|
Brücke
, abnehmbare
herausnehmbare Brücke, Telekopbrücke, engl.: removable
bridge, telescopic bridge, auf der Basis von
Teleskopkronen (Doppelkronen) beruhende Brückenkonstruktion, welche
an natürlichen Zähnen oder
Implantaten als Brückenpfeiler verankert ist und vom Patienten zur
Reinigung entfernt werden kann. Zusätzlich noch eine Unterscheidung in
die bedingt abnehmbare Brücke, engl.: fixed-movable bridge,
welche - konstruktionsbedingt (meist Verschraubung) - nur vom Zahnarzt
entfernt werden kann.
Großer Vorteil dieser Brückenkonstruktion ist neben der guten Reinigung
und somit Schaffung guter mundhygienischer Verhältnisse, die
Erweiterbarkeit der Brückenkonstruktion für den Fall, dass ein
Brückenpfeiler krankheitsbedingt entfernt werden muss. Bei "normalen"
Brücken ist in diesen Fällen meist eine (teure) Neuanfertigung
erforderlich. Nachteilig ist häufig das durch die Doppelkronen bedingte
stärke Auftragen der Brückenkonstruktion bzw. eine intensivere
Präparation der Brückenpfeiler.
Brücke,
Frontzahnbrücke,
Kombinationsprothese,
Teleskopkrone
Brücke |
(siehe unter Artikel Index -
Ordner - Z-Ersatz-Brücke)
Brücke, geteilte; engl.:
sectional partial denture;
Stressgeschiebe,
Torsionsgeschiebe
Brückenanker, Brückenpfeiler, engl.:
anchored cap, bridge abutment;
Brücke
Brückengerüst, (Metall-)Gerüst,
engl.: bridge (metal) framework;
Metallkeramik
Brückenglied
Brückenzwischenglied, engl.: pontic; das Teil einer Brücke,
welches den (die) fehlenden Zahn (Zähne) ersetzt. Nach Form und Kontakt zum
Zahnfleisch unterscheidet man grob 5 versch. Arten:
keine Auflage (Schwebeglied;
Sanitary Pontic), bei welchem das B. keinen Kontakt zur Schleimhaut hat
("unterspülbar",
hygienic pontic); vom hygienischen Standpunkt her optimal, aber kosmetisch und
phonetisch ungeeignet
sattelförmige Auflage ( (full) ridge-lap pontic); die Auflage hat ca. die
Größe des Querschnitts eines natürlichen Zahnes (sog. "Flächenbrücke"). Gute
funktionelle und kosmetische Eigenschaften, aber nur unzulänglich zu reinigen;
gilt als obsolet
modifizierte sattelförmige Auflage (modified Ridge-lap Pontic); die
Auflagefläche am Zahnfleisch ist zur besseren Reinigungsmöglichkeit leicht
konkav gehalten. Speisereste können sich festsetzen bzw. ohne Hilfsinstrumente
(z.B.
Zahnseide, Zahnstocher) schwere Entfernbarkeit derselben
punktförmige Auflage (labiale Facette; Ridge-lap Facing); gute
Hygienefähigkeit, jedoch störendes Zungengefühl und leichtes Festsetzen von
(fasrigen) Speisen, unbefriedigende Kosmetik;
Tangentialbrücke
ovalförmige Auflage und Gestaltung des Gliedes (Ovate Pontic); sehr guter
kosmetischer und guter hygienischer Aspekt; schwerer als die anderen Formen
herzustellen (Größe des Ovals ist individuell sehr verschieden)
Brücke
Spezial auf
Zahnwissen.de
Brückenpfeiler, Brückenanker,
Pfeilerzahn; engl.: bridge abutment;
Brücke
Brünieren
engl.: burnishing; eigentlich: Verfahren zur Behandlung von
Metalloberflächen durch Herstellen einer dünnen Oxidschicht; in der
ZHK auch gebraucht für Kaltverformung eines Metalls/einer
Legierung
durch "Anreiben" im Rahmen einer
Politur oder Verarbeitung (z.B. Brünieren einer Amalgamfüllung durch einen
Kugelstopfer).
Finieren
Bruxismus
Knirschen und Pressen; engl.: (teeth) grinding,
bruxism; ständiges Aneinanderpressen oder -reiben von Ober- und
Unterkieferzähnen. B. wird als das
parafunktionelle Pressen und
Knirschen zwischen der oberen und unteren
Zahnreihe definiert; es wird vermehrt als Folge von "emotionalem
Stress" (negativer Stress = "Disstress")
angesehen. Während dieser Tätigkeit werden extrem
starke Kräfte über unterschiedlich lange Zeiträume ausgeübt.
Bruxismus-Patienten können Presskräfte von 800 Newton (N) und mehr
entwickeln, welche damit weit über den Kräften liegen, die beim Kauen
auftreten (ein Gewicht von 1 kg entwickelt einen Druck oder Zug von 9,8
Newton). Diese biomechanische Belastung verursacht zahlreiche
zahnärztliche Probleme wie Schmelzbeschädigungen, Überempfindlichkeit,
parodontale Erkrankungen und
Funktionsstörungen des Muskelapparates und der
Kiefergelenke.
Mindestens ein Drittel aller Erwachsenen knirscht zeitweise mit den
Zähnen; rund achtzig Prozent der Betroffenen sind Frauen zwischen 30 und
45 Jahren.
Psychischer Stress und emotionale Spannungen werden bereits seit Langem
im Zusammenhang mit dem B. beschrieben. Es wurde auch beobachtet,
dass das aggressive Beißen mit einer signifikanten Reduktion des
Stress-induzierten Anstieges des Noradrenalinumsatzes im Gehirn, des
DOPAC-Gehaltes im Striatum und der Verhinderung von Magen-Darmgeschwüren
bei experimentellen Tieren einhergeht.
Patienten, die nach eigenen Angaben sowohl nachts als auch tagsüber
knirschen, haben ein deutlich höheres Risiko
orofaziale Schmerzen zu entwickeln als Patienten ohne diese
Angewohnheit. Auch das Kauen von Fingernägeln (
Habits) erhöht das relative Risiko.
Eine ursächliche zahnärztliche Behandlung ist beim B. nicht
möglich (
Knirschen)
Abrasionsgebiss,
adjustiert,
Aufbiss-Schiene,
Bitestrip,
Gleithindernis,
Implantat: Risikofaktoren,
Kauakt,
Kaukraft,
Károlyi Effekt,
Knirschen,
Masseter,
Michigan-Schiene,
Parafunktion,
Stress
|

starke
Abrasionen als folge eines ausgeprägte B. |
Bruxofacette, Knirschfläche,
Schlifffacette
Buckley-Lösung, Buckley-Mischung, (nach J. Buckley, Hollywood, 1873-1942).
Formokresol
Budget
Budgetierung, Deckelung, Festbetrag, Plafond,
engl.: do., or fixed amount; Begriff aus der
Gesetzlichen Krankenversicherung: Für die Vergütung
ärztlicher/zahnärztlicher Leistung wird von Seiten der Gesetzlichen
Krankenkassen ein fester Jahreshöchstbetrag (= Budget) in Raten als
Gesamtvergütung an die
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen überwiesen, welche dieses Geld
nach den Kriterien eines
Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) an die Ärzte/Zahnärzte
ausbezahlen. Die Höhe des B. resultiert meist aus den
Durchschnittswerten vergangener Jahre und kann mit (sozial-politischen)
Abschlägen oder Zulagen versehen werden. Etwa 70 Prozent der Ausgaben
der
Gesetzlichen Krankenversicherung für den zahnmedizinischen Sektor
sind budgetiert (2010). Nur die Bereiche
Zahnersatz und
Individualprophylaxe für Kinder und Jugendlichen sind davon
ausgenommen. Das insgesamt für zahnmedizinische Versorgung zur Verfügung
stehende Honorarvolumen blieb in den letzten Jahren weitgehend konstant.
Andererseits haben sich andere Faktoren ständig verändert: so stieg
beispielsweise die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte jedes Jahr um ein
bis zwei Prozent oder die Praxiskosten (z.B. Gehälter, Materialien,
Mieten) stiegen stetig. All diese Faktoren müssen aber aus einem nahezu
gleich bleibenden B. abgedeckt werden. So hat z.B. die
Budgetierung im Jahr 2008 dazu geführt, dass die Zahnärzte in der
GKV rein rechnerisch ca. 1,7 Mio. Patienten umsonst behandelt haben,
da Leistungen mit einem Volumen von rund 148 Mio. Euro aufgrund von
Budgetüberschreitungen nicht vergütet wurden.
Für die einzelnen medizinischen Fachbereiche werden sog. sektorale
Budgets gebildet.
Kritiker sehen in B. eine erhebliche
qualitätsmindernde Maßnahme in der medizinischen Versorgung, da eine
Rationierung vorgeplant ist, denn unbegrenzte medizinische
Leistungen mit begrenzten finanziellen Mitteln sind auf die Dauer
betriebswirtschaftlich nicht erbringbar. Wenn auch mit einer
Budgetierung kurzfristige politische "Sparerfolge" zu erzielen sind,
löst dieses Vorgehen nicht auf Dauer die Strukturprobleme der
Gesetzlichen Krankenversicherung und übt einen nur geringen Einfluss auf
die Nachfrage medizinischer Leistungen und die
Eigenverantwortung des Patienten für seine Gesundheit aus.
Juristisch besteht schon seit vielen Jahren folgende Problematik:
Jeder
Gesetzlich Versicherte hat stets Anspruch auf eine angemessene
Behandlung, die
Honorare der Ärzte sind aber begrenzt. Weiter muss das
Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden.
Haftungsrechtlich besteht aber nur dann eine Sicherheit, wenn stets
das Optimale angeboten wird.
Vergütungen für
Zahnersatz nach der
Regelversorgung unterliegen ab 2005 nicht mehr dem B. und
werden auch nicht bei der
Degression angerechnet. Der
Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) geht aber davon aus, dass das
bisherige
Gesamtvolumen nicht überschritten wird.
Angestellter Zahnarzt,
Degression,
Einzelleistungsvergütung,
Gesamtvergütung,
Gesetzlichen Krankenversicherung,
Kassenabrechnung,
Patientenquittung |

Zahlungsfluss bei einer
unbudgetierten Sachleistung

Zahlungsfluss bei einer
budgetierten Sachleistung |
Budlong-Klammer,
Bonyhárd-Klammer
Bügelprothese
Teilprothese mit Sublingualbügel, engl.: connector prosthesis;
Schlagwortbezeichnung für eine Teilprothese dessen
Prothesensättel mit einem Stahlbügel (meist
Sublingualbügel = unter der Zunge verlaufend) miteinander verbunden
sind.
Teilprothese
BuGO-Z
Abk. für BundesGebührenOrdnung - Zahnärzte
(zahnärztliche Gebührenordnung bei der Behandlung von
Privatpatienten), 1965 erlassen. Wurde 1988 durch die GO-Z (88) abgelöst.
Deren Vorgängerin war die
PREUGO (Preußische Gebührenordnung, 1924) welche in der "Ex-DDR" noch bis
zur Wende 1990 in großen Teilen galt.
GOZ
bukkal
auch buccal, aber nicht: buckal, wangenwärts, engl.: buccal;
Zahnfläche, welche zur Wange hin (nach außen) gerichtet ist. Wird angewandt bei
den
kleinen u.
großen
Backenzähnen. Bei den
Schneidezähnen
wird die gleiche Fläche mit labial bezeichnet. Oberbegriff für beide
Ausdrücke ist vestibulär.
Mundvorhof,
Zahnflächen
Bukkalkorridor, engl.: ?; Schattenzone
zwischen Wange und Zahnreihen beim
Lachen;
Ästhetikschablone
Bulimie
"Ess-Brech-Sucht"; vom griech. boulimia = "Ochsenhunger"; engl.:
bulimia; gestörtes Essverhalten ("Ess-Störung")
mit Heißhungeranfällen u. anschließend absichtlich herbeigeführtem
Erbrechen, meist bei jungen Frauen zwischen 15 und 30 Jahren auftretend;
seit 1980 als eigenständiges Krankheitsbild medizinisch beschrieben und
dadurch gegen die Magersucht (Anorexie) abgegrenzt.
Durch das häufige Erbrechen, aber auch durch spezielle
Ernährungsgewohnheiten (z.B. viel saures Obst) und die zum Teil
übertriebene Mundhygiene, um den Atemgeruch zu überdecken, kommt es zu
einem erheblichen Verlust der Zahnhartsubstanz (
erosionsbedingte Zahnschäden). Abgesehen von den Folgen, die dies
aus zahnärztlicher Sicht hat, stellen die immer unansehnlicher werdenden
Zähne auch eine massive psychische Belastung für die Betroffenen dar und
tragen zur Verschlimmerung der Grunderkrankung bei. Zahnärztliche
Symptome sind z.B. Zahnerosionen, Speicheldrüsenschwellung und trockene,
rissige Lippen.
Untersuchungen zeigen, dass bei zehn Prozent der Mädchen und zwei
Prozent der Jungen bulimische Verhaltens- und Denkweisen festzustellen;
vor allem bei der B. ist das Alter der Ersterkrankten um etwa
drei Jahre auf 15- bis 16-Jährige gesunken (2005). Risikofaktoren für
Essstörungen sind u.a. ein instabiles Selbstwertgefühl sowie ein
ausgeprägtes Schlankheitsideal; oft spielt auch das private Umfeld
(Familie) eine entscheidende Rolle.
Eine krankhaft gesteigerte Nahrungsaufnahme wird als
Polyphagie bezeichnet.
In Deutschland leiden etwa 3,7 Millionen Menschen unter Untergewicht
(2009). Davon sind 100.000 an Magersucht und 600.000 an B.
erkrankt.
erosionsbedingte Zahnschäden,
Pica,
Psychosomatik,
Reflux
|

Rückseite der Oberkiefer-Schneidezähne einer
langjährig Essgestörten Patientin, die regelmäßig erbrochen hat. Infolge
intrinsischer Erosion liegt großflächig
Dentin frei
|
|
Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen; historisch, da durch das
GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) Ende 2003 aufgelöst
Gemeinsamer Bundesausschuss
Bis Ende 2003 galt: Gesetzlich geregeltes Gremium nach dem
SGB V , §92: Paritätische Besetzung der Mitglieder Zahnärzte, Krankenkassen
und Unparteiische (einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren
unparteiischen Mitgliedern, neun Vertretern der Ärzte, drei Vertretern der
Ortskrankenkassen, zwei Vertretern der Ersatzkassen, je einem Vertreter der
Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen
Krankenkassen sowie der
knappschaftlichen Krankenversicherung. Über den Vorsitzenden und die zwei
weiteren unparteiischen Mitglieder sowie über deren Stellvertreter sollen sich
die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Bundesverbände der Krankenkassen,
die Bundesknappschaft und die Verbände der Ersatzkassen einigen). Zuständigkeit
für die Festsetzung von Richtlinien zur Sicherung der vertragszahnärztlichen
Versorgung (zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit
Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von
Krankheiten, Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
Bedarfsplanung usw.). Enge Verzahnung mit dem
Erweiterten Bewertungsausschuss.
Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen,
Gesetzliche Versicherung,
Sozialgesetzbuch
|
| Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM);
|
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
BMV-Z, engl.: etwa: federal basic agreement for dentists; erstmals
1962 zwischen der
KZBV
und den Bundesverbänden der Primärkassen abgeschlossener Vertrag. Dieser enthält ausführliche Vorschriften über Umfang, Art und
Durchführung der
kassenzahnärztlichen Behandlung, sowie Vorgaben für die zu verwendenden
Formulare. Teil davon ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (
BEMA-Z). Er ist das Leistungsverzeichnis, nach dem die Leistungen für
Versicherte der
Primärkassen vergütet werden.
Die
Ersatzkassenverbände (VdAK = Verband der Angestellten Krankenkassen und AEV
= Arbeiter-Ersatzkassenverband; Auflösung des AEV ab 2009) haben einen eigenen
Vertrag mit der
KZBV
geschlossen: Den Ersatzkassenvertrag (EKV-Z). Er ähnelt in Art und Umfang
dem B. .
Bundesmantelvertrag und Ersatzkassenvertrag beinhalten weiter Vereinbarungen
über die Bildung von Ausschüssen (z.B.
Prüfungsausschüsse) und Arbeitsgemeinschaften (z.B.
Jugendzahnpflege) und beschließen die Anlagen zu den Verträgen (u.a.
Formulare).
Der „Bundesmantelvertrag Zahnärzte“ (BMV-Z) gilt für Primärkassen, und der
„Ersatzkassenvertrag Zahnärzte“ (EKV-Z) entsprechend für die Ersatzkassen. Aus
dem Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
ergibt sich aber die Notwendigkeit, beide Verträge zusammenzuführen;
entsprechende Arbeiten laufen in 2010.
Angestellter Zahnarzt,
Ersatzkassen,
Gesamtvergütung,
Prothetik-Einigungsausschuss,
Zweigpraxis
|
Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung, BMGS, "Bundesgesundheitsministerium",
engl.: Federal Department of Health (and social security); der erste
Dienstsitz ist in 53121 Bonn, Am Propsthof 78a, der zweite Dienstsitz in
Berlin, Wilhelmstrasse 49
|
| Bundesverband der Kinderzahnärzte;
BuKiZ ;
|
Bundeszahnärztekammer
BZÄK, 1953 als
BDZ gegründet;
engl.: German Dental Association; freiwilliger Zusammenschluss (e.V.) der
Zahnärztekammern der Länder. Beigeordnet ist der BZÄK ein
Wissenschaftlicher Beirat und ein
Consilium.
Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, Vizepräsidenten: Prof. Dr.
Dietmar Oesterreich, Prof. Dr. Christoph Benz (2012)
Consilium,
Produktsicherheitsrat,
Zahnärztekammer |
Bündnis Gesundheit 2000
engl.: "Alliance Health 2000"; 2000 gegründeter, lockerer
Zusammenschluss von im Gesundheitswesen tätiger Verbände. Es repräsentiert die
Gesundheitsberufe in Deutschland sowie die 4,1 Millionen direkt und indirekt im
Gesundheitswesen Beschäftigten undhat das Ziel, die Bevölkerung über die
gravierenden Folgen verfehlter Strukturpolitik im Gesundheitswesen aufzuklären
und neue Perspektiven für die Patientenversorgung und Lösungswege für eine
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems aufzuzeigen.
Bundeszahnärztekammer |
Bupivacain
(Bubivacain), Carbostesin®; ähnlich wie Ropivacain (Naropin®) ein
therapeutisches
Lokalanästhetikum mit langer Wirkungszeit (~ 6 Std.). Die Wirkung tritt
durch vollständige Blockade der Na-Kanäle sofort ein und hält für mehrere
Stunden an. Einsatz, um eine Schmerzchronifizierung zu vermeiden und dem
Patienten eine Erholungspause zu geben. B. ist kardiotoxisch, und kann
systemisch zum Herzstillstand führen (Voraussetzung einer vorhandenen Notfall-
und Reanimationsausrüstung); bei zahnärztlich injizierten Mengen dürfte diese
Nebenwirkung nicht von Bedeutung sein.
Unter der Anwendung von B. als Anästhetikum bei der
Weisheitszahnentfernung, kann eine signifikante Reduzierung der
postoperativen Schmerzen erreicht werden.
Ein Enantiomer (Stereoisomer, d.h. die räumlichen Strukturen verhalten sich wie
Bild und Spiegelbild) von B. ist Levobupivacain, welches eine
geringere Toxizität bei gleicher anästhetischer Potenz aufweist. Die Anwendung
dieser Substanz in der
ZHK ist bisher (2006) noch wenig untersucht.
Heilanästhesie,
Lokalanästhetika |
Bürgerversicherung
Synonym: "Erwerbstätigenversicherung"; eine der diskutierten
Lösungsvorschläge (
Kopfpauschale, Punkt 2.) ) zur Beseitigung des chronischen Defizits
in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darunter ist die Einbeziehung aller
erwerbstätigen Bürger - also auch von
Freiberuflern, Selbstständigen und Beamten - in die Versicherungspflicht zur
Kranken- und Rentenversicherung zu verstehen. Gleichzeitig soll die
Bemessungsgrundlage durch Ausweitung auf Zinserträge, Mieteinnahmen und
Aktiengewinne erweitert werden, um höhere Beitragssätze zu vermeiden und
gewünschte fiskalische Auswirkungen zu verstärken. Die
Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben; die Versicherungspflichtgrenze
fällt weg. Man verspricht sich durch die B. eine Verbreiterung der
Finanzierungsbasis, damit mehr Einnahmen und unterm Strich eine Entlastung der
GKV. Alternativ dazu wird die
Kopfpauschale
diskutiert, bei der alle Versicherten – also auch bislang beitragsfrei
mitversicherte Ehefrauen – etwa 200 Euro monatlich (unabhängig vom Einkommen)
bezahlen müssen.
Zu den Auswirkungen/Belastungen lässt sich sagen: Wer zu den
Besserverdienern gehört, fährt mit der B. schlechter. Die Grenze liegt
bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 50.000 Euro. Untere und mittlere
Einkommensschichten dagegen werden von den
Kopfpauschalen stärker belastet.
Einzelleistungsvergütung,
Gesamtvergütung,
Gesundheitsreform (ab 2004),
Kopfpauschale |
|
Burning Mouth Syndrome
BMS auch BSMO, Mundbrennen; als multifaktorielles Geschehen
betrifft es besonders Frauen zwischen 40 u. 50 Jahren mit einer hohen
Prävalenz und Personen über 60. Betroffen sind meist die vorderen 2/3 der
Zunge, der harte Gaumen und die Lippen. Hier äußert sich BMS als
brennendes, wundes Gefühl, manchmal auch verbunden mit Kribbeln oder Jucken;
während morgens noch relativ wenige Beschwerden vorhanden sind, können sich
diese tagsüber bis hin zu stechenden Schmerzen steigern. Viele BMS-Patienten
(66%) klagen zudem über Mundtrockenheit und Geschmacksstörungen. Seltener sind
das
Zahnfleisch, der Mundboden und der weiche
Gaumen betroffen. Begleitet ist das BMS meist von Angstzuständen,
Depressionen, Diabetes,
Anämie und
Mangelerscheinungen (Eisen,
Folsäure, Vitamin-B-Komplex) sowie bestimmte orale Dysfunktionen (Bruxismus,
Zungenpressen). In der Regel ist im Mund kein krankhafter Befund feststellbar; auch
Laborwerte zeigen keinen auffälligen Befund.
Eine rein symptomatische Therapie erfolgt meist durch die Gabe eines
Vitamin-B-Komplex oder
Natriumsalicylat. Ursächliche Behandlungen setzen meist eine Psychotherapie
als Grundtherapie ein. Behandlungen können sich über Jahre erstrecken.
Morbus,
Natriumsalicylat,
Prothesenstomatitis,
Prothesenunverträglichkeit,
Psychosomatik,
Xerostomie,
Zungenbrennen
|
Burnout-Syndrom
Burnout = Ausgebrannt = Zustand physischer und psychischer
Erschöpfung; nach Angaben der AOK ist diese Erkrankung um nahezu das 9-fache
zwischen 2004 und 2010 angestiegen. Insbesondere Frauen und Menschen in
erzieherischen und therapeutischen Berufen sind von einem Burnout betroffen.
Bislang fehlt jedoch eine einheitliche Definition, was derartige
epidemiologische Schätzungen erschwert. Weder die Internationale Klassifikation
der Krankheiten (ICD-10) noch das Diagnostische und Statistische Handbuch
psychischer Störungen (DSM-IV) führen Burnout als eigenständiges Krankheitsbild.
Trotzdem wird die Diagnose anhand bestimmter Symptome gestellt und behandelt,
oft auch unter anderem Namen, z.B. Depression.
Stress |
Bürstenabstrich,
Bürstenbiopsie
auch: "Bürstentest", engl.: brush biopsy; für die Zahnarztpraxis
entwickeltes non-invasives
("unblutiges") Verfahren zur Früherkennung von bösartigen
Schleimhauterkrankungen (bzw. deren Ausschluss) als erster diagnostischen
Schritt im Rahmen des Monitorings von Mundschleimhautschädigungen (
Präkanzerosen).
Damit können diagnostische Fehleinschätzungen frühzeitig erkannt und
entsprechende Schritte eingeleitet werden.
Mundhöhlenkarzinom
|
Burstone Linie, engl.: Burstone Line;
ästhetische Verbindungslinie bei der Profilbeurteilung; entspricht der
Mundtangente |
Bürsttechnik ; engl.: brushing
technique;
Zahnbürstmethoden |
BuS - Dienst
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung/Beratung; gesetzlich
vorgeschriebene Einrichtung der
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durch die beiden
Unfallverhütungsvorschriften VBG 122, "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und
VBG 123 "Betriebsärzte"; verbindlich für alle Zahnarztpraxen nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz. Durch diese Unfallverhütungsvorschriften wird der
Praxisinhaber verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine Praxis in
einem von der Anzahl der Beschäftigten abhängigen Umfang überprüfen zu lassen.
Betreuungskonzepte hierzu bestehen bei den den
Landeszahnärztekammern und bei der
Berufsgenossenschaft.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung,
Druckbehälterverordnung,
Praxisbegehung,
Röntgenverordnung
Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen(2012)
|
BVAZ
e.V., engl.: professional association of
general dentists; er ist der freiwillige Zusammenschluss und die
Vertretung der allgemeinzahnärztlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte
in Deutschland und vertritt deren Interessen z.B. gegenüber Politik,
Versicherern und Fachverbänden wie auch in der breiten Öffentlichkeit.
Gegründet am 10.12.2005 in München als Reaktion auf die vermutete
zunehmende Entfremdung der Hochschule von der real existierenden,
fachgebietsübergreifenden Zahnheilkunde.
Fachgebiete,
Zahnarzt
|
 |
|
BZÄK
Bundeszahnärztekammer, engl.: German Dental Association;
freiwilliger Zusammenschluss (e.V.) der Zahnärztekammern der Länder;
Consilium,
Produktsicherheitsrat,
Zahnärztekammer
|
BZK
Bezirkszahnäärztekammer, engl.: Regional Dental Association; in
einigen Bundesländern bestehende, historisch gewachsene Untergliederungen der
Landeszahnärztekammern mit eingeschränkten Hoheitsrechten.
|
BZÖG
Bundesverband der Zahnärzte des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes; ein Zusammenschluss der vorwiegend in
den Gesundheitsämtern tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Die Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) leisten seit Jahren
präventive Arbeit in Schulen und Kindergärten. Durch die Kontinuität in dieser
Arbeit konnte, zusammen mit anderen Einflussfaktoren, eine deutliche Reduktion
der Karies auf ein europäisch niedriges Niveau bei den Kindern und Jugendlichen
erreicht werden.
DAJ,
Gruppenprophylaxe
Keine Haftung
für Daten und Inhalte, die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Verwendung dieses Dokumentes außerhalb des
Verantwortungsbereiches ist untersagt. Obwohl aus Gründen
der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die
Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Die auf dieser Homepage, bereitgestellten Gesundheits- und Medizininformationen ersetzen nicht die professionelle Beratung oder Behandlung durch einen approbierten Arzt.
Danksagung!
An dieser Stelle möchten wir allen Autoren danken; insbesondere für die unermüdliche Rechere; die diese Zusammenfassung,
aus Zahnmedizin und Zahntechnik erst ermöglicht hat.
Die Graphiken
beruhen teilweise auf den Vorlagen der Firmen Corel-Corp. (
www.corel.com
) und TechpoolStudios Inc. (
www.lifeart.com
) bzw. wurden entsprechend überarbeitet; sie dürfen weder gespeichert bzw.
heruntergeladen werden und sind nur zur persönlichen Betrachtung bestimmt.
Wir übernehmen keine Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Qualität und Vollständigkeit der veröffentlichten
Informationen. Ebenso sind Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden jeglicher
Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger
Informationen bedingt sind, grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechen-/Schreibfehler vorbehalten; auf die
Ausführungen im
Disclaimer
wird zusätzlich hingewiesen. Copyright © letzte
Aktualisierung der Artikel 2012
| |