bedeutung und wird von kulturellen Faktoren überdeckt.
Der Verlust jeglicher Geschmacksempfindung, die sog Geschmackslähmung
wird als Ageusie bezeichnet.
Anosmie,
Geruchssinn,
Geschmacksstörung,
Lingua,
Neuralgie,
PTC
Geschmackstest,
Saporimetrie.
Geschmacksstörung
Geschmacksanomalie, Dysgeusie, engl.: dysgeusia, anomaly of
taste, misguided taste; entweder durch eine verminderte
Speichelbildung (
Xerostomie) oder durch Schädigung der Rezeptoren in den Geschmacksknospen (
Lingua) bzw. der Reizleitung ins Gehirn verursachte geschmackliche
Missempfindungen.
Als lokale Ursache kommen Medikamente, Schwermetallvergiftungen, das
Sjögren-Syndrom, eine bakterielle Besiedlung der Geschmacksknospen oder
Infektionen in Frage. Zentral bedingt entstehen Geschmacksstörungen z.B. durch
Schädel-Hirn-Traumen, durch eine Multiple Sklerose, durch eine
Fazialisparese und durch kieferchirurgische Eingriffe. Als Folge
systemischer Störungen kommen z.B. Diabetes mellitus, eine Hypothyreose oder
eine Nebenniereninsuffizienz in Betracht. Nach Lankisch werden folgende Formen
unterschieden:
Totale Ageusie (völliges Fehlen der Geschmacksfunktion oder Unfähigkeit,
zwischen süß, salzig, bitter und sauer zu unterscheiden)
Partielle Ageusie (Unfähigkeit, bestimmte Substanzen zu schmecken)
Hypogeusie (Herabgesetztes Geschmacksempfinden für alle oder auch nur für
einzelne Geschmacksrichtungen)
Dysgeusie (Wahrnehmung eines Geschmacks, ohne dass ein Geschmacksstoff
angeboten wird, oder Wahrnehmung eines anderen als des objektiv angebotenen
Geschmacks)
Parageusie (verfälschte Geschmacksempfindung)
Kakogeusie (subjektiv übliche Geschmackswahrnehmung)
Anosmie,
Lingua,
Saporimetrie.
Gesetzliche
Krankenversicherung
GKV; engl.: legal health insurance, statutory health insurance
(SHI); Bezeichnung für das in Deutschland überwiegende, umlagefinanzierte
Versicherungssystem gegen Krankheiten und zur (eingeschränkten) Beanspruchung
von Vorsorgeleistungen (Prophylaxe).
Im Jahr 2011 waren 86 % aller Erwerbstätigen gesetzlich krankenversichert. Dabei
war der überwiegende Teil der Arbeitnehmer (90 %) Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung, von den Selbstständigen war nur etwas mehr als die Hälfte
gesetzlich versichert (54 %). Trotz Verpflichtungspflicht sind 0,2 % der
Erwerbstätigen nicht krankenversichert. Überdurchschnittlich hoch ist mit 1,0 %
der Anteil der Nicht-Krankenversicherten bei ausländischen Männern im Alter von
35 bis 44 Jahren.
Die GKV ist ein Zweig der
Sozialversicherung. Sie sichert die durch Krankheit entstehenden Kosten
für ihre Mitglieder nach dem
Wirtschaftlichkeitsgebot ab. Die GKV unterliegt als gesetzliche Einrichtung
nicht dem Wettbewerbsrecht; bspw. besteht eine Steuerfreiheit.
Nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzes (§ 95b Abs. 3 SGB V) haben gesetzlich Versicherte
grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen von
zugelassenen (Zahn-)Ärzten.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sagt zu den Prinzipien
der GKV folgendes:
"In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip.
Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im
wesentlich gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach
bestimmen Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des
versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als
Prozenteinkommen des Einkommens bemessen.
Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies
bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr
eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden
keine Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten
und Kinder beitragsfrei mitversichert."
Alle Personengruppen, von denen der Gesetzgeber glaubt, dass sie nicht selbst
für diesen Schutz sorgen können, sind in der gesetzlichen Krankenkasse
pflichtversichert. Das heißt, sie müssen sich in jedem Fall gesetzlich
versichern. Andere Personengruppen können freiwillig Mitglied der gesetzlichen
Krankenkasse werden. Dazu müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen
erfüllen. Beschrieben werden die Leistungen der GKV im
SGB V.
Die Krankenkassen-Beiträge für gesetzlich versicherte Studenten stiegen
in 2011 stark an. Ab 1. Januar zahlen sie 55,55 Euro im Monat. Zum
Sommersemester 2011 folgt dann ein Sprung auf 64,77 Euro im Monat. Im Vergleich
zum aktuellen Beitrag von 53,40 Euro wird die Studenten-Krankenkasse damit um 21
Prozent teurer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2007 196 000 Menschen ohne
jegliche Krankenversicherung - das sind 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Betroffen sind mit einem Anteil von 68 Prozent überwiegend Männer. Unter den 82
000 Erwerbstätigen ohne Versicherungsschutz waren überwiegend Selbstständige und
mitarbeitende Familienangehörige. Zwei Drittel von ihnen hatten keinen oder nur
einen niedrigen Schul- und Berufsabschluss. Die Mehrzahl war zwischen 30 und 49
Jahre alt. Die GKV ist traditionell der größte Ausgabenträger im deutschen
Gesundheitswesen. Sie erbrachte im Jahr 2001 128,9 Mrd. Euro bzw. 57% der
Gesundheitsausgaben.
Die nicht GKV-Versicherten von 12,6 % bzw. 10.368 Mio. der Bevölkerung setzen
sich zusammen aus PKV-Versicherten (privat), Nicht-Versicherten sowie besonderen
Sicherungsformen (anspruchsberechtigt als Sozialhilfeempfänger,
Kriegsschadenrentner oder Empfänger von Unterhalt aus dem Lastenausgleich). Nach
BMGS-Angaben waren in 2003 etwa 188.000 Personen ohne Krankenversicherung. Davon
waren 31.000 selbständig tätig. Nicht krankenversichert sind vor allem
Hausfrauen, Angestellte und zunehmend auch Gewerbetreibende.
Die Zahl der gesetzlichen Versicherungen ("Kassen") ist in D stark
rückläufig: Von 1994 bis Ende 2009 sank die Zahl der Krankenkassen von 1.146
auf 169. Mehrere Reformgesetze lösten diese Entwicklung aus. Ab 2008 müssen sich
die G. unter einem "Spitzenverband
Bund" organisiert haben. Der neue Spitzenverband bündelt die Kompetenz
für alle Verträge, die die Kassen einheitlich und gemeinsam mit Ärzten und
Klinikvertreter schließen müssen.
Der Anteil des zahnärztlichen Sektors an den gesamten Leistungsausgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2005 auf 6,95 % abgeschmolzen. Vor zehn
Jahren waren dies noch 9,15 % (alte Bundesländer) bzw. 9,83 % (neue
Bundesländer).
Der seit Anfang der 90er Jahre ständig steigende
Beitragssatz hat nach Auffassung von Experten (Fritz Beske Institut für
Gesundheits-System-Forschung (igsf)) zwei Hauptursachen: Die
Wiedervereinigungsbedingte schlechte wirtschaftliche Entwicklung. Ihr komme "die
entscheidende Bedeutung für die Beitragssatzsteigerung" zu. "Vor allem der durch
die Wiedervereinigung ausgelöste Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie geringere
Wachstumsraten bei Löhnen, Gehältern und Renten führten und führen zu steigenden
Beitragssätzen". Als weitere Ursache nennt Institutschef Beske "politische
Entscheidungen zu Lasten der GKV-Finanzierung, die jährlich mit etwa zehn
Milliarden Euro zu Buche schlagen". Dagegen gebe es "keine schlüssigen Beweise
für die Behauptung, dass die Ursache für den Beitragssatzanstieg" in den alten
Ländern auf eine "Kostenexplosion" zurückzuführen sei. Beskes Fazit: "Ohne
grundlegende Sicherstellung der Einnahmeseite wird die GKV keine Zukunft haben."
Die Ausgaben der Krankenkassen für Gesundheitsvorsorge und Verhütung von
Krankheiten beliefen sich in 2009 auf rund fünf Milliarden Euro.
Seit Einführung des
Gesundheitsfonds (1. Januar 2009) zahlen alle Beitragszahler den
gleichen Beitragssatz (2011: 15,5%). Damit gelten – wie in der
gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute –
einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede
Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird
gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren
modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere
Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen
den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten neue
Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe
kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen
Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat
vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen
Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen
bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt
werden.
GKV in Deutschland: 2008 und 2050
# Einwohner: derzeit 82 Millionen; im Jahr 2050: 69 Millionen
# Kinder und Jugendliche: derzeit 17 Millionen, im Jahr 2050: zehn Millionen
# Zahl der über 65-Jährigen: derzeit 14 Millionen, im Jahr 2050 etwa 23
Millionen
# Erwerbsfähige Personen: derzeit 52 Millionen, im Jahr 2050 etwa 36 Millionen
# Zahl der Hochbetagten: vier Millionen, 2050: zehn Millionen
# GKV-Ausgaben: im Jahr 2005 143,8 Milliarden Euro, im Jahr 2005 etwa 225
Milliarden Euro
(Zahlen des Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, 2008)
andersartiger Zahnersatz,
AOK,
Apothekenspanne,
Aut-Idem,
Basistarif,
Bedarfsplanung,
Behandlungspflicht,
Behandlung im EU-Ausland,
Behandlungsplan,
Beitragsbemessungsgrenze,
Beitragssatz,
BEMA,
Bonus,
Bonusprogramme,
Budget,
Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen,
Bürgerversicherung,
Chip-Karte,
chronisch krank, Degression,
elektronische Gesundheitskarte,
Ermächtigung,
Ersatzkassen,
Festzuschüsse, Gesamtvergütung,
Gesundheitsfond,
Gesundheitskosten,
Gesundheitsreform (ab 2004), Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz,
GKV-Versorgungsgesetz, GKV-WSG,
gleichartiger Zahnersatz,
Grundlohnsumme,
Fallpauschale,
Festzuschüsse,
Freie Heilfürsorge,
FU-Positionen,
IGel-Leistungen,
Integrierte Versorgung,
Kassenabrechnung,
Knappschaft,
Kontrahierungszwang,
Konvergenzklausel,
Kopfpauschale,
Kostenerstattung,
MDK,
medizinisch notwendig,
NUB-Richtlinien,
Patientenquittung,
Praxisgebühr,
Primärkassen,
Priorisierung,
Prüfungsausschuss,
Qualitätsmanagement,
Regelversorgung,
Sachverständigenrat,
Schiedsverfahren,
Selbstverwaltung,
Sicherstellungsauftrag,
Sozialgericht,
Sozialgesetzbuch V,
Sozialversicherung,
Vertragszahnarzt,
Wirtschaftlichkeitsgebot,
Zusatzversicherung,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
www.gesetzlichekrankenkassen.de/
Ratgeber: www..waizmanntabelle.de/">
WaizmannTabelle - Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Gesicht
Angesicht, Antlitz, Facies, Konterfei, Visage, Vultus, engl.: face;
vorderer Teil des Kopfes bei Säugetieren, bestehend aus dem knöchernen Gesichtsschädel
und aufgelagertem Gewebe (mimische
und
Kau-Muskulatur, Knorpel und Haut). Obwohl sie anatomisch nicht zum G.
gehört, ist die Stirn beim Menschen infolge der größeren Gehirnausbildung ein
wesentlicher Bestandteil des G. Die zweidimensionale Einteilung nach Pöch
unterscheidet in ovale, verkehrt ovale, runde, elliptische, dreieckige,
rechteckige, quadratische, rhombisch trapezförmige und fünfeckige
Gesichtsformen.
Die Haupt-Gesichtsnerven sind der
N. facialis,
welcher die Gesichtsmuskulatur als motorischer
Nerv versorgt und der sensible Nerv, der
N.
trigeminus, welcher für die Schmerzempfindungen zuständig ist.
Biomet-Gesicht,
Facies,
Gesichtshorizontale,
Gesichtsmuskulatur,
Glabella,
long face
syndrom
Gesichtsbogen
1.)
Übertragungsbogen, Gesichtsbogenregistrierung,
Fazialbogen, engl.: facebow (record); 1899 von Snow
erstmals beschrieben. Hilfsmittel zur Übertragung individueller
anatomisch-geometrischer Verhältnisse vom Patienten auf einen
Artikulator, um im
Labor eine
schädelbezügliche Montage der
Abdruckmodelle zu ermöglichen;
Übertragungsbogen
2.)
Headgear
Artikulator,
Bissgabel,
Gritman Artikulator,
Linefinder,
Registrierung,
Pantographie,
Übertragungsbogen |


|
Gesichtshöhenindex
engl.: facial height index; mit Unterteilung in vorderen und hinteren
Gesichtshöhenindex nach den Formeln:
Gesichtshöhenindex anterior
Verhältnis vordere untere Gesichtshöhe zur gesamten vorderen Gesichtshöhe: (Gn -
Spa):(Gn - N) x 100
Gesichtshöhenindex posterior
Verhältnis hintere untere Gesichtshöhe zur gesamten hinteren Gesichtshöhe: (Go`-
Spp):(Go`- S) x 100
Jarabak Gesichtshöhenindex
Gesichtshorizontale
Gesichtsvertikale, engl.: face horizontal, face
vertical; Begriffe aus
Kephalometrie im Sinne von Referenzlinien. So ist es z.B. notwendig,
eine horizontale Referenzlinie zu definieren, nach der das
Fernröntgenbild bei der Vermessung ausgerichtet werden kann, da
allein schon durch die Kopfneigung während der Aufnahme unterschiedliche
Interpretationen entstehen könnten. Gebräuchlich ist die von Burstone et
al. 1978 vorgeschlagene Linie, welche gegenüber der
Nasion-Sella-Verbindungslinie
um 7° im Uhrzeigersinn geneigte ist. Diese 7° sind ein statistisch
ermittelter Durchschnittswert, der den Neigungsunterschied zwischen
Nasion-Sella-Linie und natürlicher Kopfhaltung von Patienten wiedergibt.
Mundtangente |

|
Gesichtsindex
Längen-Breiten-Index; engl.: face index; das Verhältnis von
Gesichtshöhe zu Jochbogenbreite. Rassenbedingte Normwerte liegen zwischen 78 und
95, wobei Frauen meist kleinere Werte aufweisen.
Fazialindex
Gesichtsmuskulatur
engl.: face or facial muscles, muscles of expression;
meist Begriff ausschließlich für die
mimische
Muskulatur, gelegentlich auch Einbeziehung der
Kaumuskulatur. Sie gelten als "Motor der Mimik" oder "Spiegel der
Gefühle" und so kennt man ca. 60 Muskeln, die im wesentlichen den
Gesichtsausdruck steuern - davon 17 allein für das
Lachen.
Mimik |

|
Gesichtsschmerz
Gesichtsneuralgie, engl.: facial pain, faceache; in der
Hauptsache durch eine
Trigeminusneuralgie,
Zoster-Neuralgien,
Kieferhöhlenentzündungen (
Sinusitis) oder einem Wirbelsäulen-Kopfschmerz hervorgerufene Schmerzen im
Gesichtsbereich. Dabei unterscheiden sich die Schmerzen je nach Ursache; ebenso
sind die Behandlungsmöglichkeiten verschieden:
Trigeminus-Neuralgie: Blitzartig einschießende, "elektrisierende"
Schmerzen, meist durch äußere Reize oder Bewegungen ausgelöst. Behandlung in
50-70 % vorbeugend-medikamentös, z.B. mit Antiepileptika oder Neuroleptika, da
klassische Schmerzmittel bei den plötzlich auftretenden Schmerzattacken ihre
Wirkung erst dann entfalten, wenn der Schmerz schon wieder abgeklungen ist. Bei
Nichtansprechen der medikamentösen Behandlung, können nur noch neurochirurgische
Eingriffe (z.B. eine Thermokoagulation) Schmerzfreiheit bringen; dies allerdings
bei völliger Gefühllosigkeit in diesem Gebiet.
Zoster-Neuralgie
nach einer sog. "Gesichtsrose": Brennender Dauerschmerz, zu welchem einzelne
Schmerzattacken hinzukommen können. In 50-80 % medikamentöse Behandlung mit
trizyklischen Antidepressiva oder Antiepileptika.
Wirbelsäulen-Kopfschmerz: Der Schmerz wird als dumpf oder ziehend-bohrend
beschrieben. Die angewandten Therapien sind meist nicht wissenschaftlich
abgesichert: So helfen die häufig angewandten physikalischen Therapiemaßnahmen
(Massagen, Bäder, Elektrotherapie), oder
Akupunktur oder
transkutane elektrische Nervenstimulationen (TENS) meist nur kurze Zeit.
Auch verhaltenstherapeutische Behandlungen können die Beschwerden vorübergehend
bessern.
Von diesen zumindest in der Entstehung bekannten Ursachen ist der
atypische Gesichtsschmerz abzugrenzen: Die Schmerzqualitäten sind sehr
verschieden und reichen von bohrend und brennend über stechend und drückend bis
hin zu pulsierenden Qualitäten, ohne dass eine fassbare organische Ursache zu
finden wäre. Medikamente sprechen nur schwer an; sinnvoller erscheint eine
Verhaltenstherapie mit dem Ziel einer durch Schmerzbewältigung erreichbaren
Linderung, da eine Heilung nur selten erfolgt.
Extraktionen und andere chirurgische zahnärztliche Behandlungen haben bei
diesen Patienten nur eine niedrige Erfolgsrate.
Ebenso sind bei der
atypischen
Odontalgie nur schwer Behandlungserfolge zu erzielen. Die Erkrankung
äußert sich in einem von einem Zahn ausgehenden G., ohne dass klinisch
und röntgenologisch ein Befund festzustellen wäre. Die dumpfen oder bohrenden
Dauerschmerzen mittlerer bis hoher Intensität bestehen an einem vorhandenen oder
auch an einem nicht mehr vorhandenen Zahn. Nach längerer Erkrankung kann eine
Ausbreitung auf die Nachbarzähne und das Zahnfleisch erfolgen. Der Nachtschlaf
ist nicht gestört. Nach Behandlungen mit einer "therapeutischen
Lokalanästhesie" werden Besserungen dieses langwierigen Krankheitsbildes
beschrieben.
Heilanästhesie,
Irradiation,
Neuralgie
Gesichtsspalte
fissura facialis, Prosoposchisis, Schizoprosopie,
Kolobom, engl.: facial cleft; ein- oder doppelseitige
Hemmungsfehlbildung (zu den "kraniofaziale Dysplasien" bzw. "dysgenetischen
Fehlbildungen" gehörend; mit einem Anteil von 11 - 15% an 2. Stelle
der angeborenen Fehlbildungen). Beim Menschen wachsen die einzelnen
Abschnitte des Gesichts - wie Lippe, Kiefer und Gaumen - in der Regel in
der sechsten bis neunten Schwangerschaftswoche zusammen. Wenn dieser
Prozess gestört abläuft, kann es zu Spaltbildungen kommen. Neben der
Beeinträchtigung des Aussehens leiden die Betroffenen häufig an
ausgeprägten Störungen des Gesichtsschädelwachstums, der Sprache und des
Gehörs. Ihre Häufigkeit wird in Mitteleuropa auf 1 - 2 pro 1.000
Neugeborene geschätzt (es besteht keine Meldepflicht); jährlich werden
in Deutschland rund 1.800 Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
geboren. Isolierte Gaumenspalten
sowie rechtsseitige
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten treten häufiger bei Frauen auf, während
linksseitige Spalten öfter bei Männern beobachtet werden. Weiter ist
bekannt, dass unzureichende Einnahme von
Folsäure
in der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko von Spaltenbildungen
der linken Lippe einhergeht, während ein familiärer
Diabetes das Auftreten isolierter
Gaumenspalten zu begünstigen
scheint.
Im Schnitt sind in den ersten Jahren drei bis fünf Operationen
erforderlich, um die Fehlbildungen zu korrigieren und dafür zu sorgen,
dass die Kinder schlucken, kauen und sprechen können; bei den meisten
Patienten sind später weitere Eingriffe zur Stabilisierung bzw.
endgültigem Verschluss und aus kosmetischen Gründen nötig. (siehe
vergleichende Abbildungen rechts)
Die Ursachen sind bis heute nicht genau geklärt, aber es scheinen viele
Faktoren eine Rolle zu spielen. Sicher ist, dass bei etwa jedem 5. Kind
eine Vererbungskomponente besteht, die auch einige Generationen
zurückliegen kann; diskutiert werden weiter Schädigung in der
Frühschwangerschaft (Vitamin- o. Sauerstoffmangel (z.B. starkes Rauchen
der Mutter); Virusinfektionen der Schwangeren oder allgemeine
Umweltbelastungen; psychische Belastung und Stress scheinen dagegen nur
eine untergeordnete Rolle zu spielen. Statistisch treten bei Kindern
sehr junger und eher älterer Mütter häufiger Spaltbildungen auf.
Während des Wachstums des Kindes im Uterus kommt es zwischen der 5. und
9. Woche entweder zu einer fehlenden Vereinigung oder einem
Wiedereinreißen von Gewebe, aus dem sich später Nase, Lippe und
Oberkiefer entwickelt. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die
Entwicklungsstörung auftritt und wie schwerwiegend sie ist, entstehen
verschiedene Spaltformen (ein- oder beidseitige Lippenspalten,
Lippen-Kiefer-Spalten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bzw. vollständige
Gaumenspalten und isolierte Spalten des weichen Gaumens) mit
unterschiedlichem Ausprägungsgrad. In sog. "Spaltzentren" ist es durch
die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachgebiete heute
möglich, die Gesichts- und Kieferstrukturen der Kinder frühzeitig zu
normalisieren und Sprach- und Hörfehlern vorzubeugen.
Von zahnmedizinischer Bedeutung sind folgende Formen:
Lippenspalte (sog. "Hasenscharte")
Kieferspalte
Lippen-Kieferspalte
Gaumenspalte (Anteil ca. 30% aller G.)
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (sog. "Wolfsrachen"; Anteil 50
- 70% aller G.)
Wangenspalten
International wird klassifiziert:
Spalten des vorderen embryonalen Gaumens (Lippen-,
Lippen-Kieferspalten)
Spalten des vorderen und hinteren embryonalen Gaumens
(Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenspalten)
Spalten des hinteren embryonalen Gaumens (Gaumenspalten im harten
und/oder weichen Gaumen)
seltene Spalten, wie horizontale, mediane und schräge Spalten
(z.B.
Makrostomie,
Meloschisis)
Die Fehlbildungen betreffen fast immer den Oberkiefer und die Oberlippe.
Zwischen 21 und 37% der Kinder mit G. weisen zusätzlich eine
begleitende Fehlbildung oder Störung auf (obere und untere Extremitäten,
Wirbelsäule, Herz, zentrales Nervensystem, Urogenitalsystem).
Die Behandlung "in mehreren Schritten" befasst sich nicht nur mit
einem kosmetischen Langzeiterfolg, sondern strebt eine gute Funktion bei
der Nahrungsaufnahme und Sprachentwicklung an. Die bald nach der Geburt
(ca. 5 Kg Gewicht des Babys; ~ möglichst während der ersten 4
Lebenswochen) beginnenden
chirurgischen und später kombiniert
chirurgischen/kieferorthopädischen
Behandlungen erzielen heute durch das Zusammenwirken von
Kieferchirurgen, und -orthopäden,
Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Kinderärzten,
Logopäden, Psychologen und
Zahnärzten
beachtliche Erfolge. unter Umständen ist im Alter von 16 oder 17 Jahren eine
weitere Operation erforderlich, da die Nase von Kindern mit einer
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte manchmal nicht gerade wächst und daher
(kosmetisch und funktionell) korrigiert werden muss.
ADAM-Komplex,
Distomie,
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte,
Logopädie,
Makrostomie,
Robin-Syndrom,
Unterlippenspalte |

einseitige LKG

linksseitige G.
nach
erfolgreicher
Operation im Erwachsenenalter

Behandlungskonzept
|
Gesichtswinkel
Fazialwinkel, engl.: facial angle; Winkel, gebildet aus der
Schädelbasisebene
(Sphenoidale - Nasion)
und einer Geraden durch Nasion und Nasospinale. Mittelwerte liegen bei knapp
über 80°.
Camper-Ebene
gesteuerte Extraktion
gesteuerte Zahn-Extraktion, engl.: (orthodontic) extraction therapy,
serial extraction;
Ausgleichsextraktion,
Engstand,
Extraktionstherapie, Geschäftsfähigkeit,
Reihenextraktion,
Zahnbogenbreite
Gesteuerte Geweberegeneration
in der
Parodontologie, GTR, membrangestützte Regeneration, engl.:
Guided Tissue Regeneration, biologically guided regeneration; im
Rahmen einer
systematischen Zahnfleischbehandlung, mit dem Ziel, das durch die
Parodontalerkrankung verloren gegangene
Zahnhaltegewebe wiederaufzubauen (
new attachment). Diese Methode beinhaltet das Setzen einer
Barrieremembran, (Abb. unten, Bild D) die die Wurzeloberfläche und den
parodontalen Defekt bedeckt und so den Zellen des
Parodontalligamentes die selektive Wiederbesiedelung der vorher von der
Parodontitis befallenen Wurzeloberfläche ermöglicht: Durch den Einsatz von
mechanischen "Barriere-Membranen" werden die schnell wachsenden Epithel- und
Bindegewebszellen isoliert, um die langsamer regenerierenden
Desmodontalzellen
und Osteoblasten
in ihrem Wachstumsprozess nicht zu stören.
Klinische Langzeitstudien haben gezeigt, dass der Gewinn von klinischem
Attachment auch über lange Zeit erhalten werden kann, wenn eine peinlich
genaue
Plaquekontrolle und eine gute
Mundhygiene beachtet werden. In den meisten GTR-Studien (2006) werden
nicht resorbierbare Polytetraflourethylenmembranen (z.B.
Goretex™) als Barriere verwendet. Diese müssen in einem zweiten
chirurgischen Schritt wieder entfernt werden. Um diese
Komplikationen zu vermeiden, wurden (bio-)resorbierbare Membranen -
entweder aus natürlichen (Dura mater) oder synthetischen (Polyaktiden-PLA,
Polyglykoliden-PGA oder Polyurethan) Biomaterialien - mit ähnlichen
Barriereeigenschaften entwickelt. In kontrollierten
histologischen und
klinischen
Studien konnte gezeigt werden, dass damit ebenfalls gute Resultate erzielbar
sind.
Andere Methoden benutzen das Einbringen von Gelen ("biologisch
gesteuerte Regeneration", BGR, wie
Atrisorb™ oder
Emdogain™) in die
Zahnfleischtasche
zirkulär um den Zahnhalswurzelbereich mit dem Ziel einer verzögerten
Zellneubildung ("künstliche Wundheilungssteuerung"). Jüngste Ergebnisse haben
gezeigt, dass die Behandlung mit dem Schmelzmatrixproteinabkömmling "Emdogain"
(EMD) zu einem ähnlichen Gewinn an klinischem Attachment führt, sowie zu einer
röntgenologisch nachweisbaren neuen Knochenbildung.
Prinzip der gesteuerten Geweberegeneration:

Atrisorb™,
Emdogain™,
Erhaltungstherapie,
Gesteuerte Knochenregeneration,
Knochenersatzmaterialien,
Laurell Naht,
new attachment,
Parodontalchirurgie, plastische,
parodontale Regeneration,
Parodontitis.
Gesteuerte Knochenregeneration
GBR, membrangestützte Knochenregeneration, engl.: Guided Bone
Regeneration (GBR); knöchernregenerative (Wieder-)Auffüllung von
Knochendefekten unter Verwendung von Membranen (Prinzip s.u.:
Gesteuerte
Geweberegeneration); Einheilung eines
Knochentransplantats und/oder synthetischer Materialien unter dem "Schutz"
einer nicht resorbierbaren Folie (z.B. ePTFE-Membran), welche nach vollständiger
Neubildung (ca. 1 Jahr) chirurgisch wieder entfernt werden muss. Ziel der GBR
ist der knöcherne Wiederaufbau des
Alveolarkammes bei mangelndem Knochenangebot oder die knöcherne Heilung von
lokalisierten Defekten vor oder in Verbindung mit einer (enossalen)
Implantation.
Gesteuerte
Geweberegeneration,
Knochenersatzmaterialien,
parodontale Regeneration
www..dentalkompakt-online.de/64_produktliste.html">
23 verschiedene GBR-Membranen im direkten Online-Vergleich (2010)
Gesundheit
engl.: health; schwer definierbarer Begriff, welcher mehr bedeutet, als
die Abwesenheit von Krankheiten bzw. der subjektiven Einschätzung des
körperlichen und psychischen Wohlbefindens. Nach der (schwammigen) Definition
der WHO "ein
Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und
nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen." ("Health is a state of
complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of
disease or infirmity.")
Krankheit,
Mundgesundheit,
Salutogenese,
Zahngesundheit
Gesundheitsfond
als Folge des Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
ab 2009 gültige Finanzstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung
("Kernstück der neuen Finanzierung in der GKV") mit dem Herzstück eines
zentralen Finanzierungspools. Einzig die Bundesregierung setzt
fest, wie viel Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen alle
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den G. zu zahlen haben.
Im Gegensatz zu früher bleibt den Gesetzlichen Krankenkassen von der
Steuerung her nur die Pflicht zum Beitragseinzug von ihren Mitgliedern.
Für deren Behandlung erhalten die Kassen künftig nach einem
ausgeklügelten Verfahren kassenindividuelle Zuweisungen aus dem G.:
Sie errechnen sich aus einer aktuell (2009) auf knapp 186 Euro
festgesetzten Grundpauschale, Zu- und Abschlägen nach Alter, Geschlecht,
Erwerbsstatus und Morbidität, einer Pauschale für Verwaltungsausgaben
und Satzungsleistungen sowie für
Versicherte in strukturierten Behandlungsprogrammen. Kommt eine
Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von bis zu
einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds erheben
(auch Sozialhilfeempfänger müssen einen von ihrer Krankenkasse erhobenen
Zusatzbeitrag zahlen), bei Überschüssen Geld zurückerstatten. Insgesamt
beläuft sich das Volumen des Fonds 2009 inklusive eines Steuerzuschusses
des Bundes in Höhe von vier Milliarden Euro auf 166,7 Milliarden Euro.
Der Steuerzuschuss (2009: 4 Mrd. Euro) soll in den kommenden Jahren auf
bis zu 14 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Erst wenn der Fonds über
zwei Jahre eine Unterdeckung von mehr als fünf Prozent aufweist, muss
die Bundesregierung den Beitragssatz anheben.
In 2010 kamen insgesamt 13 gesetzliche Krankenkassen nicht mit den
Zuwendungen des G. aus und mussten einen
Zusatzbeitrag erheben.
Beitragsbemessungsgrenze,
Beitragssatz, Gesetzliche
Krankenversicherung |

Beitrags-/
Zahlungsfluss
im Gesundheitsfond
www..aerztezeitung.de/extras/fotos/?sid=526083&sh=1">
©: Ärztezeitung |
Gesundheitskarte, engl.: ~
health insurance identy card;
elektronische Gesundheitskarte
Gesundheitskonten
US-amerikanisches Konzept zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen und zur
Steigerung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten, als Nachfolgemodell des
Managed-Care-Systems gehandelt. Das Modell beruht auf folgenden Fakten:
- Der Versicherte soll sich in Zukunft sein Versorgungspaket selbst
zusammenstellen, es zuschneiden auf die eigenen Gesundheitsbedürfnisse. Der
Arbeitgeber stellt ihm dazu jährlich eine fixe Summe zur Verfügung, die auf
ein so genanntes Gesundheitskonto überwiesen wird. Bleibt der Kontoinhaber
gesund beziehungsweise kauft seine Gesundheitsdienstleistungen
"kostenbewusst" ein, kann er Jahr für Jahr Geld auf dem Gesundheitskonto
ansparen, so dass im Ernstfall genug zur Verfügung steht.
- Für katastrophale Krankheitsfälle kombiniert das Konzept die
Gesundheitskonten mit einer Art Notversicherung (mit hohem Selbstbehalt),
die einspringt, wenn die Kosten für den Betroffenen untragbar werden.
Gesundheitskosten
Gesundheitskosten
Gesundheitsdaten in D, engl.: health costs.
Die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland sind in jüngerer Zeit besonders stark
gestiegen und haben in Deutschland 2010 einen Höchstwert erreicht. Insgesamt
wurden dafür 287,3 Milliarden Euro ausgegeben - pro Kopf somit 3510 Euro. Neuere
Zahlen gibt es noch nicht. Mit 165,5 Milliarden Euro trug die gesetzliche
Krankenversicherung rund 58 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Den
stärksten Zuwachs gab es bei der sozialen Pflegeversicherung. Deren Ausgaben
nahmen um 6,0 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro zu (Ärztezeitung,
2012).
Gesundheitswesen,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes:
www..gbe-bund.de
www..presseportal.de/pm/32102/2444292/gesundheitsausgaben-im-jahr-2011-bei-rund-294-milliarden-euro">
Kosten im Gesundheitswesen 2011
Statistisches Bundesamt: www..destatis.de
www..ess-europe.deVergleich private
Krankenversicherung - und Gesundheitsversorgungs-Systeme in Europa
Gesundheitsmanagement
engl.: health management; um die gesetzlich geforderten
Wirtschaftlichkeits- und
Qualitätsziele realisieren zu können, benötigen die Fachleute aus den
medizinischen, pflegerischen und angrenzenden Bereichen eine Aktualisierung und
Vertiefung ökonomischen Wissens. Die abnehmenden Halbwertszeiten des
Expertenwissens, Veränderungen wie die Einführung neuer Versorgungs- und
Entgeltformen in den stationären und ambulanten Einrichtungen erfordern
fundierte Fach- und Methodenkenntnisse. Um sie zu vermitteln sowie die
Kompetenzen im sozialen Bereich und bei Problemlösungen zu fördern, bietet z.B.
die
FH Osnabrück das MBA-Programm Gesundheitsmanagement/Management & Health
an. Nach erfolgreichem Studium verleiht die Fachhochschule Osnabrück den
international anerkannten akademischen Grad Master of Business Administration
(MBA).
Qualitätsmanagement,
Telematik
Gesundheitspass, Gesundheitskarte,
elektronische
Chip-Karte,
elektronische Gesundheitskarte
Gesundheitsprämie,
Kopfpauschale
Gesundheitsreform
ab 2004, sog. "GKV-Modernisierungs-Gesetz"
(GMG), engl.: SHI-modernization act, Health Care System
Modernisation Law; erneuter Versuch der Sozialpartner, die ausufernden
Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen und ab 2007 einen durchschnittlichen
Beitragssatz von 13 % in der GKV zu realisieren. Dazu ein Zitat aus der
Verhandlungskommission (Seehofer): "Diese Reform wird fünf Jahre halten". Durch
das GKV-WSG und das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, VÄG) wurden ab 2007 wieder
Neuerungen eingeführt bzw. bestehende Ziele umformuliert, sodass die
nachfolgenden Passagen - besonders was die
Gesetzlichen KK betrifft - schon
wieder teilweise überholt sind.
Es ergaben sich zahnärztlicherseits u. a. folgende Änderungen:
Ab 2005 wird der
Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der
GKV
ausgegliedert. Eine obligatorische Absicherung wird in einem fairen
Wettbewerb sowohl von der
GKV als auch von
der
PKV angeboten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind nach entsprechender
Prüfung herzustellen. Gesetzlich Versicherte haben die Wahlmöglichkeit zur PKV,
wenn dort ein vergleichbarer Versicherungsschutz angeboten wird - allerdings
lebenslang ohne Rückkehrmöglichkeit!
Anstelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz treten
befundorientierte Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung
gegeben. Ein
Gemeinsamer Bundesausschuss der KK und Zahnärzte muss diese Zuschüsse
festsetzen.
Härtefälle werden besonders berücksichtigt. Ebenso müssen in den
GKV-Satzungen Bestimmungen zum einheitlichen Leistungsumfang für Versicherte mit
und ohne
Bonus
aufgenommen werden. Die
Qualitätssicherung für die Leistungen, für die ein Festzuschuss gewährt
wird, ist Aufgabe der gemeinsamen
Selbstverwaltung. Dazu zählt u.a. ein
Heil- und Kostenplan.
Grundsätzlich wird eine
prozentuale Zuzahlung bei allen Leistungen von zehn Prozent, jedoch
mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro erhoben. Die Zuzahlung bei
ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung beträgt zehn Euro je
Quartal und Behandlungsfall; nach Paragraph 28 Abs. 4
SGB V hat der Behandler (Arzt/Zahnarzt) diese einzubehalten; sein
Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder
Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend. Erfolgt die
Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung (gilt nicht bei Überweisung
Arzt zu Zahnarzt oder umgekehrt). Damit beschränkt sich die Zuzahlung beim Arzt
im Regelfall auf zehn Euro je Quartal. Bei einem Klinikaufenthalt fallen täglich
zehn Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an. Näheres
Kassengebühr / Praxisgebühr
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kostenträgern
nicht mehr übernommen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. So erstatten die
Kassen die Kosten weiter, wenn Kinder und Jugendliche die Präparate erhalten.
Außerdem solle gezahlt werden, wenn rezeptfreie Medikamente gegen schwere
Erkrankungen helfen, wozu der
GemBa eine Liste
erstellt und aktualisiert. Zuletzt zahlten die Kassen für rezeptfreie Mittel,
wenn ein Arzt sie gezielt verschrieben hat.
Für alle Versicherte gilt für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine
Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Den
besonderen Bedürfnissen
chronisch Kranker wird durch eine
Überforderungsklausel von einem Prozent des Bruttoeinkommen im Jahr
Rechnung getragen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell
von allen Zuzahlungen befreit.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneien muss der Patient selbst bezahlen.
Fahrtkosten werden, bis auf wenige Ausnahmen, bei Wegen zu einer ambulanten
Behandlung nicht mehr erstattet.
Einführung einer
Patientenquittung: Die Versicherten erhalten auf Verlangen eine Kosten-
und Leistungsinformation in verständlicher Form vom Arzt, Zahnarzt oder
Krankenhaus.
Einführung einer "intelligenten
Gesundheitskarte"
Möglichkeit der Wahl der
Kostenerstattung für alle Versicherten: Alle Versicherten sollen
unabhängig von ihrem Versicherungsstatus die Möglichkeit zur Wahl der
Kostenerstattung erhalten.
Einführung von marktwirtschaftlichen Elementen - sog.
Bonustarife - in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Es werden
medizinische Versorgungszentren ("Polikliniken") zugelassen, in denen
Patienten eine interdisziplinäre (
fachübergreifend) Zusammenarbeit von ärztlichen und nichtärztlichen Personen
angeboten wird.
Inanspruchnahme von Gesundheitsberufen im Ausland: Gesetzlich
Krankenversicherte erhalten künftig grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem
Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Gesundheitsberufe in Anspruch
zu nehmen. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nur bei
Krankenhausbehandlungen erforderlich.
Kostenerstattung bei Inanspruchnahme nicht zugelassener
Gesundheitsberufe im Inland: In Ausnahmefällen können Versicherte auch nicht
zugelassene Leistungserbringer im Inland über Kostenerstattung in Anspruch
nehmen, wenn dies zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Verpflichtung der Ärzte zur Einführung eines
Qualitätsmanagements: In den ärztlichen Praxen wird ein internes
Qualitätsmanagement eingeführt. Sie werden dabei von den
Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt. Die Kassenärztlichen
Vereinigungen veröffentlichen regelmäßig einen Bericht über diesbezügliche
Aktivitäten.
Auf Bundesebene existiert ein
Patientenbeauftragter. Dieser soll in unabhängiger und beratender
Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr
für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein.
Fortbildungsverpflichtung der Ärzte: Alle (Zahn-)Ärzte und sonstige
Gesundheitsberufe müssen durch kontinuierliche interessenunabhängige Fortbildung
zur
Qualitätssicherung beitragen. Die
Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf die
Einhaltung ihrer Fortbildungspflichten zu überprüfen, indem sie sich die
Fortbildungsnachweise vorlegen lassen. Wer keinen Fortbildungsnachweis
erbringt, muss Vergütungsabschläge hinnehmen. Wer sich der Fortbildung generell
verweigert, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen (
Fortbildung).
Effizientere
Wirtschaftlichkeitsprüfungen: In der Vergangenheit waren
Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht ausreichend wirksam. Deshalb sollen
Wirtschaftlichkeitsprüfungen künftig durch darauf spezialisierte Personen
durchgeführt werden, die über das Ergebnis ihrer Prüfungen regelmäßig
Rechenschaftsberichte ablegen. Stichprobenprüfungen und Auffälligkeitsprüfungen
(bei Überschreitung einer Schwelle von 25 Prozent der vereinbarten Richtgröße
oder bei sonstigen erheblichen Auffälligkeiten) bleiben nebeneinander bestehen.
Gründung eines
Qualitätsinstituts
Professionalisierung der
Kassenärztlichen Vereinigungen: Die Organisationsstrukturen der
Kassenärztlichen Vereinigungen werden gestrafft, indem ein hauptamtlicher
Vorstand eingerichtet und die Vertreterversammlung verkleinert werden; kleinere
Vereinigungen (< 10.000 Mitglieder) werden aufgelöst. Soweit dem hauptamtlichen
Vorstand niedergelassene Ärzte angehören, können diese eine ärztliche
Nebentätigkeit in begrenztem Umfang ausüben.
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Zur Bekämpfung von
Fehlverhalten (z.B. Falschabrechnungen, Korruption;
Tagesprofil) im Gesundheitswesen werden Krankenkassen und
Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen auf Landes- und
Bundesebene verpflichtet, entsprechende Prüf- und Ermittlungseinheiten
einzurichten.
Transparenz bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen:
Krankenkassen und Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen müssen
künftig über die Verwendung der Mittel gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft
ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert als Beitragssatz- bzw. Umlageanteil
ausweisen. Dazu zählt die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen
einschließlich etwaiger Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen."
Seit
1. Januar 2004 müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit
Diagnosen und ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden. Grundlage dafür
ist der mit dem GMG geänderte Paragraf 295 Absatz 2
SGB V, demzufolge die bisherige anonymisierte fallbezogene Abrechnung in
eine versichertenbezogene geändert wurde - Krankenkassen können nun bei ihren
Versicherten die
entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen.
Apothekenspanne,
Bürgerversicherung,
Degression,
Einzelleistungsvergütung,
Gemeinsamer
Bundesausschuss, GKV-Finanzierungsgesetz
(ab 2011), GKV-WSG,
Grünes Rezept,
Kopfpauschale,
Qualitätsinstitut,
Sachverständigenrat,
Tagesprofil,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, VÄG),
Zahnzusatzversicherung,
Zuzahlung,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
www..aerztezeitung.de">
Agenda 2010 für die Patienten ?
www..aerztezeitung.de">
Das hat das Gesundheitstrukturgesetz gebracht
Gesundheitsreform ab 2007;
GKV-WSG - Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der
Gesetzlichen Krankenversicherung,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, VÄG)
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz, GMG; engl.: Health
Care System Modernisation Law, SHI-modernization act;
Gesundheitsreform
(ab 2004)
Gesundheitswesen
Gesundheitssystem in D, engl.: health care system in Germany;
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren zum 31.
Dezember 2011 rund 4,9 Millionen Menschen in Deutschland und damit etwa
jeder neunte Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab es 2011 rund 87
000 mehr Arbeitsplätze im Gesundheitswesen als 2010. Das entspricht
einem Beschäftigungswachstum von 1,8 %.
Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich
damit auch 2011 weiter fort. Zwischen 2006 und 2011 wuchs die Zahl der
Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 457 000 Personen oder
10,2 %. Zusätzliche Arbeitsplätze gab es im Jahr 2011 wie in den
Vorjahren vor allem in Gesundheitsdienstberufen (+ 45 000): Hier stieg
beispielsweise die Zahl der Ärztinnen/Ärzte und der Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen/-pfleger um jeweils 8 000. In den sozialen Berufen
gab es 23 000 zusätzliche Stellen, die fast alle auf die Altenpflege
entfielen. In den anderen Berufen des Gesundheitswesens (beispielsweise
Verwaltungsfachleute und Reinigungskräfte) gab es 17 000 Arbeitsplätze
mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2011 arbeiteten rund 2,2 Millionen Beschäftigte in der
ambulanten und rund 2,0 Millionen Beschäftigte in der (teil-)stationären
Gesundheitsversorgung. Weitere 700 000 Beschäftigte arbeiteten
beispielsweise in der Verwaltung oder dem Gesundheitsschutz. In den
ambulanten Einrichtungen erhöhte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber
2010 um 37 000: Mehr Beschäftigte gab es insbesondere in Praxen
sonstiger medizinischer Berufe - hier arbeiten beispielsweise Physio-
und Ergotherapeutinnen/-therapeuten (+ 17 000) - und in der ambulanten
Pflege (+ 9 000). In den (teil-)stationären Einrichtungen stieg die Zahl
der Beschäftigten insgesamt um 41 000. Hier gab es Zuwächse vor allem in
der (teil-) stationären Pflege (+ 25 000) und in den Krankenhäusern (+
16 000). Rückläufig waren die Beschäftigten in der Verwaltung. Hier gab
es 3 000 Arbeitsplätzen weniger als im Vorjahr.
Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen waren 43,9 %
teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle
tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten
Vollkräfte, lag im Jahr 2011 bei rund 3,7 Millionen. Sie erhöhte sich
gegenüber 2010 um 59 000, das entspricht - wie bereits im Vorjahr -
einem Anstieg von 1,6 %. Diese und viele weitere gesundheitsbezogene
Daten finden sich auch unter der Adresse
www..gbe-bund.de">www.gbe-bund.de.
Die Gesundheitssysteme in Europa gleichen sich einander an.
Motor dieser Harmonisierung auf niedrigem Niveau ist die Europäische
Kommission, die vor allem den Wettbewerb präferiert. Sie zielt in ihren
Aktionsbereichen unter anderem auf eine Verbesserung der Information zur
Entwicklung der öffentlichen Gesundheit, die rasche Reaktion auf
Gesundheitsgefahren und eine Koordination mit anderen Politikbereichen
(Forschung, Umwelt, Statistik etc.) hin. Allerdings: Die
EU-Osterweiterung stellt die europäischen Gesundheitssysteme vor die
Herausforderung der Harmonisierung medizinische Leistungen in einem
erweiterten Europa zu vergleichbaren Standards unabhängig von
Nationalität und Ort. Unklar ist, wie es z.B. die neun neuen
Beitrittsländer (ab 1.4.2004) schaffen sollen, nach einer Übergangsphase
ein ähnliches Qualitätsniveau wie die Gesundheitssysteme der alten
Mitgliedsstaaten zu erreichen. Unklar ist aber auch, wie dieses
Qualitätsniveau überhaupt bewertet werden soll. Formuliert ist der
Anspruch an die Gesundheitssysteme der EU-Länder in der
Grundrechtscharta relativ allgemein: "Jede Person hat das Recht auf
Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe
der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
Der Europa-Gesundheitskonsumenten-Index
sagt für 2008 aus:
"Deutsche Medizin rutscht ab - "Phantastischer Zugang zu
Gesundheitsleistungen - aber überraschend mittelmäßige medizinische
Ergebnisse." So lautet das Urteil des Europäischen
Gesundheitskonsumenten-Index, der in Brüssel veröffentlicht wurde.
Im Vergleich aller europäischen Länder rutscht Deutschland danach vom
dritten auf den sechsten Platz ab, es erreicht 740 von 1.000 möglichen
Punkten.
An der Spitze stehen die Niederlande mit 839 Punkten, gefolgt von
Dänemark, Österreich, Luxemburg und Schweden.
Die höchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf zwischen 4.300 und 4.500
Dollar jährlich leisten sich Norwegen, die Schweiz und Luxemburg - und
nur Luxemburg landet davon in der Leistungsspitze.
Deutschland liegt mit knapp 3.400 Dollar auf Platz 8, nur wenig teurer
ist die Versorgung in den Niederlanden, die dieses Jahr den
Spitzenreiter bei der Konsumentenfreundlichkeit erreichen.
Deutschland hinkt dabei vor allem bei der Stärkung der
Eigenverantwortung der Patienten hinterher, obwohl man bei den
Wartezeiten zusammen mit Luxemburg und der Schweiz die besten Ergebnisse
erzielte.
Ein Problem für Deutschland ist die hohe MRSA-Infektionsrate.
"Deutschland sollte sein Hauptaugenmerk auf die Stärkung der
Patientenrechte und Patienteninformation legen. Die nicht allzu
positiven medizinischen Ergebnisse sollten verbessert werden", erklärte
Dr. Arne Björnberg, Forschungsleiter des
Europa-Gesundheitskonsumenten-Index.
Innerhalb von Europa gibt es erstaunliche Veränderungen: Estland hat
binnen weniger Jahre einen steilen Aufstieg auf das Niveau von
Frankreich und Finnland geschafft - bei noch bescheidenen
Gesundheitsausgaben von unter 900 Dollar pro Kopf und Jahr.
Ungarn und Tschechien haben sich inzwischen vor Italien platziert. Weit
abgeschlagen auf den unteren Plätzen landen Rumänien, Bulgarien,
Kroatien, Mazedonien und Lettland. Sie geben fast alle weniger als 1.000
Dollar pro Kopf aus."
Bürgerversicherung,
Gesundheitskosten,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
www..gbe-bund.de/">statistische Zahlen
des Gesundheitswesens in D
www..aerztezeitung.de">
Bittere Medizin für die Patienten
www..jobmaschine-gesundheitswesen.de
www..euro.who.int/hfadb?language=German">
WHO-Datenbank "Gesundheit für alle" mit zahlreichen europäischen
Informationen (in Deutsch)
www..eudental.eu/index.php?ID=35918">EU
Manual of Dental Practice
www..ess-europe.de/index.html">
Vergleich private Krankenversicherung - und
Gesundheitsversorgungs-Systeme in Europa |

Graphik:
www..aerztezeitung.de">
Deutsche Ärztezeitung

Zusammensetzung
Leistungsausgaben
der GKV
alte B.-Länder 2005

Zahnarztdichte, BRD, 2007

Zahnarztzahlen:
1992 - 2007

Beschäftigungs-
zahlen ZÄ im Vergleich mit anderen Berufen (2009) |
Gewährleistung
"Garantie", Mängelhaftung, engl.: responsibility for treatment,
warranty; gesetzlich (allgemein u.
sozialrechtlich) geregeltes Verhalten für den Fall, dass bei der
zahnärztlichen Leistung (z.B. Füllung, Zahnersatz) im Nachhinein ein Mangel
auftritt. Eine G.
nach SGB V entsteht zum einen aus dem formlos abgeschlossenen
Dienstvertrag für die (zahn-)ärztliche Leistung (z.B. Versorgung mit einer
Füllung), zum anderen aus dem
Werkvertrag (beim
Zahnersatz als eine Kombination von Dienst- und Werkvertrag) und schließt
bei letzterem für die Zeit von 2 Jahren (bis 2002: 6 Monaten) die kostenlose
Beseitigung von Mängeln ein. Wurde der Mangel vorsätzlich herbeigeführt, kann
zusätzlich
Schadenersatz verlangt werden.
Bei hergestellten Werken, die im Rahmen eines
Werkvertrags entstanden sind, muss dem Zahnarzt allerdings zunächst
Gelegenheit zur Nachbesserung (s. Link am Ende) gegeben werden.
Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (mit Zusatzänderungen 2000; §§
135,136
SGB V) gilt im zahnmedizinischen Bereich eine verschuldensunabhängige G.
für 2 Jahre, d.h., der Patient muss nicht belegen, das ihn keine Schuld am
Schaden trifft ("Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit
Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von
Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz
einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei
vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und
einheitlich."). Ausnahmen von dieser juristisch problematischen
Regelung (nach Verlassen der Zahnarztpraxis kann das Verhalten nicht mehr
kontrolliert werden; z.B. wurde angeordnet, nach Legen einer Füllung für 2
Stunden nichts zu Essen, der Patient hält sich nicht daran und die neue Füllung
ist bald defekt) sind am 13.12.1993 durch Schiedsspruch des
Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung festgelegt
worden.
So können Wiederholungsfüllungen innerhalb von zwei Jahren zu Lasten der
Krankenkassen abgerechnet werden bei
Milchzahnfüllungen
Zahnhalsfüllungen, (Kennzeichnung bei Abrechnung mit "z" oder "7" (bzw. "47"
oder "vz"))
mehr als
dreiflächigen Füllungen,
Eckenaufbauten im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekanten,
Fällen, in denen besondere Umstände (z. B.
Bruxismus
oder Vorerkrankungen) vorliegen, die der Zahnarzt auf dem Krankenblatt festhält.
Wiederholungsfüllungen können nicht abgerechnet werden, wenn ein Verschulden des
Zahnarztes festgestellt wird.
Für Zahnersatz
heißt es:
"Die Antragsfrist bei dem
Prothetik-Einigungsausschuss bzw. der zuständigen Stelle beträgt 24 Monate.
Diese klären die Verschuldensfrage im Einzelfall."
Claridentis,
Haftung,
Haltbarkeit von Zahnersatz,
Honorar,
Mängelgutachten ("Mängelrüge"),
Verjährung
www..zwp-online.info/de/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/nachbesserungsrecht-bei-gewaehrleistung-von-zahnersatz">
Nachbesserungsrecht bei Gewährleistung von Zahnersatz
Gewebekleber
"Kunststoffkleber", "Fibrinkleber",
engl.: fibrin glue, tissue glue, fibrin seal; Kunststoffkleber auf
Acrylsäurebasis ( z.B. 2-Octyl-Cyanacrylat) oder natürliches
Fibrin zum
Verschluss "bluttrockener" Hautwunden bzw. zur »Abdichtung« einer
Naht;
für flächenhafte Blutungen auch in Sprayform. Eine alleinige Anwendung zum
Wundverschluss ist mit G. im Regelfall nicht möglich (2007).
Naht,
Schleimhauttransplantat,
Wundkleber
Gewerbesteuer
engl.: trade tax, local business tax; zu den Real- oder
Sachsteuern zählende Abgabenart, welche ausschließlich den Gemeinden zu Nutze
kommt. Da
Freiberufler nicht als Kaufleute tätig sind, sind sie bisher von dieser
Abgabe befreit. Dies wurde zuletzt im Mai 2008 vom Bundesverfassungsgericht
bestätigt: "... Die daraus resultierende Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht
ist unter anderem eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Freiberufler,
bestimmte Regelungen im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen und Leistungen
der Daseinsvorsorge zu erbringen." ..." Zudem sei die von Gemeinden erhobene
Gewerbesteuer als pauschaler Ausgleich für deren besonderen Infrastrukturlasten
zu verstehen, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verursacht werden,
typischerweise aber nicht oder kaum durch Angehörige der freien Berufe"
Die G. trug mit einem Anstieg von 18,7 % auf netto 27,8 Mrd. € im Jahr
2006 wesentlich zum Anstieg der gesamten Steuereinnahmen der Kommunen um 11,6 %
auf 60,6 Mrd. € bei.
Jede Kommune kann eigenständig durch Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates das
Ausmaß der Gewerbesteuer selbst bestimmen. Die Stellschraube dafür ist der
Hebesatz, ausgedrückt in Prozent. Dieser Prozentsatz wird mit dem nach
bundeseinheitlichem Procedere festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrag
multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Gewerbesteuer. Der Hebesatz ist
Ausdruck der verfassungsrechtlich gebotenen Finanzautonomie der Gemeinden.
Zusätzlich zum steuerpflichtigen Gewinn sollen künftig bestimmte Kostenarten,
etwa Mieten, Pachten, Zinsen für Fremdkapital und Leasingraten in die
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer einbezogen werden. Die
Hinzurechnungen sind umstritten, weil sie auch dann zur Besteuerung führen,
wenn kein oder wenig Gewinn anfällt.
Der
niedergelassene Zahnarzt übt einen
freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Das gilt unabhängig
davon, ob der
Zahnarzt alleine, in
Gemeinschaftspraxis oder in
Praxisgemeinschaft tätig ist. Die Einkünfte sind steuerlich grundsätzlich
als solche aus selbstständiger Tätigkeit zu behandeln. Eine G. entsteht
daher grundsätzlich nicht für die zahnärztlichen
Honorare, auch soweit sie im praxiseigenen
Labor erwirtschaftet worden sind (
Umsatzsteuerpflicht). Es gelte jedoch Ausnahmen:
- Gewerbliches technisches
Labor
Das praxiseigene Labor ist kein gewerbesteuerpflichtiger Betrieb, sofern es
ausschließlich Leistungen für den Inhaber der Zahnarztpraxis erbringt.
Erbringt der Zahnarzt in seinem praxiseigenen Labor darüber hinaus
Laborleistungen für weitere Zahnarztpraxen gegen Entgelt, so wird aus dem
Praxislabor ein gewerbliches Labor. Die Gewinne aus der reinen
zahnärztlichen Tätigkeit sind weiterhin nicht gewerbesteuerpflichtige,
selbstständige Einkünfte. Der Gewinn aus dem Betrieb des Labors ist
gewebesteuerpflichtig, soweit er auf den Umsatz mit fremden Zahnarztpraxen
entfällt.
- Laborgemeinschaften
Für Laborgemeinschaften entsteht nur dann keine Geberbesteuerpflicht, wenn
das Gemeinschaftslabor seine Leistungen nur an die beteiligten Zahnärzte
weitergibt und es nicht mit der Absicht betrieben wird, Gewinn zu erzielen.
Beliefert dieses Gemeinschaftslabor dagegen auch nicht beteiligte Zahnärzte,
so tritt eine Gewerbesteuerpflicht ein.
- Gemeinschaftslabors
welche in der Rechtsform von Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH) betrieben
werden, legen immer die Vermutung nahe, dass eine gewerbesteuerpflichtige
Tätigkeit betrieben wird.
- "Witwenpraxis"
Betreiben die Erben einer Zahnarztpraxis weiter, ohne selbst Zahnärzte zu
sein, so erzielen sie aus der Fortführung der Praxis keine Einkünfte aus
selbstständiger Arbeit, sondern solche aus einem Gewerbebetrieb.
-
Zweigpraxis
steuerlich noch keine Klärung (4/2007) nach dem neuen
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
-
Angestellter Zahnarzt
steuerlich noch keine Klärung (4/2007) nach dem neuen
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
- Verkauf von Mundhygieneartikeln durch eine Gemeinschaftspraxis
Zu der Frage, ob Einnahmen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis aus der
Anpassung und dem Verkauf von Kontaktlinsen, aus dem Verkauf von
Pflegemitteln bei Augenärzten, Artikeln zur Mundhygiene bzw. Mundpflege bei
Zahnärzten oder Tierarzneimitteln bei Tierärzten zu den Einnahmen aus der
freiberuflichen Tätigkeit gehören, hat das BMF mit Schreiben vom 14.05.1997
– IV B 4 – 2246 – 23/97 Stellung genommen:
Die Honorare, die ein Augenarzt für das Anpassen von Kontaktlinsen nach
einer augenärztlichen Untersuchung erhält, sind den Einnahmen aus
freiberuflicher Tätigkeit zuzuordnen.
Der Verkauf von Kontaktlinsen, Pflegemitteln durch Augenärzte, von Artikeln
zur Mundhygiene bzw. Mundpflege durch Zahnärzte oder von Tierarzneimitteln
ist keine Ausübung der Heilkunde. Die Einnahmen des Arztes hieraus sind
deshalb als Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln. Daraus
ergibt sich, dass die Einkünfte der ärztlichen Gemeinschaftspraxis in vollem
Umfang als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sog. Abfärberegelung: § 15 Abs. 3
Nr. 1 EStG) gelten.
Freie Berufe,
Prophylaxeshop,
Umsatzsteuer,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
www..zmk-aktuell.de/management/recht/story/muss-die-rechnung-dem-umsatzsteuergesetz-entsprechen.html">
Muss die Rechnung dem Umsatzsteuergesetz entsprechen?
Gewürznelke, engl.: clove; probates
Mittel in der
Notfall-Zahnmedizin;
Eugenol
GFK -Technik
Abk. von GlasFaserverstärkte Kunststoffe oder GlasFaser-Technologie
für Konuskronen; von Prof. Körber (ehem. Kiel) entwickeltes Verfahren zur
metallfreien Herstellung von Konuskronen (
Teleskopkrone); bisher keine Langzeiterfahrungen.
Komposite,faserverstärkte,
Targis Vectris,
Gilbert Krone
engl.: Gilbert's crown; historische
Stiftkronenart: Verlötung eines die Wurzeloberfläche abdeckendes
Platinkäppchens mit einem in den Wurzelkanal eingepassten
Wurzelstift;
anschließender Aufbau mit einem auf das Käppchen "aufgeschliffenen"
Langstiftzahnes und Verblendung der
palatinalen Fläche mit
keramischer Masse
Stiftaufbau
Gilmore Reiter
engl.: Gilmore's "rider" (attachment)?;
Steg-Gelenk-Verbindung bei einem vorgefertigten (Draht-)Steg.
Historisch wurde als "Steg" zwischen zwei Kronen ein stabiler Golddraht
verlötet, auf welchen der Rundung angepasste, federnde "Halbringe"
Verbindungselemente - sog. "Gilmore Reiter" - griffen. Da diese der Teil waren,
in welche "etwas hineingedrückt" wurde, bezeichnet man die G. auch als
Matrizenteil.
Matrize,
Steg
Gingiva
Zahnfleisch als ein Teil der
Mundschleimhaut, engl.: gingiva, gum; bildet am
Zahnhals den Abschluss des Zahnhalteapparates (
Parodontium), indem es mit dem
Zahnschmelz bzw. -wurzelzement
durch den sog.
Epithelansatz verbunden ist und bewirkt so eine wirkungsvolle
Abschottung des Körpers gegen Mikroorganismen (
Sulkus), was bei einer gesunden G. einen bakteriendichten
Verschluss der Körperoberfläche bedeutet (
dentogingivaler Verschluss).
Der Gingivalsaum ("Zahnfleischrand")
verläuft girlandenförmig über die einzelnen Zähne, ist durch den
Epithelansatz ("Saumepithel")
mit diesen verbunden und befindet sich 0,5 - 2 mm über (nach
koronal) der
Schmelz-Zement-Grenze.
Topographisch unterschieden wird die G. in 3 Bezirke
(siehe 2. Abb.):
- freie o. marginale Gingiva:
sie liegt den Zähnen girlandenförmig an, ist ca. 1-2 mm breit und
geht - getrennt durch die gingivale Furche (free gingival
groove) - über in die
- befestigte o. unbewegliche o.
attached Gingiva:
auch Gingiva propria; mit einer Breite - je nach Größe des
Alveolarfortsatzes - von 1 - 10 mm. Sie ist fest mit der
Unterlage verbunden und geht weiter wurzelspitzenwärts in die
intensiver gefärbte, verschiebliche
Mundschleimhaut (Alveolarmukosa)
über - zum Gaumen hin ist
dieser Übergang in eine Verschieblichkeit nicht vorhanden. Typisch
für eine gesunde attached G. ist die mehr oder weniger
ausgeprägte "Stippelung" (gingival stippling ; s.
Abb.). Die unbewegliche Gingiva bildet eine Pufferzone zwischen der
marginalen G. und der durch Muskelkraft beweglichen Lippen-
und Wangenschleimhaut
Diese Art von G. ist auch beim Implantationserfolg von
großer Bedeutung: Beim Fehlen einer attached G. besteht ein
zehnfach erhöhtes Risiko für einen
Implantatverlust (
biologische Breite,
Osseointegration,
Periimplantitis).
- interdentale Gingiva
liegt zwischen den einzelnen Zähnen und füllt den natürlichen
Hohlraum fast vollständig aus; allerdings ist ihr Abschluss im
Zahnzwischenraum nicht spitz (dies würde den Raum vollständig
ausfüllen), sondern eingekerbt ("sattelförmig")
Histologisch aufgebaut ist die G. mit mehrschichtigem
Plattenepithel (Unterteilung in
Sulkusepithel, orales Epithel und
Saumepithel), darunter liegen Bindegewebsstrukturen des
supraalveolären Faserapparates.
Amalgamtätowierung,
biologische Breite,
Blanching-Test,
Gingivablutungsindex, Gingivabreite,
Gingivaformer,
Gingivahyperplasie,
Gingiva-Index,
Gingivektomie,
Gingivitis,
Interdentalpapille,
Melanosis,
Miller-Klassen,
Mundschleimhaut,
parodontaler Biotyp,
Parodontium,
Periimplantitis,
Pseudotasche,
Schiller-Jodprobe,
Stillmann-Spalte
Einteilung der Zahnfleischerkrankungen |



die befestigte ("attached")
G. ist an der hellen Farbe zu erkennen

typische Stippelung der befestigten G.
|
Gingivaatrophie
"Zahnfleischschwund", engl.: gingival atrophy; altersbedingter
oder durch Erkrankungen verursachter Rückgang des Zahnfleischs, sodass die Teile
der Zahnwurzel mehr oder weniger sichtbar werden (die Zähne erscheinen
"länger").
Parodontitis marginalis, "Parodontose",
Rezessionen
Gingivabreite
engl.: gingival width; die Breite des Zahnfleischs in den verschiedenen
Regionen der Mundschleimhaut mit einer Schwankung zwischen 1 und 9 mm; gemessen
wird die Strecke vom Gingivarand bis zur
Mukogingivalgrenze. "Im Oberkiefer ist die
vestibuläre
Gingiva meist am breitesten, im Frontzahnbereich und im Gebiet der Prämolaren an
schmalsten. An der lingualen Seite des Unterkiefers ist die Gingiva im
Frontzahnbereich am schmalsten und im Molarenbereich am breitesten. Ainamo et
al. (1981) zeigten, dass die Gingivabreite mit dem Alter zunimmt. Sie ist bei
30- bis 40-Jährigen deutlich breiter als bei 20- bis 30-Jährigen. Da sich die
Mukogingivalgrenze während des Lebens im Verhältnis zur unteren Grenze des
Unterkiefers nicht verändert, dürfte die zunehmende Breite der Gingiva dafür
sprechen, dass die Zähne im Laufe des Lebens infolge
okklusaler
Abnutzung langsam eruptieren (Ainamo und Talari 1976)".
biologische Breite,
parodontaler Biotyp,
Rezessionen
Gingivablutungsindex
nach Carter u. Barnes, engl.: Gingival Bleeding Index (GBI); in D
wenig gebräuchlicher Index, der nach dem Reinigen mit ungewachster
Zahnseide ("by bleeding following dental flossing") erhoben wird.
Ausführlich (engl.)
BOP
Gingivaformer
engl.: healing abutment, gum-moulder (former); in der Implantologie
gebräuchliche kleine Schrauben, welche nach knöcherner Einheilung des
Implantates und dessen spätere Schleimhaut-Freilegung (zweizeitige
Implantation) in das Implantat geschraubt werden. Diese kleinen Schrauben
bewirken, dass sich die umliegende Schleimhaut (Gingiva)
optimal an die Implantate anlagert, den
Implantatpfosten (der Teil, der frei in die Mundhöhle ragt) aber frei lässt.
Eine Woche nach dieser Prozedur kann dann die eigentliche
Abdrucknahme erfolgen, die sich nicht von den bekannten Abdrucknahmen ohne
Implantation unterscheidet. Anwendung auch bei der einzeitigen Implantation, um
die Schleimhaut bis zum Einsetzen der
Suprakonstruktion (meist am gleichen Tag) zurückzuhalten.
Implantat
Gingivahyperplasie
Zahnfleischwucherung, Gingivavergrößerung, fibromatosis
gingivae, engl.: gingival hyperplasia; partielle oder
vollständige Verdickung der Gingiva. Neben einer
individuellen unbekannten Ursache hauptsächlich als medikamentöse
Begleiterscheinung (z.B.
Hydantoin, Phenytoin, Cyclosporine,
www..zwp-online.info/de">
Calciumantagonisten, Anabolika), wobei die sonst sichtbaren
Zahnanteile zum Teil oder ganz bedeckt sein können. Die G. ist
primär entzündungsfrei (s. Abb. oben). Durch die Ausbildung von
Pseudozahnfleischtaschen und einer damit verbundenen erschwerten
Mundhygiene treten rasch blutende Entzündungsherde auf (s. Abb.
unten).
Ebenso können hormonell bedingte Entzündungen ("Schwangerschaftsgingivitis"),
schlechte zahnärztliche Versorgungen oder
festsitzende kieferorthopädische Apparaturen gepaart mit einer
schlechte
Mundhygiene und tumorbedingte Einflüsse zu einer G. führen.
Neben Beseitigung der Ursachen ist, falls keine Besserung erfolgt, eine
chirurgische Verkleinerung (Gingivektomie,
Gingivoplastik) der
Pseudozahnfleischtaschen nötig. Eine exzellente
Mundhygiene (Professionelle
Reinigung inklusive
Scaling,
häusliche Pflege) reduzieren das Hyperplasierisiko deutlich.
Gingiva,
Gingivoplastik,
Hyperplasie,
Makrulie,
Nifedipin,
Papillon-Lefèvre Syndrom |

medikamentenbedingte
G. (
Hydantoin)

Wucherung der Gingiva
infolge schlechter
Mundhygiene bei
schlecht passenden
künstlichen
Zahnkronen
|
Gingiva-Index
Gingivaindex nach Loe und Silness, GI, engl.: Loe's and
Silness' gingival (disease) index; eine Maßzahl für den
Zustand des Zahnfleischs. Neben den sichtbaren
Symptomen wird vor allem die Blutungsneigung beim Manipulieren mit der
WHO-Sonde an 3 Messpunkten/bestimmten Zahn gemessen. Man
unterscheidet 4 Grade:
- Grad 0 = normale Gingiva (beim Erwachsenen selten
vorkommend)
- Grad 1 = keine Blutung bei Berührung mit der
WHO-Sonde, leichte
Entzündung mit leichten Farbveränderungen, leichte Schwellung (Ödem),
keine subjektiven Beschwerden
- Grad 2 = mäßige Blutung beim Manipulieren (Abstreichen)
mit der
WHO-Sonde, Rötung, bedingt durch eine mäßige
Entzündung, sichtbares
Ödem (s. Abb. unten)
- Grad 3 = Spontanblutungen aus der Gingiva, schwere
Entzündung mit ausgeprägter Rötung und
Ödembildung,
Eiterungen, deutlich
faulig-eitriger Geruch
Weitere Indizes - sog. Gingivaindizes - berücksichtigen
ebenfalls meist die erhöhte Blutungsneigung der erkrankten
Gingiva beim
Sondieren und weniger die die Erkrankung verursachenden
Beläge.
Belagsindex,
BOP,
CPITN, Gingiva,
Gingivablutungsindex,
Gingivitis,
Index,
Mundhygiene-Status,
Periodontal Disease Index,
Sulkus-Blutungs-Index (SBI) |


Silness-Loe Index (6 Messpunkte in einem Gebiss)
|

|
gingival; engl.: do.; zum
Zahnfleisch gehörend, das Zahnfleisch betreffend, zum Zahnfleisch hin
gingivale Lagerung, "gingivale
Abstützung", engl.: gingival support;
Abstützung
Gingivarandschnitt
Marginalschnitt, Zahnfleischrandschnitt, engl.: gingival margin
incision (outline); gewebeschonende Schnittführung im
Boden der
Zahnfleischtasche durch das Epithel, die
Submukosa und
das Periost hindurch direkt auf den Kieferknochen. Vorteil dieser Schnittführung
ist die nur geringe Schädigung der empfindlichen
Interdentalpapille und eine gute Wiederherstellung der marginalen Situation
nach Abheilung. Von Vorteil ist weiter eine gute Übersicht des
Operationsgebietes und eine gute Reponierbarkeit nach dem Eingriff.
Gingivaprotektor, engl.: gum
protector;
Kofferdam
Gingivaretraktion
temporäre, engl.: temporary gingival retraction; mit dem
Ziel einer exakten Darstellung des Endpunktes einer
Präparation vor einer
Abdrucknahme, wenn dieser innerhalb der Zahnfleischtasche (subgingival)
liegt. Zur Anwendung kommen folgende Methoden:
Einlegen von Fäden oder Ringen, mit oder ohne chemischen Zusatz (
Retraktionsfaden)
elektro- oder radiochirurgische Methoden
indirekte Verdrängung durch provisorische Kronen oder spezielle Hülsen
chemisch-mechanische Verfahren (
z.B.
www..satelec-pr.de/inhalt/produkte/pierre_rolland/expasyl.html">
Expaxsyl™ o. Magic FoamCord™)
Abdruck,
Eisensulfat,
Präparationsgrenze
www..zmk-aktuell.de/dynamic/zahnheilkunde/zahnerhaltung/story/weichgewebsmanagement-bei-der-abformung-praeparierter-zaehne-teil-1.html">
Weichgewebsmanagement bei der Abformung präparierter Zähne |

|
Gingivarezession
Zahnfleischrückgang, Zahnfleischschwund, engl.: recession (shrinking)
of the gums;
biologische Breite, Gingivaatrophie,
Miller-Klassen,
Piercing,
Rezessionen
Gingivatransplantat, engl.: gingival
graft;
Schleimhauttransplantat
Gingivektomie
Zahnfleischentfernung, engl.: gingivectomy; chirurgische
Zahnfleischabtragung bei Zahnfleischerkrankungen zur Verkleinerung der
supraalveolären
Zahnfleischtasche, insbesondere bei
Gingivahyperplasien; meist
in Kombination mit anschließender
Gingivoplastik durchgeführt. Unterschieden wird in:
externe G., welche als alleinige Maßnahme die gewucherte Gingiva
vollständig entfernt (
Exzision), und
interne G. im Zusammenhang mit parodontalen Zahnfleisch-Lappenoperationen.
Hierbei wird das innere Epithel ("Taschenepithel")
mit dem anhaftenden Eitergewebe entfernt, ohne dabei das Zahnfleisch insgesamt
zu kürzen (
überempfindliche Zähne)
Neben der konventionellen Abtragung mittels Skalpell, kann die G. auch
mit elektrochirurgischen Instrumenten (Elektrotom,
HF-Chirurgie) oder mit
Lasertechniken erfolgen.
Gingiva,
Gingivoplastik,
Parodontalchirurgie,
Parodontalverband.
Gingivitis
Zahnfleischentzündung, Ulitis; engl.: do. or inflammation
of (the) gums (gingivae); oberflächliche
Entzündung des Gingivalsaums
mit einer Ablösung des
Saumepithels von der Zahnoberfläche unterschiedlicher Ursache:
infektiös, durch bakterielle Entzündungen, meist durch
mangelnde Mundhygiene ("Schmutzgingivitis");
häufigste Ursache. Im Zuge der
Plaqueausdehnung nach
subgingival kommt es zu
Entzündungen mit
Zahnfleischbluten und Bildung von
Zahnfleischtaschen.
Parodontale Strukturen (Alveolarknochen
und
Desmodont) sind von der Entzündung nicht betroffen. Der Schweregrad
ist durch die Plaquemenge und die
bakteriellen Stoffwechselprodukte bestimmt. Dabei Verschiebung der
natürlichen Bakterienflora (überwiegend
grampositive Kokken und
aerobe Verhältnisse) zu
gramnegativen Stäbchen und
anaeroben Verhältnissen.
mechanisch, durch
Zahnstein,
zerstörte Zähne, nicht korrekt angepasste zahnärztliche Arbeiten
(Füllungs- o. Kronenränder;
Randschluss)
hormonell, z.B. in der Schwangerschaft ("Schwangerschaftsgingivitis",
Parodontitis u. Schwangerschaft), Pubertät (
Pubertätsgingivitis), Reaktion auf nicht abgestimmte
Ovulationshemmer
medikamentös, als Begleiterscheinung von
Pharmaka, wie
Nifedipin, Phenytoin
toxisch, z.B. durch Schwermetallvergiftungen (
Bleisaum,
Quecksilbervergiftung)
Begleiterscheinung einer allgemeinen Erkrankung;
Gingivitis als
Begleitsymptom
Anzeichen einer G. sind ein gerötetes und geschwollenes
Zahnfleisch, welches bei
mechanischer Beanspruchung (z.B. beim Zähneputzen, Essen wie "Biss in
den Apfel") spontan zu bluten beginnt und ein übler
Mundgeruch/-geschmack. Nach Entfernung der Störfaktoren (Entfernung
der
Plaque durch gründliches Zähneputzen oder durch eine zahnärztliche
Behandlung, (
PZR) bildet sich die G. relativ rasch zurück; unbehandelt
geht sie - je nach individueller Immunitätslage - in eine
Parodontitis über, wobei hier nicht mehr die Mundhygienefaktoren
sondern eine übersteigerte Entzündungsreaktion mit der Freisetzung von
gewebeauflösenden Substanzen die Hauptrolle spielt.
Nach dem experimentellen Gingivitis-Modell von Löe (1965) zeigt
sich, dass nach 7-10 Tagen Verzicht auf jegliche
Mundhygiene die
Plaque "gereift" ist, klinische
Entzündungszeichen treten dann nach 2-3 Wochen auf.
Die G. ist weltweit bei Kindern wie auch bei Erwachsenen mit
einer
Prävalenz zwischen 60 und fast 100 Prozent anzutreffen und gilt
neben
Karies als eine der weit verbreiteten Infektionserkrankungen.
Bekannt ist weiterhin, dass ca. 13% der Menschen "Gingivitis-Resistent"
sind.
Behandlung in der Schwangerschaft,
Gingiva,
Kamille,
Mukositis,
Parodontitis,
Periodontal Disease Index,
Plaut-Vincent Angina,
Schwangerschaftsgingivitis,
Zahnfleischnische
|

ausgedehnte G. durch
mangelnde Zahnpflege ...

... Blutungen beim leichten
Berühren

Gingivitis ulcerosa |
Gingivitis
(Parodontitis) als Begleitsymptom, gingivoparodontale
Manifestation (systemischer Erkrankungen). engl.: gingivitis as
concomitant symptom (of systemic illnesses); einer allgemeinen Erkrankung
("Zahnfleisch als Spiegel des Körpers") ist bei vielen Allgemeinerkrankungen
anzutreffen; sie lassen sich grob unterteilen in:
- Stoffwechselerkrankungen
wie Zuckerkrankheit (Diabetes
mellitus Typ 1), Ernährungsstörungen, Vitaminmangelerkrankungen (
Skorbut)
- Funktionsstörungen oder Defekten in der Chemotaxis von
neutrophilen
Granulozyten und Monozyten
Chediak-Higashi-Syndrom, Lazy-Leukocyte-Syndrom
- Bluterkrankungen
zyklische Neutropenie, Agranulozytose, Antikörper-Mangelsyndrom,
Panmyelopathien, Leukämien
- Hauterkrankungen
gutartiges Schleimhautpemphigoid (Gingivitis
desquamativa),
Lichen planus,
Lichen erusivus, Pemphigus vulgaris
- Viruserkrankungen
Gingivostomatitis herpatica,
Herpes zoster,
HIV-Formenkreis und AIDS-Manifestation
- genetische Erkrankungen
Down-Syndrom, Albright-Syndrom, Rathburn-Syndrom,
Papillon-Lefèvere-Syndrom
- hormonelle Störungen
Pubertätsgingivitis,
Schwangerschaftsgingivitis.
Eine Nichtbehandlung der Grunderkrankung - was häufig nur schwer oder gar
nicht möglich ist, lässt die Gingivitis in eine
Parodontitis
oder in Mischformen Gingivitis/Parodontitis übergehen.
Leichttherapie,
Morbus Crohn,
Sondierungsblutung,
Überkonturierung
Gingivoplastik
Zahnfleischplastik, engl.: gingivoplasty;
chirurgisch-modellierende Formung des
Zahnfleisches im Sinne einer Wiederherstellung natürlicher Formen zur
Erleichterung der
Mundhygiene und der
Ästhetik ("rosa
Ästhetik"). Hierzu kommen konventionelle Instrumente und in jüngerer
Zeit verstärkt
HF-chirurgische und
Laser-Verfahren
zum Einsatz
Gingivahyperplasie,
Gingivektomie,
Parodontalchirurgie
Gips
Kalziumsulfat (CaSO4), Hartgips, engl.: gypsum, hard
stone plaster. Viel verwendetes Grundmaterial - in der Natur als Dihydrat
(Ca[SO4] • 2 H2O) meist in weißer Farbe vorkommend ("Marienglas"). Verwendung
zur Herstellung
zahntechnischer Arbeiten (
Gipsmodell,
Sägemodell) und (veraltet)
zahnärztlicher Abdrücke.
Durch Erhitzen (> 107°C) geht der in der Natur gewonnene G. in ein
Halbhydrat, den sog. Stuckgips, über: Hemihydrat (es gibt α-Hemihydrat, das
durch nasses Brennen entsteht und großkristallin ist, und β-Hemihydrat, welches
durch trockenes Brennen entsteht und kleinkristallin ist) und Anhydrit (ohne
zahnmedizinische Bedeutung, totgebrannt). Wird dieser oberhalb 200°C unter Druck
weiter "verbrannt", entstehen die sog.
Hartgipse.
Einteilung in Gips-Klassen:
Klasse Ι: Abdruckgips = β-Hemihydrat mit Zusätzen
Klasse II: Alabastergips = β-Hemihydrat = Weißgips
Klasse ΙII: Hartgips = α-Hemihydrat
Klasse IV : Spezialhartgips ("Stone") = α-Hemihydrat mit Zusätzen (z.B.
NaCl, Borax, usw.) für
Zahnkränze
Da besonders die festsitzenden
Zahnersatzarbeiten mit einer Präzision im tausendstel Millimeterbereich
gearbeitet werden müssen (
Randschluss), hat die Qualität der G. bei der
Arbeitsmodellherstellung eine entscheidende Bedeutung. Mängel welche
Arbeitsmodelle bedingt durch die Eigenart des G. haben können, wie zu
geringe Härte, Sprödigkeit,
Abbindeexpansion, Lösbarkeit durch Wasser, können durch sorgfältige Auswahl
und exakte Verarbeitung des Werkstoffes auf eine tolerable Größe reduziert
werden. Die vereinzelt verwendeten Modellmaterialien aus Kunststoff sind den
G. vor allem wegen einer Schrumpfung bei der Abbindung (=
Polymerisationsschrumpfung) deutlich unterlegen.
Einbetten, Gipsabformung,
Modell,
Sägemodell.
Gipsabformung
Gipsabdruck, engl.: plaster impression; historische, heute nur
noch selten angewandte Abdruckart (zuweilen bei
Registrierungen als "Gipsverschlüsselung") mit sog. "Abformgips".
Diese rosa eingefärbte Gipsart - meist Alabastergips - ist schnell-abbindend und
weist durch zugesetztes Talkum und Geschmacksstoffe nur eine geringe Härte auf.
Nach Abbinden wird der Gipsabdruck mit einer Gipszange im Mund zerbrochen und
außerhalb des Mundes mühevoll mit Klebewachs wieder zusammengesetzt.
Abdruck, Gips
Giromatic ®
engl.: Giromatic (Contra Angle); bekanntes
Winkelstück zur maschinellen
Wurzelkanalaufbereitung; seit 1964 auf dem Markt. Es erfolgt eine
alternierende Vierteldrehung abwechselnd in beide Richtungen (=
reziproke Rotation um 90°) 3.000 Mal pro Minute, d. h. ca. 20 Mal
schneller als mit der Hand.
|

|
GIZ,
Glasionomerzement
G-Klammer
in der Aufsicht einem "G" entsprechende Klammerart, wobei die Abstützung auf
der mesialen
Okklusionsfläche des Zahnes liegt. Sie wirkt als indirekte Verlängerung des
Prothesensattels.
GKV,
Gesetzliche
KrankenVersicherung
GKV-Finanzierungsgesetz
GKV-FinG, zum Jahresbeginn 2011 in Kraft tretendes weiteres
"Gesundheitsreformgesetz". Damit soll die Umwandlung in ein wettbewerblich
geprägtes Gesundheitssystem in der
Gesetzlichen Krankenversicherung vollzogen werden. Zugleich beginnt mit der
Einführung einkommensunabhängiger
Zusatzbeiträge (auch Sozialhilfeempfänger müssen einen von ihrer
Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag zahlen) der Einstieg in ein neues
Finanzierungssystem. Mit dieser Reform kann der Krankenkassen-Zusatzbeitrag
einkommensunabhängig und in beliebiger Höhe erhoben werden, soziale Härten
sollen durch einen Sozialausgleich aufgefangen werden.
So gilt ab 2011 für Versicherte: der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen
soll ab Januar 2011 um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5% steigen (dies bringt den
Krankenkassen alleine 2011 sechs Milliarden Euro zusätzlich). Zusätzlich haben
Krankenkassen die Möglichkeit, Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von den
Versicherten zu erheben, die diese allein tragen müssen – ohne Beteiligung der
Arbeitgeber. Um eine finanzielle Überforderung Einzelner zu verhindern, wird ein
Solidarausgleich geschaffen. Dieser greift, wenn der durchschnittliche
Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt.
Versicherte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben
dafür wieder schneller die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu
wechseln. Seit 2007 beträgt die Wartefrist vor einem Wechsel drei Jahre,
zukünftig wieder ein Jahr.
Komplettiert wird das Reformpaket von kurzfristig greifenden
Kostendämpfungsmaßnahmen in allen Sektoren. Z.B: Bei den Zahnärzten wird die
Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz in 2011 um
0,9% und 2012 um die um 0,5%-Punkte verminderte Grundlohnsummenrate steigen.
Zudem wird der bestehende Ost-/West-Unterschied bezüglich der Höhe der Vergütung
zahnärztlicher Leistungen (ohne Zahnersatz) in den nächsten beiden Jahren zur
Hälfte angeglichen; weitere Anpassungsschritte bleiben den Krankenkassen
vorbehalten.

Beitragssätze GKV 2009
Die Regelungen im Detail:
- Finanzierung der
Gesetzlichen Krankenkassen
der neue allgemeine Beitragssatz von 15,5 % setzt sich zusammen aus einem
"eingefrorenen" 7,3 %igen Arbeitgeberanteil und einem Arbeitnehmeranteil von
8,2 %. Zukünftige Beitragssteigerungen werden durch einkommensunabhängige
Zusatzbeiträge allein von den Versicherten getragen (Aufgabe der
hälftigen Finanzierung). Zusatzbeiträge können von den Kassen autonom und in
beliebiger Höhe erhoben werden.
(in Deutschland verlangen 2011 14 der 156 gesetzlichen Kassen einen
Zusatzbeitrag. Damit zahlen rund 8,1 Millionen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherungen im Schnitt acht Euro pro Monat zusätzlich an ihre
Kasse.)
Bei Nichtzahlung des Zusatzbeitrages nach 6 Monaten werden Sanktionen
("Verspätungszuschlag" in Höhe der letzten 3 Zusatzbeiträge und/oder
Zwangseintreibungen) fällig; ein Anspruch auf Sozialausgleich entfällt.
- Ausgabenbegrenzungen
für 2011 gelten folgende Maßnahmen (Begrenzungen bei einem Anstieg der
Kosten):
500 Mio Euro: Begrenzung der hausarztzentrierten Versorgung
350 Mio Euro: Mehrleistungsabschläge bei den Krankenhäusern
300 Mio Euro: Begrenzung der Verwaltungskosten
150 Mio Euro: Begrenzung des Preisanstiegs bei den Krankenhäusern
20 Mio Euro: Begrenzung des Anstiegs für zahnärztliche Vergütungen
- Verwaltungskosten der
Gesetzlichen Krankenkassen
diese Kosten werden für 2011 u. 2012 auf dem Stand von 2010 eingefroren.
Ausnahmen sind Fälle "unabweisbarem personellen Mehrbedarfs" durch
gesetzliche Neuregelungen, soweit nachgewiesen wird, dass diese
Mehrbelastungen nicht durch "Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven"
gedeckt werden können. KK die bis zum 31.12.2011 nicht an mindestens 10 %
ihrer Mitglieder eine
elektronische Gesundheitskarte ausgegeben haben, werden die
Verwaltungsausgaben für 2012 um 2 % gekürzt.
- Vergütung zahnärztlicher Leistungen
die in den Eckpunkten vorgesehene Begrenzung des Honorarzuwachses bei den
Zahnärzten auf die Hälfte der Grundlohnsummensteigerung wird durch
Regelungen in § 85 Abs. 2d und Abs. 3f
SGB V
umgesetzt. Danach dürfen sich die
Punktwerte
und die Gesamtvergütungen für die
vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz in den Jahren 2011 und
2012 jeweils höchstens um die um 0,25 Prozentpunkte (2011) bzw. um die um
0,5 Prozentpunkte (2012) verminderte Grundlohnrate erhöhen. Die Begrenzung
des zahnärztlichen Honorarvolumens gilt nicht für Leistungen der
Individualprophylaxe bzw.
Früherkennung
- Vergütung der ärztlichen Leistungen
-
Kostenerstattung
künftig bedarf es keines formalisierten schriftlichen Verfahrens mehr in
Zusammenhang mit der Aufklärung des Versicherten über Bedingungen und Folgen
der
Kostenerstattung. Abschläge für nicht erfolgte
Wirtschaftlichkeitsprüfung entfallen künftig. Die Krankenkasse kann
Abschläge für die Verwaltungskosten vornehmen, die in der Höhe auf bis zu 5
Prozent des Erstattungsbetrages begrenzt sind. Die Mindestbindungsfrist bei
der Wahl der Kostenerstattung wird auf ein Kalendervierteljahr verkürzt.
Dies gewährleistet Flexibilität bei der Wahl der Kostenerstattung.
-
Wahltarife
die Regelungen zu den Wahltarifen nach § 53
SGB V
werden im Hinblick auf die Wahlfreiheit der Versicherten weiterentwickelt:
Die Mindestbindungsfrist für die Tarife „Prämienzahlung“, „Kostenerstattung“
und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen“ wird auf ein Jahr
reduziert.
- Beziehungen GKV /
PKV
ein Wechsel aus der GKV in die PKV ist wieder nach einmaligem Überschreiten
der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich.
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG),
Festbeträge
von Arzneimittelpreisen
GKV-Modernisierungs-Gesetz
(GMG);
Gesundheitsreform ab 2004
GKV-Versorgungsstrukturgesetz -
GKV-VStG
ab 2012 geltendes Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Eckpunkte sind eine Neuordnung der
Bedarfsplanung, eine Regionalisierung der Honorarpolitik für die
Vertragsärzte
und eine Entschärfung von
Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Bei Neugründungen von
Medizinischen VersorgungsZentren (MVZ) muss der (zahn-)ärztliche Leiter
eines MVZ als
Vertrags(zahn)arzt tätig gewesen sein.
GKV-WSG
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung,
engl.:?; im April 2007 erlassenes, erneutes Gesetz zur Strukturverbesserung des
Gesundheitswesens in D. Das umstrittene Gesetz, welches "Schritt für Schritt" in
Kraft treten soll, bringt Veränderungen in folgenden Kernbereichen:
• Einführung einer Krankenversicherungspflicht für alle
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht ab dem 1. Januar 2009 für
alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung
abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Dies gilt
gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Für
Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht
bereits ab dem 1. April 2007. Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind,
können sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat
versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1. Januar
2009 Basistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der
Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge). Die vom BMG geschätzten
200 000 bis 300 000 Nichtversicherten sollen so in die gesetzlichen und privaten
Kassen zurückkehren können. Bis Ende 2007 machten allerdings nur 43.000 Bürger
davon Gebrauch.
• Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
Kassen können viel stärker als bisher ihre Möglichkeiten zur Vertrags- und
Tarifgestaltung nutzen, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Die
Reform zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Krankenkassen zu erweitern, den
Versicherten entsprechend der unterschiedlichen Präferenzen differenzierte und
qualitativ hochwertige Angebote zu machen.
• Reform der Finanzierungsordnung
Ab 2009 gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher
Beitragssatz. Reicht dieser nicht aus, können Kassen eine Zusatzprämie erheben,
deren Höhe begrenzt ist.
• Reform der privaten Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung
einen
Basistarif anbieten. Es besteht
Kontrahierungszwang, Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt es im Basistarif
nicht. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den
GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2009 können alle
freiwillig in der GKV Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten
nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln.
Für den zahnärztlichen Bereich ergeben sich vielfältige Änderungen;
nachfolgend sind die wichtigsten kurz dargestellt:
- Möglichkeit der
Kostenerstattung
die bisher schon mögliche Vergütungsform wurde weiter liberalisiert; die
Beratungspflicht der GKV
entfällt. Der
Vertragszahnarzt hat aber vor Inanspruchnahme auf mögliche zusätzliche
Kosten hinzuweisen und muss sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Patienten in der GKV müssen
sich auf 3 Jahre an einen Tarif mit
Kostenerstattung binden (Achtung: ab 2011
Änderung
GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011).
Zudem müssen sie nicht unerhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Durch
das komplizierte Procedere machen nur wenige Patienten von einer
Kostenerstattung Gebrauch (2010).
Neu ist eine Selektierung möglich: es kann z.B. für den Arzt keine,
für den Zahnarzt eine, für die stationäre Versorgung keine und
für "veranlasste Leistungen" eine Kostenerstattung gewählt werden.
-
Zulassungsbeschränkungen / Überversorgung
diese entfallen ab dem 1.4.2007 für überversorgte Gebiete gänzlich, da vom
Gesetzgeber das Problem der Überversorgung nicht gesehen wird. (Anm.: Seit
Inkrafttreten dieser Regelung haben die zahnärztlichen Verbände immer eine
Abschaffung von Beschränkungen gefordert)
-
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Auf die seit 2004 vorgesehene Plausibilitätsprüfung nach
Tagesprofilen wurde explizit verzichtet, da die Datenlage nicht
zuverlässig sei
- Verträge mit Gesundheitsberufen / selektive Einzelverträge
Die Elemente der
Integrierten Versorgung (§ 140 a ff.
SGB V;
"bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung") und der sog. "Einkaufsmodelle"
("besondere (zahn-)ärztliche ambulante Versorgung") sollen gestärkt werden.
Hier denkt der Gesetzgeber vor allem an den
Zahnersatz
und einer Vernetzung zwischen
Krankenkasse,
Vertragszahnarzt und einem
Zahntechniklabor
- Dienstleistungsgesellschaften
Neu ist die in § 77a
SGB V
geschaffene Möglichkeit der
KZVen,
Dienstleitungsgesellschaften gründen zu zu können. Zu den einzelne
Aufgabenbereichen gehören:
Beratung beim Abschluss von Verträgen, die die Versorgung von Versicherten
mit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen betreffen
Beratung in Fragen der Datenverarbeitung, der Datensicherung und des
Datenschutzes, Beratung in allgemeinen wirtschaftlichen Fragen, die die
Vertragszahnarzttätigkeit betreffen
Vertragsabwicklung für Vertragspartner von Verträgen, die die Versorgung von
Versicherten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen
Übernahme von Verwaltungsaufgaben für Praxisnetze
-
Standardtarif /
Basistarif
Standardtarif
Bisher besteht für
private
Krankenversicherungen die Verpflichtung, einen sog. Standardtarif für
einen bestimmten Personenkreis anzubieten (§ 257 Abs. 2a SGB V). Der
Sicherstellungsauftrag der KZV erstreckt sich künftig auch auf diesen
Standardtarif. Die Neuregelung zur Vergütung dieser Leistungen beinhaltet
Folgendes:
Solange keine Vereinbarung zur Vergütung getroffen wird, können die
Leistungen bis zum Zweifachen des Gebührensatzes der
GOZ berechnet
werden (§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V). Abweichendes kann hierzu zwischen dem
Verband der privaten Krankenversicherung mit der KZV oder KZBV vereinbart
werden.
Ab 01.07.2007 soll sich auch der Anwendungsbereich des Standardtarifs
ändern. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber mit seinen Reformen einen
lückenlosen Krankenversicherungsschutz anstrebt. Aus diesem Grund besteht
für Personen ohne einen Krankenversicherungsschutz bis 31.12.2008 die
Möglichkeit, einen Versicherungsschutz im Standardtarif zu verlangen. Der
Personenkreis, der nach der o. g. Regelung zu vergüten ist, weitet sich
somit aus und erhält zusätzliche Bedeutung für die zahnärztliche Tätigkeit.
Basistarif
Ab 01.01.2009 erfolgte eine Überführung der Versicherten des Standardtarifs
in den Basistarif. Für die
private
Krankenversicherung besteht ein
Kontrahierungszwang unter bestimmten Voraussetzungen, Risikozuschläge
oder -ausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Der Basistarif muss in seinem
Leistungsumfang dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbar sein und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.
In den Basistarif können darüber hinaus folgende Personen wechseln:
Freiwillig in der GKV Versicherte können ab 2009 innerhalb eines Zeitraums
von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif
wechseln.
Diejenigen, die 55 Jahre oder älter sind oder die Versicherungsprämie
nachweislich nicht mehr aufbringen können, können ebenfalls den Basistarif
wählen.
Auch privat Versicherte können bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif
wechseln.
Diejenigen, die ab 2009 einen PKV-Neuvertrag abschließen, erhalten ein
Wechselrecht in den Basistarif.
-
Wahltarife
Das Gesetz erweitert ab 1. April 2007 die Möglichkeit der gesetzlichen
Krankenkassen im Bereich der Versicherungstarife. So können diese ihren
Mitgliedern mehr Wahlfreiheit bei ihrem Versicherungsschutzes anbieten. Man
unterscheidet dabei zwischen verpflichtenden Wahltarifen, die alle
gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen, und freiwilligen Wahltarifen,
die jede gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern individuell anbieten
darf.
Mit Selbstbehalten können Versicherte einen Teil ihrer Gesundheitskosten
selbst tragen und ihre Krankenkassenbeiträge damit senken. Prämienzahlungen
sind für diese Fälle zwingend vorgeschrieben. Ebenso können sich die
Mitglieder der Krankenkassen und ihre mitversicherten Angehörigen für
Kostenerstattungstarife entscheiden. Die Höhe der
Kostenerstattung und die dafür erforderliche Prämienzahlung werden von
der Krankenkasse festgelegt. W. haben nichts mit einer
Zusatzversicherung zu tun.
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Agenda 2010
GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011),
Konvergenzklausel
Glabella
vom lat. glaber = glatt, engl.: do., Bereich zwischen den Augenbrauenbögen.
Es ist dies die unbehaarte Stelle zwischen den Augenbrauen und wird auch als
"Stirnglatze" bezeichnet; benutzt als
kephalometrischer Messpunkt. An der G. orientieren sich die:
Glabellaebene:
Frontalebene,
welche durch die G. verläuft
Glabellasenkrechte: senkrechte Linie durch den Glabellapunkt auf die
Frankfurter Horizontale. Als Profil-Ideal sollte die Oberlippe
ventral dieser
Linie liegen.
Metopion,
Ophryon
Glandula, Drüse, engl.: do. o.
gland;
Speichel
Glanzbrand
engl.: final firing; letzter Brand bei Keramikarbeiten, welcher für eine
glatte Oberflächenstruktur und eine entsprechende Lichtreflexion sorgt - im
Gegensatz dazu reflektieren Keramikarbeiten ohne G. das auffallende Licht
durch Streureflexion nur diffus - der Zahnersatz wirkt "tot".
Keramik
Glanzgold
Frankfurter;
Deckgold,
spezielles Lösen von Goldverbindungen in ätherischen Ölen und organischen
Lösungsmitteln. Einsatz als feuerfestes Dekor für Porzellan, Keramik und Glas;
in der ZHK
als Abdeckung nach dem Oxidbrand bei der
Metallkeramik,
um der grau-schwarzen Oberflächenstruktur eine bessere Tiefenfarbwirkung zu
geben.
Glasfaserverstärkte Komposites, GVK,
engl.: fiber reinforced composites;
Komposites, faserverstärkte,
Targis Vectris
Glasionomerzement
GIZ, (Glas-)Polyalkenoatzement, engl.: glass ionomer
cement; Zusammensetzung grundsätzlich aus einer Flüssigkeits- und einer
Pulverkomponenten, welche beim Vermischen via "Säure-Base-Reaktion" aushärten.
Das Pulver bestehet aus gemahlenem,
fluoridhaltigem,
aluminiumreichen
Silikatglas; die bis zu 50 % wässrigen Lösungen aus Polycarbonsäuren
(früher: Polyacrylsäure, heute Acryl-, Methacryl-, Itacon- oder Maleinsäure) und
Wasser. Bei relativ unproblematischen Verarbeitungseigenschaften besteht - auch
bei den Modifikationen - nur eine eingeschränkte Biegefestigkeit und somit
Tauglichkeit als Füllungsmaterial. Unterteilung in:
konventionelle GIZ
konventionelle GIZ mit antibakteriellen Eigenschaften
metallverstärkte GIZ (Cermetzemente)
stopfbare (hochvisköse) GIZ
lichthärtende, kunststoffmodifizierte GIZ (Hybridionomere)
Haupteinsatzgebiet: bei
Klasse
V Kavitäten (Zahnhalsfüllungen) und für herkömmliche Klasse III Kavitäten,
wenn die Ästhetik nicht entscheidend ist, sowie als
provisorisches Füllungsmaterial. Nicht geeignet für Klasse II u. IV
Kavitäten. In der Kinderzahnheilkunde als befriedigender
Amalgamersatz (
Behandlung von Milchzähnen).
Beim Abbinden von G. tritt eine Reaktion der freigesetzten Aluminium- und
CalciumIonen mit der Polysäure zu einer "vernetzten" Matrix (= Ionomer;
Ionomere sind allgemein Salze organischer Polysäuren. Dabei bewirken die
mehrwertigen Metallionen eine Vernetzung) auf. Weinsäure kann in diesem Prozess
eine Beschleunigung der Abbindereaktion bewirken.
Durch Ionenaustausch mit der Zahnhartsubstanz entsteht eine chemische Verbindung
mit der Zahnhartsubstanz (über die Carboxylgruppe der Säure, 2-4MPa), was eine
gute Haftung des Materials an der Zahnsubstanz bewirkt. Obwohl GIZs eine
chemische Bindung zur Zahnhartsubstanz eingehen, erreichen sie im Allgemeinen
nur geringere Haftwerte als
Komposite, die mit Hilfe der aufwendigen
Adhäsivtechnik verarbeitet werden. Eine besondere kariesverhindernde Wirkung
der GIZ dann, wenn der Pulveranteil
Fluoride enthält (sog. Depotwirkung), konnte im Gegensatz zu
werbenden Aussagen der Industrie bei
in
vivo Studien bisher auf Dauer nicht überzeugend festgestellt werden (der
Höhepunkt der Fluoridabgabe wird nach 24 Std. erreicht; danach geht er
kontinuierlich zurück). Die GIZ sind von der Kosmetik her noch akzeptabel,
lassen sich aber wegen der große Partikelgröße der Silikatteilchen nur
unbefriedigend
polieren. In der Literatur wird die Lebensdauer von GIZ mit ca. 2
- 4 Jahren angegeben. Eine Art Weiterentwicklung der GIZ stellen
harzmodifizierte bzw. kunstoffmodifiziert eGIZss ("Hybridionomere")
und die
Kompomere dar. Neueren GIZ-Befestigungszemente
sind vornehmlich kunstoffmodifiziert, daraus resultiert eine Unverträglichkeit
mit
Eugenol.
Konventionelle GIZ mit antibakteriellen Eigenschaften: Die
antibakteriellen Eigenschaften von GIZ sind bei Zusatz von
CHX-Puder
deutlich erhöht. Bei der Verwendung von CHX-Diacetate in 1%-iger Konzentration
werden auch optimale physikalische Verbundeigenschaften erzielt.
Metallverstärkte GIZs - sog.
Cermet-Zemente (abgeleitet von ceramic metal;
z.B.
Ketac-Silver®) - zeigen höhere Festigkeitswerte und eine bessere
Radiopazität;
sie werden bei
Stumpfaufbauten und
Milchzahnfüllungen eingesetzt.
Stopfbare GIZs werden aufgrund ihres chemischen Verbundes zur
Zahnhartsubstanz häufig in der Füllungstherapie an
Milchzähnen an Stelle des umstrittenen
Amalgams eingesetzt. Das Handling ist leichter, die Polierbarkeit ist trotz
verkleinerter Korngröße immer noch schlecht. Weiterer Einsatz bei der
ART-Technik.
Da die GIZs in ihren mechanischen Eigenschaften modernen
Kompositen jedoch deutlich unterlegen sind, wurden kunststoffmodifizierte GIZs bzw. Resin-modifizierter GIZs (rmGIZ), die die
Vorteile beider Werkstoffe vereinen sollen, entwickelt (z.B.Photac-Fil™, ESPE,
Fuji II LC™). Das Pulver ähnelt dem der konventionellen GIZ, aber an die
Polyacrylsäureketten wurden
Methacrylatgruppen, insbesondere
HEMA, oder andere
relativ hydrophile Gruppen angefügt. Jedoch setzen die meisten rmGIZ noch
weniger Fluorid
frei als konventionelle Produkte (Wechselwirkung zwischen Polyacrylsäure-Ionen
und der Kunststoffmatrix). Von Nachteil ist auch die höhere
Abbindeschrumpfung. Die größte Stabilität wird bei den rmGIZ erreicht, wenn
sie in Verbindung mit
Adhäsivsystemen eingesetzt werden (z.B. das GIZ-basierte Fuji Bond LC® von
GC International). Bei den lichthärtenden modifizierte GIZ-Varianten
besteht zudem der Vorteil, dass die Abbindung schneller erfolgt - ein
Vorteil vor allem im Milchgebiss, wo ein Trockenhalten des Füllungsgebiets
manchmal nur schwer möglich ist.
So wertvoll GIZs bei der
Befestigung von
Restaurationen
und in der Füllungstherapie bei Zahnhals- und Milchzahndefekten sein können -
zur
Fissurenversieglung sind sie weniger geeignet. Keineswegs sind sie als
Amalgamalternative zu gebrauchen.
Der Einsatz von
Ultraschall und die dadurch bedingte Hitzeentwicklung (um bis zu 13°C
erhöht) während des Abbindens von GIZs verleiht diesen anscheinend
günstigere physikalische Eigenschaften im Bezug auf deren Druckfestigkeit.
Durch
Bleaching-Maßnahmen werden GIZs - im Gegensatz zu früheren Meldungen
- in ihrem
Abrasionsverhalten nicht noch zusätzlich geschwächt.
Amalgamalternativen,
Behandlung von Milchzähnen,
Fissurenversiegelung,
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen,
Ionomere,
Ketac-Silver,
Komposite,
Sandwichfüllung,
Varnish
Glaskeramik
Glasskeramik, Bioglas, engl.: glass ceramics; Oberbegriff für
Composite-Werkstoffe aus Glas und Kristallen; mineralische Massen, die im
geschmolzenen Zustand als Glas vorliegen und während der Abkühlphase aus dem
Kalifeldspat des Glases Kristalle bilden. Sie werden aus Glasschmelzen durch
gesteuerte Kristallisation (durch eine spezielle Temperaturbehandlung werden die
Glasschmelzen in einen zum Teil polykristallinen und teils glasigen,
keramischen Zustand überführt) hergestellt. Als Hauptbestandteile werden
Lithiumoxid-, Aluminiumoxid- und Siliciumoxid eingesetzt. Daher werden G.
auch als LAS-Systeme bezeichnet. Im Gegensatz zum Glas besitzen G.
ausgezeichnete Thermoschockeigenschaften.
Seit Ende der 80er Jahre werden synthetische Glaskeramiken in der
ZHK
eingesetzt. Hauptsächlicher Einsatz in der Fräs-, Press- und Schleifkeramik.
Empress,
Keramik,
Presskeramik.
Glaszähne
engl.: hereditary opalescent dentin, Capdepont's disease, Capdepont-Hodge
syndrome; Schlagwortbezeichnung für transparent (bläulich) erscheinende
Zahnkronen infolge einer Störung de Dentinbildung.
Capdepont(-Hodge-Stainton) Zahndysplasie,
Dentinogenesis imperfecta,
Zahnentwicklungsstörungen
Glattflächenversiegelung
Versiegelung des Bracketumfeldes bei einer kieferorthopädischen Behandlung,
engl.: smooth surfaces sealing; präventiver/therapeutischer Verschluss
der Glattflächen von Zähnen mit einem dünnfließenden
Kunststoff (z.B.: Light Bond™ Reliance). Hauptsächlich angewandt bei einer
kieferorthopädischen Multibandbehandlung, da hier bei nicht besonders
gründlicher Mundpflege
Entkalkungen
der durch die Apparatur bedeckten Zahnflächen (in der Regel der Labialflächen) ein
gravierendes Problem darstellen.
Fissurenversiegelung
gleichartiger Zahnersatz
engl.: standard restorations, similar dentures; welcher mit der
Festlegung von
Festzuschüssen (ab 2005;
§ 55 Abs. 5 SGB V) in die
gesetzliche
Krankenversicherung eingeführt worden ist: Über die sog.
Regelleistung hinaus werden weitere Leistungen erbracht, die die
Regelleistung im Grundsatz aber nicht verändern - sog. add ons. Der
Versicherte erhält seinen gesetzlichen Festzuschuss und trägt die anfallenden
Mehrkosten (Honorar,
Laborkosten) selbst. Diese Mehrkosten berechnen sich nach der (privaten)
GOZ.
Beispiel: Soll der
Zahn 16
überkront werden, so sieht die Regelleistung eine (kostengünstige) Krone aus
Metall vor. Wünscht der Patient aus kosmetischen Gründen eine zahnfarbene
Verblendung ("weiße Krone"), so trägt er den Differenzbetrag auf Grundlage der
GOZ
selbst.
andersartiger Zahnersatz,
Festzuschüsse,
Regelversorgung
Gleichwert
Äquivalenzwert, engl.: attenuation equivalent; Begriff aus der
Filterung
von Röntgenstrahlen: Jedes Material im Strahlengang zwischen Röntgenquelle
und dem zu durchleuchtenden Objekt wirkt als Filter. Diese Eigenschaft wird mit
dem Äquivalenzwert für Aluminium oder Kupfer angegeben. In der
Röntgendiagnostik kann die Gesamtfilterung einen Al-Gleichwert von 1,5 mm
bis 12 mm aufweisen. Die Filterung in medizinischen Röntgenanlagen soll
verhindern, dass allzu weiche Röntgenstrahlung, welche nichts zur Diagnostik
beiträgt, in der Haut des Patienten absorbiert wird. Dies könnte zu unzulässig
hohen Strahlendosen für den Patienten führen. Somit wird durch eine Filterung
die Strahlung "gehärtet". Nach DIN Norm muss Röntgenstrahlung, die auf Menschen
angewendet wird, mit mindestens 2,5 mm Al- Gleichwert gefiltert werden.
Filter,
Strahlenschutz
Gleichwertigkeit der Ausbildung, engl.:
equivalence of education certificates;
Approbation
Gleitbahn
okklusale, Führungsfunktion der
Kauflächen
der Zähne, engl.: occlusal contact surface; Begriff aus der
dynamischen Okklusion:
"Aneinandervorbeigleiten" der
Antagonistenzähne beim Kieferschluss oder bei Seitwärtsbewegungen auf
führenden Schliffflächen ("Führungsfacetten").
Gleitbahnbezogene
Okklusionskonzepte gehen davon aus, dass allein/überwiegend die
Führungsfacetten der Kauflächen die Dominanz bei den Unterkieferbewegungen unter
Zahnkontakt haben.
Bennet-Bewegung,
Bewegungssimulator, Gleithindernis,
Gnathomat,
Schlittenartikulation
Gleitbiss,
Schlittenartikulation
Gleithindernis
Gleitbehinderung, Störkontakt, okklusale Interferenz,
engl.: occlusal interference;
okklusale Störung
auf dem Weg von der
Zentrik zur habitueller
Interkuspidationsposition, welche ein harmonisches Aneinandergleiten der
Antagonistenzähne verhindert (
Gleitbahn). Daraus resultierende
Hyperbalancen
stören das harmonischen Eingleiten in die Zentrik beim Kauakt, belasten die
Zähne unphysiologisch und können Verursacher unbewußter
Bruxismusaktivitäten sein. Allerdings werden derartige Hyperbalancen bei
mehr als 50 % der Patienten ohne funktionelle Störungen beobachtet.
Okklusionsstörung,
Vorkontakt
Gleitpfad
engl.: glide path; Begriff aus der
Endodontie;
der Weg eines
Wurzelkanalinstruments (z.B. rotierendes Nickel–Titan–Instrument) im
Wurzelkanal,
welcher diesem ungehinderten Zugang bis zur Arbeitslänge erlaubt, ohne dass das
Instrument
frakturiert und ohne dass bei der
Aufbereitung eine Stufenbildung oder eine
Via falsa
entsteht.
Glossa, griech. für Zunge;
Lingua
Glossitis
Zungenentzündung, engl.: do.; in der Regel vorkommend als akute oder chronische
Entzündung der Zungenschleimhaut (G. superficialis); isoliert oder in
Kombination mit der Mundschleimhaut (
Stomatitis) und/oder des Rachenraums auftretend. Als Symptome treten auf:
–
Zungenbrennen
– Schmerzen an Rand und Spitze
– Parästhesien
– Geschmacksstörungen
Ursachen können Infektionskrankheiten (
Candida), Immunsystemstörungen, Verletzungen,
systemische Erkrankungen und allergische Faktoren sein.
Davon abzugrenzen ist die meist isoliert auftretende G. profunda mit
Papillenschwund, welche auch tiefere Schichten der Zunge betreffen kann.
Ursachen hierfür sind meist:
– Biermersche
Anämie (Huntersche Glossitis, Vitamin-B12-Mangel)
– Polyglobulie
– Vitamin-B- und -C-Mangel
– Diabetes mellitus
– Postgastrektomie-Syndrom
Lingua
Glossodynie,
Zungenbrennen
Glossopexie
Eingriff an der
Zunge, um ein durch diese ausgelöstes Atemhindernis (Glossoptose)
temporär zu beseitigen. Dabei wird die Zungenbasis chirurgisch mit der
Unterlippe oder dem
Vestibulum
fixiert.
Robin-Syndrom
Glossoptose
Glossoptosis, engl.: do.; Zurücksinken der Zunge in den
Rachenraum/Schlund. Dadurch Verlegung des Kehlkopfeingangs und
Erstickungsgefahr. Dieser Zustand kann
angeboren
sein oder bei tiefer Bewusstlosigkeit auftreten.
Glossopexie
Glossoschisis,
Lingua bifida
Gluma Desensitizer ®, Gemisch aus 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA)
u. Glutaral. Verwendung des Stoffes u.a. zur
Desensibilisierung von Zähnen
Glutaraldehyd
1,5-Pentandial, gebräuchliches Mittel in der
Flächendesinfektion (2 %) bei guter Materialverträglichkeit und
Auflösung von
Biofilmen (z.B. in Wasserschläuchen); stark Eiweiß-fällend. Ebenfalls
Einsatz, um (zahn-)ärztliche Geräte zu
sterilisieren.
Beimischung bei einzelnen
Primern in der
Adhäsivtechnik. Gelegentlich noch Verwendung bei der
Milchzahnamputation als
Formokresol-Ersatz.
Formalin
Glykogen
tierische Stärke, Glycogen, Leberstärke, engl.:
glycogen; Speicherform der
Kohlenhydrate
bei Säugern; es dient der kurz- bis mittelfristigen Speicherung und
Bereitstellung des Energieträgers
Glukose. G.
gilt als kurzfristiger Energiespeicher und wird von der Leber und Muskulatur
gebildet.
Der Abbau des G. - die Glyko(geno)lyse - hat als Produkte
Glukose oder
Milchsäure
Glykose, D-Glucose
;
Zucker
Keine Haftung
für Daten und Inhalte, die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Verwendung dieses Dokumentes außerhalb des
Verantwortungsbereiches ist untersagt. Obwohl aus Gründen
der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die
Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
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Danksagung!
An dieser Stelle möchten wir allen Autoren danken; insbesondere für die unermüdliche Rechere; die diese Zusammenfassung,
aus Zahnmedizin und Zahntechnik erst ermöglicht hat.
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